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Als objektive Bedingung der Strafbarkeit auch objektive Strafbarkeitsbedingung oder Tatbestandsannex wird im deutschen Strafrecht eine Voraussetzung der Strafbarkeit bezeichnet die zwar objektiv also tatsachlich erfullt sein muss die aber das Unrecht der Tat und die Schuld des Taters nicht mitbegrundet Nach herrschender Lehrmeinung gehort ein solches Tatbestandsmerkmal nicht zum objektiven Tatbestand Es muss also nicht vom Vorsatz umfasst sein Fur einen Irrtum uber ein solches Merkmal gilt auch nicht 16 StGB vielmehr ist die Vorstellung des Taters irrelevant der Irrtum unbeachtlich Umstritten ist der Prufungsstandort Dogmatisch korrekt ist die Prufung am Ende des Deliktsaufbaus nach der Schuld Zumeist effizienter und daher in der Praxis auch haufiger ist jedoch die Prufung als sogenannter Tatbestandsannex zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit die beim Nichtvorliegen der Bedingung somit uberflussige Ausfuhrungen zu Rechtswidrigkeit und Schuld erspart Ob eine blosse objektive Bedingung der Strafbarkeit oder ein echtes objektives Tatbestandsmerkmal vorliegt ist durch Auslegung zu ermitteln Ersterer liegen stets Zweckmassigkeitserwagungen insbesondere Grunde der Strafokonomie zugrunde Beispiele fur blosse objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind der Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen beim Tatbestand der Beteiligung an einer Schlagerei 231 StGB 1 die im Rausch begangene Tat beim Tatbestand des Vollrauschs 323a StGB 1 nach einer umstrittenen Ansicht auch die Rechtmassigkeit der Diensthandlung beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 113 StGB die Rechtmassigkeit der Anlegung des Siegels beim Siegelbruch 136 StGB wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den 177 oder 184i begangen wird bei Straftaten aus Gruppen 184j StGB 2 3 die Nichterweislichkeit der ehrenruhrigen Tatsache bei ubler Nachrede 186 StGB 1 die Zahlungseinstellung die Eroffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse im Rahmen der Insolvenzstraftaten so bei den Tatbestanden Bankrott 283 Abs 6 StGB und Schuldnerbegunstigung 283d Abs 4 StGB 4 Literatur BearbeitenOtto Schwarz Begr Thomas Fischer Hrsg Strafgesetzbuch und Nebengesetze 59 Auflage Beck Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 406 60892 6 S 129 17 Rn 27 Uwe Murmann Grundkurs Strafrecht Beck Verlag Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61586 3 S 66 Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Objektive Bedingungen der Strafbarkeit In Juristische Schulung 2011 S 697 Johannes Wessels Begr Werner Beulke Bearb Strafrecht Allgemeiner Teil 41 Auflage Muller Verlag Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 9822 8 S 54 f Weblinks BearbeitenKatharina Beckemper Die Funktion der objektiven Bedingung der Strafbarkeit Einschrankung auf strafbedurftige Falle oder Verstoss gegen das Schuldprinzip ZIS 2018 S 394 402Einzelnachweise Bearbeiten a b c Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Objektive Bedingungen der Strafbarkeit In Juristische Schulung 2011 S 697 Joachim Renzikowski Nein Das neue Sexualstrafrecht In NJW 2016 3553 3557 BT Drs 18 9097 S 31 Christian Brand Vorbemerkungen zu den 283 ff In Gabriele Cirener Henning Radtke Ruth Rissing van Saan Thomas Ronnau Wilhelm Schluckebier Hrsg Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar 13 Auflage Band 15 De Gruyter Berlin Boston ISBN 978 3 11 048892 0 Rn 61 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Objektive Bedingung der Strafbarkeit amp oldid 238347697