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Die Beteiligung an einer Schlagerei stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar der im 17 Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs StGB in 231 geregelt ist Der Tatbestand zahlt zu den Korperverletzungsdelikten Er schutzt vor den durch die Beteiligten nur schwer kontrollierbaren Verletzungsgefahren die von einer Schlagerei oder einem korperlichen Angriff mehrerer ausgehen 231 StGB verbietet die Teilnahme an Schlagereien oder an von mehreren verubten Angriffen Eine Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlagerei setzt voraus dass die Tat zum Tod eines Menschen oder zu einer schweren Korperverletzung fuhrt Fur die Beteiligung an einer Schlagerei konnen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhangt werden Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Objektiver Tatbestand 3 1 Schlagerei 3 2 Von mehreren verubter Angriff 4 Subjektiver Tatbestand 5 Eintritt einer schweren Tatfolge 5 1 Systematische Einordnung 5 2 Voraussetzungen 5 3 Streitfrage Zeitpunkt des Eintritts der Folge 6 Vorwerfbarkeit der Beteiligung 7 Prozessuales und Strafzumessung 8 Gesetzeskonkurrenzen 9 Rechtslage in anderen Staaten 10 Literatur 11 EinzelnachweiseNormierung Bearbeiten 231 StGB lautet seit seiner letzten Anderung vom 1 April 1998 1 wie folgt 1 Wer sich an einer Schlagerei oder an einem von mehreren verubten Angriff beteiligt wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wenn durch die Schlagerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Korperverletzung 226 verursacht worden ist 2 Nach Absatz 1 ist nicht strafbar wer an der Schlagerei oder dem Angriff beteiligt war ohne dass ihm dies vorzuwerfen ist Wegen des Regelstrafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe handelt es sich bei der Beteiligung an einer Schlagerei gemass 12 Absatz 2 StGB um ein Vergehen 231 StGB dient dem Schutz der korperlichen Integritat Er soll verhindern dass sich Personen an Schlagereien oder Angriffen beteiligen und dadurch die Gefahr von Korperverletzungen schaffen Zudem dient die Norm der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten Da es bei Schlagereien schwierig ist Verletzungserfolge einzelnen Personen zuzuordnen ermoglicht 231 StGB auch dann eine Bestrafung wenn eine solche Zuordnung nicht moglich ist weil sich der Sachverhalt nur unzureichend aufklaren lasst Nach uberwiegender Auffassung in der Rechtswissenschaft handelt sich bei 231 StGB daher um ein abstraktes Gefahrdungsdelikt 2 Entstehungsgeschichte BearbeitenDas Criminal Gesetzbuch des Herzogtums Braunschweig von 1840 stellte in 153 Absatz 2 StGB die Beteiligung an einem Raufhandel unter Strafe Das Delikt stand im Kontext der Totungsdelikte Strafbar machte sich hiernach wer sich an einer Schlagerei beteiligte die zum Tod eines Menschen fuhrte 1 Das Reichsstrafgesetzbuch RStGB von 1872 enthielt in 227 RStGB einen allgemeiner gefassten Tatbestand der die Beteiligung an einer Schlagerei oder einem tatlichen Angriff mehrerer unter Strafe stellte 1 Die Norm lautete damals wie folgt Ist durch eine Schlagerei oder durch einen von Mehreren gemachten Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Korperverletzung 224 verursacht worden so ist jeder welcher sich an der Schlagerei oder dem Angriffe betheiligt hat schon wegen dieser Betheiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen falls er nicht ohne sein Verschulden hineingezogen worden ist Die Norm des Reichsstrafgesetzbuchs wurde inhaltlich unverandert in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ubernommen Das Strafrecht der DDR enthielt keine vergleichbare Regelung 1974 erganzte der westdeutsche Gesetzgeber die Moglichkeit eine Geldstrafe als Sanktion zu verhangen 1 Die bislang letzte Anderung des Tatbestands erfolgte durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz von 1998 Durch dieses wurde der damalige 227 StGB im Zuge der Neuordnung der Korperverletzungsdelikte auf 231 StGB verschoben Der Ausschluss der Strafbarkeit fur den Fall der nicht vorwerfbaren Beteiligung an der Schlagerei wurde in den neu geschaffen 231 Absatz 2 StGB ubertragen Im Ubrigen waren die Anderungen lediglich sprachlicher Natur Die Bundesregierung plante zunachst die Abschaffung des Tatbestands konnte sich hiermit allerdings nicht im Bundesrat durchsetzen 1 Objektiver Tatbestand Bearbeiten 231 StGB nennt zwei Handlungsalternativen Die Teilnahme an einer Schlagerei und die Teilnahme an einem Angriff mehrerer Schlagerei Bearbeiten Bei einer Schlagerei handelt es sich um eine mit gegenseitigen Korperverletzungen verbundene tatliche Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen 3 4 Die erforderliche dritte Person kann nach uberwiegender Auffassung auch im Nachhinein dazukommen entfernt sie sich allerdings ist die Schlagerei beendet 5 6 Der Teilnahmebegriff in 231 StGB entspricht nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft nicht dem Teilnahmebegriff des 28 Absatz 2 StGB sondern geht uber ihn hinaus 7 Eine Beteiligung kann durch korperliches Mitwirken an Tatlichkeiten in feindseliger Willensrichtung erfolgen etwa durch das Schlagen anderer Nach vorherrschender Auffassung kann eine Beteiligung weiterhin durch das psychische Unterstutzen derjenigen erfolgen die Tatlichkeiten begehen beispielsweise durch verbales Anfeuern 8 9 Die Beteiligteneigenschaft entfallt nicht dadurch dass eine Person gerechtfertigt oder entschuldigt am Geschehen mitwirkt Insbesondere gelten damit auch solche Personen als beteiligt die in Trutzwehr handeln da diese die Gefahrenlage aktiv beeinflussen 10 Kein Beteiligen liegt allerdings vor wenn eine Person ausschliesslich Schutzwehr ubt da sie die Gefahrlichkeit des Geschehens aufgrund ihrer Passivitat nicht erhoht 11 Ebenfalls keine tatbestandsmassige Beteiligung liegt vor wenn eine Person lediglich eingreift um den Streit zu schlichten Einer solchen Person fehlt es an der erforderlichen feindlichen Willensrichtung 12 Von mehreren verubter Angriff Bearbeiten Bei einem von mehreren verubter Angriff handelt es sich um einen unmittelbar auf die korperliche Verletzung eines anderen bezogenes Verhalten von mindestens zwei Personen Fur diese Alternative genugt demnach ein einseitiges Verletzen seitens der Angreifer 13 14 Es muss jedoch nicht zwingend zu Tatlichkeiten kommen wie bei der Teilnahme an einer Schlagerei genugt ein Verhalten das sich darauf richtet die Herbeifuhrung von Korperverletzungen zu fordern 13 Die Annahme eines Angriffs mehrerer setzt nicht voraus dass es sich bei den Angreifern um Beteiligte im Sinne von 28 Absatz 2 StGB handelt Ein Handeln mehrerer liegt vor wenn mindestens zwei Personen das gleiche Opfer mit einem gleichgerichteten Willen angreifen 15 16 Subjektiver Tatbestand BearbeitenEine Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlagerei erfordert gemass 15 StGB dass der Tater mit Vorsatz bezuglich aller Tatbestandsmerkmale handelt Hierbei genugt jede Vorsatzform 17 Der Tater muss daher zumindest Kenntnis von den objektiven Tatbestandsmerkmalen haben und den Eintritt des Taterfolgs in Kauf nehmen 18 Eintritt einer schweren Tatfolge BearbeitenSystematische Einordnung Bearbeiten Die Beteiligung an einer Schlagerei oder einem Angriff ist nur dann strafbar wenn die Schlagerei zum Eintritt einer schweren Verletzung fuhrt Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft handelt es sich bei diesem Kriterium um eine objektive Bedingung der Strafbarkeit 19 20 Eine Strafbarkeit setzt daher nicht voraus dass der Tater diesbezuglich mit Vorsatz handelt Auch Fahrlassigkeit ist nicht erforderlich da es sich bei 231 StGB nicht um eine Erfolgsqualifikation im Sinne von 18 StGB handelt Zudem ist es unerheblich ob die Herbeifuhrung der schweren Folge gerechtfertigt ist 21 Voraussetzungen Bearbeiten Als mogliche schwere Folgen benennt 231 StGB den Tod eines Menschen und die schwere Korperverletzung im Sinne des 226 StGB Die schwere Folge kann bei einem Beteiligten oder einem Unbeteiligten eintreten Die schwere Folge muss eine unmittelbare Folge der Gefahrlichkeit der Schlagerei darstellen 22 Dies beurteilt sich nach den Regeln der objektiven Zurechnung Ein hinreichender Zurechnungszusammenhang besteht etwa wenn die schwere Folge unmittelbar durch einen Schlag oder durch das Zuruckweichen vor einem solchen herbeigefuhrt wird 23 Nicht mehr zurechenbar ist es hingegen wenn ein Zuschauer aufgrund eines Herzinfarkts stirbt wahrend er die Schlagerei verfolgt 24 Streitfrage Zeitpunkt des Eintritts der Folge Bearbeiten Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob ein Beteiligter auch dann bestraft werden kann wenn die schwere Folge zu einem Zeitpunkt eintritt zu dem er noch nicht oder schon nicht mehr an der Schlagerei beteiligt ist 25 Die Rechtsprechung und die uberwiegende Auffassung in der Rechtslehre bejahen in beiden Fallen eine Strafbarkeit da andernfalls die Beweisschwierigkeiten auftraten die 231 StGB gerade vermeiden wolle Die Norm knupfe die Handlung zwecks Vereinfachung der Beweisfuhrung lediglich an die Gefahrschaffung und verlangt daruber hinaus keine Verantwortlichkeit des Taters fur den Eintritt der schweren Tatfolge 26 Nach einer Gegenauffassung kommt eine Bestrafung wegen Beteiligung an einer Schlagerei hingegen lediglich fur denjenigen in Frage der im Zeitpunkt des Eintritts der schweren Folge an der Tat beteiligt ist Diese Ansicht argumentiert mit dem verfassungsrechtlich gewahrleisteten Schuldprinzip Eine andere Bewertung fuhrte dazu dass der Tater fur die Gefahrschaffung durch Dritte strafrechtlich haftete 27 28 Es wird aber auch schon grundlegend bezweifelt dass die Rechtsfigur der objektiven Bedingung der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip im Strafrecht vereinbar ist es wird also kritisiert dass der Tater so fur fremdes Unrecht bestraft werden konnte das ihm personlich nicht vorwerfbar sei Demnach musste auch die Folge vom Tater zumindest fahrlassig herbeigefuhrt worden sein Eine weitere Auffassung differenziert zwischen Teilnahme vor und nach dem Eintritt der schweren Folge Ist die Folge bereits eingetreten bevor sich der Tater an der Schlagerei beteiligt konne er nicht aus 231 StGB bestraft werden da er sich nicht an der Schaffung der strafbarkeitsbegrundenden Gefahr beteiligt hat Verlasst er dagegen die Schlagerei bevor die schwere Folge eintritt konne er aus 231 StGB bestraft werden da er sich am Entstehen der Verletzungsgefahr beteiligt hat die sich im Verletzungserfolg realisiert 29 30 31 Vorwerfbarkeit der Beteiligung BearbeitenGemass dem zweiten Absatz muss die Beteiligung dem Tater vorzuwerfen sein Nach uberwiegender Auffassung in der Rechtswissenschaft handelt es sich hierbei lediglich um einen deklaratorischen Verweis auf mogliche Rechtfertigungs und Entschuldigungsgrunde 32 33 Die Vorwerfbarkeit fehlt nach vorherrschender Auffassung bei einer Person die ohne eigenes Verschulden in das Tatgeschehen verwickelt wird 34 Ausgeschlossen ist eine Rechtfertigung durch Einwilligung da der Tatbestand ein Allgemeininteresse schutzt das nicht zur Disposition einzelner Beteiligter steht 35 Prozessuales und Strafzumessung BearbeitenBei 231 StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt weshalb eine Strafverfolgung auch ohne Strafantrag des Verletzten moglich ist Die Verfolgungsverjahrung beginnt gemass 78a StGB sobald die objektive Bedingung der Strafbarkeit eintritt Die Verjahrungsfrist betragt gemass 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB funf Jahre Gesetzeskonkurrenzen BearbeitenWerden im Zusammenhang mit einer Tat nach 231 StGB weitere Delikte verwirklicht konnen diese zur Beteiligung an einer Schlagerei in Gesetzeskonkurrenz stehen Nach uberwiegender Auffassung steht eine Tat nach 231 StGB zu Korperverletzungs und Totungsdelikten aufgrund ihrer unterschiedlichen Schutzzwecke in Tateinheit 52 StGB Rechtslage in anderen Staaten BearbeitenIm Strafrecht der Schweiz stellt Art 133 des Strafgesetzbuchs die Teilnahme an einem Raufhandel unter Strafe Hiernach kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden wer sich an einem Raufhandel beteiligt der den Tod oder die Korperverletzung eines Menschen zur Folge hat In Osterreich ist die Beteiligung an einem Raufhandel gemass 91 des Strafgesetzbuchs mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verbunden Die Struktur des Tatbestands entspricht im Wesentlichen dem deutschen 231 StGB Literatur BearbeitenHans Hirsch 231 In Burkhard Jahnke Heinrich Laufhutte Walter Odersky Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 11 Auflage Band 6 Teilband 1 223 bis 263a de Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 289 7 Olaf Hohmann 231 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 in Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 Rn 1 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGHSt 33 100 103 Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 Rn 2 in Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Olaf Hohmann 231 Rn 2 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 BGHSt 15 369 370 Hans Hirsch 231 Rn 4 In Burkhard Jahnke Heinrich Laufhutte Walter Odersky Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 11 Auflage Band 6 Teilband 1 223 bis 263a de Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 289 7 BGH Urteil vom 19 Dezember 2013 4 StR 347 13 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2014 S 147 148 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit 17 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68815 7 18 Rn 3 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 231 Rn 8 Hans Hirsch 231 Rn 6 In Burkhard Jahnke Heinrich Laufhutte Walter Odersky Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 11 Auflage Band 6 Teilband 1 223 bis 263a de Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 289 7 Jorg Eisele Die unverschuldete Beteiligung an einer Schlagerei In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft 1998 S 69 73 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil I 6 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8487 0290 9 S 120 Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 Rn 6 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 Rn 8 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit 17 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68815 7 18 Rn 4 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil I Straftaten gegen Personlichkeitsrechte Staat und Gesellschaft 6 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0290 9 11 Rn 6 7 BGHSt 2 160 163 BGHSt 31 124 126 Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 Rn 13 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 43 Detlev Sternberg Lieben 231 Rn 6 In Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Kristian Kuhl 231 Rn 5 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 BGHSt 33 100 Jan Zopfs Die schwere Folge bei der Schlagerei 231 StGB In Jura 1999 S 172 Detlev Sternberg Lieben 231 Rn 8 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit 17 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68815 7 18 Rn 7 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit 17 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68815 7 18 Rn 10 BGHSt 14 132 134 Olaf Hohmann 231 Rn 26 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Manfred Heinrich Uwe Hellmann Volker Krey Strafrecht Besonderer Teil 16 Auflage Band 1 Besonderer Teil ohne Vermogensdelikte Kohlhammer Stuttgart 2015 ISBN 978 3 17 029884 2 Rn 323 Hans Welzel Das Deutsche Strafrecht Eine Systematische Darstellung 11 Auflage De Gruyter Berlin 1989 ISBN 3 11 089730 X S 297 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil I Straftaten gegen Personlichkeitsrechte Staat und Gesellschaft 6 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0290 9 11 Rn 19 Wolfgang Joecks Christian Jager Strafgesetzbuch Studienkommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71254 8 231 Rn 10 Hans Ullrich Paeffgen Martin Bose 231 Rn 9 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Detlev Sternberg Lieben 231 Rn 10 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Hans Hirsch 231 Rn 16 In Burkhard Jahnke Heinrich Laufhutte Walter Odersky Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 11 Auflage Band 6 Teilband 1 223 bis 263a de Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 289 7 Kristian Kuhl 231 Rn 14 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Hans Gunther Zur Anwendbarkeit von StGB 227 bei Totung eines Angreifers durch Verteidigung des Angegriffenen in JuristenZeitung 1985 S 585 587 Detlev Sternberg Lieben 231 Rn 10 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beteiligung an einer Schlagerei amp oldid 226778232