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Finalzusammenhang ist ein im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff Bei mehraktigen Delikten hangen zwei Tatbestandsmerkmale final zusammen wenn der Tater das eine verwirklicht um das andere zu ermoglichen Er tut X um Y zu erreichen Es genugt daher nicht das blosse kumulative Vorliegen beider Merkmale im objektiven und subjektiven Tatbestand sondern der Tatervorsatz muss auch die ursachliche Verknupfung der beiden enthalten Beispiel Beim Raub 249 StGB muss das qualifizierte Notigungsmittel Personengewalt Drohung mit gegenwartiger Leibes Lebensgefahr eingesetzt werden um die Wegnahme zu ermoglichen 1 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 27 Mai 1982 Az 4 StR 181 82 Volltext NStZ 1982 380 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Finalzusammenhang amp oldid 210412401