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Der Sachbeweis ist eines von mehreren Beweismitteln eines Beweisverfahrens die der richterlichen Aufklarungspflicht im Rahmen der durch die 243 ff StPO vorgegebenen Tatsachenfeststellung fur die Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung dienen Insoweit ist der Sachbeweis in Form des Urkundenbeweises und der Augenscheinnahme ein wichtiges Mittel der richterlichen Uberzeugungsbildung Inhaltsverzeichnis 1 Form und Verfahren der Beweiserhebung 2 Arten 3 Verbleib der Sachbeweise 4 Literatur 5 EinzelnachweiseForm und Verfahren der Beweiserhebung BearbeitenFur alle Tatsachen die die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Straftat betreffen gilt der Strengbeweis Das bedeutet dass die zulassigen Beweismittel in der Rechtsordnung abschliessend aufgezahlt sind Zu den Sachbeweisen die im Verfahren der Beweiserhebung zugelassen sind zahlen die Augenscheinnahme nach 86 StPO und der Urkundenbeweis im Sinne der 249 ff StPO Fur die ausschliesslich verfahrensrechtlich erheblichen Tatsachen hingegen gilt der Freibeweis Grundsatzlich ist das Gericht dazu aufgerufen das originare tatnachste Beweismittel anzuwenden Vorrang hat grundsatzlich die personliche Vernehmung einer Beweisperson aufgenommene Vernehmungsprotokolle nach 250 StPO haben somit Nachrang gegenuber einer Vernehmung des Angeklagten in der Hauptverhandlung Gleiches gilt fur Beweispersonen wobei die erganzende Verlesung von Protokollen und schriftlichen Erklarungen im Urkundenbeweis zulassig sind Vom Ersetzungsverbot ausgenommen ist die Verlesung des Protokolls einer Vernehmung des Angeklagten gemass 254 StPO Insbesondere ist die Verlesung eines richterlichen Protokolls fur die Verwertung moglich Streitig diskutiert wird die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle die allenfalls als Vorhalt fungieren konnen Dies bejaht die herrschende Meinung mit der Konsequenz dass der Protokollinhalt nicht als Urkundenbeweis verwertet werden darf Urkunden mit sonstiger schriftlicher Ausserung des Angeklagten ausserhalb einer Vernehmung Erklarungen gegenuber der Staatsanwaltschaft Briefe oder dergleichen konnen zum Urkundenbeweis gemass 249 StPO verlesen werden Sofern keine Beweisverwertungsverbote bestehen wurdigt der Richter die Beweise im Rahmen von 261 StPO frei Feste Bindung an Beweisregeln bestehen insoweit nicht Massgeblich ist die personliche Uberzeugung des Richters das heisst dass vernunftige Zweifel ausschliessende Gewissheit des Vorliegens der fur die Schuld des Angeklagten und die Rechtsfolgen der Tat erforderlichen Tatsachen vorliegt Arten BearbeitenZu den Sachbeweisen gehoren etwa Gegenstande 94 103 StPO Beweisstucke 147 Abs 1 StPO Spuren einer Straftat 103 StPO z B Fingerabdrucke Fotografien Videografien DNA Spuren Bandabnahmen der Leitstelle und Gutachten Spuren oder Merkmale 86 StPO Urkunden und Schriftstucke 249 StPO Spurensicherungsberichte Telekommunikationsuberwachungen Vorratsdatenspeicherung Videoaufzeichnung in die Beweisaufnahme eingebracht werden Manche Sachbeweise werden dabei erst durch medizinische Gutachter oder Sachverstandige z B Obduktion Die Inaugenscheinnahme bietet Anknupfungspunkte fur Folgerungen Sie bietet mittelbare also indirekte Hinweise auf die Existenz eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals und dessen Plausibilitat Die Uberzeugungskraft wird dann verfestigt wenn andere Schlusse aus den Indizientatsachen nicht ernstlich in Betracht kommen Verbleib der Sachbeweise BearbeitenBewegliche Sachen die gemass 111c StPO beschlagnahmt worden sind sich noch im amtlichen Gewahrsam Asservat befinden und im Strafverfahren nicht mehr benotigt werden sollen nach 111k StPO herausgegeben werden Dabei wird der Grundsatz durchbrochen wonach ein beschlagnahmter Gegenstand gleichsam als actus contrarius zur Beschlagnahme an den letzten Gewahrsamsinhaber zu erfolgen hat 1 Sachbeweise werden nach Eintritt der Rechtskraft an den Eigentumer zuruckgegeben wenn sie nicht Einziehungs oder Verfallsgegenstande sind oder anderweitig in hoheitlichem Gewahrsam verbleiben z B zur Gefahrenabwehr Hierzu gehoren Spuren und deren Auswertungen DNA Gutachten Tatmittel erlangtes Gut und Telefonuberwachungsprotokolle Literatur BearbeitenAlle Kommentare und Handbucher zur Strafprozessordnung Deutschland StPO Ulrich Eisenberg Beweisrecht der StPO 7 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60972 5 Werner Beulke Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung 250 ff StPO JA 2008 S 758 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas C Knierim Internal Investigations Ermittlungen im Unternehmen 2013 S 501 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachbeweis amp oldid 234894397