www.wikidata.de-de.nina.az
Freibeweis ist ein ungeregeltes Beweisverfahren im Gegensatz zum Strengbeweis Wahrend der Strengbeweis mit bestimmten in der jeweiligen Verfahrensordnung vorgesehenen Beweismitteln zumeist Zeugen Sachverstandige Urkunden Augenschein und in einem rechtlich vorgegebenen Beweisverfahren zu fuhren ist ist der Freibeweis von einer solchen Formlichkeit befreit und kann z B auch durch telefonische Auskunft Urkunden und Augenschein ohne die Einhaltung samtlicher Formalitaten wie durch Verlesen der Urkunde gefuhrt werden Auch der Freibeweis muss aber zu einer richterlichen Uberzeugung fuhren und auch im Freibeweisverfahren darf nicht gegen grundlegende Verfahrensgrundsatze wie die Einhaltung oder Nachholung rechtlichen Gehors oder das faire Verfahren verstossen werden Das Freibeweisverfahren findet in der Regel bei der Feststellung von Tatsachen statt die nur fur das Verfahren von Bedeutung sind Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freibeweis amp oldid 207370734