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Gefahrliche Eingriffe in den Bahn Schiffs und Luftverkehr ist die Bezeichnung eines Straftatbestandes der in Deutschland gemass 315 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt ist Es ist ein konkretes Gefahrdungsdelikt Eine Ausnahme davon ist der Fall des Abs 3 Nr 2 hier ist es ein Verletzungsdelikt Es ist ein Vergehen das sich im Falle des Abs 3 gemass 12 Abs 2 StGB zu einem Verbrechen qualifiziert Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzestext 2 Geschutzte Rechtsguter 3 Vorsatz Fahrlassigkeit 4 Vollendung 5 Tatige Reue 6 Siehe auch 7 LiteraturGesetzestext BearbeitenI Wer die Sicherheit des Schienenbahn Schwebebahn Schiffs oder Luftverkehrs dadurch beeintrachtigt dass er Anlagen oder Beforderungsmittel zerstort beschadigt oder beseitigt Hindernisse bereitet falsche Zeichen oder Signale gibt oder einen ahnlichen ebenso gefahrlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefahrdet wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft II Der Versuch ist strafbar III Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen wenn der Tater in der Absicht handelt a einen Unglucksfall herbeizufuhren oder b eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken oder durch die Tat eine schwere Gesundheitsschadigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschadigung einer grossen Zahl von Menschen verursacht IV In minder schweren Fallen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren in minder schweren Fallen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu erkennen V Wer in den Fallen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlassig verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft VI Wer in den Fallen des Absatzes 1 fahrlassig handelt und die Gefahr fahrlassig verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Aus 38 StGB ergibt sich dass die Hochststrafe in den Fallen des Absatz 3 funfzehn Jahre Freiheitsstrafe betragt Geschutzte Rechtsguter BearbeitenSicherheit des privaten und offentlichen Schienenbahn Schwebebahn Schiffs und Luftverkehrs Leib Leben EigentumVorsatz Fahrlassigkeit BearbeitenIn den Fallen der Absatze 1 bis 4 muss sowohl die eigentliche Tathandlung als auch der Eintritt der konkreten Gefahr vorsatzlich geschehen wobei Eventualvorsatz genugt Bei Absatz 3 Nr 1 muss zusatzlich die dort genannte Absicht vorliegen Bei Absatz 3 Nr 2 genugt hinsichtlich der dort genannten Folgen Fahrlassigkeit 18 StGB wenn die konkrete Gefahr vorsatzlich herbeigefuhrt wurde Bei Absatz 5 wird zwar die eigentliche Tathandlung des Eingriffs vorsatzlich begangen die konkrete Gefahr jedoch nur fahrlassig herbeigefuhrt diese Begehungsform liegt z B bei unbefugtem Betreten der Gleise oder Schlamperei bei Bauarbeiten nahe Bei Absatz 6 wird die Tathandlung selbst nur fahrlassig begangen und dadurch fahrlassig eine konkrete Gefahr verursacht Vollendung BearbeitenVollendet ist die Tat mit dem Eintritt der konkreten Gefahr Der tatsachliche Schadenseintritt ist nur fur die Strafzumessung massgeblich ggf liegt Tateinheit mit anderen Tatbestanden vor z B Mord gefahrliche Korperverletzung fahrlassige Totung fahrlassige Korperverletzung Sachbeschadigung Tatige Reue BearbeitenDas Gericht kann die Strafe gemass 49 Abs 2 320 Abs 2 Nr 1 StGB nach seinem Ermessen mildern oder von Strafe absehen wenn der Tater freiwillig die Gefahr abwendet bevor ein erheblicher Schaden entsteht Im Falle des 315 Abs 6 StGB wird gemass 49 Abs 2 320 Abs 3 Nr 1 lit a StGB nicht bestraft wer freiwillig die Gefahr abwendet bevor ein erheblicher Schaden entsteht Siehe auch BearbeitenVerkehrsstraftat Bahnfrevel Angriffe auf den Luft und SeeverkehrLiteratur BearbeitenThomas Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze StGB Beck sche Kurz Kommentare Bd 10 57 Auflage Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59422 9 Helmut Satzger Bertram Schmitt Gunter Widmaier Hrsg StGB Strafgesetzbuch Kommentar Heymanns Koln 2009 ISBN 978 3 452 26852 5 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrliche Eingriffe in den Bahn Schiffs und Luftverkehr amp oldid 232554021