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Angriffe auf den Luft und Seeverkehr gehoren im deutschen Strafgesetzbuch zu den gemeingefahrlichen Straftaten Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Entwicklung des Tatbestands 3 Literatur 4 EinzelnachweiseWortlaut Bearbeiten 316c StGB lautet 1 Mit Freiheitsstrafe nicht unter funf Jahren wird bestraft wer 1 Gewalt anwendet oder die Entschlussfreiheit einer Person angreift oder sonstige Machenschaften vornimmt um dadurch die Herrschaft uber a ein im zivilen Luftverkehr eingesetztes und im Flug befindliches Luftfahrzeug oder b ein im zivilen Seeverkehr eingesetztes Schiff zu erlangen oder auf dessen Fuhrung einzuwirken oder 2 um ein solches Luftfahrzeug oder Schiff oder dessen an Bord befindliche Ladung zu zerstoren oder zu beschadigen Schusswaffen gebraucht oder es unternimmt eine Explosion oder einen Brand herbeizufuhren Einem im Flug befindlichen Luftfahrzeug steht ein Luftfahrzeug gleich das von Mitgliedern der Besatzung oder von Fluggasten bereits betreten ist oder dessen Beladung bereits begonnen hat oder das von Mitgliedern der Besatzung oder von Fluggasten noch nicht planmassig verlassen ist oder dessen planmassige Entladung noch nicht abgeschlossen ist 2 In minder schweren Fallen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren 3 Verursacht der Tater durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren 4 Wer zur Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 Schusswaffen Sprengstoffe oder sonst zur Herbeifuhrung einer Explosion oder eines Brandes bestimmte Stoffe oder Vorrichtungen herstellt sich oder einem anderen verschafft verwahrt oder einem anderen uberlasst wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bestraft Aus 38 StGB ergibt sich dass die Hochststrafe in den Fallen des Absatz 1 funfzehn Jahre Freiheitsstrafe betragt Fur den Tatbestand gilt gemass 6 Nr 3 StGB das Weltrechtsprinzip Entwicklung des Tatbestands BearbeitenDer Tatbestand wurde durch das 11 Strafrechtsanderungsgesetz mit Wirkung zum 19 Dezember 1971 eingefuhrt 1 2 und betraf zunachst nur Angriffe auf den Luftverkehr Ursache fur die Einfuhrung des Tatbestands war das damals neue Phanomen der Flugzeugentfuhrung 3 4 die zuvor nur nach milderen Tatbestanden z B als Notigung oder Freiheitsberaubung bestraft werden konnte Zwischen 1969 und 1972 ereigneten sich elf Flugzeugentfuhrungen die die Bundesrepublik Deutschland mittelbar oder unmittelbar betrafen davon sechs vor und funf nach Verabschiedung des 11 Strafrechtsanderungsgesetzes 5 Mit Wirkung zum 22 Juni 1990 wurde durch das Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 10 Marz 1988 zur Bekampfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10 Marz 1988 zur Bekampfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen die sich auf dem Festlandsockel befinden der Tatbestand auf Angriffe auf den Seeverkehr ausgedehnt 6 Seitdem fallen in Bezug auf den zivilen Seeverkehr auch Piraterie 7 und Meuterei in der Schifffahrt im Sinne einer rechtswidrigen Ubernahme der Herrschaft uber das betroffene Schiff oder das Einwirken auf dessen Fuhrung unter diesen Tatbestand da nicht nur Besatzungsmitglieder sondern auch Dritte diesen erfullen konnen Literatur BearbeitenTai Cheng Hsueh Luftpiraterie Cuvillier Verlag 1993 ISBN 978 3 928815 83 3 Stefanie Schmahl Die Bekampfung der Seepiraterie im Spiegel des Volkerrechts des Europarechts und der deutschen Rechtsordnung AoR 2011 S 44 94 Eva Bohle Piraterie und materielles Strafrecht in Piraterie und Strafrecht Zur Strafverfolgung auslandischer Piraten vor deutschen Gerichten Nomos Verlag 2018 S 43 162 ISBN 978 3 8487 5320 8 Einzelnachweise Bearbeiten 11 Strafrechtsanderungsgesetz vom 16 Dezember 1971 BGBl I S 1977 Klaus Kunath Zur Einfuhrung eines einheitlichen Straftatbestandes gegen Luftpiraterie durch das Elfte Strafrechtsanderungsgesetz vom 16 Dezember 1971 JZ 1972 S 199 202 Entwurf eines Elften Strafrechtsanderungsgesetzes Gesetzentwurf des Bundesrates BT Drs VI 1478 vom 26 November 1970 Chronik Die spektakularsten Flugzeugentfuhrungen Der Spiegel 27 Dezember 1999 Uwe Scheffler Das Reformzeitalter 1953 1975 Frankfurt Oder ohne Jahr S 242 f Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 10 Marz 1988 zur Bekampfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10 Marz 1988 zur Bekampfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen die sich auf dem Festlandsockel befinden BGBl II S 494 Jorn Lauterbach Hamburg Erstmals seit Jahrhunderten Seerauber verurteilt In DIE WELT 19 Oktober 2012 welt de abgerufen am 31 Juli 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Angriffe auf den Luft und Seeverkehr amp oldid 234735748