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Das Simultanitatsprinzip auch Koinzidenzprinzip ist im Sinne von 16 i V m 8 StGB das grundlegende Gerust der deutschen Strafbarkeit was insbesondere fur die Vorsatzdelikte gilt Es wird normativ aus dem Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG hergeleitet Gleichzeitig muss der Tatbestand objektiv verwirklicht werden es muss Vorsatz vorliegen die Rechtswidrigkeit der Tat und die Schuld mussen gegeben sein Inhaltsverzeichnis 1 Probleme 1 1 Vorsatz 1 2 Rechtswidrigkeit 1 3 Schuld 2 Literatur 3 EinzelnachweiseProbleme BearbeitenGrundsatzlich durchlauft eine vorsatzliche Straftat einem bestimmten Kausalverlauf Zunachst bildet sich beim Tater der Tatentschluss das ist der Vorsatz eine Tat zu begehen Sodann trifft der Tater Vorbereitungen fur die Tat und tritt mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat Tathandlung in den Versuch der Straftat ein Mit der Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale kommt es dann zur Vollendung der Tat Bestimmte Delikte wie z B Raub Diebstahl sehen als zusatzlichen Punkt noch die Beendigung der Straftat durch Sicherung des Tatgewinns vor Vorsatz Bearbeiten Zur Strafbarkeit muss der Vorsatz bezuglich der Tatbestandsverwirklichung jedenfalls dann vorliegen wenn die Tat wenn auch nur versuchsweise begonnen ist der Tater also unmittelbar zur Tat angesetzt hat Er muss sich auf den Erfolg und die ubrigen Tatbestandsmerkmale erstrecken was argumentativ aus 16 Abs 1 StGB herzuleiten ist Der Vorsatz vor dem Beginn der Tat Vorbereitungsstadium oder fruher wird dolus antecedens genannt sein Pendant nach Vollendung der Tat dolus subsequens Beide Vorsatze erstrecken sich jedoch nicht in den Zeitraum der Straftat hinein und sind auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes unbeachtlich Die Tat kann daher ohne Vorsatz ausgefuhrt werden insofern kommt nur eine Bestrafung falls vorgesehen fur fahrlassiges Handeln in Betracht Weiterhin problematisch sind Abweichungen vom Kausalverlauf Hier konnte argumentiert werden dass in der Vorstellung des Taters und damit ausschliesslich vom Vorsatz erfasst nur eine bestimmte Ursachenkette in Gang gesetzt wird deren Abweichen von der Vorstellung zu einem Aufheben des Vorsatzes kommen wurde Hier ist zu unterscheiden Sind die Abweichungen unwesentlich so wird weiterhin unwiderlegbar von Vorsatz ausgegangen Andernfalls bestunden erhebliche Beweisnote Wesentliche Abweichungen vom Kausalverlauf schliessen dagegen den Vorsatz aus Diese Problematik ist abzugrenzen von den atypischen Kausalverlaufen bei denen bereits die objektive Zurechnung nicht vorliegt Rechtswidrigkeit Bearbeiten Die Rechtswidrigkeit muss mit dem Tatgeschehen zeitlich also simultan verknupft sein um den Vorwurf des Unrechtsgehaltes der Tat zu begrunden Daher konnen Rechtfertigungsgrunde auch nur dann vorliegen wenn eine Notwehr rechtfertigender Notstand oder eine notstandsahnliche Lage gleichzeitig vorliegt Eine verspatete Notwehr leidet zugleich an der Ungeeignetheit des Mittels Schuld Bearbeiten Die Tat muss schuldhaft herbeigefuhrt worden sein Daher gilt wie fur den Vorsatz und der Rechtswidrigkeit auch fur die Schuld dass sie simultan zur Tat vorliegen muss Es muss somit im Zeitpunkt der Tatbegehung die Schuldfahigkeit nach 20 StGB vorliegen die durch berauschende Mittel Drogen insbesondere Alkohol oder durch Geisteskrankheit vorubergehender Natur oder durch mangelndes Bewusstsein dann in der Regel schon keine zurechenbare Handlung ausgeschlossen ist Ab Blutalkoholkonzentrationen von 3 0 beginnt der Zustand der volligen Schuldunfahigkeit bei Konzentrationen ab 2 0 und hoher kann der Straftatbestand des Vollrausches erfullt sein Da die Strafdrohung des Vollrausches hinter denen schwerer Verbrechen zuruckbleibt hatte der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die fruhere Rechtsprechung des Reichsgerichtes uber das Institut der actio libera in causa eine vorverlagerte Schuld konstruiert Eine Verwendung dieses Rechtsinstituts ist in den letzten Jahren haufiger abgelehnt worden 1 weil es sich nicht mit dem Simultanitatsprinzip aufgrund des Bestimmtheitsgebots vereinbaren lasst Eine obergerichtliche Entscheidung zu diesem Rechtsinstitut ist in den letzten Jahren nicht mehr getroffen worden Literatur BearbeitenZum Simultanitatsprinzip beim Vorsatz BGH Beschluss vom 14 Juni 1983 Az 4 StR 298 83 Volltext NStZ 1983 452 Einzelnachweise Bearbeiten vgl etwa Johannes Kaspar JURA 2007 69 71 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Simultanitatsprinzip amp oldid 219991697