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Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Grundgesetz geschutzten allgemeinen Personlichkeitsrechts 1 2 3 Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis uber die Verwendung des Bildes zu bestimmen einschliesslich des Rechts einer Veroffentlichung zu widersprechen 2 4 Im einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunste und der Photographie Kunsturheberrechtsgesetz kurz KunstUrhG vom 9 Januar 1907 geschutzt ausserdem europaweit durch Art 8 Abs 1 EMRK 4 Strafbar ist die Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach 201a StGB die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen nach 184k StGB Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Rechtslage 2 1 Erkennbarkeit 2 2 Linksetzung 2 3 Veranstaltungen 2 4 Polizeibeamte 2 5 Personen als Beiwerk 2 6 Personen der Zeitgeschichte 2 7 Bildberichterstattung uber Prominente Paparazzi Prinzessin Caroline und der EGMR 2 8 Kommerzialisierung 2 9 Manipulationen von Bildern 2 10 Berucksichtigung der Kunstfreiheit 2 11 Blosses Erstellen von Bildern 2 11 1 201a StGB 2 11 2 184k StGB 2 11 3 Loschungsanspruch 2 12 Zivilrechtliche Anspruche 2 13 Datenschutz Grundverordnung DSGVO 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHistorie BearbeitenDas KunstUrhG wurde als Strafgesetz geschaffen nachdem zwei Fotografen versucht hatten Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veroffentlichen Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft 5 6 Rechtslage BearbeitenHeute sind nur noch die 22 23 24 alle seit Erlass am 9 Januar 1907 unverandert 7 und als Strafvorschrift 33 KunstUrhG von Bedeutung 22 KunstUrhG bestimmt Bildnisse durfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder offentlich zur Schau gestellt werden Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt wenn der Abgebildete dafur dass er sich abbilden liess eine Entlohnung erhielt Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehorigen des Abgebildeten Angehorige im Sinne dieses Gesetzes sind der uberlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind die Eltern des Abgebildeten 23 KunstUrhG zahlt Ausnahmen auf 1 Ohne die nach 22 erforderliche Einwilligung durfen verbreitet und zur Schau gestellt werden Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte Bilder auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Ortlichkeit erscheinen Bilder von Versammlungen Aufzugen und ahnlichen Vorgangen an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben Bildnisse die nicht auf Bestellung angefertigt sind sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem hoheren Interesse der Kunst dient 2 Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder falls dieser verstorben ist seiner Angehorigen verletzt wird 24 KunstUrhG betrifft die Zulassigkeit von Fahndungsfotos 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer entgegen den 22 23 ein Bildnis verbreitet oder offentlich zur Schau stellt 2 Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt Erkennbarkeit Bearbeiten Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint also auch Zeichnungen Karikaturen Fotomontagen Cartoons sogar der Auftritt eines Doppelgangers kann dazu zahlen 8 Allerdings fallen kunstlerische Abbildungen die veroffentlicht werden nicht nur unter das Kunsturhebergesetz sondern auch unter Art 5 Abs 3 Grundgesetz welcher die Kunstfreiheit gewahrleistet siehe auch Mephisto Entscheidung Die Einwilligung zur Veroffentlichung ist aber nur dann erforderlich wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist 8 Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umstanden ergeben 8 Selbst die in Presseveroffentlichungen ubliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht unbedingt 9 Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar kann sie sich gegen die Veroffentlichung wehren auch wenn ihre Gesichtszuge gar nicht gezeigt werden Die Erkennbarkeit einer Person entfallt auch dann nicht weil diese sich altersbedingt verandert hat 10 Eines Beweises dass die Person tatsachlich erkannt wurde bedarf es nicht 11 Dazu fuhrte das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 19 Januar 2006 12 aus Unter Bildnissen im Sinne des 22 KUG versteht man die Darstellung einer naturlichen Person in einer fur Dritte erkennbaren Weise Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszuge Es genugt aber auch wenn der Abgebildete mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein durch Merkmale die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit fruheren Veroffentlichungen erkannt werden kann vgl BGH NJW 1979 2205 Fussballtorwart Prinz Peters Medienrecht Rz 827 Nicht notwendig ist dass der Abgebildete tatsachlich von bestimmten Personen erkannt wurde Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt wenn der Abgebildete begrundeten Anlass zu der Befurchtung hat er konnte identifiziert werden Nicht erforderlich ist dass schon der fluchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann es genugt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder grossen Bekanntenkreis vgl BGH NJW 1979 2205 Fussballtorwart v Strobl Alberg in Wenzel Das Recht der Wort und Bildberichterstattung 5 Auflage Kap 7 Rz 15 Entscheidend ist der Zweck des 22 KUG die Personlichkeit davor zu schutzen gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung fur andere verfugbar zu werden Der besondere Rang des Anspruchs darauf dass die Offentlichkeit die Eigensphare der Personlichkeit und ihr Bedurfnis nach Anonymitat respektiert verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift vgl Peters Prinz a a O Ahnlich entschied uber eine Veroffentlichung in der Presse auch das Landgericht Hamburg 13 Linksetzung Bearbeiten Bereits das Setzen eines Hyperlinks auf ein Privatfoto auf einer anderen Internetseite kann im Einzelfall in dem nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um den Kontext mit der anwaltlichen Tatigkeit des Abgebildeten d h ein Privatfoto wurde mit beruflichem Bezug verlinkt eine Verletzungshandlung sein Das Oberlandesgericht Munchen 14 fuhrte hierzu in einem Urteil vom 26 Juni 2007 aus Werden dem privaten Bereich zuzuordnende und im Internet im Zusammenhang mit einer Freizeitaktivitat veroffentlichte Bilder in einem Bericht angelinkt der sich kritisch mit der anwaltlichen Tatigkeit des Abgebildeten auseinandersetzt steht dem abgebildeten Anwalt ein Unterlassungsanspruch aus 1004 823 BGB 22 23 KunstUrhG zu sofern der Link auf die Bilder als Untermauerung der kritischen Ausserungen eingesetzt wird In diesem Fall liegt ein wirksames Einverstandnis des Abgebildeten mit der Veroffentlichung der Bilder nicht vor Selbst wenn man die Bebilderung noch als Beitrag zu einer allgemeinen Diskussion versteht uberwiegt das berechtigte Interesse des Abgebildeten an seiner Privatsphare dasjenige eines Presseorganes an der Veroffentlichung da das zur Schau gestellte Bild als Beleg fur die kritischen Meinungsausserungen aus dem privaten Zusammenhang gerissen wird Veranstaltungen Bearbeiten Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen Demonstrationen Mitgliederversammlungen Kulturveranstaltungen usw Hier mussen Teilnehmer damit rechnen auch fotografiert zu werden Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich In einem Urteil vom 28 Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen 15 Bei sportlichen Wettkampfen sind Foto und Videoaufnahmen heute weitgehend ublich und zwar auch dann wenn es sich um Veranstaltungen handelt die nur in einer begrenzten Offentlichkeit stattfinden Dies gilt unabhangig davon ob an dem Wettbewerb Erwachsene Kinder oder Jugendliche teilnehmen Auf Foto und Videoaufnahmen mussen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsatzlich auch dann einstellen wenn keine Pressefotografen zugegen sind Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt es dabei weder auf die Anzahl der Teilnehmer noch auf die Dauer der gesamten Veranstaltung oder derjenigen der konkreten sportlichen Darbietung des einzelnen Teilnehmers an Die Veroffentlichung der wahrend eines Turniers gefertigten Fotos ware nur dann unzulassig wenn durch ihre Verbreitung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt wurden Polizeibeamte Bearbeiten Werden Polizeibeamte bei Ausubung ihres Dienstes gefilmt oder fotografiert durfen die Personalien der fotografierenden Personen nicht ohne weitere Anhaltspunkte einer drohenden Rechtsverletzung festgestellt werden Dies wurde einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Fotografierenden darstellen und daher eine konkrete Gefahr fur ein polizeiliches Schutzgut erfordern Bundesverfassungsgericht Urteil vom 24 Juli 2015 16 Alleine aus der Anfertigung von Bildaufnahmen lasst sich kein Verdacht auf eine spatere moglicherweise widerrechtliche Veroffentlichung herleiten insbesondere wenn man auch die Pressefreiheit des Fotografen mit berucksichtigt Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 28 Marz 2012 17 Personen als Beiwerk Bearbeiten Erlaubt ist nach 23 KunstUrhG die Veroffentlichung von Bildern auf denen Personen nur als Beiwerk z B zufallig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebaude siehe auch Panoramafreiheit erscheinen Personen der Zeitgeschichte Bearbeiten Das Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung und Veroffentlichung ist nach deutschem Recht nach 23 Abs 1 KunstUrhG fur den Bereich der Zeitgeschichte eingeschrankt In der deutschen Rechtsprechung hatte sich dabei eine Unterscheidung zwischen absoluten Personen der Zeitgeschichte und relativen Personen der Zeitgeschichte eingeburgert die jedoch nach einer Entscheidung des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte vom Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht revidiert worden ist Die neuere Rechtsprechung verzichtet auf die Figuren der absoluten oder relativen Person der Zeitgeschichte und pragte stattdessen ein abgestuftes Schutzkonzept wonach in einer Interessengewichtung und abwagung im Einzelfall zu prufen ist ob das Personenbildnis tatbestandlich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist 18 Absolute Person der Zeitgeschichte war nach der fruheren Rechtsprechung wer aufgrund seiner Stellung Taten oder Leistungen aussergewohnlich herausragte und deshalb derart im Blickpunkt der Offentlichkeit stand dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst sowie an allen Vorgangen die ihre Teilnahme am offentlichen Leben ausmachen bestand Helmut Kohl Caroline von Hannover Boris Becker Diese Personen durften auch ohne ihre Einwilligung fotografiert das Material verbreitet und veroffentlicht werden Relative Personen der Zeitgeschichte waren nach der fruheren Rechtsprechung Menschen die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Offentlichkeit geraten waren beispielsweise die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder Sportler wahrend eines Wettkampfs Bilder dieser Personen durften nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne deren Einwilligung veroffentlicht werden Nach der sogenannten Begleiterrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zahlten zu den relativen Personen der Zeitgeschichte auch Lebenspartner oder Kinder von absoluten Personen der Zeitgeschichte Uber sie durfte dann in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Auftritt ebenfalls ohne Einwilligung berichtet werden Bildnisse von Polizisten durfen ohne deren Einwilligung nicht veroffentlicht werden wenn die Veroffentlichung nicht in Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz von besonderem offentlichen Interesse steht Dies ist etwa bei Demonstrationen spektakularen Verkehrsunfallen und ahnlichen Ereignissen der Fall Ein besonderes offentliches Interesse an einer Bildberichterstattung uber die alltagliche Dienstausubung etwa uber eine gewohnliche Verkehrskontrolle ist regelmassig nicht gegeben Auch eine Hausdurchsuchung bei einem mutmasslichen Straftater stellt in der Regel kein Ereignis von besonderem offentlichen Interesse dar 19 Als Faustformel gilt Je mehr eine Person im offentlichen Interesse steht und je zeitnaher das offentliche Interesse ist desto eher muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden Allerdings gilt auch fur diese Personen die Schutzzone der unantastbaren Intimsphare und das geringere Recht auf Privatsphare Diese Einschrankung findet sich bereits in 23 Abs 2 KunstUrhG Das Recht eine Person ohne Einwilligung abzubilden erstreckt sich nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird und ist aufgrund der Rechtsprechung des EGMR zugunsten der abgebildeten Personen noch weiter eingeschrankt worden Angesichts eines erheblichen Zeitablaufs und des nachlassenden offentlichen Interesses an der Person und der Personlichkeit eines Verbrechensopfers hat dieses einen Anspruch darauf die Verfugungsgewalt uber seine damaligen Fotografien zuruckzuerlangen und die in die Offentlichkeit getragene Verknupfung zwischen der schweren Straftat deren Opfer sie als Kind geworden ist und den Abbildungen ihrer Person aufzulosen also die Veroffentlichung solcher Bilder zu verbieten 20 Eine vergleichbare Guterabwagung findet sich auch in 32a Stasiunterlagengesetz Bildberichterstattung uber Prominente Paparazzi Prinzessin Caroline und der EGMR Bearbeiten Privatleben und Intimsphare sind auch bei Personen der Zeitgeschichte insbesondere vor Paparazzi geschutzt Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind damit die eigenen vier Wande sowie Bereiche der Privatsphare in der Offentlichkeit wie ein Abendessen in einer abgeschiedenen Ecke eines Restaurants gemeint Caroline von Monaco Urteil II Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR verwies in seinem Urteil vom 24 Juni 2004 auf das Grundrecht auf Schutz des Familien und Privatlebens Art 8 der Europaischen Menschenrechtskonvention Prominente mussen sich danach nicht an einen abgeschiedenen Ort innerhalb der Offentlichkeit zuruckziehen um den Schutz der Privatsphare zu geniessen So hatte Caroline von Monaco mit ihrer Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schliesslich Erfolg siehe auch Caroline Urteil Von Seiten der Presse 21 und grosseren Teilen der Rechtswissenschaft 22 wurde das Urteil stark kritisiert es wird befurchtet dass nun die sog Boulevard Berichterstattung eingeschrankt werden konnte wenn das offentliche Informationsinteresse nun jeweils auf eine seriose Debatte zuruckzufuhren sein musste Andererseits haben Urteile des EGMR nur den Rang eines einfachen nationalen Gesetzes 23 Dieses Urteil hat dazu gefuhrt dass der Bundesgerichtshof das Konzept der absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte in seiner Entscheidung vom 6 Marz 2007 24 die drei Unterlassungsklagen Caroline von Hannovers gegen zwei Zeitschriften zusammenfasste revidiert hat An die Stelle feststehender Voraussetzungen tritt nun jeweils eine Einzelfallentscheidung ob eine Abbildung als zeitgeschichtlich relevant gilt 25 Diese Auffassung des BGH hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26 Februar 2008 als mit der Verfassung vereinbar bestatigt 26 Diese Ergebnisse der jungeren deutschen Rechtsprechung hat der EGMR Grosse Kammer in einem Urteil vom 7 Februar 2012 bestatigt 27 Dabei betonte er dass ein offentliches Informationsinteresse nach den Umstanden des Einzelfalles auch an Sportthemen oder ausubenden Kunstlern bestehen konne nicht aber bei mutmasslichen Eheproblemen eines Staatsprasidenten oder bei Geldsorgen eines bekannten Sangers Die Krankheit des regierenden Fursten von Monaco habe als Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte angesehen werden durfen Im Allgemeinen gelte dass der Offentlichkeit unbekannte Personen eines starkeren Schutzes bedurfen als der Offentlichkeit bekannte Personen Auch stellte der EGMR fest dass Caroline und Ernst August von Hannover Personen des offentlichen Lebens sind In einem Parallelverfahren hatte der EGMR uber die Zulassigkeit einer Berichterstattung uber den Drogenkonsum eines deutschen Schauspielers zu entscheiden 28 Dabei betonte er dass das offentliche Interesse an der Berichterstattung uber Strafverfahren unterschiedlich stark ausgepragt sein konne Als Abwagungskriterien dienten bei dieser Frage u a die Bekanntheit und das vorangegangene Verhalten der Person die Schwere und Art der Tat der Umstand der Festnahme die Methode der Informationsgewinnung die Wahrheit der Information und der Umstand ob diese Tatsachen bereits offentlich bekannt waren Die beiden jungsten Urteile werden aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zwar grundsatzlich begrusst gleichzeitig aber auch kritisiert weil der EGMR die sogenannte blosse Unterhaltung nach wie vor tabuisiert und bei der Frage nach dem offentlichen Informationsinteresse hinsichtlich unterhaltender Medienberichte nicht die empirischen Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft beachtet 29 Gleichzeitig werde die Meinungs und Pressefreiheit durch diese normative Bestimmung des Informationswertes von Medienberichten hochst subjektiven Erwagungen der Richter preisgegeben was dem Gebot staatlicher Neutralitat widerspreche 30 Kommerzialisierung Bearbeiten Neben dem Schutz der Privatsphare gibt es weitere Falle in denen auch bei Personen der Zeitgeschichte eine Einwilligung zur Veroffentlichung erforderlich ist 23 Abs 2 KunstUrhG Dazu muss ein uberwiegendes berechtigtes Interesse des Betroffenen bestehen Dies ist immer bei Werbung gegeben das Recht am eigenen Bild ist kommerzialisierbar und hat einen Vermogenswert Das Bild darf nicht zu Werbe oder Geschaftszwecken missbraucht werden Anders verhalt es sich wenn ein Bild bei Werbung fur ein Medienprodukt verwendet wird etwa wenn die Titelseite eines Magazins einen Prominenten zeigt und als Werbung fur das Magazin plakatiert wird Unzulassig ware beispielsweise T Shirts oder Sammeltassen mit den Abbildungen von Prominenten ohne deren Einwilligung zu vertreiben Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 1995 dass die Witwe von Willy Brandt posthum dessen Darstellung auf einer Gedenkmunze dulden musste 31 dieses Urteil wurde im Jahr 2000 vom Bundesverfassungsgericht bestatigt 32 Manipulationen von Bildern Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht BVerfG entschied im Jahr 2004 33 aus Anlass einer karikierenden Bildmanipulation Der Trager des Personlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf von Dritten nur so wahrgenommen zu werden wie er sich selbst gerne sehen mochte vgl BVerfGE 97 125 148 f BVerfGE 97 391 403 standige Rspr wohl aber ein Recht dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zuganglich gemacht wird Dies mache die Abbildung zu einer unwahren Tatsachenbehauptung die von der Meinungsfreiheit nicht geschutzt werde 34 Berucksichtigung der Kunstfreiheit Bearbeiten Bei der ungefragten Veroffentlichung von Kunstwerken welche die bildliche Darstellung von Personen enthalten kann es zur Kollision von Grundrechten kommen Einerseits verbietet die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit eine Einschrankung der kunstlerischen Betatigung wozu auch die Veroffentlichung eines Kunstwerks zahlt andererseits gilt es das ebenfalls grundrechtlich geschutzte Personlichkeitsrecht eines Abgebildeten zu wahren Kunstwerke im Sinne des Grundgesetzes sind in erster Linie mit den Mitteln der Kunst hergestellte bildliche Darstellungen wie Gemalde Zeichnungen oder Druckgrafiken Allerdings konnen heutzutage auch Fotografien hierzu zahlen sofern diese kunstlerischen Anspruchen genugen Das Kunsturhebergesetz versucht diesen Interessenkonflikt zu losen 23 Abs 1 Nr 4 KunstUrhG regelt dass eine Einwilligung des Abgebildeten zur Veroffentlichung nicht erforderlich ist sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem hoheren Interesse der Kunst dient 23 Abs 2 KunstUrhG enthalt jedoch wiederum eine Schranke So ist eine Veroffentlichung dann untersagt wenn hierdurch ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder falls dieser verstorben ist seiner Angehorigen verletzt wird Dies stellt die Justiz gelegentlich vor Probleme denn die Grundrechte der beteiligten Personen mussen gegeneinander abgewogen werden So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 25 August 2010 entschieden dass ein Staatsanwalt die offentliche Ausstellung eines sachlich gehaltenen nicht beleidigenden Portratgemaldes gegen seinen Willen dulden muss Die Staatsanwaltschaft hatte das Gemalde zuvor beschlagnahmen lassen und die Vernichtung gefordert der Kunstler hatte sich auf die Kunstfreiheit berufen 35 Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8 Februar 2018 1 BvR 2112 15 festgestellt dass die Strassenfotografie fur die die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung strukturtypisch ist als Kunstform ebenfalls vom Grundrecht des Art 5 Abs 3 Satz 1 GG geschutzt ist Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer offentlich zuganglichen Ausstellung erfasst Die Losung der Spannungslage zwischen Personlichkeitsschutz und dem Recht auf Kunstfreiheit hat so zu erfolgen dass zu klaren ist ob die Beeintrachtigung der Personlichkeitsrechts derart schwerwiegend ist dass die Freiheit der Kunst zuruckzutreten hat eine geringfugige Beeintrachtigung oder die blosse Moglichkeit einer schwerwiegenden Beeintrachtigung reichen hierzu angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus 36 Blosses Erstellen von Bildern Bearbeiten Das blosse Erstellen eines Fotos ohne es zu veroffentlichen ist nicht von 22 KunstUrhG der nur von Verbreitung und offentlicher Zurschaustellung spricht erfasst Damit war es ursprunglich nicht verboten Nach heutiger Rechtslage aber ist das blosse Erstellen eines Fotos auch ohne Veroffentlichungsabsicht da es nicht unter 22 KunstUrhG fallt am allgemeinen Personlichkeitsrecht zu messen 37 Dabei ist eine Gesamtabwagung notig 38 bei der auch die Ausnahmen von 23 KunstUrhG zu berucksichtigen sind Der Bundesgerichtshof formuliert es so Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulassig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist kann nur unter Wurdigung aller Umstande des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berucksichtigung aller rechtlich insbes auch verfassungsrechtlich geschutzten Positionen der Beteiligten durchgefuhrten Guter und Interessenabwagung ermittelt werden 39 Es gibt mehrere Urteile die das Erstellen von Fotos ohne Veroffentlichungsabsicht untersagen 40 Wird ein Verstoss gegen das allgemeine Personlichkeitsrecht festgestellt kommen die ublichen zivilrechtlichen Anspruche in Betracht Zudem kann auch ein Notwehrrecht in Frage kommen 2 41 Eine Strafbarkeit des blossen Erstellens von Bildern kann sich auch aus 201a Strafgesetzbuch StGB ergeben sofern bei der Aufnahme eine Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs erfolgt Zudem kommt eine Strafbarkeit nach 184k StGB in Betracht wenn eine Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen geschieht 201a StGB Bearbeiten Am 6 August 2004 trat 201a StGB Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in Kraft BGBl I S 2012 der unter bestimmten Umstanden schon fur das blosse Erstellen eine Strafbarkeit vorsieht Am 22 Januar 2015 wurde er vorangetrieben durch die Edathy Affare reformiert BGBl I S 10 42 Seit 1 Januar 2021 werden auch Verstorbene strafrechtlich gegen Bildaufnahmen geschutzt die sie in grob anstossiger Weise zur Schau stellen 43 Der Gesetzgeber begrundete im Gesetzentwurf den ursprunglichen neuen Tatbestand damit dass 33 KunstUrhG der einen Verstoss gegen 22 23 KunstUrhG auf Antrag unter Strafe stellt nicht ausreichend sei 44 Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und offentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte 44 Zudem beende der neue Paragraph die Ungleichbehandlung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit des Wortes 201 StGB und dem Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen 44 Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben zahlreiche Medienrechtler vergeblich versucht das Gesetz zu verhindern Die Regelung trifft den Undercover Journalismus im Kern schreibt der Enthullungsjournalist Hans Leyendecker 45 Denn Journalisten die mit versteckter Kamera filmen machten sich nun moglicherweise strafbar so Leyendecker Zudem sind die Tatbestandsmerkmale des hochstpersonlichen Lebensbereichs und des gegen Einblick besonders geschutzten Raumes Neuschopfungen des Gesetzgebers die die Rechtsprechung erst einmal ausfullen muss Dies sorgt zunachst fur Rechtsunsicherheit 184k StGB Bearbeiten Ebenfalls am 1 Januar 2021 trat 184k StGB Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in Kraft 43 Die Norm bestraft insbesondere Bildaufnahmen beim sogenannten Upskirting und Downblousing 46 Nach Absatz 1 Nummer 3 der Vorschrift macht sich auch eventuell strafbar wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in der Nummer 1 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zuganglich macht Wie bei dem 201a StGB konnen auch Selbstaufnahmen Gegenstand der strafbaren unbefugten Weitergabe sein 47 Loschungsanspruch Bearbeiten Schon vor der Einfuhrung des 201a StGB musste niemand dulden dass er in seiner Privat oder Intimsphare verletzt wird beispielsweise durch eine heimliche Webcam auf einer Toilette Die fotografierte Person kann auch dann Loschung des Bildes verlangen wenn sie Anlass zur Sorge hat die Veroffentlichung konne unmittelbar bevorstehen etwa dann wenn der Fotograf schon einmal ein Bild der Person ohne Einwilligung veroffentlicht hat Nach der Rechtsprechung des BGH besteht auch bei im Rahmen einer Beziehung ursprunglich einvernehmlich aufgenommenen intimen Fotos ein Recht auf Loschung der Bilder wenn diese nicht zur Veroffentlichung gedacht waren Voraussetzung ist dass sich aus dem Verhalten der fotografierten Person ergibt dass die Einwilligung zur Nutzung auf die Dauer der Beziehung beschrankt sein soll 48 Zivilrechtliche Anspruche Bearbeiten Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veroffentlichung verletzt oder droht die unberechtigte Veroffentlichung eines Bildes kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem 12 862 1004 Abs 1 Satz 2 BGB analog i V m 823 Abs 2 i V m 22 23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen Verbreiterhaftung um die Erstveroffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veroffentlichung zu verhindern Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach 823 Abs 2 i V m 22 23 KunstUrhG bestehen Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie 97 Abs 1 Satz 1 UrhG eine fiktive Lizenzgebuhr fur die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn wegen Steigerung der Auflage herauszugeben Einen guten Anhaltspunkt fur die Berechnung der fiktiven Lizenzgebuhr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA Liste herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e V 49 Wurde durch die Veroffentlichung schwerwiegend in das Recht am eigenen Bild eingegriffen beispielsweise durch den Abdruck von Nacktfotos kann auch ein Anspruch auf Entschadigung in Geld fur einen immateriellen Schaden Schmerzensgeld bestehen Dieser wird aus 823 Abs 1 BGB i V m Art 1 Abs 1 Art 2 Abs 1 GG abgeleitet und soll neben der Genugtuungsfunktion fur das Opfer auch eine Praventionsfunktion fur den Verletzer haben Wurden die Bildnisse unbefugt erstellt kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt 1004 Abs 1 Satz 2 BGB analog i V m 823 Abs 1 249 Abs 1 BGB 38 KunstUrhG oder ein Anspruch auf Vernichtung nach 37 KunstUrhG geltend gemacht werden Datenschutz Grundverordnung DSGVO Bearbeiten Laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums bleiben die Regelungen fur das Anfertigen von Fotos auch unter Geltung der Datenschutz Grundverordnung ab 25 Mai 2018 weiterhin wirksam Die Datenschutz Grundverordnung fuhrt zu keinen wesentlichen Veranderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien Die Anfertigung und Veroffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts Wie bisher auch durfen Fotos nur verarbeitet werden wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt Fur die Veroffentlichung von Fotografien enthalt das Kunsturhebergesetz KunstUrhG erganzende Regelungen die auch unter der ab dem 25 Mai 2018 anwendbaren Datenschutz Grundverordnung fortbestehen 50 Als erstes deutsches Gericht fallte der 15 Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koln hierzu am 18 Juni 2018 einen Beschluss Az 15 W 27 18 51 Er vertritt den Standpunkt dass Artikel 85 DSGVO zugunsten der Verarbeitung fur journalistische Zwecke von der DSGVO abweichende nationale Gesetze erlaubt Diese Offnungsklausel erlaube nicht nur neue Gesetze sondern kann auch bestehende Regelungen erfassen Hier seien keine strengen Massstabe anzulegen da Datenschutzregelungen als einem moglichen Schadenseintritt weit vorgelagerter Schutz immer die journalistische Arbeit beeintrachtigen wurden Laut dem OLG Beschluss gilt das KunstUrhG weiterhin Artikel 85 DSGVO mache im Kern keine materiell rechtlichen Vorgaben sondern stelle nur darauf ab dass zwischen dem Datenschutz einerseits und der Ausserungs und Kommunikationsfreiheit andererseits ein angemessener Mittelweg gefunden wird 52 Betreffend der Veroffentlichung alter Filmaufnahmen von 1960 etc trifft das die neue Datenschutzverordnung von 2018 nicht zu da wie in diesem Beispiel 1960 es noch keine DSGVO gab Siehe auch BearbeitenRecht am eigenen Bild Bildnis Recht Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Postmortales Personlichkeitsrecht Modelvertrag Zulassigkeit von Ausserungen in der Berichterstattung Deutschland Recht am Bild der eigenen Sache Anonymisierung und PseudonymisierungLanderspezifische Details Hauptartikel Recht am eigenen Bild Osterreich Hauptartikel Recht am eigenen Bild Schweiz Hauptartikel Recht am eigenen Bild Italien Literatur BearbeitenThomas Haug Bildberichterstattung uber Prominente Unter besonderer Berucksichtigung der Zulassigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 6528 0 Thomas Haug Wegweisende Urteile des EGMR zum Presserecht Finale Niederlage fur Prinzessin Caroline In Kommunikation amp Recht Nr 3 2012 S 1 online Hugo Keyssner Das Recht am eigenen Bilde Guttentag Berlin 1896 Digitalisat Alexander Metz Das Recht Prominenter am eigenen Bild in Kollision mit Drittinteressen Insbesondere vor dem Hintergrund des Falles Caroline von Hannover Lang Frankfurt am Main 2008 ISBN 978 3 631 57604 5 zugleich Dissertation Universitat Koln 2007 Katrin Neukamm Bildnisschutz in Europa Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Verfassungsuberlieferungen der EU Mitgliedstaaten und der EMRK fur die Auslegung der Unionsgrundrechte Duncker amp Humblot Berlin 2007 ISBN 978 3 428 12587 6 zugleich Dissertation Universitat Munster 2006 2007 Sybille Neumann Klang Das Recht am eigenen Bild aus rechtsvergleichender Sicht Peter Lang Frankfurt 1999 ISBN 978 3 631 34305 0 Bataa Temuulen Das Recht am eigenen Bild Rechtshistorische Entwicklung geschutzte Interessen Rechtscharakter und Rechtsschutz Kovac Hamburg 2006 ISBN 978 3 8300 2354 8 zugleich Dissertation Universitat Bayreuth 2006 Endress Wanckel Foto und Bildrecht Beck 3 Auflage Munchen 2009 ISBN 3 406 58102 1 Florian Wagenknecht Dennis Tolle Recht am Bild Wegweiser zum Fotorecht fur Fotografen und Kreative dpunkt Press Bonn 2012 ISBN 978 3 86490 010 5 Zur Rechtslage bei nicht konsentierten Bildaufnahmen Zivil und strafrechtliche Implikationen In Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Hrsg Aktenzeichen WD 10 3000 021 20 27 Mai 2020 bundestag de PDF Weblinks BearbeitenVeroffentlichung von Massenaufnahmen Diskofotos nur mit Einwilligung der Abgebildeten wenn diese erkennbar sind Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt 3 Februar 2009 kommentierte Darstellung bei presserecht aktuell de dazu voller Wortlaut des Urteils Az 10 C 2700 08 beides abgerufen am 23 Juni 2011 Foto einer Prominenten auf einer Vernissage einer privaten Galerie Wortlaut des Urteils des LG Berlin vom 11 September 2008 abgerufen am 23 Juni 2011 Das Recht am eigenen Bild Redaktion photoscala 4 April 2009 Informationen fur Photographen photoscala de Internationales Magazin fur Photographie abgerufen am 23 Juni 2011 Fotografieren verboten Redaktion photoscala 22 April 2009 Informationen fur Photographen photoscala de Internationales Magazin fur Photographie abgerufen am 23 Juni 2011 Strassenfotografie in Deutschland Erlaubt Verboten Ein Interview mit Rechtsanwalt Philipp Dorowski zum Recht am eigenen Bild 24 Februar 2009 abgerufen am 23 Juni 2011 201a StGB Unerlaubte Bildaufnahmen Computer amp Mediendelikte Kommentar CuMK Alexander Schultz 1 Januar 2004 Kommentar zu 201a StGB abgerufen am 23 Juni 2011 EGMR Chamber Judgement in the Case of Von Hannover v Germany 24 Sept 2004 Appl 59320 00 voller Wortlaut des Urteils englisch abgerufen am 23 Juni 2011 Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen zu 201a StGB aus dem 25 Tatigkeitsbericht 2004 des Landesbeauftragten fur den Datenschutz Baden Wurttemberg abgerufen am 23 Juni 2011 Einzelne Probleme des Straftatbestands der Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen 201 a StGB Matthias Rahmlow in HRRS Heft 3 2005 S 84 ff Erlauterungen und Kommentierungen zu 201a StGB abgerufen am 23 Juni 2011 Recht am eigenen Bild Passanten auf der Strasse c t 20 2010 und Fremdbebildert Community Fotos in Web Atlanten c t 9 2010 Recht am eigenen Bild in Verbindung mit Online Kartendiensten beide abgerufen am 23 Juni 2011Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil vom 15 Dezember 1999 Az 1 BvR 653 96 Caroline von Monaco III a b c Heinz Georg Bamberger Christian Forster in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 12 Rn 128 Franz Schemmer in BeckOK Grundgesetz Epping Hillgruber 47 Edition Stand 15 Mai 2021 GG Art 5 Rn 123 a b EGMR Urteil vom 16 Januar 2014 Az 13258 09 Lillo Stenberg Norwegen NJW 2014 S 3291 Rn 26 Marcel Bartnik Der Bildnisschutz im deutschen und franzosischen Zivilrecht 2003 Heinz Georg Bamberger Christian Forster in BeckOK BGB Hau Poseck 58 Edition Stand 1 Mai 2021 BGB 12 Rn 128 1 Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907 Nr 3 Seite 7 18 a b c Bamberger in Beck scher Online Kommentar BGB Bamberger Roth 37 Edition Stand 1 November 2015 12 Rn 107 Dreier Schulze UrhG 1 Auflage 2004 22 KunstUrhG Rz 3 Oberlandesgericht Frankfurt Urteil vom 23 Dezember 2008 Az 11 U 21 08 Haftung einer Bildagentur Oberlandesgericht Frankfurt Urteil vom 23 Dezember 2008 Az 11 U 21 08 Zitat Eines Beweises dass Dritte den Abgebildeten tatsachlich erkannt haben bedarf es nicht Da es auf die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises ankommt und jedenfalls ein Altersgenosse den Klager ohne weiteres wieder erkennen kann bestehen insoweit keine ernsthaften Zweifel Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 19 Januar 2006 Az 2 03 O 468 05 Rn 18 Landgericht Hamburg Urteil vom 27 Februar 2009 Az 324 O 703 08 Zitat Bei dem streitgegenstandlichen Foto handelt es sich um ein Bildnis im Sinne des 22 KunstUrhG Der Antragsteller ist auf dem veroffentlichten Bild erkennbar Der die Augenpartie verdeckende schwarze Balken ist nicht geeignet den Antragsteller zu anonymisieren denn er verdeckt schon wesentliche Gesichtszuge nicht OLG Munchen Urteil vom 26 Juni 2007 Bundesgerichtshof Urteil vom 28 Mai 2013 Az VI ZR 125 12 Bundesverfassungsgericht Urteil vom 24 Juli 2015 Az 1 BvR 2501 13 Rn 13 14 Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 28 Marz 2012 Az 6 C 12 11 insbesondere Rn 34 Zitat Das Berufungsgericht ist in seiner rechtlichen Bewertung beanstandungsfrei davon ausgegangen eine polizeiliche Gefahr aufgrund der Anfertigung von Bildaufnahmen drohe uberhaupt erst wenn konkrete Anhaltspunkte dafur bestunden dass derjenige der Lichtbilder herstelle diese ohne Einwilligung der abgebildeten Person sowie anderer Rechtfertigungsgrunde veroffentlichen und sich dadurch gemass 33 KunstUrhG strafbar machen werde BGH Urteil vom 3 Juli 2007 PDF 86 kB Az VI ZR 164 06 Volltext Strafverfahren wegen Veroffentlichung des Videos einer Hausdurchsuchung BGH Urteil des VI Zivilsenats vom 6 Juni 2023 VI ZR 309 22 Rdnr 33 Nachweise bei Thomas Haug Bildberichterstattung uber Prominente Unter besonderer Berucksichtigung der Zulassigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten 2011 S 94 Nachweise bei Thomas Haug Bildberichterstattung uber Prominente Unter besonderer Berucksichtigung der Zulassigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten 2011 S 89 92 standige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl BVerfGE 19 342 BVerfGE 22 254 BVerfGE 25 327 BVerfGE 35 311 BVerfGE 74 358 BVerfGE 82 106 BGH Urteil vom 6 Marz 2007 Az VI ZR 51 06 Volltext NJW 2007 1977 BGH Urteil 6 Marz 2007 Az VI ZR 51 06 NJW 2007 1977 BVerfG Beschluss vom 26 Februar 2008 Az 1 BvR 1602 07 Volltext EGMR Grosse Kammer Urteil vom 7 Februar 2012 Az 40660 08 und 60641 08 Von Hannover II Kommunikation und Recht 2012 179 EGMR Grosse Kammer Urteil vom 7 Februar 2012 Az 39954 08 Axel Springer AG Kommunikation und Recht 2012 187 Thomas Haug Wegweisende Urteile des EGMR zum Presserecht Finale Niederlage fur Prinzessin Caroline Kommunikation und Recht Editorial 3 2012 Thomas Haug Wegweisende Urteile des EGMR zum Presserecht Finale Niederlage fur Prinzessin Caroline Kommunikation und Recht Editorial 3 2012 BGH Urteil vom 14 November 1995 Memento vom 28 Februar 1997 im Internet Archive Az VI ZR 410 94 Volltext BVerfG Entscheidung vom 25 August 2000 Az 1 BvR 2707 95 NJW 2001 594 ff BVerfG Beschluss vom 14 Februar 2005 Az 1 BvR 240 04 Abs 25 Links nicht im Original BVerfG Beschluss vom 14 Februar 2005 Az 1 BvR 240 04 Abs 26 OLG Celle Urteil vom 25 August 2010 Az 31 Ss 30 10 Volltext 1 Senat 3 Kammer Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezuglich der Abwagung der Belange des Personlichkeitsschutzes mit denen der Kunstfreiheit 8 Februar 2018 abgerufen am 14 April 2021 Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 3 Auflage 2008 22 Rn 12 ff Palandt 823 Rn 112a BGH Urteil vom 25 April 1995 Az VI ZR 272 94 NJW 1995 1955 1956 f z B BGH Urteil vom 25 April 1995 Az VI ZR 272 94 NJW 1995 1955 1956 f VGH Mannheim Urteil vom 8 Mai 2008 Az 1 S 2914 07 NVwZ RR 2008 S 700 f OLG Hamburg Beschluss vom 5 April 2012 Az 3 14 12 Rev BeckRS 2012 11658 strafverteidigung hamburg com a b Neunundfunfzigstes Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Personlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen BGBl 2020 I S 2075 mit Art 4 zum Inkrafttreten a b c BT Drs 15 2466 S 4 Suddeutsche Zeitung vom 3 September 2004 Mehr Personlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen Upskirting In BundesratKOMPAKT Bundesrat abgerufen am 22 Juni 2021 Theo Ziegler in BeckOK StGB v Heintschel Heinegg 49 Edition Stand 1 Februar 2021 StGB 184k Rn 12 BGH Urteil des VI Zivilsenats vom 13 Oktober 2015 VI ZR 271 14 Buyoutbedingungen Memento des Originals vom 19 April 2009 im Internet Archive PDF 78 kB nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www velma models de FAQ zur Datenschutz Grundverordnung Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat abgerufen am 26 Mai 2018 justiz nrw de dejure org Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recht am eigenen Bild Deutschland amp oldid 238342713