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Ein Recht am Bild der eigenen Sache besteht in deutschsprachigen Landern nicht 8 bzw nur sehr selten und unter bestimmten Umstanden So begrundet allein der Besitz oder das Eigentum an einer Sache noch kein Recht Dritten die Abbildung dieser Sache durch Fotografie Malerei usw untersagen zu konnen Privatgelande und doch frei zu fotografieren Flughafen Dusseldorf 1 Baudenkmal Wohnhaus Springende 7 in 16278 Biesenbrow Privatgebaude von offentlicher Verkehrsflache aus fotografiert der Hauseigentumer hat kein Recht daruber zu entscheiden ob Fotos von seinem Haus veroffentlicht werden Das Gebaude ist ausserdem zu simpel und zu alt um als Werk der Architektur geschutzt zu sein Da Tiere rechtlich wie Dinge behandelt werden vgl 90a BGB besitzen sie kein Personlichkeitsrecht und Abbildungen von Tieren durfen ohne Zustimmung ihrer Besitzer veroffentlicht werden Fotos von Fahrzeugen durfen auch mit erkennbarem Kennzeichen ohne Einwilligung des Fahrzeugbesitzers veroffentlicht werden wenn damit keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Halters einhergeht 2 3 Luftbilder sind gestattet wenn sie die Privatsphare von Menschen nicht verletzen 201a StGB 4 und keine militarischen Anlagen oder Vorgange zeigen 109g Abs 2 StGB 5 Dies gilt in Deutschland seit 1990 in Osterreich seit 2004 6 Friedhofe gelten als offentlicher Grund obwohl sie oft abgeschlossen sind 7 Inhaltsverzeichnis 1 Kunstwerke 2 Rechtslage in der EU 3 Rechtslage in Deutschland 4 Rechtslage in Osterreich 5 Rechtslage in der Schweiz 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 FussnotenKunstwerke BearbeitenDas Eigentum eines urheberrechtlich geschutzten Gegenstandes Gemalde Skulptur Bauwerk usw schliesst keinen Anspruch auf Urheberrechte an diesem Gegenstand ein Das Urheberrecht verbleibt ausnahmslos beim Schopfer des Kunstwerkes der Urheber kann jedoch Dritten vollumfangliche Nutzungsrechte einraumen Der Eigentumer kann aus urheberrechtlicher Sicht nicht daruber entscheiden ob von seinem Kunstwerk Fotos veroffentlicht werden Falls sich der Gegenstand in privaten Raumen Wohnung Museum befindet kann unter Berufung auf Hausrecht das Fotografieren untersagt oder kostenpflichtig gemacht werden Behauptet ein Eigentumer Urheberrechte am fremden Werk zu besitzen begeht er eine Schutzrechtsberuhmung wenn er nur Eigentumer des Werks nicht aber Inhaber der Urheberrechte ist So hat beispielsweise der Eigentumer eines Bildes von Pablo Picasso allein die materiellen Rechte am Gemalde das heisst er kann es verkaufen und eng begrenzt im Rahmen des Verkaufs Abbildungen herstellen und verbreiten Weitere Rechte der Vervielfaltigungen liegen jedoch bei den Erben Picassos In Deutschland regelt die Panoramafreiheit dass geschutzte Bauwerke Skulpturen und ahnliche Werke die sich dauerhaft im offentlichen Raum befinden von jedermann fotografiert und die Fotos zu jedem Zweck verwendet werden durfen Ein Wesensmerkmal ist dabei die Dauerhaftigkeit So erstritt der Kunstler Christo unter Berufung auf den zeitlich befristeten Charakter des Kunstwerks vor dem Bundesgerichtshof eine entsprechende Unterlassung gegen einen Berliner Postkartenverlag Dieser hatte Postkarten mit Motiven des verhullten Reichstags ohne Zustimmung des Kunstlers vertrieben 9 Rechtslage in der EU BearbeitenEuropaweit hat die Richtlinie 2001 29 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe h fur die Mitgliedsstaaten die Moglichkeit geschaffen in den nationalen Urheberrechtsgesetzen die Abbildung von Werken der Baukunst oder Plastiken die dazu angefertigt wurden sich bleibend an offentlichen Orten zu befinden vergutungsfrei zu gestatten 10 Aufgrund dieser EU Richtlinie haben einige Staaten die in ihren Landern vorher nicht existierende Panoramafreiheit eingefuhrt Rechtslage in Deutschland BearbeitenZu Unrecht wird oft vermutet dass man das Fotografieren des eigenen Hauses Autos usw durch Fremde prinzipiell untersagen konne In seiner Friesenhaus Entscheidung von 1989 hat der Bundesgerichtshof BGH entschieden dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt das uber die Befugnisse des Eigentumers hinausgeht anderen den Zugang zu ihr zu verwehren Sacheigentumer besitzen keinen Abwehranspruch aus 903 1004 BGB solange keine Verletzung von Personlichkeitsrechten vorliegt 11 12 13 etwa eine Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Ein Fotograf der fur sein Foto ein nichtoffentlich zugangliches Privat Grundstuck betreten muss muss fur die Verwertung die Einwilligung des Eigentumers bzw Rechteinhabers einholen Dies entschied der BGH in seiner Schloss Tegel Entscheidung von 1974 14 15 Nach deutschem Recht ist es ausserdem nicht zulassig uber Mauern zu spahen oder andere Hindernisse zu uberwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden um in die geschutzte Privatsphare einer Person einzudringen BGH Urteil vom 9 Dezember 2003 Az VI ZR 373 02 Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus Dies betrifft jedoch nur die Privatsphare von Personen nicht die bildliche Darstellung von Gebauden Parks usw Wie in den Entscheidungen des Oberlandesgericht Brandenburg vom 18 Februar 2010 zur Frage des Fotografierens preussischer Schlosser und Garten festgestellt kann offentlicher Grund dabei auch der eines privaten Grundstucks sein 16 17 18 Das OLG Brandenburg hat darin in Abanderung der Urteile des Landgerichts Potsdam vom 21 November 2008 betont dass es einen Unterschied mache ob die zu verwertenden Fotos auf jederzeit offentlich zuganglichem Raum entstunden oder aber was dann unzulassig ware auf fur die Offentlichkeit nur beschrankt zuganglichen Privat Grundstucken mit eigenen Hausordnungen und zusatzlichen Hinweisen auf eine Einschrankung oder ein Verbot des Fotografierens beschranktem Zutritt und oder Einlasskontrollen etc In seinen Revisionsurteilen vom 17 Dezember 2010 Sanssouci I differenzierte der BGH im Sinne seines Schloss Tegel Urteils Selbst wenn das betreffende Privatgrundstuck zur blossen Besichtigung jederzeit unentgeltlich zuganglich sei kann die gewerbliche Verwertung dabei gemachter Fotos und auch das unentgeltliche Betreten des Grundstucks zu gewerblichen Zwecken z B gewerblichen Film und Fotoaufnahmen verwehrt oder von der an ein Entgelt geknupften Zustimmung des Eigentumers bzw Rechteinhabers d h der Erteilung einer kostenpflichtigen Fotoerlaubnis abhangig gemacht werden 19 Privatgrundstucke mit ihren Gebauden Fabrikanlagen Flugplatze usw durfen daher in der Regel ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden solange die Aufnahmen von offentlichem Grund aus erfolgen Dabei kann offentlicher Grund auch vorliegen wenn es sich zwar um ein Privatgrundstuck handelt dieses jedoch jederzeit offentlich zuganglich ist Bei urheberrechtlich geschutzten Werken der Baukunst gilt die sogenannte Panoramafreiheit des 59 UrhG wonach auch in diesen Fallen ein Fotografieren von offentlichem Grund aus und die Veroffentlichung solcher Fotografien erlaubnisfrei zulassig ist dabei besteht jedoch ein Recht des Architekten auf Namensnennung und Quellenangabe aus den 13 und 62 UrhG und das Anderungs und Entstellungsverbot nach den 14 und 62 UrhG 20 Weiter kann die gewerbliche Nutzung der von einem offentlich zuganglichen Privatgrundstuck aus gemachten Aufnahmen an eine eventuell kostenpflichtige Fotoerlaubnis geknupft werden Fur militarische Objekte und vergleichbare Anlagen bestehen Einschrankungen auf Grund besonderen Rechts 109g Abs 1 Strafgesetzbuch 5 Abs 2 Schutzbereichsgesetz Rechtslage in Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist die Panoramafreiheit weitergehender als im restlichen Europa 54 z 5 oUrhG regelt die freie Werknutzung von Bildern an Werken der Baukunst Neben dem Ausseren eines Bauwerkes erachtet der oberste Gerichtshof ebenso Innenteile eines Bauwerkes wie das Treppenhaus den Hof die Vorhalle einzelne Sale und Zimmer in gleicher Weise als von der Panoramafreiheit umfasst ebenso Innenarchitektur wie Mobel oder Raumausstattung wenn sie Bestandteil des Werkes sind und in dieser Weise abgebildet sind 21 Bezuglich sonstigem mehr oder minder offentlich Einsehbarem ist zu sagen dass das Recht am eigenen Bild in Osterreich die ungenehmigte Erstellung eines Bildnisses einer Person grundsatzlich auch ohne Verbreitungsabsicht verbietet Allgemein umfasst der Schutz durch Verbreitung seines Bildnisses blossgestellt zu werden im Privatleben der Offentlichkeit preisgegeben zu werden oder wenn die Art der Bildnutzung zu Missdeutungen Anlass geben kann oder entwurdigend oder herabsetzend wirkt und wird im Einzelfall abgewogen 22 Auch der sonstige Schutz der Privatsphare dazu gehort auch die Abbildung der Sachen des Wohnumfelds etwa des Gartenbereichs oder der Inneneinrichtung wird entsprechend gehandhabt 22 Daneben gelten insbesondere auch die Datenschutzbestimmungen Europaische Datenschutzrichtlinie wie auch Datenschutzgesetz in Bezug auf die Identifizierung so auch etwa bezuglich des Autos und insbesondere des Autokennzeichens 22 Aufgrund der umfassenden und strengen Bestimmung ist beispielsweise Google Street View in Osterreich trotz Panoramafreiheit nur an einigen ausgewahlten offentlichen Orten verfugbar Die von der Datenschutzkommission 2010 erarbeiteten Auflagen fur diesen Dienst gelten als Musterfall fur Aussenaufnahmen in Osterreich So wurde gefordert vor Kirchen Spitalern oder Frauenhausern bei Personen nicht nur das Gesicht sondern den ganzen Korper unkenntlich zu machen oder auch Privatgarten zu retuschieren die vom normalen Spazierganger nicht einsehbar sind 23 Rechtslage in der Schweiz BearbeitenAls geschutzt gelten Aufnahmen von Personen Gegenstande der Personen sind von der Rechtsprechung nicht erfasst 24 Fotos von Fahrzeugen mit erkennbaren Kennzeichen durfen in der Schweiz nicht ohne Weiteres veroffentlicht werden da in den meisten Kantonen die Besitzer eines Fahrzeuges auch von Dritten ermittelt werden konnen Damit besteht die Moglichkeit unerwunschter Kontaktaufnahme mit dem Besitzer Siehe auch BearbeitenPanoramafreiheit Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Allgemeines Personlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Bildnis Recht BildrechteWeblinks BearbeitenDeutschland Jurawiki Seite Thomas Schwenke Was darf ich fotografieren Der Fall Preussische Schlossanlagen und seine Konsequenzen 20 Januar 2009 abgerufen am 21 Juni 2021 Fussnoten Bearbeiten Dreier Schulze 95 Rn 3 Mohring Nicoloni Gass 59 Rn 14 Schricker Lowenheim Vogel 59 Rn 9 Schulze FS Ullmann S 95 Landgericht Kassel 10 Mai 2007 Az 1 T 75 07 Veroffentlichung von KfZ Kennzeichen im Internet Fotografieren und veroeffentlichen von Autokennzeichen was ist erlaubt auf www rechtambild de abgerufen 11 Februar 2016 BGH Urteil vom 9 Dezember 2003 AZ VI ZR 373 02 Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus 109g StGB Novellierung des Luftfahrtgesetzes Memento vom 24 September 2015 im Internet Archive RGSt 40 122 126f Gerstenberg S 156 Schricker Lowenheim Vogel 59 Rn 9 OLG Koln GRUR 2003 1066 f Wayangfiguren Urteil vom 24 Januar 2002 Az I ZR 102 99 Verhullter Reichstag abgerufen am 15 Februar 2016 Richtlinie 2001 29 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft abgerufen am 3 Juli 2011 BGH Urteil vom 9 Marz 1989 I ZR 54 87 GRUR 1990 390 f Friesenhaus Friesenhaus Bundesgerichtshof Wikisource Schricker Urheberrecht Kommentar 3 Auflage S 1159 ff BGH 20 September 1974 I ZR 99 73 Schloss Tegel Bundesgerichtshof Wikisource OLG Brandenburg 18 Februar 2010 5 U 12 09 OLG Brandenburg 18 Februar 2010 5 U 13 09 OLG Brandenburg 18 Februar 2010 5 U 14 09 Urteil des BGH vom 17 Dezember 2010 V ZR 44 10 Sanssouci I zu Gunsten der Stiftung Preussische Schlosser und Garten Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 4 Auflage 2013 59 Rn 10 ff LG Mannheim Urteil vom 14 Februar 1997 Az 7 S 4 96 GRUR 1997 364 OGH 4Ob106 89 4Ob80 94 a b c Clemens Thiele Unbefugte Bildaufnahme und ihre Verbreitung im Internet Braucht Osterreich einen eigenen Paparazzi Paragraphen In RZ 1 2007 S 2 17 eurolawyer at Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive PDF 128 KB Roman Vilgut Kein Google Street View fur Osterreich In Kleine Zeitung online 17 August 2014 Gitti Hug Recht am eigenen Bild Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive PDF 191 kB Referat am LES CH Lizenz Wochenende 20 22 September 2002 auf altenburger chBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recht am Bild der eigenen Sache amp oldid 236974080