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Rechte an Bildnissen oder Portrats betreffen das Urheberrecht an Portrats oder Bildnissen wie es in Deutschland in 60 UrhG geregelt ist Grundsatzlich durfen Personenbilder nur dann genutzt werden wenn der Urheber des Bildnisses oder sein Rechtsnachfolger zustimmt Eine zum Beispiel im Jahr 1820 geschaffene Statue ist jedoch gemeinfrei da der Bildhauer langer als 70 Jahre tot ist Fotos der Statue sind jedoch urheberrechtlich geschutzt Fur denjenigen der ein Bildnis bestellt und den Abgebildeten halt das Urheberrecht in 60 UrhG eine Sonderregelung bereit die es ihm unter bestimmten Umstanden ermoglicht das Bild auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen Allerdings gelten die Ausnahmen nicht fur die Nutzung im Internet Absatz 1 bestimmt Zulassig ist die Vervielfaltigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehorigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Kunste so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulassig Die Bestimmung dient dem aus der personlichen Verbundenheit herruhrenden Interesse des Bestellers und soweit er mit diesem nicht identisch ist auch des Abgebildeten die bildliche Darstellung einer oder mehrerer Personen die auf seine Bestellung entstanden ist und oder ihn selbst zeigt auch selbst vervielfaltigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weitergeben zu konnen formulierte das OLG Koln in seinem Urteil vom 19 Dezember 2003 AZ 6 U 91 03 60 schrankt zwar die Rechte des Urhebers an den von ihm gefertigten Bildnissen Dritter Fotos Gemalde Skulpturen usw also alle Darstellungen auf denen Personen erkennbar sind ein ist allerdings eine Auslegungsregel des Urhebervertragsrechts Der Urheber kann also vertraglich mit dem Besteller vereinbaren dass 60 UrhG nicht gilt Abdingbarkeit Umgekehrt kann sich naturlich auch der Besteller vertraglich zusichern lassen dass beispielsweise die Internetveroffentlichung erlaubt ist Vervielfaltigung bedeutet dass die Berechtigten Besteller oder Abgebildeter beliebig viele Kopien anfertigen lassen konnen Handelt es sich um ein Werk der bildenden Kunste z B ein Gemalde eine Zeichnung oder eine Skulptur so durfen nur Fotos wohl auch Fotokopien angefertigt und verbreitet werden Man darf also im Rahmen von 60 UrhG eine Skulptur nicht nachmodellieren ein Gemalde nicht nachmalen oder eine Lithographie nicht nachdrucken Bei der Verteilung des Bildnisses und seiner Kopien Verbreitung muss man darauf achten dass diese unentgeltlich und nicht zu eigenen gewerblichen Zwecken erfolgt Man darf die Exemplare im Wesentlichen also nur verschenken Nicht erlaubt ist es das eigene Foto auf werblichen Handzetteln zu verteilen Da fur die Online Nutzung im Internet das Recht der offentlichen Zuganglichmachung als Unterfall des Rechts der offentlichen Wiedergabe erforderlich ist 60 UrhG aber nur Vervielfaltigung und Verbreitung privilegiert durfen Bildnisse im Rahmen von 60 UrhG nicht ins Internet oder andere Datennetze eingespeist werden Berechtigte der Vorschrift sind der Besteller also derjenige der das Bildnis in Auftrag gibt sowie der Abgebildete bzw nach seinem Tod die Angehorigen laut Absatz 2 der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind die Eltern Das OLG Koln siehe oben hat es einer GmbH untersagt mit dem Bildnis ihres Geschaftsfuhrers ohne Zustimmung des Fotografen zu werben da dieser sich nur fur eigene private Zwecke auf 60 UrhG berufen konne Wer sich auf 60 UrhG bezieht und sein Bildnis oder ein von ihm bestelltes Bildnis veroffentlicht muss sich naturlich trotzdem an die im KUG geregelten Vorschriften uber das Recht am eigenen Bild halten Er kann also sein Hochzeitsbild nicht an die Tageszeitung geben es sei denn die ebenfalls abgebildete Ehefrau stimmt zu Vorauszusetzen ist dass die Publikation in der Tageszeitung keinen eigenen auf Besteller oder Abgebildeten bezogenen gewerblichen Zweck hat also etwa im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung uber eine Goldene Hochzeit erfolgt Dazu die amtliche Begrundung von 2002 die bei der Novellierung 2003 umgesetzt wurde Ein berechtigtes Interesse an einer erlaubnisfreien Verwertung eines Bildnisses ist nur insoweit anzuerkennen als damit keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden 1 Siehe auch BearbeitenAllgemeines Personlichkeitsrecht Recht am eigenen Bild Kunsturheberrechtsgesetz Verletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Model Release Grundrecht auf Gewahrleistung der Vertraulichkeit und Integritat informationstechnischer Systeme Zulassigkeit von Ausserungen in der BerichterstattungLiteratur BearbeitenDreier Schulze UrhG 2004 S 798 802 ISBN 3 406 51260 7Weblinks BearbeitenRA David Seiler Besprechung von OLG Koln zu Geschaftsfuhrerfotos auf einer WebseiteEinzelnachweise Bearbeiten Urheberrechtsgesetz auf www urheberrecht org abgerufen am 17 Juni 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bildnis Recht amp oldid 211808878