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Unter Strafausschliessungs und Strafaufhebungsgrunden versteht man im deutschen Strafrecht personliche Umstande eines Taters die zu seiner Straflosigkeit fuhren Strafausschliessungsgrunde liegen bereits zur Tatzeit vor wahrend Strafaufhebungsgrunde erst nach der Tat eintreten Die beiden Aufhebungsgrunde konnen gemass 28 Abs 2 StGB nur solche Tater oder Teilnehmer entlasten bei denen sie personlich vorliegen 1 Da die Strafbarkeit des Teilnehmers ebenso unberuhrt bleibt wie die Rechtswidrigkeit der Tat ist Notwehr gegen sie weiterhin zulassig 2 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 1 1 Strafausschliessungsgrunde 1 2 Strafaufhebungsgrunde 2 Irrtumsproblematik 3 Annex 4 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDie Strafbarkeit eines Verhaltens wird in der Regel durch das tatbestandsmassige Unrecht und die Schuld des Taters begrundet In Ausnahmefallen ist eine Bestrafung indes nur moglich wenn weitere Voraussetzungen vorliegen Neben den objektiven Bedingungen der Strafbarkeit konnen streng personenbezogene und jenseits von Unrecht und Schuld liegende Aspekte entweder strafausschliessend oder strafaufhebend wirken Strafausschliessungsgrunde Bearbeiten Strafausschliessungsgrunde sind Umstande die bereits bei der Tatbegehung vorgelegen haben mussen und von vornherein zur Straflosigkeit fuhren Diese Privilegierung kann unterschiedlich motiviert sein Wahrend der Gesetzgeber auf bestimmte Konfliktsituationen Rucksicht nehmen und dem geringeren Schuldgehalt Rechnung tragen will gehen andere Ausschliessungsgrunde auf kriminalpolitische Erwagungen zuruck Zu den personlichen Strafausschliessungsgrunden zahlen das jugendliche Alter von Geschwistern und Abkommlingen beim Beischlaf zwischen Verwandten nach 173 Abs 3 StGB die Indemnitat von Abgeordneten nach Art 46 GG 36 und die Beteiligung an Vortaten bei der Begunstigung nach 257 sowie der Strafvereitelung nach 258 StGB 3 Strafaufhebungsgrunde Bearbeiten Bei den Strafaufhebungsgrunden handelt es sich um Gegebenheiten die erst nach der Tatbegehung eintreten und dazu fuhren die zunachst begrundete Strafbarkeit ruckwirkend aufzuheben Zu diesen Umstanden gehoren die tatige Reue der Rucktritt vom Versuch gem 24 StGB sowie vom Versuch der Verbrechensbeteiligung gem 31 StGB Irrtumsproblematik BearbeitenDer Irrtum uber einen personlichen Strafausschliessungs oder aufhebungsgrund wird grundsatzlich einhellig fur unbeachtlich erachtet Dies gilt sowohl in Ansehung der Existenz eines solchen Grundes als auch dessen rechtlichen Grenzen Wissenschaftliche Diskussionen kommen gelegentlich bezuglich der Frage auf ob der Irrtum des Taters uber das Vorliegen der tatsachlichen Voraussetzungen von Ausschluss oder Aufhebungsgrunden anders zu behandeln sei Nach uberwiegender Auffassung fuhrt allerdings auch dieser Aspekt zu keinem anderen Ergebnis Teile der Literatur behelfen sich allerdings mit einer analogen Anwendung von 35 Absatz 2 StGB jedenfalls dann wenn eine notstandsahnliche Motivationslage attestiert werden kann 4 Annex BearbeitenIn Ausnahmefallen ist als personlicher Strafausschliessungs oder aufhebungsgrund nach deutschem Recht gemass 60 StGB ein Absehen von Strafe im Rahmen der Dogmatik der Poena naturalis moglich 5 Zudem kann die Staatsanwaltschaft gemass 153b StPO mit Zustimmung des zustandigen Gerichts von einer Verfolgung absehen wenn ein Absehen von Strafe moglich ist Einzelnachweise Bearbeiten Johannes Wessels Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat und ihr Aufbau 12 Personliche Strafausschliessungs und Strafaufhebungsgrunde C F Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1986 S 136 Strafausschliessungs aufhebungs grunde in Creifelds Rechtsworterbuch C H Beck Munchen 2011 S 1141 Johannes Wessels Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat und ihr Aufbau 12 Personliche Strafausschliessungs und Strafaufhebungsgrunde C F Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1986 S 137 Dreher Trondle Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 1995 16 Rnr 31 Tonio Walter Der Kern des Strafrechts S 206 Der Zusammenhang von 60 StGB und Poena naturalisBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafausschliessungs und Strafaufhebungsgrunde amp oldid 227914496