www.wikidata.de-de.nina.az
Als Parallelwertung in der Laiensphare wird eine Rechtsfigur der deutschen Strafrechtsdogmatik bezeichnet die zur Beurteilung subjektiver Tatbestandsmerkmale bei normativen Rechtsbegriffen entwickelt wurde Ihren Hauptanwendungsbereich hat sie bei der Beurteilung des Vorsatzes Sie wird analog jedoch auch auf Rechtfertigungs und Entschuldigungstatbestande angewandt Die Lehre von der Parallelwertung in der Laiensphare wurde von der Rechtsprechung entwickelt weil eine Bestrafung wegen vorsatzlicher Handlung i S d 15 StGB wie sich aus 16 StGB ergibt ausgeschlossen ist wenn der Tater einen Umstand des gesetzlichen Tatbestands nicht kennt sogenannter Tatbestandsirrtum Handelt es sich bei diesen Umstanden des gesetzlichen Tatbestands um Rechtsverhaltnisse oder rechtlich begrundete Institutionen schwacht die Lehre die Anforderungen an das Wissen des Taters ab Er muss sie nur ungefahr verstanden haben weil eine genaue juristische Bestimmung dieser Tatumstande und ihrer Grenzen von einem Laien nicht erwartet werden kann Beispielsweise ist eine Verurteilung wegen Diebstahls gemass 15 i V m 16 StGB ausgeschlossen wenn der Tater nicht weiss dass die gestohlene Sache eine fremde ist Die Fremdheit der Sache bestimmt sich dabei nach den Vorschriften des Sachenrechts wonach die Sache weder im Alleineigentum des Taters stehen noch herrenlos sein darf Nach der Lehre von der Parallelwertung in der Laiensphare muss der Tater die eigentumsrechtlichen Verhaltnisse an der von ihm gestohlenen Sache jedoch nicht genau kennen Fur eine Verurteilung genugt vielmehr wenn er erkannt hat dass sie einem anderen gehort Siehe auch BearbeitenSubsumtionsirrtum Erlaubnistatbestandsirrtum ErlaubnisirrtumLiteratur BearbeitenIngeborg Puppe in NomosKommentar zum StGB Aufl 5 2017 16 Rn 45 Ulfrid Neumann in NomosKommentar zum StGB Aufl 5 2017 17 Rn 39 Wolfgang Joecks in Munchener Kommentar zum StGB Aufl 3 2017 16 Rn 70 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Parallelwertung in der Laiensphare amp oldid 236838359