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Der Begriff des Allgemeindeliktes wird in der Strafrechtslehre als Abgrenzung zu den Sonderdelikten verwendet Er ist nicht gesetzlich festgeschrieben sondern dient dazu das Schrifttum ubersichtlicher zu gestalten Ein Allgemeindelikt kann von Jedermann begangen werden An den Personenkreis der moglichen Tater werden keine besonderen Anforderungen gestellt Ein typisches Allgemeindelikt ist der Diebstahl des 242 StGB Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt Ein Diebstahl kann also von jeder Person begangen werden da sich die Strafrechtsnorm allgemein auf Jedermann bezieht Sonderdelikte erfordern hingegen vom Tater eine besondere Qualifikation oder Rechtsstellung So kann die Korperverletzung im Amt des 340 StGB Ein Amtstrager der wahrend der Ausubung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Korperverletzung begeht nur von einem im Dienst befindlichen Amtstrager begangen werden Amtsdelikt Eine Person die nicht Amtstrager ist kann diesen Straftatbestand nicht verwirklichen Fur alle Nicht Amtstrager ist die allgemeine Vorschrift des 223 StGB Wer eine andere Person korperlich misshandelt oder an der Gesundheit schadigt einschlagig Eine Sonderform ist der Straftatbestand des Totschlages 212 StGB Wer einen Menschen totet ohne Morder zu sein welcher grundsatzlich von jedermann begangen werden kann es sei denn die Tat ware als Mord zu ahnden Hier ist also zunachst zu prufen ob die Tat nicht die Tatbestandsmerkmale des Mordes erfullt Die Formulierung des 211 StGB Morder ist wer geht indes auf die von Nationalsozialisten entwickelte Lehre vom Tatertypus zuruck die ganz bewusst sprachlich zum Ausdruck bringen wollten dass es einen bestimmten vorherbestimmten Personenkreis gebe der vom Typus her Morder sei Die Normadressaten eines Allgemeindeliktes sind also alle Burger und die Normadressaten eines Sonderdeliktes sind nur ein Teil dieser Burger Wahrend die Bezeichnung Sonderdelikt in der deutschen Rechtsliteratur verbreitet ist findet der Begriff Allgemeindelikt in erster Linie aber nicht ausschliesslich in Osterreich und der Schweiz Anwendung Literatur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 3 Auflage Beck Verlag Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 283 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeindelikt amp oldid 235350569