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Trans tiberim lateinisch uber den Tiber bezeichnete eine mogliche Haftungsfolge aus dem romischen Schuldrecht das im Zwolftafelgesetz normiert war Diese aus einem Teil obligatio des Privatrechts herfuhrende Rechtsfolge traf den saumigen Schuldner welcher durch die Selbstverpfandung seiner Person nexum der Burgerrechte verlustig ging und durch das Verfahren der legis actio per manus iniectionem als Sklave in das Ausland verkauft werden konnte In der spateren Prinzipatsepoche mundete diese Strafe vermutlich in die Form der Schuldknechtschaft Dieser sogenannten finalen Personalexekution ging zuerst ein Prozessverfahren und das Urteil des Prators voraus das dem Schuldner eine Zahlungsfrist von 30 Tagen einraumte Nach Ablauf der Frist musste die Schuld entweder getilgt oder die Zahlungsverpflichtung von einem Garanten vindex der fur die doppelte Summe burgte ubernommen worden sein Konnte nach Fristablauf kein solcher Ausgleich herbeigefuhrt werden erhielt der Glaubiger vom Prator das Recht den Schuldner fur einen Zeitraum von 60 Tagen festzusetzen Der Glaubiger war nun durch den Prator legitimiert private Eigenmacht auszuuben Daher musste der Glaubiger auch aus eigenen Mitteln die Kosten fur eine fluchtsichere Ingewahrsamnahme des Schuldners bestreiten Hierzu gehorte zudem die notwendige Verpflegung des Gefangenen Sofern die 60 Tage ohne Auslosung des Festgesetzten verstrichen waren musste der Glaubiger als letzte Massnahme Ultima Ratio vor dem Verkauf ins Ausland den Gefangenen bis zu dreimal an einem Markttag der Offentlichkeit vorfuhren Im Beisein des Prators wurde hier jedem die Gelegenheit gegeben die Person durch Bezahlung der Schuldsumme auszulosen Es ist uberliefert dass der Schuldner die Massnahme gegen sich auch durch den Verkauf seiner Kinder abwenden konnte 1 Neben dem zahlungsunfahigen Schuldner konnte auch der auf frischer Tat betroffene Dieb fur manifestus in das Ausland als Sklave verkauft werden nachdem der Gerichtsmagistrat den mutmasslichen Tater ohne ein vorausgegangenes gerichtliches Verfahren in die Verfugungsgewalt des Bestohlenen uberstellt hatte 2 3 Siehe auch BearbeitenRechtswesen im antiken RomEinzelnachweise Bearbeiten Max Kaser Das romische Zivilprozessrecht 2 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage C H Beck Munchen 1996 S 143 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte Erster Abschnitt Das Zwolftafelrecht 13 uberarbeitete Auflage Bohlau Koln u a 2001 S 43 Max Kaser Das Romische Privatrecht 2 neubearbeitete Auflage C H Beck Munchen 1971 S 150 155 Literatur BearbeitenMax Kaser Das Romische Privatrecht Abschnitt 1 Das altromische das vorklassische und klassische Recht Handbuch der Altertumswissenschaft Abt 10 Rechtsgeschichte des Altertums Tl 3 Bd 3 2 neubearbeitete Auflage C H Beck Munchen 1971 ISBN 3 406 01406 2 Max Kaser Das romische Zivilprozessrecht Handbuch der Altertumswissenschaft Abt 10 Rechtsgeschichte des Altertums Tl 3 Bd 4 2 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage neu bearbeitet von Karl Hackl C H Beck Munchen 1996 ISBN 3 406 40490 1 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte UTB 2225 13 uberarbeitete Auflage Bohlau Koln u a 2001 ISBN 3 8252 2225 X Robert M Ogilvie Das fruhe Rom und die Etrusker dtv 4403 Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 1983 ISBN 3 423 04403 9 Originalausgabe Early Rome and the Etruscans Fontana History of the Ancient World 1 ZDB ID 423666 x Harvester Press Hassocks 1976 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trans tiberim amp oldid 239474320