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Die Leges Valeriae Horatiae sollen nach Quellenlage ein fruhrepublikanisches Gesetzesbundel der Konsuln Lucius Valerius Poplicola Potitus und Marcus Horatius Barbatus aus dem Jahr 449 v Chr gewesen sein Die Vorschriften behandelten demnach staatsrechtliche Fragen Bei kritischer Wurdigung der Quellen verbleiben Zweifel teils zum Entstehungszeitpunkt teils zu den Regelungsinhalten Die Gesetze folgten nach Auskunft von Livius den vielfach beschriebenen politischen Ereignissen der erfolgreichen zweiten secessio plebis 1 auf den Aventin Sie hatten die Annahme des Zwolftafelgesetzes zur Folge und sorgten fur die Abschaffung des Decemvirats sowie die Wiederherstellung des Volkstribunats Inhaltsverzeichnis 1 Lex Valeria Horatia de plebiscitis 2 Lex Valeria Horatia de provocatione 3 Lex Valeria Horatia de tribunicia potestate 4 Altere Literatur 5 Neuere Literatur 6 AnmerkungenLex Valeria Horatia de plebiscitis BearbeitenDie Reorganisation der Macht des Volkstribunats erfolgte im Wege des Erlasses der lex Valeria Horatia de plebiscitis Nach Livius Ausfuhrungen sollen die Bestimmungen den Tribunen ihre Handlungsgewalt potestas tribunicia garantiert haben 2 Dazu sollen ihnen ihre Sakrosanktitat erneuert und ihre Interzessionsrechte rechtswirksam erweitert worden sein Verbesserungen soll das Gesetz fur die Ausgestaltung der angestammten Selbsthilferechte der Tribunen mitgebracht haben dies mit der Konsequenz dass sie uber ihre Hilfs und Gestaltungsrechte in eigenen Angelegenheiten hinaus Abwehrrechte zuerkannt erhielten Die Abwehrrechte sollen sich nicht auf Massnahmen im Innenverhaltnis der Tribunen beschrankt haben vielmehr erlangten sie Bedeutung auch im Aussenverhaltnis gegenuber den Obermagistraten 3 Die moderne Forschung hegt allerdings Zweifel an Livius Aussagen Nach Auffassung Wolfgang Kunkels widerspricht sich namlich Livius darin dass er gleich drei Gesetzen der Zeit zwischen den beiden letzten Volksaufmarschen die Kompetenzschaffung fur verbindliche Plebiszite zuschreibt Kunkel halt es fur unglaubwurdig dass im langen Zeitraum zwischen den XII Tafeln 450 v Chr und der lex Hortensia 287 v Chr drei gleichlautende Anordnungen dieser Art in die Welt gerufen worden seien Er bezieht sich dabei noch auf eine weitere Regelung 4 des Diktators Q Publilius Philo lex Publilius Philo aus dem Jahr 339 v Chr Kunkel lost dahingehend auf dass er die Zuordnung in das Jahr 449 v Chr fur eine Erfindung des Valerius Antias halt Bezuglich der zwischenzeitlichen philonischen Regelung mutmasst er dass Plebiszite dann verbindlichen Charakter gehabt haben konnten wenn bei Antragstellung die notwendige Billigung durch den Senat vorlag ex auctoritate senatus In diesem Fall sei aber auf die patrizisch sakrale Senatsautoritat selbst abzustellen 5 Von der Zustimmung des Senats unabhangig seien die Tribunen erst mit der lex Hortensia gewesen Lex Valeria Horatia de provocatione BearbeitenMit der lex Valeria Horatia de provocatione erhielten alle romischen Burger In einem zweiten Schritt ein Provokationsrecht mithin das Recht gegen unvorteilhafte Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen 6 Sie durften das Volk anrufen um Beistand gegen den rechtsverletzenden Magistraten zu erhalten was letztlich nach anfanglich hartnackigem Widerstand der Patrizier 7 nicht vor dem Ausnahmeamt des Diktators Halt machte 8 Mit dieser Regelung erweiterte sich der Einfluss der plebs auf die politischen Geschehnisse Hinsichtlich der sonstigen Regelungsinhalte sog die lex die fruhere lex Valeria de provocatione in sich auf und modifizierte in dem Punkt dass das Verbot von Vorrechten privilegia erneuert wurde Die Entstehung des Gesetzes ist ebenfalls unhistorisch es ist denkbar dass es nicht 449 v Chr sondern erst 300 v Chr 9 promulgiert wurde Kunkel halt nur das letztgenannte Datum fur glaubhaft das Jahr in dem die Lex Ogulnia einen weiteren wichtigen Meilenstein fur den Emanzipationsprozess der Plebejer schuf 10 Seiner Ansicht nach darf gleichwohl angenommen werden dass die Provokation bereits vorher als Gewohnheitsrecht existierte und durchgriff 11 Die lex schrankte die Polizeigewalt coercitio der romischen Beamten ein Lex Valeria Horatia de tribunicia potestate BearbeitenDie lex Valeria Horatia de tribunicia potestate schliesslich bestimmte dass die Volksgesetze die gleiche Rechtskraft entfalten sollten wie Gesetze der Zenturiatkomitien fur und gegen jeden Romer Damit verbunden war ein eigenes Antragsrecht 2 Zur Sanktionierung von Zuwiderhandlungen waren die Todesstrafe und der Vermogenseinzug bestimmt worden 12 Mit dieser lex wurde die legislative Kompetenz des Concilium plebis gefestigt Formell gleichwertig ausgestaltet wurde sie neben die Gesetzesgewalt der Zenturiatkomitien gestellt Die Befugnisse des Concilium waren allerdings insoweit verkurzt als sie sich auf das eigene Standesrecht zu beschranken hatten und Privatrechtsgestaltungen nicht die Amtsgewalt anderer Beamter beruhren durften Das Gesetz bedurfte zu seiner eigenen Wirksamkeit der patrum auctoritas und formliche Bestatigung der Kuriatkomitien Altere Literatur BearbeitenOctavius Clason Uber das Wesen der Tribus und Tribusversammlungen der alteren Republik Kritische Erorterung 1871 S 71 91 108 Thomas Tophoff De lege Valeria Horatia prima Publilia Hortensia Paderborn 1851 Original Princeton University Digitalisiert im Dezember 2008 Ludwig Lange Romische Alterthumer Band 1 Einleitung und der Staatsalterthumer erste Halfte Berlin 1856 Google 2 Aufl 1863 Google 3 Aufl 1876 Weidmannsche Buchhandlung Berlin S 636 645 Neuere Literatur BearbeitenKurt von Fritz Leges sacratae and plebei scita Schriften zur griechischen und romischen Verfassungsgeschichte und Verfassungstheorie de Gruyter Berlin u a 1976 ISBN 3 11 006567 3 Max Kaser Das altromische ius Studien zur Rechtsvorstellung und Rechtsgeschichte der Romer Vandenhoeck amp Ruprecht 1949 Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 166 ff 169 608 611 Anmerkungen Bearbeiten Livius 3 50 54 Dionysios von Halikarnassos XI 43 44 Florus I 17 De viris illustribus urbis Romae 21 a b Livius 3 55 1 Livius 4 2 6 26 Livius 8 12 14 Auf die Notwendigkeit der auctoritas der patrizischen Senatoren aus sakralen Grunden weist hin Cicero De domo sua 38 Cicero De re publica 2 31 Livius 4 13 6 16 7 4 Festus p 198 Livius 10 8 3 Livius 10 6 4 6 Bezug auf Livius 3 55 andererseits auf Livius 10 9 Dionysios von Halikarnassos XI 45 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leges Valeriae Horatiae amp oldid 210159702