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Das lateinische Wort rogatio vom Verb rogare befragen stammend bezeichnet jeden Vorschlag an die Legislative ist also gleichermassen auf Gesetze Lex und Volksabstimmungen Plebiszit anwendbar Dementsprechend gibt es die Ausdrucke populum rogare bei einem Vorschlag an das Volk und legem rogare bei einem Gesetzesvorschlag Sextus Pompeius Festus s v Rogatio Eine rogatio ist somit ein vorgeschlagenes Gesetz oder ein vorgeschlagenes Plebiszit Die Begriffe rogare rogatio beziehen sich auch auf eine Person die der comitia fur ein offentliches Amt vorgeschlagen wird 1 Die Form der rogatio ist im Fall der adrogatio siehe Adoption im Romischen Reich die in der comitia curiata getatigt wurde per populi rogationem bei Aulus Gellius v 19 erhalten sie beginnt mit den Worten velitis jubeatis und endet mit ita vos Quirites rogo Der entsprechende Ausdruck der Zustimmung zur rogatio seitens der souveranen Versammlung war uti rogas der Ablehnung antiquare rogationem 2 Der Begriff rogatio umfasst somit jede vorgeschlagene lex jedes Plebiszit und Privileg ohne rogatio gab es kein Gebot iussum des populus oder der plebs Andererseits wurden die Begriffe lex plebis scitum und privilegium oft unpassend bei der Bezeichnung der Gesetze benutzt 3 wurden sogar rogationes nachdem sie zum Gesetz geworden waren weiterhin als rogationes bezeichnet Der Begriff rogationes wird oft fur die Massnahmen der Volkstribunen benutzt die zu Plebisziten fuhrten so dass manche Autoren unsachgemass die rogatio als einfaches Aquivalent zum Plebiszit sehen Neben der Phrase rogare legem gibt es die Phrase legem ferre um eine lex vorzuschlagen und rogationem promulgare um die Inhalte der vorgeschlagenen lex zu veroffentlichen die Phrase rogationem accipere wird auf die verfugende Korperschaft angewandt Lex rogata ist aquivalent zu Lex lata Legem perferre und lex perlata werden auf eine rogatio angewandt wenn sie zur lex geworden ist 4 Die auf die Gesetzgebung bezogenen Begriffe werden bei Ulpian tit 1 s3 so erklart Eine Lex wird entweder rogari oder ferri genannt sie wird abrogari genannt wenn sie aufgehoben wurde derogari wenn sie teilweise aufgehoben wurde subrogari wenn sie erganzt wurde und obrogari wenn Teile geandert wurden Eine folgende lex anderte oder hob eine fruhere lex auf wenn die beiden nicht konsistent waren Es scheint auch ein Prinzip gewesen zu sein dass eine lex der Wirkungslosigkeit verfiel wenn sie lange ausser Gebrauch war vgl Livius xxi 63 und Cicero in Verrem v 18 Verbleibt eine Abgrenzung der Worter Rogatio und Privilegium Rogatio wird bei Festus als ein Gebot des populus definiert das sich auf eine oder mehrere Personen oder Sachen bezieht nicht aber auf alle Das was der populus in Bezug auf alle Personen oder Sachen anordnet scivit ist eine lex Aelius Gallus sagt rogatio sei ein genus legis das heisst dass lex nicht immer rogatio ist rogatio aber lex sein muss wenn es einer gesetzgebenden comitia justis comitiis vorgeschlagen rogata wurde Entsprechend dieser Definition ist eine beschlossene rogatio eine lex es gibt auch lex die keine rogatio ist dafur mussen wir eine Generalbezeichnung lex annehmen die die echte lex und die rogatio umfasst Die Passage bei Aelius Gallus wird von Gottling 5 korrigiert jedoch beruht die Korrektur auf einem Missverstandnis sie verkehrt die klare Bedeutung bei Gallus in Unsinn Entsprechend Gallus Definition war die rogatio dem privilegium aquivalent ein Begriff der auf den Zwolf Tafeln auftaucht 6 und es bezeichnet nach Gallus Festus s v Rogatio eine Verordnung die eine einzelne Person betrifft was durch die Form des Wortes privi legium privae res ist gleichbedeutung mit singulae res angegeben wird Das Wort privilegium nach der Erlauterung des Gallus ubermittelt keinen Begriff zum Charakter des gesetzlichen Massnahme es konnte eine Partei begunstigen oder auch nicht Es wird allgemein von Cicero gebraucht im abfalligen Sinn pro Domo 17 pro Sestio 30 rogationem privilegii similem Brutus 23 Dementsprechend waren privilegia in der Republik keine allgemeinen Gesetze oder Teile davon sie tragen den Charakter einer Ausnahme von der allgemeinen Regel Im corpus iuris civilis ist privilegium der allgemeine Name fur ein ius singulare 7 Literatur BearbeitenWilhelm Liebenam Rogatio In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band I A 1 Stuttgart 1914 Sp 999 f Anmerkungen Bearbeiten Sallust de bello Iugurthino 29 Livius xxxi 6 Gellius x 20 Digesten 35 tit 2 s1 Ad legem Falcidiam Gottling K W Geschichte der romischen Staatsverfassung von Erbauung der Stadt bis zu C Casar s Tod Halle Waisenhaus 1840 S 310 Cicero de Legibus iii 19 Savigny System des heutigen romischen Rechts Berlin 1840 Bd I S 61 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rogatio amp oldid 164866841