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Die Lex Cornelia de tribunicia potestate war eines von mehreren verfassungsrechtlichen Strukturreformgesetzen Sullas zur Restabilisierung der Republik Dieser konkrete Teil des Gesetzespakets war darauf ausgerichtet der popularen Politik des Volkstribunats die Machtbasis zu entziehen um deren Einfluss auf die konstitutionellen Rechtsgestaltungsmoglichkeiten deutlich einzuschranken Reformatorisches Kernstuck war die Begrenzung des tribunizischen Rogationsrechts des Gesetzesinitiativrechts der Tribunen 1 2 Dieses hatten die Tribunen regelmassig genutzt um Plebiszite zur Wahrung eigener politischer Interessen auf den Weg zu bringen Sulla wollte zwar die selbststandige Ausubung des Rechts einschranken nicht aber fur die Abschaffung der gesetzgebenden Versammlung des concilium plebis sorgen 3 Sulla veranlasste die lex im Jahr 81 v Chr in seiner Eigenschaft als Diktator Kunkel vermutet dass sie von den Zenturiatkomitien beschlossen wurde Sie raumte ihm die ausserordentliche Kompetenz ein den Staat neu zu ordnen dictator rei publicae constituendae 4 Auf diese Weise sorgte er dafur dass Plebiszite verbindliche Rechtswirkung nur noch dann erlangen konnten wenn vorab die Zustimmung des Senats eingeholt worden war Mit diesem Schachzug stellte Sulla den Rechtszustand wieder her der bis zur lex Hortensia 5 gegolten hatte und der bedeutete dass die Tribunen ihren rechtlichen Aktionsrahmen auf blosse Veto Rechte beschranken mussten 6 Andererseits aber liess er das aus dem ius auxilii entwickelte Interzessionsrecht der Tribunen unberuhrt 7 was die vornehmliche Absicht Sullas nahelegt dass er die Willensbildung des Volkstribunats besser mit der Senatsherrschaft abgeglichen wissen wollte Dies war trotz der gegenseitigen Rucksichtnahme der Gremien in der praegracchischen Zeit aus seiner Sicht noch nicht hinreichend gelungen Sulla liess nunmehr nur Senatsmitglieder fur das Volkstribunat zu und nahm gewesenen Volkstribunen die spatere Moglichkeit ein weiteres Amt zu bekleiden 8 Sullas Reminiszenzen in Bezug auf das Tribunat ruhrten aus dem Jahr 88 v Chr her In dem Jahr hatte der Tribun Publius Sulpicius Rufus 9 ein Plebiszit promulgiert dem zufolge Neuburger italischer Herkunft und Freigelassene auf alle bestehenden Tribus zu verteilen waren 10 Der Tribun wollte sich mit dieser Massnahme zusatzlicher Unterstutzung in der Stammesversammlung dem concilium plebis vergewissern Trotz der zwangsverordneten Feriae feriae imperativae die Sulla zusammen mit seinem Amtskollegen dem Konsul Quintus Pompeius Rufus verordnet hatte wurden beide dazu gezwungen die Anordnung wieder aufzuheben 11 und daruber hinaus die Annahme weiterer radikaler Plebiszite zu dulden 12 Sulpicius Rufus hatte sich zur Durchsetzung der Gesetze einer bewaffneten Anhangerschaft an seiner Seite bedient 13 Dazu kam dass die Tribunen gegen die Ubertragung des Kriegskommandos gegen Mithridates auf Sulla rogierten eine Vorgehensweise die bis dahin kein Vorbild kannte Sulla quittierte die Ereignisse mit seinem ersten Marsch auf Rom und der nachtraglichen Nichtigerklarung aller wahrend der feriae angenommenen Gesetze per vim latae 14 Bereits 75 v Chr wurde Sullas lex durch die Lex Aurelia de tribunicia potestate weitgehend wieder aufgehoben Literatur BearbeitenWolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 163 654 659 655 und 702 712 703 Anmerkungen Bearbeiten Cicero De legisbus 3 22 Caesar de bello civili 1 7 3 Beide griffen die sullanischen Reformen auf und beschrieben sie als Verlust des selbststandigen Rogationsrecht des Tribunats nicht als vollstandige Abschaffung des Rechts per se Entgegengetreten wird der Angabe des Epitomators in Livius periochae 89 wonach Sulla das tribunizische Rogationsrecht abgeschafft habe omne ius legum ferendarum ademit Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 655 Appian bella civilia 1 99 462 zu beachten ist Appian auch mit der Textstelle 1 59 267 dort deutet er an dass Sulla 88 v Chr viele andere Einschrankungen der Volkstribune umgesetzt habe noch nicht aber eine umfassende Verfassungsreform Vergleiche zum Verhaltnis Tribunat und Senat auch das ius agendi cum senatu im politischen Austausch Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur S 602 628 f Cicero De legibus 3 22 Asconius p 67 Cl Asconius bezeichnete das Gesetz als lex a dictatore L Sulla lata Zu dessen Interessensbildung Rhetorica ad Herennium 2 45 Velleius 2 18 5 Asconius p 64 Cl Appian bella civilia 1 55 242 Appian bella civilia 1 56 248 f Velleius 2 18 6 Velleius fuhrt an dass es sich um zerstorerische und todliche Gesetze gehandelt habe aliae leges perniciosae et exitiabiles Plutarch Sulla 8 3 8 4 Appian bella civilia 1 59 268 Cicero in M Antonium orationes Philippicae 8 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex Cornelia de tribunicia potestate amp oldid 208494454