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Als Berechtsame auch Abbaugerechtigkeit bezeichnet man im Bergbau das Nutzungsrecht an bestimmten Grubenfeldern 1 Der Begriff stammt aus dem preussischen Allgemeinen Berggesetz von 1865 2 und wird bis heute im Bergbau verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Neue Bezeichnungen 3 Osterreich 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenIm alten Preussischen Berggesetz von 1865 war geregelt dass der Bergbaulustige gegenuber dem Staat Anspruch auf Verleihung des Bergwerkeigentums hatte Ausserdem hatte er Anspruch darauf auch ohne den Willen des Grundstuckseigentumers die auf dem Grundstuck vorkommenden Mineralien aufzusuchen und zu gewinnen 3 Die Berechtsame neue Bezeichnung Bergbauberechtigung ist die Voraussetzung fur samtliche bergbauliche Aktivitaten auf bestimmte im Bundesberggesetz genannte Bodenschatze Durch die bergbehordliche Verleihung der Berechtsame wird geregelt welcher Berechtigungsinhaber welche bergfreien Bodenschatze in welchem Gebiet aufsuchen oder abbauen darf 4 Die Berechtsame umfasst alle zu einem Bergwerk oder zu einer Bergwerksgesellschaft gehorenden Grubenfelder 5 Zur Dokumentation der Bergbauberechtigungen wird durch die Bergbehorden ein Berechtsamsbuch und eine Berechtsamskarte gefuhrt 6 Neue Bezeichnungen BearbeitenIm Bundesberggesetz vom 13 August 1980 werden drei Bergbauberechtigungen unterschieden Erlaubnis Bewilligung BergwerkseigentumDie Erlaubnis gewahrt dem Bergbautreibenden ein ausschliessliches Recht fur die bergbauliche Nutzung eines Bereichs in dem Bodenschatze vorkommen oder vermutet werden Dies bedeutet dass im Erlaubnisfeld kein anderer Unternehmer eine Aufsuchung durchfuhren kann Fur bestimmte Falle z B wenn die Aufsuchung rein wissenschaftlichen Zwecken dient sind im Bundesberggesetz Ausnahmen geregelt Aufgrund der Erlaubnis hat der Erlaubnisinhaber die planmassig bei der Aufsuchung zu losenden oder freizusetzenden Bodenschatze zu gewinnen An diesen gewonnenen Bodenschatzen kann der Erlaubnisinhaber das Eigentum erwerben Ausserdem darf der Erlaubnisinhaber Betriebseinrichtungen und Betriebsanlagen errichten die zur Aufsuchung und zur Durchfuhrung der damit verbundenen bergbaulichen Tatigkeiten erforderlich sind Durch die Bewilligung wird dem Bewilligungsinhaber der Abbau von Bodenschatzen erlaubt ein weitaus umfassenderes Recht als nur das Aufsuchen der Minerale Die Bewilligung gewahrt dem Inhaber die Gewinnung der freien Bodenschatze im sogenannten Bewilligungsfeld Er darf neben den in der Bewilligung bezeichneten Bodenschatze auch andere Bodenschatze mitgewinnen An allen im Bewilligungsfeld vorkommenden Bodenschatzen kann der Inhaber das Eigentum erwerben Ausserdem darf der Inhaber alle Betriebseinrichtungen und Betriebsanlagen errichten die zur Gewinnung der Bodenschatze und der damit verbundenen bergbaulichen Tatigkeiten erforderlich sind Schliesslich kann der Inhaber einer Bewilligung unter bestimmten Voraussetzungen von Grundstuckseigentumern auch eine Grundabtretung verlangen dadurch kann ein Bergbautreibender fremden Grund und Boden fur Zwecke des Bergbaus in Anspruch nehmen Der rechtliche Inhalt des Bergwerkseigentums ist mit dem durch die Bewilligung eingeraumten Recht weitgehend identisch Durch die Verleihung von Bergwerkseigentum erhalt der Inhaber allerdings noch weitere Rechte die sich aus den entsprechenden Bestimmungen des BGB ergeben Das Bergwerkseigentum entsteht erst mit der Zustellung der Berechtsamsurkunde an den Antragsteller Alle Bergbauberechtigungen werden nur auf Antrag gewahrt Bewilligung und Erlaubnis werden auf Antrag erteilt das Bergwerkseigentum wird auf Antrag verliehen Die Antrage sind an eine bestimmte Form gebunden und mussen schriftlich bei der zustandigen Behorde eingereicht werden 7 Osterreich BearbeitenNach dem osterreichischen Berggesetz werden drei Berechtigungen unterschieden die Gewinnungsberechtigung die Bergwerksberechtigung und die Schurfberechtigung Die Gewinnungsberechtigung fur obertagige mineralische Rohstoffe bezieht sich auf grundeigene mineralische Rohstoffe und ist im Mineralrohstoffgesetz geregelt 8 Die Bergwerksberechtigung bezieht sich auf bergfreie mineralische Rohstoffe Bergwerksberechtigungen werden fur Grubenmasse und Uberscharen verliehen Uberscharen sind Felder die sogenannte neobergfreie mineralische Rohstoffe enthalten Die Schurfberechtigung wird nach dem osterreichischen Berggesetz fur das Aufsuchen und Erschliessen von bergfreien mineralischen Rohstoffen verliehen Die Schurfberechtigung gilt fur einen als Freischurf bezeichneten Kreis mit einem Radius von 425 Metern der bis in die ewige Teufe gilt 9 Siehe auch BearbeitenLehenbrief Bergbau Lehenschein Bergbau GerechtsameWeblinks BearbeitenMerkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschatze PDF 2 01 MB Landesamt fur Bergbau Geologie und Rohstoffe Brandenburg zuletzt abgerufen am 30 April 2015 Einzelnachweise Bearbeiten Gesamtverband Steinkohle Glossar B Online Memento vom 7 November 2012 im Internet Archive zuletzt abgerufen am 30 April 2015 Allgemeines Berggesetz fur die Preussischen Staaten vom 24 Juni 1865 in Kraft getreten am 1 Oktober 1865 Online PDF 2 MB zuletzt abgerufen am 30 April 2015 Wilhelm Hermann Gertrude Hermann Die alten Zechen an der Ruhr Reihe Die Blauen Bucher Verlag Langewiesche Nachfolger Konigstein im Taunus 6 erweiterte und aktualisierte Aufl 2008 ISBN 978 3 7845 6994 9 S 322 Landesamt fur Bergbau Energie und Geologie Bergbauberechtigungen Online Memento vom 30 April 2015 im Internet Archive Joachim Huske Die Steinkohlenzechen im Ruhrrevier 3 Auflage Selbstverlag des Deutschen Bergbau Museums Bochum 2006 ISBN 3 937203 24 9 Gottfried Schulte Markscheidekunde fur Bergschulen und fur den praktischen Gebrauch 3 neubearbeitete Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg Berlin 1956 S 353 Walter Frenz Bergrecht RWTH Aachen Online Memento vom 11 Juni 2007 im Internet Archive PDF 394 kB zuletzt abgerufen am 30 April 2015 Mineralrohstoffgesetz Online Memento vom 30 April 2015 im Internet Archive PDF 1 04 MB abgerufen am 30 April 2015 Prufungsfragen fur Betriebsleiter und Betriebsaufseher Online Memento vom 30 April 2015 im Internet Archive PDF 133 kB abgerufen am 30 April 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berechtsame amp oldid 220208261