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Die Erlaubnis ist im deutschen Bergrecht das Recht in einem bestimmten Grubenfeld Bodenschatze aufzusuchen Mit dem in der BRD 1982 eingefuhrten Bundesberggesetz BBergG wird durch die Erlaubnis das ausschliessliche Recht gewahrt nach den Vorschriften dieses Gesetzes in einem bestimmten Feld Erlaubnisfeld die in der Erlaubnis bezeichneten Bodenschatze aufzusuchen bei planmassiger Aufsuchung notwendigerweise zu losende oder freizusetzende Bodenschatze zu gewinnen und das Eigentum daran zu erwerben die Einrichtungen zu errichten und zu betreiben die zur Aufsuchung der Bodenschatze und zur Durchfuhrung der damit im Zusammenhang stehenden Tatigkeiten erforderlich sind Die Erteilung einer Erlaubnis stellt lediglich einen Rechtstitel dar der den Inhaber lediglich aufgrund der nachzuweisenden Eignung grundsatzlich und ausschliesslich berechtigt die Aufsuchung in dem ihm zugesprochenen Erlaubnisfeld vorzunehmen Das Recht zu tatsachlichen Aufsuchungshandlungen besteht nicht Diese durfen nur aufgrund zugelassener Betriebsplane erfolgen 1 Um Bodenschatze in dem Feld zu gewinnen bedarf es einer Bewilligung Einzelnachweise Bearbeiten LBEG Erlaubnis abgerufen am 11 Dezember 2014 Weblinks BearbeitenText des BundesberggesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erlaubnis Bergrecht amp oldid 209667825