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Unter Reallast versteht man die dinglich wirkende Belastung eines Grundstuckes mit der Haftung fur bestimmte in der Regel wiederkehrende Leistungen des jeweiligen Grundeigentumers 12 GBG Der Reallastberechtigte ist befugt vom Grundeigentumer die Leistung ein Tun zu fordern im Gegensatz zum Servitut Kommt der Grundeigentumer dem nicht nach so kann der Berechtigte Zwangsvollstreckung fuhren Es konnen Pradialreallasten und Personalreallasten unterschieden werden je nach Verknupfung der Berechtigung entweder mit einem Grundstuck oder mit einer Person Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reallastberechtigung amp oldid 160874327