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Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im burgerlichen Recht TierVerbG ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 1990 zur Verbesserung des Tierschutzes im Bereich des Privatrechts In Form eines Artikelgesetzes wurden Anderungen am Burgerlichen Gesetzbuch an der Zivilprozessordnung sowie am Tierschutzgesetz vorgenommen BasisdatenTitel Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im burgerlichen RechtAbkurzung TierVerbGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ZivilrechtErlassen am 20 August 1990 BGBl I S 1762 Inkrafttreten am 1 September 1990Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Gesetzgebungsverfahren 3 Anderungen 3 1 Burgerliches Gesetzbuch 3 2 Zivilprozessordnung 3 3 Tierschutzgesetz 4 Kritik 5 Literatur 6 Weblinks 7 FussnotenHintergrund BearbeitenDurch eine Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 1986 1 wurde ausdrucklich die Verantwortung des Menschen fur das Tier als Mitgeschopf 1 TierSchG anerkannt Nach Ansicht der Bundesregierung wurden die privatrechtlichen Vorschriften dieser Verpflichtung jedoch nicht gerecht da Tiere dort formal weiterhin als leblose Gegenstande galten Durch das Gesetz sollte der Grundgedanke dass Tiere Mitgeschopfe des Menschen sind nun auch im burgerlichen Recht verankert und vor allem die Gleichstellung von Tieren mit Sachen beseitigt werden Gesetzgebungsverfahren BearbeitenDer Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11 August 1989 wurde zunachst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet 2 Diese wurde vom Rechtsausschuss ausgearbeitet 3 und am 22 September 1989 vom Bundesrat beschlossen 4 Daraufhin leitete die Bundesregierung den Entwurf an den Bundestag weiter 5 wo er am 8 Februar 1990 an den Rechtsausschuss federfuhrend den Ausschuss fur Ernahrung Landwirtschaft und Forsten sowie den Ausschuss fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit uberwiesen wurde 6 Die Beschlussempfehlung wurde von den Berichterstattern Eckhart Pick und Anton Stark am 12 Juni 1990 veroffentlicht 7 und am 20 Juni 1990 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von CDU CSU FDP und SPD bei Stimmenthaltung der Grunen angenommen 8 Der Bundesrat verzichtete am 6 Juli 1990 auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses 9 woraufhin das Gesetz ausgefertigt und am 25 August 1990 verkundet wurde Es trat am 1 September 1990 in Kraft Anderungen BearbeitenBurgerliches Gesetzbuch Bearbeiten Neu eingefugt wurde 90a BGB der besagt dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschutzt werden Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden die auch fur Sachen gelten soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist Der Tierbegriff ist nicht auf hohere Tierarten begrenzt stattdessen ist vom biologischen Tierbegriff auszugehen unter den zum Beispiel auch Schadlinge fallen keine Tiere im Sinne der Norm sind hingegen Eier Embryos oder Kadaver 10 Durch den in 251 Abs 2 BGB angefugten Satz 2 wurde der Schadensersatzanspruch von Eigentumern verletzter Tiere erweitert Nun konnen von einem Schadiger grundsatzlich auch dann die Heilbehandlungskosten verlangt werden wenn diese den Wert des Tieres ubersteigen 903 BGB der die Befugnisse des Eigentumers einer Sache regelt weist in dem angefugten Satz 2 darauf hin dass die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten sind Zivilprozessordnung Bearbeiten Durch den angefugten Satz 3 in 765a Abs 1 ZPO wurde der Vollstreckungsschutz fur Tierhalter gestarkt Danach hat das Gericht Rucksicht auf die Verantwortung des Menschen fur das Tier zu nehmen Aus der ZPO gestrichen wurde 811 Nr 14 der besagte dass Haustiere lediglich bis zu einem Wert von 500 DM unpfandbar sind Stattdessen wurde in 811c ZPO die generelle Unpfandbarkeit von Haustieren festgelegt Eine Pfandung ist nur noch dann moglich wenn die Unpfandbarkeit fur den Glaubiger eine Harte bedeuten wurde die auch unter Wurdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist 811c Abs 2 ZPO Tierschutzgesetz Bearbeiten Auf Empfehlung des Bundesrates wurde ausserdem das Tierschutzgesetz um 20a erganzt Neben der damals bereits bestehenden Moglichkeit ein Tierhalteverbot auszusprechen 20 TierSchG wurde es dadurch ermoglicht einem mutmasslichen Straftater auch vorlaufig die Tierhaltung zu untersagen Kritik BearbeitenDen Grunen ging das Gesetz nicht weit genug In der zweiten Lesung bezeichnete Charlotte Garbe den Entwurf als eine beschamende Karikatur dessen was die Tierfreunde in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren gefordert haben und sprach von einer kosmetischen Anpassung des BGB Auf teilweise harsche Kritik stiessen einige der Anderungen in der Rechtswissenschaft So beschrieb Helmut Heinrichs den 90a BGB als eine gefuhlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt 11 Othmar Jauernig hob insbesondere die Inhaltslosigkeit von 90a Satz 2 BGB hervor und wies darauf hin dass dessen Banalitat von 903 Satz 2 BGB sogar noch ubertroffen werde 12 Karsten Schmidt befasste sich anlasslich des Gesetzentwurfes karikierend mit der Frage ob Hunde Plastiktuten seien 13 Literatur BearbeitenGregor Muhe Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im burgerlichen Recht In Neue Juristische Wochenschrift Jahrgang 1990 Heft 36 S 2238 2240 Karsten Schmidt Sind Hunde Plastiktuten In Juristenzeitung Jahrgang 1989 S 790ff Weblinks BearbeitenGesetzesdokumentation DIP Fussnoten Bearbeiten BGBl 1986 I S 1309 Bundesratsdrucksache 380 89 Bundesratsdrucksache 380 1 89 Bundesratsdrucksache 380 89 abgedruckt in Bundestagsdrucksache 11 5463 PDF 435 kB Anlage 2 S 8 10 Bundestagsdrucksache 11 5463 PDF 435 kB BT Plenarprotokoll 11 194 PDF 3 4 MB S 14930 f Bundestagsdrucksache 11 7369 PDF 561 kB BT Plenarprotokoll 11 216 PDF 3 6 MB S 17078 17082 Bundesratsdrucksache 444 90 Joachim Jickeli Malte Stieper Die Bedeutung des 90a S 1 In Julius von Staudinger Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch mit Einfuhrungsgesetz und Nebengesetzen Neubearbeitung 2004 90a Rn 5 ff Palandt Heinrichs BGB 90a Rn 1 Jauernig BGB 90a Rn 1 JZ 1989 790Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im burgerlichen Recht amp oldid 217040076