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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschliessliche Recht des Urhebers eines Werkes es zu vervielfaltigen zu verbreiten und offentlich auszustellen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Verwertungsrechte in korperlicher Form 2 1 Vervielfaltigungsrecht 2 2 Verbreitungsrecht 2 3 Ausstellungsrecht 3 Verwertungsrechte in unkorperlicher Form 4 Erst Zweit und Drittverwertungsrechte 5 Horfunk und Fernsehen 6 Einschrankungen der Verwertungsrechte 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenZu den Verwertungsrechten gehort auch die Befugnis das Werk in unkorperlicher Form offentlich wiederzugeben 15 II 1 UrhG Hierzu zahlt das Vortrags Auffuhrungs oder das Senderecht 15 II 2 Nr 1 UrhG Der Urheber kann sein Erstverwertungsrecht durch offentliche Auffuhrung selbst wahrnehmen Die Verwertungsrechte sind in 15 I II UrhG nicht abschliessend enumeriert und in den 16 22 UrhG geregelt Das Verwertungsrecht ist ein absolutes Recht 1 Somit kann der Urheber anderen die Benutzung gegen oder ohne Vergutung erlauben oder verbieten Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Verwertungsrechten in korperlicher enumeriert in 15 I UrhG und in unkorperlicher Form enumeriert in 15 II UrhG sowie zwischen Erst Zweit und Drittverwertungsrechten Verwertungsrechte in korperlicher Form BearbeitenZu den Verwertungsrechten in korperlicher Form gehoren das Vervielfaltigungsrecht das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht Alle mitsamt werden in 15 I UrhG dem Urheber eingeraumt Diese Liste der korperlichen Verwertungsrechte ist jedoch nicht abschliessend 2 3 Anschliessend werden diese drei Verwertungsrechte in den 16 ff UrhG definiert Aus diesen ergibt sich dass charakteristisch fur eine Verwertung korperlicher Form ist dass das Werk korperlich festgelegt ist und in dieser Form der Offentlichkeit zuganglich gemacht wird 4 Vervielfaltigungsrecht Bearbeiten Das Vervielfaltigungsrecht ist in 16 I UrhG definiert Es ist das Recht von einem geschutzten Werk Vervielfaltigungen herzustellen Unerheblich dabei ist ob diese temporar oder permanent existieren in welcher Anzahl oder in welchem Verfahren sie angefertigt wurden Eine Vervielfaltigung ist zum Beispiel der Buchnachdruck die Fotokopie oder die Tonbandaufnahme Der Vervielfaltigungsbegriff umfasst im Prinzip jede korperliche Festlegung eines Werkes die geeignet ist das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen 5 Zu den Vervielfaltigungen zahlen also nicht nur dem Original eins zu eins gleichende Nachbildungen sondern auch Werkumgestaltungen die sich noch im Schutzbereich des Originals befinden weil dessen Eigenart in der Nachbildung erhalten bleibt und ein ubereinstimmender Gesamteindruck besteht 6 Vervielfaltigungen werden durch eine Vielzahl von Schrankenregelungen legitimiert z B 44a die temporare technisch erforderliche Kopie 51 Zitate oder 53 die Kopie zum Privatgebrauch Verbreitungsrecht Bearbeiten Das Verbreitungsrecht ist gemass 17 I UrhG das Recht das Original oder Vervielfaltigungsstucke der Offentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen ebenfalls offentlich Anbieten bedeutet etwa das Ausstellen von Werkstucken zum Verkauf Inverkehrbringen ist die Eigentumsuberlassung korperlich des Werkstuckes an Personen die nicht zum Bekanntenkreis des Herstellers gehoren Der Begriff Offentlichkeit wird in 15 III UrhG definiert Demnach ist eine Verbreitung offentlich wenn sie uberwiegend an Personen gerichtet ist mit denen der Hersteller keine personliche Beziehung hat und diese auch nicht untereinander personliche Verbundenheit eint In 17 II UrhG wird der Erschopfungsgrundsatz fur das Verbreitungsrecht kodifiziert Danach tritt Erschopfung des Verbreitungsrechts fur ein konkretes Werkexemplar ein sobald es vom Berechtigten veraussert wurde Darauffolgende Weiterverausserungen oder gar die Zerstorung bedurfen keiner Zustimmung vom Hersteller Er kann sich dann nicht mehr auf das Verbreitungsrecht berufen Dieser Erschopfungsgrundsatz gilt in Konsequenz der Warenverkehrsfreiheit europaweit Eine aquivalente internationale Ubereinkunft gibt es jedoch nicht Nachdem der BGH im Jahr 1986 gemass damaliger Rechtslage feststellte dass die Erschopfung uneingeschrankt eintrat 7 also eine Weitervermietung rechtens war entschied sich der Gesetzgeber 8 die Vermietung von der Erschopfung auszuschliessen 9 Anwendungsfall ist z B die Videothek die sich daher ein Vermietungsrecht von den Rechteinhabern einraumen lassen muss Zusammen mit dem Vervielfaltigungsrecht bildet das Verbreitungsrecht das klassische Verlagsrecht welches der Urheber dem Verleger einraumt 17 betrifft nur die korperliche Verbreitung Im Falle des Internets oder anderer unkorperlicher Formen wird der 19a UrhG angewandt Ausstellungsrecht Bearbeiten Hauptartikel AusstellungsrechtVerwertungsrechte in unkorperlicher Form BearbeitenDie Verwertung in unkorperlicher Form umfasst insbesondere d h auch diese Liste nach 15 Abs 2 UrhG ist nicht abschliessend 10 das Vortrags Auffuhrungs und Vorfuhrungsrecht das Recht der offentlichen Zuganglichmachung das Senderecht das Recht der Wiedergabe durch Bild oder Tontrager und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von offentlicher Zuganglichmachung Bei der unkorperlichen Verwertung handelt es sich um verschiedene Arten der offentlichen Wiedergabe 4 Eine Wiedergabe ist dann offentlich wenn sie gem 15 Abs 3 UrhG fur eine Mehrzahl von Mitgliedern der Offentlichkeit bestimmt ist Verwertungen in rein privatem Kreise fallen also nicht darunter 10 Wenn der Urheber die Aufnahme seines Werkes auf Bild oder Tontrager zugelassen hat so kann weder er noch der Tontragerhersteller die Sendung verbieten 11 er hat in diesem Falle der Zweitverwertung allerdings einen Anspruch auf angemessene Vergutung 76 Abs 2 77 und 82 UrhG Erst Zweit und Drittverwertungsrechte BearbeitenDem Erstverwertungsrecht sind die Zweit und Drittverwertungsrechte nachgeordnet Sie werden durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommen Diese haben hierfur einen Anspruch auf Vergutung kraft Gesetzes 78 Abs 2 UrhG Bei Tontragern fruher Schallplatten heute CDs oder DVDs oder Bildtragern ist die erstmalige Herstellung eines Tontragers eine Erstverwertung 15 Abs 1 Nr 1 UrhG eine Zweitverwertung liegt etwa bei Kompilations CDs Sommerhits Bravo Hits vor Zweitverwertung ist auch die Sendung eines Tontragers im Radio Drittverwertung die Wiedergabe der Radiosendung in einer Gastwirtschaft In beiden Fallen werden bei offentlicher Auffuhrung Gebuhren fallig die an die Verwertungsgesellschaft abzufuhren sind Horfunk und Fernsehen BearbeitenInsbesondere bei Sportveranstaltungen treten Horfunk und Fernsehen wegen des offentlichen Interesses bei den Sportveranstaltern zwecks Wahrnehmung von Ubertragungsrechten auf Die Sportveranstalter sind Rechteinhaber und damit Lizenzgeber Hier werden keine Verwertungsgesellschaften eingeschaltet sondern die Verhandlungen uber die Lizenzzahlungen finden zwischen dem Rechteinhaber und den Rundfunk und Fernsehanstalten direkt statt Dabei kann der Rechteinhaber wahlen ob er Exklusivrechte Erst Zweit und Drittverwertungsrechte oder nachrichtliche Berichterstattungsrechte vergibt 12 Bei Exklusivrechten gibt es nur einen einzigen Lizenznehmer der das Ereignis ausschliesslich ubertragen darf andere werden vollkommen ausgeschlossen Von Erstverwertung wird im Horfunk und Fernsehen gesprochen wenn ein Horfunk oder Fernsehsender das Recht von einem Veranstalter eingeraumt bekommt urheberrechtlich geschutzte Sportauffuhrungen gegen Entgelt exklusiv auszustrahlen Das Erstverwertungsrecht garantiert dem lizenznehmenden Sender exklusiv live oder zeitversetzt von einem bestimmten Sportereignis zu berichten 12 Damit durfen alle anderen Fernsehsender uber diese Auffuhrungen nur noch im Rahmen von Nachrichtensendungen berichten Beispielsweise besitzt die ARD Sportschau die Erstverwertungsrechte an der Ersten Fussball Bundesliga das ZDF hat sich die zeitversetzten Zweitverwertungsrechte gesichert wahrend das DSF die Erstverwertungsrechte fur Sonntagsspiele besitzt Eine Sublizenzierung ist moglich wobei der Inhaber der Erstverwertungsrechte einem anderen Fernsehsender entgeltlich das Ubertragungsrecht einraumen kann So soll Sky Deutschland fur die Erstverwertungsrechte der Damen Tennis Ausscheidungsspiele in Wimbledon 2013 insgesamt 700 000 an den Veranstalter gezahlt haben forderte aber fur die Sublizenz lediglich des Finales von der ARD 1 5 Millionen 13 Die ARD hat die Verhandlungen mit Sky preisbedingt beendet Andere Fernsehsender durfen dann kostenlos nur im Rahmen der Kurzberichterstattung von 90 Sekunden hieruber berichten 14 Es ging im Fall vor dem EuGH um Sky Osterreich die die Erstverwertungsrechte fur die Europa League besassen und durch die osterreichische Regulierungsbehorde KommAustria verpflichtet wurden dem ORF eins das kostenlose Recht auf Kurzberichterstattung entsprechend der osterreichischen Richtlinie uber audiovisuelle Mediendienste 15 einzuraumen Der EuGH war der Auffassung dass der Eingriff in das Eigentumsrecht von Sky Osterreich gerechtfertigt sei weil er dem Grundrecht auf Informationsfreiheit diene Das BVerfG hatte die Kurzberichterstattung bereits 1998 zwar zugelassen sie aber noch fur kostenpflichtig gehalten 16 Einschrankungen der Verwertungsrechte BearbeitenDie korperlichen und unkorperlichen Verwertungsrechte des Urhebers 15 UrhG gelten nicht uneingeschrankt Fur die Verwertungsrechte gibt es Einschrankungen zugunsten der Allgemeinheit d h unter bestimmten Voraussetzungen darf die Allgemeinheit ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers nutzen Die Rechte des Urhebers werden beispielsweise durch Panoramafreiheit und Zitierfreiheit eingeschrankt Weblinks BearbeitenText des Urheberrechtsgesetzes Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten vergleiche Der Urheber hat das ausschliessliche Recht 15 I UrhG beziehungsweise Der Urheber hat ferner das ausschliessliche Recht 15 II 1 UrhG vergleiche Signalwort insbesondere in das Recht umfasst insbesondere 15 I UrhG Ulrich Loewenheim Handbuch des UrhR 2003 19 Rdnr 4 a b Ulrich Loewenheim Handbuch des UrhR 2003 19 Rdnr 5 Fromm Nordemann UrhG 15 Rdnr 2 BGH Urteil vom 4 Oktober 1990 I ZR 139 89 BGHZ 112 264 278 BGH Urteil vom 16 Mai 2013 I ZR 28 12 Beuys Aktion BGH Urteil vom 6 Marz 1986 I ZR 208 83 Schallplattenvermietung Dritte Anderung UrhG Memento des Originals vom 18 Januar 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot pdok bundestag de vergleiche Wortlaut 17 II UrhG so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulassig a b Ulrich Loewenheim Handbuch des UrhR 2003 19 Rdnr 5 Michel Clement Oliver Schusser Dominik Papies Okonomie der Musikindustrie 2008 S 67 a b Florian Debortoli Merchandising und Licensing als Erfolgsfaktoren europaischer Ligasysteme 2009 S 34 Fernsehrechte ARD Verhandlungen uber Wimbledon Finale gescheitert In Der Spiegel online 5 Juli 2013 EuGH Urteil vom 22 Januar 2013 Az C 283 11 Richtlinie uber audiovisuelle Mediendienste BVerfGE 97 228 Memento des Originals vom 21 September 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesverfassungsgericht deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4130886 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwertungsrecht amp oldid 222284534