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Arbeitsbedingungen sind rechtliche und tatsachliche Umstande unter denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen Die Arbeitsbedingungen werden rechtlich vor allem durch Gesetze Tarifvertrage Betriebsvereinbarungen Betriebsordnungen oder Arbeitsvertrage gestaltet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 EU Recht 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenZu den Arbeitsbedingungen die in Arbeitsvertragen und sonstigen Rechtsquellen geregelt sind gehoren neben der Art und dem Umfang der Arbeitsleistung zu der der Arbeitnehmer verpflichtet ist und der Hohe und der Zusammensetzung des Arbeitsentgelts auch eine etwaige Probezeit Arbeitsort Arbeitszeit Mehrarbeit Arbeitssicherheit Urlaub Sozialleistungen betrieblicher Gesundheitsschutz Arbeitsumgebung Umweltbedingungen Larm Wetter oder Klimabelastigungen Gleichstellungsfragen und Kundigungsschutz Arbeitsbedingungen dieser Art sind heute Sozialstandard Allgemeine Arbeitsbedingungen werden vom Arbeitgeber haufig aus Grunden der Rationalisierung und Standardisierung in einem Einheitsarbeitsvertrag zusammengestellt der den einzelnen Arbeitsvertragen formularmassig zugrunde gelegt wird 1 Sie werden Inhalt des Einzelarbeitsvertrags ohne dass sie mit dem einzelnen Arbeitnehmer ausgehandelt werden Vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsbedingungen unterliegen deshalb einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nach dem Recht der allgemeinen Geschaftsbedingungen 305 ff BGB und konnen durch Gerichte auf ihre Rechtswirksamkeit uberpruft werden Geschichte BearbeitenWahrend der Sklaverei litten die Arbeiter unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen Sie standen vielfach im Eigentum ihres Arbeitgebers der nach Belieben hieruber verfugen konnte Die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft wurde oft durch Korperstrafe erzwungen Das Christentum verbot Christen andere Christen zu erwerben oder zu verkaufen wodurch die Sklaverei zwar im Hochmittelalter aus Mitteleuropa verschwand dafur aber umso grossere Bedeutung sudlich der Alpen so etwa in den italienischen Seerepubliken im Schwarzmeerraum auf dem Balkan und im Nahen Osten insbesondere in Agypten gewann 2 Im Mittelalter fand die Familien und Handwerkerarbeit unter einem personlichen Schutz und Fursorgeverhaltnis statt 3 Der Frondienst des Bauern fur den Grund oder Leibherrn umfasste Hand und Spanndienste Scharwerk Die Leibeigenen waren fast uberall insbesondere im 10 und 11 Jahrhundert der Gnade ihrer Lehnsherren ausgesetzt franzosisch corveables a merci Zunfte und Stadte regelten zunehmend die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer Vor allem gelang es den Webern Kolner Weberaufstand zwischen 1369 und 1371 Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchzusetzen 4 Erste tarifvertragsahnliche Kollektivvereinbarungen erzielten etwa die Wollenweber von Speyer am 31 Oktober 1351 5 Um 1400 regelte eine Zunftrolle der Lubecker Rotgiesser Ringseiler und Spangenmacher bis in Detail deren Arbeitsbedingungen 6 Die Stadte Westfalens und die westfalische Ritterschaft vereinbarten 1423 eine Gesinde und Tagelohnordnung um durch allgemeine Lohntaxen die Abwanderung in die Stadte einzudammen Von der Entdeckung Amerikas 1492 bis ins Jahr 1870 wurden mehr als 11 Millionen afrikanischer Sklaven nach Amerika verkauft Die meisten davon 4 1 Mio gelangten uber den transatlantischen Dreieckshandel in die britischen franzosischen hollandischen und danischen Kolonien in der Karibik Fast genauso viele Afrikaner 4 Mio wurden von portugiesischen Handlern nach Brasilien gebracht 2 5 Mio wurden in die spanischen Kolonien in Sudamerika verkauft Die kleinste Gruppe bilden die etwa 500 000 afrikanischen Sklaven die in die dreizehn britischen Kolonien auf dem nordamerikanischen Festland und in die im Juli 1776 gegrundeten Vereinigten Staaten gelangten 7 Die schlechten Arbeitsbedingungen auf den Baumwoll Kaffee oder Zuckerrohrplantagen Nordamerikas fuhrten zu geringer Lebenserwartung und sinkenden Geburtenraten bei Sklavinnen In Frankreich wurden die Bauern im 17 Jahrhundert mit der Verpflichtung zu unbezahlten Arbeiten an den offentlichen Strassen franzosisch corvee royale belastet diese Verpflichtung bestand ab Juni 1738 allgemein fur alle Arbeitnehmer Wahrend der Industrialisierung in der Grunderzeit fand ein Ubergang von Handwerksarbeit in Kleinbetrieben zur industriellen Massenproduktion in Fabriken statt mit dem ein Wechsel vom familiaren Fursorgeverhaltnis zum Produktionsfaktor Arbeiter einherging dessen Kosten es moglichst zu verringern galt 8 Alfred Hueck und Hans Carl Nipperdey brachten zum Ausdruck dass ubermassig lange Arbeitszeiten Hungerlohne Trucksystem ungenugender Gesundheits und Unfallschutz vor allem ubermassige Ausdehnung der Frauen und Kinderarbeit die kennzeichnenden Merkmale der damaligen sozialen Verhaltnisse waren 9 Erste arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen schuf das preussische Regulativ vom September 1839 das ein Verbot der Fabrikarbeit fur Kinder unter 9 Jahren und eine Arbeitszeitbegrenzung von 10 Stunden fur Kinder unter 16 Jahren brachte 10 Die im Verlauf der Revolution 1848 1849 auf nationaler Ebene aufkommenden ersten Gewerkschaften setzten sich von Beginn an fur die Arbeitnehmerrechte ein Sie verstanden sich nicht allein als Schutzorganisationen sondern fungierten oft als aggressiv operierende Marktverbande und versuchten die Arbeitsbedingungen im Interesse ihrer Mitglieder zu andern 11 Die erste deutsche Gewerkschaft entstand 1849 mit dem deutschen Druckverband Die Novelle der Gewerbeordnung vom Juni 1891 fuhrte zu einem Nachtarbeitsverbot fur Jugendliche und Arbeiterinnen und einer Hochstarbeitszeit fur Frauen von 10 Stunden pro Tag Der erste Tarifvertrag vom Mai 1873 sorgte bei den Buchdruckern fur eine Starkung der Arbeitnehmerrechte dieses Wirtschaftszweigs Erste Mitbestimmungsrechte fur Arbeitnehmer brachte das Betriebsrategesetz vom Februar 1920 der 8 Stunden Tag fur alle gewerblichen Arbeiter seit November 1918 und alle Angestellten seit Marz 1919 fuhrten zu einheitlichen Arbeitszeitverkurzungen Rechtsfragen BearbeitenIn 106 GewO sind wesentliche Arbeitsbedingungen im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers aufgezahlt und zwar Arbeitsinhalt Arbeitsort und Arbeitszeit fur die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die der Arbeitgeber nach billigem Ermessen naher bestimmen kann soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind Bei der Ausubung des Weisungsrechts steht dem Arbeitgeber regelmassig ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu 12 Es ermoglicht dem Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag nur rahmenmassig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit Art und Ort zu bestimmen 13 Das Direktionsrecht des Arbeitgebers kann durch Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag eingeschrankt sein Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten unterliegt dabei nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers Die Regelung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten gehort zum Kernbereich des Arbeitsverhaltnisses mit der Folge dass diese Arbeitsbedingungen lediglich durch Gesetz Kollektiv oder Einzelarbeitsvertrag gestaltbar sind 14 Nach deutschem Betriebsverfassungsrecht 77 Abs 3 BetrVG konnen Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen die durch Tarifvertrag geregelt sind oder ublicherweise geregelt werden nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein Eine Anderung der Arbeitsbedingungen durch einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitgebers ist nur soweit moglich wie das Direktionsrecht sachlich reicht Davon erfasst wird jedenfalls eine Konkretisierung der Arbeitsbedingungen 15 Ein Arbeitsvertrag regelt dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft einem Arbeitgeber nach dessen Weisung gegen ein Arbeitsentgelt schuldet Damit ist das Recht des Arbeitgebers die im Arbeitsvertrag nur allgemein umschriebenen Arbeitsbedingungen durch Weisungen zu konkretisieren jedem Arbeitsvertrag immanent Wenn das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht ausreicht eine Anderung der Arbeitsbedingungen zu bewirken ist der Arbeitgeber auf das Mittel der Anderungskundigung angewiesen EU Recht BearbeitenIn der Europaischen Union schreibt die Richtlinie EU 2019 1152 vom 20 Juni 2019 uber transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europaischen Union aufbauend auf der Proklamation zur Europaischen Saule sozialer Rechte transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen vor 16 17 18 Siehe auch BearbeitenMindestarbeitsbedingungengesetz Mindestlohn Arbeitsplatz Arbeitsschutz International Safety Management Code Seearbeitsubereinkommen Hafenstaatkontrolle Seearbeitsgesetz ArbeitssicherheitLiteratur BearbeitenSiegfried Ehlbeck Christa Hempel Kuter FATIGUE Die Ubermudung als Sicherheitsrisiko an Bord Problemskizze Rechtsgrundlagen Kommentar Mit einem Vorwort von Frank Muller Deutsche Angestellten Gewerkschaft Bundesberufsgruppe Schifffahrt Verkehr und Logistik Selbstverlag DAG BBG SVL Hamburg 1999 International Maritime Organization Hrsg Guidelines on Fatigue IMO London 2001 ISBN 92 801 5128 2 englisch MSC Circ 1014 Bundesministerium fur Verkehr Bau und Wohnungswesen Abteilung Luft Raumfahrt und Schifffahrt Hrsg Richtlinie zur Linderung von Fatigue Ubermudung und Fatigue Management Verkehrsblatt Dokument B 8107 Verkehrsblatt Verlag Dortmund 2002 DNB 969142900 Dirk Scholtysik Hrsg Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfallen Erlauterungen fur Sachverstandige inkl Hinweis auf Rechtsgrundlagen 2 Auflage Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e V DGUV Berlin 2016 ISBN 978 3 86423 173 5 Weblinks BearbeitenArbeitsleben von Seeleuten Grosser Pott grosse Depression In Spiegel Online 5 Oktober 2017 abgerufen am 16 April 2023 Birger Nicolai Isolation Stress Gewalt das knallharte Arbeitsleben auf hoher See In Welt 1 Januar 2020 abgerufen am 16 April 2023 Einzelnachweise Bearbeiten Kathrin Kreutzer Arbeitsrecht 1997 S 57 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Christa Chorherr Wer wirft den ersten Stein Unterdruckung von Frauen durch die Religion Judentum Christentum Islam 2010 S 204 Dirk Neumann Josef Biebl Arbeitszeitgesetz 2001 Rn 1 Rainer Schroder Zur Arbeitsverfassung des Spatmittelalters 1984 S 189 Johannes Frerich Martin Frey Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reiches 1996 S 11 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Paul Herre Deutsches Mittelalter in Bild und Wort 1912 S 181 Andrew K Frank The Routledge Historical Atlas of the American South 1999 S 22 englisch Walter Kaskel Hermann Dersch Arbeitsrecht 1932 S 2 Alfred Hueck Hans Carl Nipperdey Lehrbuch des Arbeitsrechts 1963 S 9 Viola Lindemann Flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen nach der Schuldrechtsreform 2003 S 8 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Anton Burghardt Hermann Hoebel Kompendium der Sozialpolitik 1979 S 126 BAG Urteil vom 27 Marz 1980 Az 2 AZR 506 78 BAG Urteil vom 12 Dezember 1984 Az 7 AZR 509 83 BAG Urteil vom 12 Dezember 1984 Az 7 AZR 509 83 Vera Ricarda Moll Die Anderung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber 2009 S 37 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Richtlinie EU 2019 1152 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Juni 2019 uber transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 186 11 Juli 2019 S 105 121 Transparente und verlassliche Arbeitsbedingungen Europaische Kommission abgerufen am 15 Oktober 2021 Normdaten Sachbegriff GND 4141930 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitsbedingungen Betriebsverfassungsgesetz amp oldid 232893238