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Beim tatbestandsausschliessenden Einverstandnis im Strafrecht ist das potentielle Opfer mit der Verletzung seiner Rechtsguter einverstanden Bei Delikten die ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Rechtsguttragers voraussetzen entfallt dann der objektive Tatbestand und damit die Strafbarkeit insgesamt weil das entsprechende Tatbestandsmerkmal nicht erfullt ist Beispiel 123 StGB eindringt 242 StGB wegnimmt Abzugrenzen ist das Einverstandnis von der Einwilligung die nur rechtfertigend wirkt Gemeinsamer Oberbegriff des Begriffspaars ist das Einvernehmen Grundsatze BearbeitenDie Voraussetzungen des Einverstandnisses sind vom jeweiligen Tatbestand abhangig Leitlinien Es genugt die naturliche Willensfahigkeit des Rechtsguttragers das Einverstandnis muss nur faktisch vorliegen Entscheidend ist nur die bewusste innere Zustimmung Diese muss nicht ausdrucklich oder konkludent zum Ausdruck gebracht werden Das Einverstandnis muss freiwillig zu Stande kommen Dabei ist grundsatzlich unerheblich ob es durch Tauschung erschlichen wurde In Einzelfallen kann ein generelles Einverstandnis genugen Beispiel Fur das Betreten von offentlichen Raumen gilt eine generelle Erlaubnis die den Hausfriedensbruch nach 123 StGB eindringt ausschliesst Diese wird auch durch die negativen Absichten des Taters nicht negiert Glaubt der Tater irrtumlich an das Vorliegen eines Einverstandnisses handelt er nach 16 StGB ohne Vorsatz Tatbestandsirrtum Ist dem Tater umgekehrt nicht bewusst dass ein Einverstandnis vorliegt so lasst das Einverstandnis trotzdem den objektiven Tatbestand entfallen In Frage kommt aber eine Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs vgl Umgekehrter Tatbestandsirrtum Literatur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 3 Auflage Beck Verlag Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 457 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einverstandnis Strafrecht amp oldid 231934576