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Das Zollfahndungsdienstgesetz ZFdG regelt die Organisation des Zollfahndungsdienstes innerhalb der Bundeszollverwaltung die Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamts und der Zollfahndungsamter BasisdatenTitel Gesetz uber das Zollkriminalamt und die ZollfahndungsamterKurztitel ZollfahndungsdienstgesetzAbkurzung ZFdGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ZollverwaltungFundstellennachweis 602 2Erlassen am 16 August 2002 BGBl 2002 I S 3202 Inkrafttreten am 24 August 2002Letzte Anderung durch Art 7 G vom 19 Dezember 2022 BGBl I S 2632 2641 Inkrafttreten derletzten Anderung 28 Dezember 2022 Art 11 G vom 19 Dezember 2022 GESTA B016Weblink Text des ZFdGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gliederung 3 Telekommunikationsuberwachung TKU 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Gesetz wurde 2002 erlassen 23a ff ZFdG wurden insbesondere 2007 erheblich geandert 1 Ziel war die Regelung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung der Schutz von Berufsgeheimnistragern und neue Befugnisse zur Verkehrsdatenerhebung 2 Unter anderem am 20 Juni 2013 wurde das Gesetz erneut geandert 3 Durch das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes vom 30 Marz 2021 4 wurde das Gesetz erneut erheblich uberarbeitet Gliederung BearbeitenDas Gesetz hat folgende Gliederung Kapitel 1 Organisation Kapitel 2 Zollkriminalamt Abschnitt 1 Aufgaben des Zollkriminalamts Abschnitt 2 Befugnisse des Zollkriminalamts Abschnitt 3 Praventive Telekommunikations und Postuberwachung Kapitel 3 Zollfahndungsamter Abschnitt 1 Aufgaben der Abschnitt 2 Befugnisse des Zollfahndungsamter Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen Kapitel 5 Straf und BussgeldvorschriftenTelekommunikationsuberwachung TKU BearbeitenDie 23a ff ZFdG ermachtigen das ZKA praventiv zur Telekommunikationsuberwachung fur die Exportkontrolle und zur Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen Diese Befugnisse wurden zunachst 1992 als 39 ff Aussenwirtschaftsgesetz AWG eingefuhrt Nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen als nicht konform mit dem Artikel 10 des Grundgesetzes erklart hatte wurden die Regelungen systemkonform ins inzwischen erlassene ZFdG aufgenommen 2 Von der Uberwachungsermachtigung wird in der Praxis aufgrund ihres schmalen Anwendungsbereichs selten Gebrauch gemacht Von 1992 bis 2007 ergingen Anordnungen nur in 51 Fallen 2 Uberwachungsanlasse konnen nur die Vorbereitung einer Straftat nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geben Anordnungen bedurfen einer gerichtliche Genehmigung 23b ZFdG Das Gremium nach 23c Absatz 8 Zollfahndungsdienstgesetz ubt die parlamentarische Kontrolle uber die Uberwachungsmassnahmen nach dem ZFdG aus Der einmalige Evaluationsbericht nach 23c Abs 8 Satz 2 ZFdG wurde 2008 veroffentlicht In der Gesamtwurdigung hat das ZKA dem Bericht zufolge von seinen Befugnissen gemass 23a ff ZFdG zuruckhaltend Gebrauch gemacht In einem Zeitraum von ca drei Jahren wurden 10 Uberwachungsmassnahmen durchgefuhrt von denen 45 naturliche und juristische Personen betroffen waren Die aus Artikel 19 Abs 4 GG resultierende Benachrichtigungspflicht bringt es mit sich dass in den meisten Fallen von den Betroffenen nicht wahrgenommene Eingriffe in ihre Grundrechte fur diese durch die Benachrichtigung sichtbar werden Dies kann als eine Vertiefung des Grundrechtseingriffs verstanden und individuell als belastend empfunden werden 5 Im Zeitraum von 2005 bis 2007 kamen die Straf und Bussgeldvorschriften des ZFdG nicht zur Anwendung 5 Das ZKA kann personenbezogene Daten auf Ersuchen der Empfangsbehorde oder aus eigener Initiative an die zur Verhutung oder Verfolgung von Straftaten zustandigen Behorden an das Bundesamt fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an das Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie die Nachrichtendienste des Bundes die Verfassungsschutzbehorden der Lander und an auslandische offentliche Stellen ubermitteln 23d ZFdG Zur Entgegennahme und Weiterverwendung der Daten benotigen die Empfangsbehorden eine eigene gesetzliche Ermachtigung Mitarbeiter privater Post und Telekommunikationsunternehmen die mit der Durchfuhrung von TKU Massnahmen betraut sind haben nach 23e ZFdG Verschwiegenheit zu wahren Zuwiderhandlungen sind gemass 45 ZFdG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht Der aufgehobene 23f ZFdG enthielt Entschadigungsvorschriften fur die Durchfuhrung von TKU Uberwachungen fur private Anbieter Diese finden sich heute in 41a ZFdG 23e ZFdG regelt die Verkehrsdaten erhebung Siehe auch BearbeitenFinanzverwaltung Deutschland Artikel 10 Gesetz bezuglich vergleichbarer TKU Regelungen Gremium nach 23c Absatz 8 ZollfahndungsdienstgesetzLiteratur BearbeitenWolf Rudiger Schenke Kurt Graulich Josef Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes BPolG BKAG ATDG BVerfSchG BNDG VereinsG 2 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71602 7 S 895 920 Weblinks BearbeitenHomepage des deutschen ZollsEinzelnachweise Bearbeiten Artikel 1 des Gesetzes zur Anderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze Text Anderungen Begrundungen vom 12 Juni 2007 BGBl 2007 I S 1037 PDF a b c Wolf Rudiger Schenke Kurt Graulich Josef Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes BPolG BKAG ATDG BVerfSchG BNDG VereinsG 2 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71602 7 S 895 920 Artikel 5 des Gesetzes zur Anderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft Text Anderungen Begrundungen vom 20 Juni 2013 BGBl 2013 I S 1602 PDF 1 BGBl I S 402 a b Bericht gemass 23c Abs 8 Satz 2 Zollfahndungsdienstgesetz Drucksache 16 9682 In https dip bundestag de Deutscher Bundestag 19 Juni 2008 abgerufen am 7 Januar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4769747 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zollfahndungsdienstgesetz amp oldid 234317532