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Das Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz TTDSG regelt Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations und bei Telemediendiensten Es ersetzt die seitherigen Datenschutzregelungen des Telekommunikationsgesetzes TKG und des Telemediengesetzes TMG die mit dem TTDSG an die DSGVO angepasst werden Zudem wird die Cookie Regelung der E Privacy Richtlinie zum Schutz der Privatsphare in Endeinrichtungen umgesetzt BasisdatenTitel Gesetz uber den Datenschutz und den Schutz der Privatsphare in der Telekommunikation und bei TelemedienKurztitel Telekommunikation Telemedien Datenschutz GesetzAbkurzung TTDSGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Telekommunikation Artikel 73 Absatz 1 Nummer 7 Grundgesetz Telemedien Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GrundgesetzRechtsmaterie Telekommunikationsrecht Telemedienrecht DatenschutzrechtFundstellennachweis 204 5Erlassen am 23 Juni 2021 BGBl I S 1982 ber 2022 I S 1045 Inkrafttreten am 1 Dezember 2021Letzte Anderung durch Art 4 G vom 12 August 2021 BGBl I S 3544 3545 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2021 Art 6 G vom 12 August 2021 GESTA C212Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 1 1 Teil 1 Anwendungsbereich und Begriffe 1 2 Teil 2 Telekommunikation 1 2 1 Fernmeldegeheimnis 3 1 2 2 Erben des Endnutzers 4 1 2 3 Abhorverbot 5 1 2 4 Nachrichtenubermittlung mit Zwischenspeicherung 6 1 2 5 Personalausweis 7 1 2 6 Missbrauch von Telekommunikationsanlagen 8 1 2 7 Verkehrsdaten Standortdaten 9 13 1 2 8 Rufnummernanzeige und automatische Anrufweiterschaltung 14 16 1 2 9 Verzeichnisse 17 18 1 3 Teil 3 Telemedien 1 3 1 Technische und organisatorische Vorkehrungen 19 1 3 2 Daten Minderjahriger 20 1 3 3 Auskunftserteilung 21 24 1 3 4 Cookies Fingerprints etc 25 1 3 5 Dienste zur Einwilligungsverwaltung 26 1 4 Teil 4 Sanktionen und Aufsicht 1 4 1 Sanktionen 27 28 1 4 2 Aufsichtsbehorden 29 30 2 Verhaltnis zum EU Recht 2 1 DSGVO 2 2 E Privacy Richtlinie 2 3 E Privacy Verordnung 2 4 Europaischer Kodex fur die elektronische Kommunikation EKEK 3 Vorgeschichte und Gesetzgebungsverfahren 4 Kritik 4 1 Opposition im Bundestag in der Debatte zur Ersten Lesung 4 2 Opposition im Bundestag in der Debatte zur Zweiten Lesung 5 EinzelnachweiseRegelungen BearbeitenTeil 1 Anwendungsbereich und Begriffe Bearbeiten Das TTDSG regelt das Fernmeldegeheimnis und enthalt Vorschriften fur den Schutz von Nutzungsdaten fur die Rufnummernunterdruckung und anzeige fur Endnutzerverzeichnisse fur den Schutz der Privatsphare bei Cookies und fur die Aufsichtsbehorden fur Datenschutz und Schutz der Privatsphare in der Telekommunikation Die Bestimmungen zum Telemediendatenschutz erganzen die DSGVO um die Vorgabe bestimmter technischer und organisatorischer Vorkehrungen um die Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjahrigen sowie um Vorgaben zur Auskunftserteilung uber Bestands und Nutzungsdaten durch Diensteanbieter Das TTDSG verwendet die Begriffe des TKG des TMG und der DSGVO Zusatzlich werden die sechs Begriffe Anbieter von Telemedien Bestandsdaten Nutzungsdaten Nachricht Dienst mit Zusatznutzen sowie Endeinrichtung fur den Anwendungsbereich des TTDSG legaldefiniert Teil 2 Telekommunikation Bearbeiten Fernmeldegeheimnis 3 Bearbeiten Das Fernmeldegeheimnis schutzt den Inhalt der Telekommunikation und ihre naheren Umstande insbesondere wer an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war Es umfasst auch erfolglose Verbindungsversuche Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet sind die Anbieter von offentlich zuganglichen und von geschaftsmassig angebotenen Telekommunikationsdiensten einschliesslich mitwirkender Personen und die Betreiber der Netze und Anlagen Die Verpflichteten durfen weder sich noch anderen Kenntnis vom Inhalt oder von den naheren Umstanden der Telekommunikation verschaffen Eine Weitergabe an andere ist nur zulassig soweit eine gesetzliche Vorschrift dies vorsieht Erben des Endnutzers 4 Bearbeiten Erben rechtliche Betreuer oder Bevollmachtigte konnen die Rechte des Endnutzers wahrnehmen Das Fernmeldegeheimnis steht dem nicht entgegen Abhorverbot 5 Bearbeiten Mit einer Funkanlage durfen nur solche Nachrichten abgehort werden die fur den Betreiber der Funkanlage fur Funkamateure fur die Allgemeinheit oder fur einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind Der Inhalt anderer Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs durfen anderen nicht mitgeteilt werden auch wenn die Nachricht unbeabsichtigt empfangen wurde Nachrichtenubermittlung mit Zwischenspeicherung 6 Bearbeiten Nachrichteninhalte wie Sprach Ton Text oder Grafikmitteilungen durfen nur aufgrund von Eingaben des Endnutzers verarbeitet werden Der Anbieter muss die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen um Fehlubermittlungen und unbefugte Zugriffe innerhalb des Unternehmens und durch Dritte auszuschliessen Personalausweis 7 Bearbeiten Bei der Beantragung eines Telekommunikationsanschlusses kann der Anbieter die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen und eine Kopie fertigen die er nach Feststellung der Endnutzerdaten zu loschen hat Wird eine Prepaidkarte verkauft besteht sogar die Pflicht die Personenfeststellung anhand eines Ausweises durchzufuhren 172 TKG Missbrauch von Telekommunikationsanlagen 8 Bearbeiten Telekommunikationsanlagen die geeignet und dazu bestimmt sind jemand anderes heimlich abzuhoren oder aufzunehmen sind verboten Ausnahmen konnen von den zustandigen obersten Bundes oder Landesbehorden genehmigt werden wenn es zum Beispiel aus Grunden der offentlichen Sicherheit erforderlich ist Verkehrsdaten Standortdaten 9 13 Bearbeiten Verkehrsdaten einschliesslich Berechtigungskennungen Kundenkartennummern oder bei mobilen Anschlussen Standortdaten durfen nur fur die Durchfuhrung der Kommunikationsvorgange und zur Entgeltabrechnung verwendet werden Fur die Entgeltabrechnung durfen Daten bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden Fur die Abrechnung nicht erforderliche Daten sind unverzuglich zu loschen Daruber hinaus gehende Verwendungen sind nur nach Einwilligung des Nutzers zulassig Fur Einzelverbindungsnachweise muss der Anschlussinhaber erklaren dass alle Haushaltsangehorigen informiert sind in Betrieben und Behorden muss der Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt werden Fur Dienste mit Zusatznutzen z B Beratung hinsichtlich der billigsten Tarifpakete Navigationshilfen Handyortung Verkehrsinformationen Wettervorhersage oder touristische Informationen durfen Standortdaten nur in dem Umfang verarbeitet werden der fur den Dienst erforderlich ist wenn sie anonymisiert wurden oder wenn der Nutzer eingewilligt hat Rufnummernanzeige und automatische Anrufweiterschaltung 14 16 Bearbeiten Anrufende und angerufene Endnutzer mussen die Moglichkeit haben die Rufnummernanzeige dauernd oder fur jeden Anruf einzeln zu unterdrucken Die Anzeige von Rufnummern darf bei Notrufnummern sowie bei Anschlussen von Sicherheitsbehorden nicht ausgeschlossen werden Verzeichnisse 17 18 Bearbeiten Jeder Anschlussinhaber kann sich mit seiner Rufnummer seinem Namen und seiner Anschrift in offentlich zugangliche Endnutzerverzeichnisse eintragen lassen Er ist uber weitere Nutzungsmoglichkeiten aufgrund der eingebetteten Suchfunktionen zu informieren Er kann jederzeit verlangen dass seine Angaben unentgeltlich eingetragen gespeichert berichtigt oder geloscht werden Die Anbieter mussen die Verzeichnisdaten anderen Unternehmen zur Bereitstellung von offentlich zuganglichen Auskunftsdiensten oder von Endnutzerverzeichnissen bereitstellen Sie durfen dafur angemessene Entgelte verlangen Teil 3 Telemedien Bearbeiten Technische und organisatorische Vorkehrungen 19 Bearbeiten Telemedienanbieter mussen durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherstellen dass der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann Die Nutzung muss gegen Kenntnisnahme Dritter geschutzt sein Die Anbieter mussen Nutzung und Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermoglichen Sie mussen durch technische und organisatorische Vorkehrungen ausschliessen dass jemand unerlaubt auf ihre technischen Einrichtungen zugreift Sie mussen sicherstellen dass ihre Einrichtungen gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Storungen gesichert sind Die Vorkehrungen mussen den Stand der Technik berucksichtigen Daten Minderjahriger 20 Bearbeiten Telemedienanbieter durfen personenbezogene Daten Minderjahriger die sie aus Jugendschutzgrunden zur Altersverifikation erhoben haben nicht fur kommerzielle Zwecke verarbeiten Auskunftserteilung 21 24 Bearbeiten Telemedienanbieter durfen auf Anordnung der zustandigen Stellen im Einzelfall Auskunft uber Bestandsdaten erteilen soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist Dies gilt auch in Bezug auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Anspruche wegen der Verletzung absolut geschutzter Rechte auf Grund bestimmter rechtswidriger Inhalte sofern der Verletzte eine vorherige gerichtliche Anordnung erwirkt hat Telemedienanbieter durfen zur Erfullung von Auskunftspflichten gegenuber Sicherheitsbehorden Bestandsdaten und Nutzungsdaten verwenden Die in eine Auskunft aufzunehmenden Bestandsdaten durfen auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP Adresse bestimmt werden Fur die Auskunftserteilung muss der Telemedienanbieter samtliche unternehmensinterne Datenquellen berucksichtigen Passworter oder andere Zugriffsschutzdaten durfen nur nach gerichtlicher Anordnung an Strafverfolgungsbehorden zum Zweck der Verfolgung besonders schwerer Straftaten oder an Sicherheitsbehorden zur Abwehr einer konkreten Gefahr fur Leib Leben oder Freiheit einer Person fur den Bestand des Bundes oder eines Landes gegeben werden An andere offentliche und nichtoffentliche Stellen durfen diese Daten nicht ubermittelt werden Cookies Fingerprints etc 25 Bearbeiten Informationen durfen nur gespeichert oder ausgelesen werden wenn der Endnutzer eingewilligt hat Fur die Einwilligung gelten die Voraussetzungen der DSGVO Die Einwilligung muss auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen beruhen und mit einer eindeutigen bestatigenden Handlung erfolgen Eine Einwilligung ist aber nicht erforderlich wenn die Cookies allein der Durchfuhrung der Ubertragung einer Nachricht dienen oder wenn sie unbedingt erforderlich sind um einen ausdrucklich gewunschten Telemediendienst zu erbringen Dienste zur Einwilligungsverwaltung 26 Bearbeiten Unabhangige PIMS Dienste Personal Information Management Systems zur Verwaltung von Einwilligungen sind zulassig wenn sie kein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erteilung der Einwilligung und an den verwalteten Daten haben Sie mussen ein Sicherheitskonzept vorlegen Voraussetzung ist ihre Anerkennung durch eine unabhangige Stelle Die genauen Anforderungen und technischen Anwendungen fur PIMS Dienste sowie das Verfahren zur Anerkennung und die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen werden nicht direkt im TTDSG festgelegt sondern bedurfen einer weiteren von der Bundesregierung zu erlassenden Verordnung 1 Teil 4 Sanktionen und Aufsicht Bearbeiten Sanktionen 27 28 Bearbeiten Strafen und Bussgelder fur Verstosse entsprechen weitgehend den seitherigen Vorschriften des TKG Wesentliche Anderungen betreffen Spionagegerate Deren Besitz ist jetzt nicht mehr strafbar sondern nur noch deren Herstellung und Auf den Markt Bringen Der Bussgeldkatalog orientiert sich am Bussgeldrahmen des TKG und an den Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes Fur die unerlaubte Unterdruckung der Rufnummer bei Werbeanrufen wird der Bussgeldrahmen von bisher 100 000 Euro auf 300 000 Euro kraftig angehoben Er entspricht jetzt demjenigen fur unzulassige Werbeanrufe im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Aufsichtsbehorden 29 30 Bearbeiten Der Bundesbeauftragte fur den Datenschutz BfDI ist zustandig fur die Datenschutzaufsicht fur Telekommunikationsdienste Das betrifft nicht nur Daten von naturlichen sondern im Unterschied zum Bundesdatenschutzgesetz auch von juristischen Personen Ebenso beaufsichtigt der BfDI Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in Bezug auf die Speicherung und Nutzung von Cookies Die Bundesnetzagentur ist zustandig fur die Aufsicht uber Telekommunikationsdienstleister soweit es sich nicht um die Verarbeitung von Daten handelt also zum Beispiel das Abhorverbot oder Massnahmen zum Schutz von TK Einrichtungen vor Missbrauch Die Aufsicht uber Telemediendienstleister erfolgt durch die Datenschutzaufsichtsbehorden der Lander Verhaltnis zum EU Recht BearbeitenDSGVO Bearbeiten Das TTDSG soll die seitherigen Datenschutzbestimmungen des TKG und des TMG an die DSGVO anpassen Insbesondere regelt es die Datenschutzaufsicht Entsprechend dem spezialgesetzlichen Verhaltnis der E Privacy Richtlinie zur DSGVO gelten die Bestimmungen der DSGVO zur Verarbeitung von Verkehrsdaten und Standortdaten nur soweit das TTDSG nichts anderes bestimmt Zudem enthalt das TTDSG die Anpassung der Datenschutzbestimmungen fur Telemedien an die DSGVO die bisher in den 11 bis 15d des TMG enthalten waren Es enthalt die Bestimmungen zum Telemediendatenschutz die nicht durch die DSGVO verdrangt werden Dazu gehoren die Vorgabe bestimmter technischer und organisatorischer Vorkehrungen die Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjahriger sowie Vorgaben zur Auskunftserteilung und zu Auskunftsverfahren durch Diensteanbieter Bezuglich der Frage ob Webseitenbetreiber uber Cookies hinreichend informieren und ob die Einwilligung wirksam erteilt wurde gelten die Anforderungen der DSGVO E Privacy Richtlinie Bearbeiten Das TTDSG setzt die Datenschutzrichtlinie fur elektronische Kommunikation E Privacy Richtlinie um Dabei regelt es in 25 TTDSG auch den Schutz der Privatsphare bei Endeinrichtungen Artikel 5 Absatz 3 der E Privacy Richtlinie und setzt somit auch das Einwilligungserfordernis der so genannten Cookie Richtlinie von 2009 um Der Telemedienbegriff entspricht dem europaischen Begriff der Dienste der Informationsgesellschaft 2 E Privacy Verordnung Bearbeiten Die Europaische Kommission hat am 16 Januar 2017 einen Vorschlag fur eine E Privacy Verordnung 3 vorgelegt Diese wird die seitherige Richtlinie ablosen und dann unmittelbar geltendes Recht sein Das Parlament hat am 26 Oktober 2017 seinen Standpunkt fur den Trilog beschlossen aber der EU Ministerrat einigte sich erst am 10 Februar 2021 auf eine Version fur die jetzt folgenden Trilog Verhandlungen 4 Das TTDSG muss dann in den Teilen angepasst werden die durch die E Privacy Verordnung unmittelbar geregelt sind Europaischer Kodex fur die elektronische Kommunikation EKEK Bearbeiten Die Richtlinie EU 2018 1972 vom 11 Dezember 2018 uber den Europaischen Kodex fur die elektronische Kommunikation EKEK setzt einen EU weit harmonisierten Rahmen fur die Regulierung elektronischer Kommunikationsnetze und dienste zugehoriger Einrichtungen und bestimmter Aspekte der Endeinrichtungen Der EKEK legt fest dass nicht nur die klassischen Telekommunikationsdienste sondern auch die Over the Top Dienste OTT Dienste als nummernunabhangige inter personelle Kommunikationsdienste der E Privacy Richtlinie und somit dem TTDSG unterliegen 5 OTT Dienste sind z B Voice over IP Telefonie Instant Messaging oder webgestutzte E Mail Dienste Im EU Kontext wird der Begriff elektronische Kommunikation verwendet Fur die deutschen Gesetze wird der Begriff Telekommunikation beibehalten Beide Begriffe sind inhaltsgleich 6 Vorgeschichte und Gesetzgebungsverfahren BearbeitenVorganger mit ahnlichem Regelungsgehalt war fur den Bereich Telekommunikation die TELEKOM Datenschutzverordnung TDSV BGBl 1991 I S 1390 die fur den damaligen Monopol Anbieter Deutsche Bundespost TELEKOM galt 1996 wurde sie von der Telekommunikationsdienstunternehmen Datenschutzverordnung TDSV abgelost BGBl 1996 I S 982 die den Datenschutz bei den Telekommunikationsanbietern im jetzt liberalisierten Markt regelte Sie wurde zum 21 Dezember 2000 durch die Telekommunikations Datenschutzverordnung ersetzt Von 2004 bis zum 1 Dezember 2021 war der Datenschutz im Telekommunikationsbereich zusammen mit dem Fernmeldegeheimnis in den 88 107 des Telekommunikationsgesetzes TKG geregelt Fur den Bereich Telemedien regelte seit 1997 das Teledienstedatenschutzgesetz TDDSG den Datenschutz der Nutzer von Telediensten Es wurde am 1 Marz 2007 durch das Telemediengesetz TMG abgelost das seither in einem eigenen Abschnitt 11 15d TMG den Telemediendatenschutz regelt Im Juli 2020 wurde ein TTDSG Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit Stand vom 14 Juli 2020 7 geleakt Den zwischen den Ministerien abgestimmten offiziellen Referentenentwurf veroffentlichte das Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie am 12 Januar 2021 und leitete die Verbandeanhorung ein Bis zum 22 Januar 2021 wurden 31 Stellungnahmen abgegeben 8 Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Gesetzes am 10 Februar 2021 9 Er wurde am 12 Februar 2021 als Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphare in der Telekommunikation und bei Telemedien in den Bundesrat unter BR Drucksache 163 21 10 und am 9 Marz 2021 unter BT Drucksache 19 27441 11 in den Bundestag eingebracht Der Bundesrat beschloss seine Stellungnahme 12 in der 1002 Sitzung am 26 Marz 2021 Ebenfalls am 26 Marz 2021 uberwies der Bundestag das Gesetz nach seiner Ersten Lesung an die Ausschusse fur Wirtschaft und Energie federfuhrend Inneres und Heimat Recht und Verbraucherschutz Verkehr und digitale Infrastruktur Kultur und Medien und Digitale Agenda Das Gesetz wurde vom Bundestag am 20 Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU CSU verabschiedet 13 Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Unterzeichnung durch den Bundesprasidenten wurde es am 28 Juni 2021 im Bundesgesetzblatt 35 2021 verkundet Es tritt am 1 Dezember 2021 gleichzeitig mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes vom 23 Juni 2021 in Kraft Kritik BearbeitenOpposition im Bundestag in der Debatte zur Ersten Lesung Bearbeiten Zentraler Kritikpunkt war in der Debatte im Bundestag zur 1 Lesung am 25 Marz 2021 die Bestandsdatenauskunft Die FDP sah die Regelung zur Herausgabe von Passwortern kritisch Die Linke kritisierte dass nicht nur die Anbieter von Telemediendiensten sondern auch wer an der Erbringung mitwirkt oder wer einen Nutzungszugang vermittelt z B Krankenhauser und Cafes Nutzerdaten herausgeben mussen Ein weiterer Punkt war in der Aussprache die Neuregelung zu den Cookies Sie reiche nicht aus um das standige Wegklicken von Cookiewarnungen zu verhindern Gewunscht wurden pauschale Entscheidungen pro oder kontra Tracking zum Beispiel mittels Do not track Funktionen im Browser oder in Apps Die Grunen bekraftigten zudem dass Regelungen zum digitalen Nachlass in Telemediendiensten dringend erforderlich seien 14 Opposition im Bundestag in der Debatte zur Zweiten Lesung Bearbeiten Bekraftigt wurde die Kritik an der Praxis zur Einholung von Einwilligungen fur Cookies und andere Tracking Mechanismen Der Anreiz wegen der umstandlichen Ausfuhrungen und einem Labyrinth von Unterseiten den Alle akzeptieren Button anzuklicken werde nicht verhindert Das Einwilligungsprinzip fordere auch soziale Ungleichheit wer Privatsphare will der solle dafur zahlen 13 Einzelnachweise Bearbeiten Siehe 26 Absatz 2 TTDSG Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Gesetzentwurf Drucksache 19 27441 Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz TTDSG PDF In DIP Bundestag 9 Marz 2021 S 38 abgerufen am 17 April 2021 Begrundung zu 24 TTDSG E EU Kommission Vorschlag fur eine Verordnung des Europaischen Parlaments und des Rates uber die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002 58 EG Verordnung uber Privatsphare und elektronische Kommunikation COM 2017 010 final abgerufen am 21 April 2017 In EUR Lex 10 Januar 2017 Florian Dietrich Reemt Matthiesen EU Ministerrat einigt sich auf Position zur ePrivacy Verordnung In E Privacy Newsletter CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwalten und Steuerberatern mbB 9 Marz 2021 abgerufen am 21 April 2021 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Gesetzentwurf Drucksache 19 27441 Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz TTDSG PDF In DIP Bundestag 9 Marz 2021 S 33 abgerufen am 17 April 2021 Vorbemerkungen zu den Begrundungen zum TTDSG E Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Gesetzentwurf Drucksache 19 26108 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz PDF In DIP Bundestag 25 Januar 2021 S 226 abgerufen am 19 April 2021 in der Begrundung zu 1 TKG E Stefan Krempl Geleakter TTDSG Entwurf vom 14 Juli 2020 Heise online 3 August 2020 abgerufen am 20 April 2021 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphare in der Telekommunikation und bei Telemedien Januar 2021 abgerufen am 15 April 2021 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Kabinettsbeschluss 10 Februar 2021 abgerufen am 20 April 2021 Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Drucksache 163 21 PDF In DIP Bundestag 12 Februar 2021 abgerufen am 20 April 2021 BT Drs 19 27441 Bundesrat Drucksache 0163 21 B PDF In DIP Bundestag 26 Marz 2021 abgerufen am 20 April 2021 a b Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 230 Sitzung PDF In Plenarprotokoll 19 230 TOP 16 a DIP 20 Mai 2021 S 29431 29438 abgerufen am 8 Juli 2021 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 218 Sitzung PDF In Plenarprotokoll 19 218 TOP 13 DIP 25 Marz 2021 S 27632 27636 27696 abgerufen am 12 April 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz amp oldid 236204398