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Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag der im offentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat also der Vertretung der Beschaftigten in der jeweiligen Dienststelle abgeschlossen werden kann Dienstvereinbarungen sind damit im offentlichen Dienst das Pendant zu Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft die ihre Grundlage in gem 77 BetrVG haben Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Regelungsgegenstand 3 Zustandekommen und Form 4 Stufenvertretung 5 Wirksamkeit 6 Beendigung und Nachwirkung 7 LiteraturRechtsgrundlage BearbeitenDie Rechtsgrundlage fur den Abschluss von Dienstvereinbarungen findet sich im Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw fur die Bundesverwaltung im Bundespersonalvertretungsgesetz 63 BPersVG Ein Beispiel fur eine landesrechtliche Rechtsgrundlage ist 70 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein Westfalen Regelungsgegenstand BearbeitenDienstvereinbarungen konnen dort abgeschlossen werden wo der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat und die Sachverhalte nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag abschliessend geregelt sind typischerweise Arbeitsentgelte es sei denn der Tarifvertrag lasst eine Dienstvereinbarung ausdrucklich zu Der TVoD sieht insbesondere bei der Frage der Leistungsentgelte 18 TVoD und der Gestaltung der Arbeitszeit gleitende Arbeitszeit Lebensarbeitszeitkonten 10 TVoD solche Vereinbarungen vor Weitere typische Dienstvereinbarungen enthalten Regelungen zu folgenden Fragen betriebliche Sozialeinrichtungen Kantine Betriebssport o a betriebliche Gesundheitsforderung Umgang mit suchterkrankten Beschaftigten betriebliches Eingliederungsmanagement Pravention von Mobbing Zeiterfassung bei gleitender Arbeitszeit Aufstellung von Urlaubsplanen Fragen der Beurteilung Verfahren bei Stellenausschreibungen oder Verzicht auf Selbige betriebliche Weiterbildung Inhalt von Personalfragebogen Mitarbeiterbeteiligung bei Veranderungsprozessen Verwendung und Kostenubernahme bei Dienstkleidung Verwendung von Unfalldatenschreibern in Dienstfahrzeugen Beschaffung von Arbeitsschutzartikeln wie Bildschirmbrillen Verwendung von Internet und E Mail Einfuhrung von Technik zur Uberwachung und Kontrolle von Beschaftigten Betriebliches VorschlagswesenEine Sonderform stellt die Integrationsvereinbarung vor an der auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist Zustandekommen und Form BearbeitenDienstvereinbarungen kommen durch ubereinstimmende Beschlusse von Dienststellenleitung und Personalrat zustande Auf Seiten des Personalrats ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich Die Zustimmung etwa nur des Vorsitzenden genugt nicht Um wirksam zu sein mussen Dienstvereinbarungen schriftlich niedergelegt und vom Dienststellenleiter und dem der Personalratsvorsitzenden auf einer Urkunde unterzeichnet werden Sie sind dienststellenublich bekanntzumachen z B in amtlichen Bekanntmachungsblattern und im betrieblichen Intranet Stufenvertretung BearbeitenSchliesst eine Stufenvertretung Hauptpersonalrat Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung ab gilt sie auch fur die darunter liegenden Einzelpersonalrate sofern nicht die Moglichkeit zur Abweichung ausdrucklich festgelegt ist Offnungsklausel Wirksamkeit BearbeitenDienstvereinbarungen erzeugen fur die Dienststelle und die betroffenen Beschaftigten unmittelbare und ggf einklagbare Rechte und Pflichten Beendigung und Nachwirkung BearbeitenSoweit nichts anderes vereinbart ist konnen Dienstvereinbarungen von jeder Vertragsseite mit einer Frist von 3 Monaten gekundigt werden Anders als bei Betriebsvereinbarungen gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ihre Regelungen danach nicht automatisch weiter bis sie durch eine entsprechende neue Dienstvereinbarung ersetzt werden Vielmehr muss eine solche Nachwirkung ausdrucklich festgeschrieben werden Die Dienstvereinbarung selbst kann auch einen Beendigungszeitpunkt enthalten insbesondere bei Pilotprojekten ist dies ublich Literatur BearbeitenSabrine Klaesberg Die Dienstvereinbarung In Der Personalrat 6 2008 S 255 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstvereinbarung amp oldid 232080422