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Das Personalvertretungsgesetz fur das Land Nordrhein Westfalen auch Landespersonalvertretungsgesetz kurz LPVG ist die landesrechtliche Bestimmung zur Mitbestimmung im offentlichen Dienst in NRW Es regelt die Bildung und die Wahl der Personalvertretungen Personalrate und Stufenvertretungen wie Hauptpersonalrate Gesamtpersonalrate sowie Jugend und Auszubildendenvertretungen und besondere Personalvertretungen fur Rechtsreferendare und ihre jeweiligen Befugnisse BasisdatenTitel Personalvertretungsgesetz furdas Land Nordrhein WestfalenKurztitel LandespersonalvertretungsgesetzAbkurzung LPVGArt LandesgesetzGeltungsbereich Nordrhein WestfalenRechtsmaterie PersonalvertretungsrechtFundstellennachweis SGV NRW 2035Erlassen am 15 Marz 1974 GV NW S 1514 Inkrafttreten am 1 April 1974Letzte Anderung durch Art 4 G vom 31 Januar 2012 GV NRW S 90 92 Inkrafttreten derletzten Anderung 10 Februar 2012 Art 5 G vom 31 Januar 2012 Ausserkrafttreten 31 Dezember 2017 114 Satz 2 LPVG Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeitsbereich 2 Geschichtliche Entwicklung 3 Aufgaben und Stellung der Personalrate 3 1 Allgemeine Aufgaben insbes 64 ff LPVG NRW 3 2 Dienstvereinbarungen 70 LPVG 3 3 Beteiligungsrechte 3 3 1 Mitbestimmungsrechte 72 74 LPVG 3 3 2 Mitwirkungsrechte 73 LPVG 3 3 3 Anhorungsrechte 74 75 LPVG 3 4 Sonstige Angelegenheiten 3 5 Sitzungen des Personalrates 4 Neuwahl der Personalrate 5 Literatur 6 Amtliche Texte 7 EinzelnachweiseZustandigkeitsbereich BearbeitenDas LPVG umfasst die Dienststellen des Landes also z B Ministerien Bezirksregierungen Landesmittel und Landesunterbehorden wie Finanzamter Gerichte und Staatsanwaltschaften Polizeidienststellen Schulen und Hochschulen der Gemeinden und Gemeindeverbande in NRW und der sonstigen der Landesaufsicht unterstehenden Korperschaften Anstalten und Stiftungen offentlichen Rechtes z B Deutsche Rentenversicherung Land Krankenkassen Berufsgenossenschaften Rundfunkanstalten Sparkassen Von allen Personalvertretungsgesetzen in Deutschland betrifft das LPVG NRW die meisten Beschaftigten des offentlichen Dienstes Geschichtliche Entwicklung BearbeitenIm offentlichen Dienst in NRW wurde erstmals aufgrund des Kontrollratsgesetzes Nr 22 durch die Betriebsvereinbarung der Landesregierung vom 17 Marz 1948 MBl 1949 738 eine Mitbestimmung etabliert Diese umfasste bereits umfangreiche Beteiligungsrechte In gesetzlicher Form wurden die Mitbestimmungsrechte erstmals durch Gesetz vom 28 Mai 1958 festgelegt und durch die Gesetze vom 3 Dezember 1974 und vom 18 Dezember 1984 wesentlich erweitert Insbesondere die letztgenannte Novelle fuhrte weitgehende Mitbestimmungstatbestande in Fragen der Technologieeinfuhrung ein wie sie in anderen Personalvertretungsgesetzen nicht bekannt waren Auf Initiative der seinerzeitigen schwarz gelben Landesregierung ist das Gesetz durch Beschluss des Landtags vom 19 September 2007 mit Wirkung ab 17 Oktober 2007 erheblich verandert worden Als Teil des Burokratieabbaus so wie die damalige Landesregierung sie verstand waren zahlreiche Beteiligungsrechte der Personalrate abgebaut worden Hierdurch sollte das Direktionsrecht der Dienststellenleitung gestarkt werden Die Anderungen traten trotz massiver Proteste der Beschaftigten und der Gewerkschaften des offentlichen Dienstes in Kraft Nach der Landtagsneuwahl 2010 verkundete die neue rot grune Landesregierung dass die Streichungen bei der Mitbestimmung im offentlichen Dienst ruckgangig gemacht werden Am 26 Januar 2011 wurde ein Referentenentwurf vorgestellt Die Neuregelung wurde am 5 Juli 2011 vom Landtag beschlossen und trat am 16 Juli 2011 in Kraft Gesetz und Verordnungsblatt NRW Ausgabe 2011 Nr 16 vom 15 Juli 2011 Seite 335 bis 360 Einige Anderungen wirken sich aber erst bei spateren Neuwahlen in der Regel somit im Zusammenhang der Personalratswahlen zum 1 Juli 2012 aus Dies betrifft insbesondere die Abschaffung des Vorstandsprinzips in den Gremien Durch das letzte Anderungsgesetz sind die Beteiligungsrechte teilweise sogar gegenuber dem Stand von vor 2007 erweitert worden Neu eingefuhrt ist z B die Moglichkeit einen Wirtschaftsausschuss in der Dienststelle einzurichten Soweit dieser nicht eingerichtet ist hat die Dienststellenleitung 2 mal jahrlich bei den Vierteljahresgesprachen uber die wirtschaftlichen Belange zu berichten Bei Entscheidungen die den politischen Gremien z B den Stadt oder Gemeinderaten vorbehalten sind hat der Personalrat nun ein Rederecht durch einen Vertreter in dem dazugehorigen Ausschuss Die Beteiligungstatbestande Mitbestimmung Mitwirkung und Anhorung sind erheblich erweitert worden Die Gesamtpersonalrate bei den Landschaftsverbanden Rheinland und Westfalen Lippe haben die Stellung der Stufenvertretung wie die Hauptpersonalrate bei den Ministerien erlangt Aufgaben und Stellung der Personalrate BearbeitenAllgemeine Aufgaben insbes 64 ff LPVG NRW Bearbeiten Uberwachung der Einhaltung der zugunsten der Beschaftigten geltenden Gesetze Verordnungen Tarifvertrage Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Beschaftigten und die Pflicht sofern berechtigt bei der Dienststellenleitung auf Abhilfe hinzuwirken Mitwirkung bei der Eingliederung und Forderung schwerbehinderter Menschen und Beschaftigten mit Migrationshintergrund bei der Gleichstellung von Mann und Frau sowie Unterstutzung der Jugend und Auszubildendenvertretung Durchfuhrung einer jahrlichen Personalversammlung in der der Personalrat uber seine Tatigkeit informiert und Antrage der Beschaftigten entgegennimmt bei Bedarf konnen zusatzliche Versammlungen auch fur Teilbereiche der Verwaltung durchgefuhrt werden der Personalrat hat bei Einstellungen und Auswahlverfahren das Recht im Interesse der Beschaftigten an Vorstellungsgesprachen teilzunehmen ohne ein Vorschlagsrecht fur die Besetzung der Stellen zu haben der Personalrat kann zu innerdienstlichen Prufungen ein beratendes Mitglied entsenden der Personalrat ist zu allen Massnahmen der Unfallverhutung und des Arbeitsschutzes hinzuzuziehen insbesondere auch zu den Gesprachen der Dienststellenleitung mit den Sicherheitsbeauftragten mindestens einmal im Vierteljahr muss ein Gesprach mit der Dienststellenleitung stattfinden 63 LPVG NRW in diesem Gesprach sollen alle Vorgange in der Dienststelle die die Beschaftigten wesentlich beruhren erortert werden Hieran konnen auch die Gleichstellungsbeauftragte 18 Abs 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW die Jugend und Auszubildendenvertretung 61 Abs 4 LPVG NRW sowie die Schwerbehindertenvertretung 178 Abs 5 SGB IX beratend teilnehmen Dienstvereinbarungen 70 LPVG Bearbeiten Dienstvereinbarungen sind Vertrage die zwischen dem Personalrat und dem Leiter der Dienststelle getroffen werden Anders als Tarifvertrage die auf Arbeitnehmerseite nur fur Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft gelten haben Dienstvereinbarungen Gultigkeit fur alle Mitarbeiter Allerdings sind Dienstvereinbarungen nur dort moglich wo es keine abschliessenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen gibt oder diese Dienstvereinbarungen ausdrucklich zulassen z B bei flexibler Arbeitszeit nach 10 TVoD oder Leistungsentgelten nach 18 TVoD sowie die Integrationsvereinbarung 166 SGB IX Wichtige Beispiele hierfur sind z B Dienstvereinbarungen uber den Ausschluss betriebsbedingter Kundigungen und die Umsetzung von Massnahmen der Verwaltungsmodernisierung Weitere Beispiele sind z B Dienstvereinbarungen uber Bildschirmarbeitsplatze uber ein Personalinformationssystem die Internetnutzung oder die Kostenubernahme bei Bildschirmbrillen sowie uber flexibilisierte Arbeitszeiten Betriebsferien oder uber die Modalitaten des betrieblichen Eingliederungsmanagementes 167 SGB IX Beteiligungsrechte Bearbeiten Die Rechte des Personalrates bei verschiedenen betrieblichen Massnahmen sind unterschiedlich stark ausgepragt Am starksten ist das Mitbestimmungsrecht gefolgt vom Mitwirkungsrecht und als letztem vom Anhorungsrecht Vom Grundsatz kann gesagt werden dort wo der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat kann eine Entscheidung des Dienststellenleiters nicht gegen seinen Willen getroffen werden Allerdings gibt es einige Einschrankungen auf Antrag der obersten Dienstbehorde oder der bei ihr bestehenden Stufenvertretung i d R der Hauptpersonalrat konnen strittige Fragen der sog Einigungsstelle zur Entscheidung vorgelegt werden Die Einigungsstelle ist ein Entscheidungsgremium welches aus Beisitzern die je zur Halfte vom Hauptpersonalrat bzw von der obersten Dienstbehorde bestellt werden und einem unparteiischen Vorsitzenden besteht dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt Auf die Person des Vorsitzenden mussen sich die beiden Parteien verstandigen In einer Reihe von Angelegenheiten entscheidet letztlich aber nicht die Einigungsstelle sondern die oberste Dienstbehorde Landesregierung bzw Stadtrat Kreistag Die Einigungsstelle gibt dann nur eine Empfehlung ab 66 Abs 7 Satz 3 LPVG Ihre Grundlage hat diese Einschrankung des Mitbestimmungsrechtes in der Rechtsprechung zum Vorrang der Volkssouveranitat 1 Mitbestimmungsrechte 72 74 LPVG Bearbeiten Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht insbesondere bei folgenden Personalangelegenheiten a bei Arbeitnehmern Einstellung Abschluss von Arbeitsvertragen Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 2 TVoD Verlangerungen der Probezeit 2 TVoD Befristung von Arbeitsverhaltnissen 30 TVoD 14 Teilzeit und Befristungsgesetz 6 Pflegezeitgesetz Ein Hoher und Ruckgruppierung 12 14 TVoD Bestimmung von Fallgruppen nach TVoD wesentliche Anderung von Arbeitsvertragen z B Veranderungen der vertraglichen Arbeitszeit Ubertragung anders hoher oder niedriger bewerteter Tatigkeiten ordentliche Kundigung von Arbeitsverhaltnissen nach Ablauf der Probezeit 34 TVoD b bei Beamten Einstellung Beamtenernennung 15 Landesbeamtengesetz NRW 8 BeamtStG Beforderung 20 LBG NRW Zulassung zum Aufstieg 23 LBG NRW 27 31 33 38 40 Laufbahnverordnung NRW Ubertragung eines Amtes mit niedrigerem Endgrundgehalt Wechsel der Laufbahn 12 Laufbahnverordnung NRW Kurzung von Anwarterbezugen 66 UBesG NRW Entlassungen sofern nicht vom Beamten selbst beantragt 27 LBG NRW vorzeitige Versetzung in den Ruhestand 34 LBG NRW Feststellung der begrenzten Dienstfahigkeit 27 BeamtStG c bei allen Beschaftigten Einordnung in Erfahrungsstufen Verkurzung und Verlangerung der Stufenlaufzeiten 16 17 TVoD 27 30 UBesG NRW Beginn und Ende der Arbeitszeit Pausenregelungen Regelungen zur gleitenden Arbeitszeit Anordnung von Uberstunden und Mehrarbeit soweit voraussehrbar und deren Ausgleich erneute Zuweisung von Arbeitsplatzen bei Ruckkehr aus Beurlaubungen z B Elternzeit Pflegezeit Versetzungen zu anderen Dienststellen 25 LBG NRW 15 Beamtenstatusgesetz Umsetzungen ausserhalb des Dienstortes Umsetzungen Abordnungen 4 TVoD 24 LBG NRW 14 BeamtStG und Zuweisungen 20 BeamtStG uber mehr als 3 Monate sowie deren Rucknahmen Weiterbeschaftigung uber die Altersgrenze hinaus 32 LBG NRW Versagung und Widerruf von Nebentatigkeitsgenehmigungen 49 LBG NRW Teilzeitbeschaftigungen 11 TVoD 43 BeamtStG und Beurlaubungen Des Weiteren hat der Personalrat Mitbestimmungsrechte in folgenden sozialen Angelegenheiten genannt werden die wesentlichen Punkte Vorschuss Unterstutzungs und Darlehenszahlungen Dienstwohnungen betriebliche Sozialeinrichtungen z B Kantinen Sozialplane incl Nachteilsausgleich bei Rationalisierungen Einrichtung und Ablehnung von Arbeitsplatzen ausserhalb der Dienststelle z B Heimarbeit Sofern keine ausdrucklichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen entgegenstehenden hat der Personalrat auch in folgenden Fragen der Organisation ein Mitbestimmungsrecht Einfuhrung Anwendung wesentliche Anderung oder Erweiterung von automatisierter Verarbeitung von Mitarbeiterdaten technische Einrichtungen die zur Uberwachung der Beschaftigten geeignet sind grundlegend neue Arbeitsmethoden Massnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufes Mitarbeit bei Massnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhutung Bestellung und Abberufung von Betriebsarzten und Sicherheitsfachkraften Bestellung des Datenschutzbeauftragten 32a Datenschutzgesetz NRW Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschaftigten Gestaltung der Arbeitsplatze Geltendmachung von Ersatzanspruchen gegen Beschaftigte 3 TVoD 81 ff LBG NRW Grundsatze der Berufsausbildung und der Fortbildung Richtlinien fur Auswahlverfahren Beurteilungen Hohergruppierungen und Kundigungen Massnahmen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW Grundsatze des betrieblichen Vorschlagswesens Inhalt von Personalfragebogen Grundsatze der Arbeitsplatz und Dienstpostenbewertung Abschluss von Arbeitnehmeruberlassungs und Gestellungsvertragen Festlegung der taglichen Arbeitszeit neue Arbeitszeitmodelle und neue Formen der ArbeitsorganisationMitwirkungsrechte 73 LPVG Bearbeiten Bei mitwirkungsberechtigten Angelegenheiten kann der Personalrat Einwendungen erheben uber die ggf nach Erorterung mit der Dienststelle durch diese entschieden wird Ist der Personalrat mit der Entscheidung der Dienststelle nicht einverstanden kann die Angelegenheit der ubergeordneten Stelle bei der eine Stufenvertretung besteht zur Entscheidung vorgelegt werden Mitwirkungsrechte hat der Personalrat bei Verwaltungsanordnungen fur die Beschaftigten z B Dienstanweisungen Richtlinien fur Dienstgange Sonderurlaubsrichtlinien usw Stellenausschreibungen sofern dadurch mitbestimmungspflichtige Massnahmen entstehen konnen Errichtung Auflosung Einschrankung Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen und Teilen von ihnen Erhebung von Disziplinarklagen 52 Landesdisziplinargesetz NRW Massnahmen der Beschaftigungsforderung OrganisationsuntersuchungenAnhorungsrechte 74 75 LPVG Bearbeiten Der Personalrat hat ein Recht auf rechtzeitige Anhorung und ggf Stellungnahme bei Abmahnungen 314 Abs 2 BGB ausserordentlichen fristlosen Kundigungen 626 BGB Kundigungen in der Probezeit 34 TVoD 622 Abs 3 BGB Aufhebungs und Beendigungsvertragen 623 BGB Nichtubernahmen von Azubis nach Ausbildungsende 16 16a TVAoD Des Weiteren bestehen Anhorungsrechte bei Vorbereitung von Stellenplanen Stellenbewertungsplanen Stellenbesetzungsplanen Planung von Neu und Umbauten sowie Anmietung von Dienstraumen Planung von Um Neu und Erweiterungsbauten und Anmietung von Dienstraumen Grundsatzen der Personalplanung Anordnung amts und vertrauensarztlicher UntersuchungenSonstige Angelegenheiten Bearbeiten Auch bei anderen personalrechtlichen Massnahmen soll der Personalrat zuvor im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert werden An Einstellungs und Auswahlgesprachen nehmen einzelne Mitglieder des Personalrates teil Auch besteht bei Gesprachen mit der Personalverwaltung in arbeits oder dienstrechtlichen Angelegenheiten fur jeden Beschaftigten das Recht ein Personalratsmitglied seines Vertrauens hinzuzuziehen Neu ist dass auch vor Organisationsentscheidungen der Personalrat laufend zu informieren ist Er hat auch das Teilnahmerecht an vorbereitenden Arbeitsgruppen Bei Entscheidungen die von der politischen Vertretung zu treffen sind hat ein Personalratsvertreter ein Teilnahme und Rederecht vor dem jeweiligen Gremium Auf Antrag des Personalrates ist ausserdem ein Wirtschaftsausschuss zu errichten 65a LPVG NRW In diesem sind wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu erortern Des Weiteren ist der Personalrat an dem Arbeitsschutzausschuss sowie an den betrieblichen Kommissionen zu den Leistungsentgelten 18 TVoD und zum Gesundheitsschutz im Bereich des Sozial und Erziehungsdienstes beteiligt Die Personalrate sind ebenfalls nach weiteren Rechtsnormen bzw Tarifvertragen zu beteiligen So sind sie nach 2 Abs 1 der Tarifvertrage uber den Rationalisierungsschutz vom 9 Januar 1987 rechtzeitig und umfassend uber eine vorgesehene Rationalisierungsmassnahme zu unterrichten Der Arbeitgeber hat die personellen und sozialen Auswirkungen der Rationalisierung mit der Personalvertretung zu beraten Nach 20 des Teilzeit und Befristungsgesetzes ist der Personalrat uber die Anzahl der befristeten Beschaftigungsverhaltnisse zu informieren Sitzungen des Personalrates Bearbeiten Zur Vorbereitung dieser Massnahmen und zur Entscheidung uber die von der Verwaltung vorgelegten Fragen sowie uber eigene Antrage an die Leitung der Dienststelle sog Initiativantrage fuhren die Personalrate regelmassige Sitzungen durch in der Regel alle ein bis zwei Wochen zu einigen bestimmten Fragen z B der Verwaltungsmodernisierung ist es erforderlich Klausurtagungen durchzufuhren um sich in die komplexen Sachverhalte einzuarbeiten An den Sitzungen konnen auch Mitglieder der Jugend und Auszubildendenvertretung JAV sowie der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen Um die dem Personalrat vom Gesetz ubertragenen Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmen zu konnen haben die Personalratsmitglieder Anspruch auf Schulungen im Personalvertretungs im Arbeits und Beamtenrecht 2 Neuwahl der Personalrate BearbeitenDie Amtszeit der in NRW gewahlten Personalrate endet am 30 Juni 2020 Die Neuwahlen finden ublicherweise in der ersten Jahreshalfte 2020 statt Dazu haben die Personalrate Wahlvorstande zu bestellen die aus 3 Personen Vorsitzender 2 Beisitzer und einer gleichen Anzahl von Stellvertretern bestehen Die Wahlvorstande fuhren die Wahl nach dem Gesetz und den Bestimmungen der Wahlordnung zum LPVG NRW durch Hierzu haben sie insbesondere ein Wahlausschreiben zu erlassen und spatestens 6 Wochen vor der Wahl in der Dienststelle zu veroffentlichen In diesem muss die Zahl der regelmassig Beschaftigten sowie die sich daraus ergebende Grosse des neu zu wahlenden Personalrates und seine Zusammensetzung Arbeitnehmer und Beamtenmandate bekannt gemacht werden Ausserdem ist die Anzahl der erforderlichen Stutzunterschriften fur Wahlvorschlage aus dem Kreis der Beschaftigten ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten mindestens 3 max 100 sowie Zeit und Orte fur die personliche Stimmabgabe und die Modalitaten der schriftlichen Stimmabgabe Briefwahl anzugeben Unmittelbar nach Ablauf der Einreichungsfrist von drei Wochen werden die gultigen Wahlvorschlage durch Aushang veroffentlicht Die Auszahlung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen in einer dienststellenoffentlichen Sitzung Die Wahlergebnisse werden ebenfalls durch Aushang veroffentlicht Die konstituierende Sitzung des Personalrates wird durch den Wahlvorstand einberufen und geleitet In ihr werden der Vorsitzende und die Stellvertreter gewahlt Danach endet das Mandat des Wahlvorstandes Die Wahl kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Verwaltungsgericht angefochten werden In dem Verfahren ist nicht mehr der Wahlvorstand sondern der neu gewahlte Personalrat Beteiligter Literatur BearbeitenBulow Landespersonalvertretungsgesetz NRW Praxiskommentar amp Formularbuch fur die Dienststelle 2 Auflage 2020 Richard Boorberg Verlag Bulow Landespersonalvertretungsgesetz NRW Textsammlung fur Praxis und Ausbildung 3 Auflage 2020 Richard Boorberg Verlag Bulow Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW Kommentar 2020 Richard Boorberg Verlag Cecior u a Landespersonalvertretungsgesetz Loseblattkommentar Rehm Verlag Munchen Welkoborsky Baumgarten Berg Vormbaum Heinemann Landespersonalvertretungsgesetz NRW Basiskommentar 8 Auflage Bund Verlag Frankfurt a M 2020 ISBN 978 3 7663 6980 2 Roland Neubert u a Landespersonalvertretungsgesetz NRW Kommentar 13 Auflage Verlag Neue Deutsche Schule Essen 2017 ISBN 3 8796 4222 2 Amtliche Texte BearbeitenLandespersonalvertretungsgesetz Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz WO LPVG Durchfuhrungserlass des Innenministeriums NRW Verordnung uber die Errichtung von Personalvertretungen fur die im Landesdienst beschaftigten LehrerEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 24 Mai 1995 2 BvF 1 92 http dejure org 1995 33 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 12 Oktober 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verdi bub deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4119964 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein Westfalen amp oldid 223603932