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Dienstgang ist in Deutschland ein Begriff des Reisekostenrechts Inhaltsverzeichnis 1 Bundesrecht 2 Landesrecht 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBundesrecht BearbeitenDienstgang bezeichnete nach dem Bundesreisekostengesetz BRKG in der Fassung vom 20 Marz 1965 a F Gange oder Fahrten am Dienst oder Wohnort zur Erledigung von Dienstgeschaften ausserhalb der Dienststatte 2 Abs 3 BRKG a F durch Bundesbeamte Richter im Bundesdienst Soldaten sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten und Richter 1 Abs 1 BRKG a F Demgegenuber waren Dienstreisen definiert als Reisen zur Erledigung von Dienstgeschaften ausserhalb des Dienstortes 2 Abs 1 BRKG a F Mit der Neufassung des Bundesreisekostengesetzes zum 1 September 2005 entfiel der Begriff des Dienstgangs im Bundesrecht Dienstgeschafte am Dienst oder Wohnort aber ausserhalb der Dienststatte unterfallen seitdem ebenfalls dem Begriff der Dienstreise 1 Dienstgange mussten von der zustandigen Dienststelle angeordnet oder genehmigt worden sein es sei denn dass eine Anordnung oder Genehmigung nach dem Amt im statusrechtlichen Sinne des Dienstreisenden oder dem Wesen des Dienstgeschafts nicht in Betracht kam 2 Abs 3 BRKG a F Dem Wohnort stand ein dem vorubergehenden Aufenthalt dienender Ort gleich ebd Dienstgange waren auch Gange oder Fahrten in Nachbarorte zur Erledigung von Dienstgeschaften da Nachbarorte nach dem Bundesreisekostengesetz a F zum Wohn Dienst oder Geschaftsort gehorten Nachbarorte waren definiert als Gemeinden oder Teile von solchen die miteinander raumlich wirtschaftlich und verkehrsmassig in engem Zusammenhang stehen und vom Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung zu Nachbarorten erklart worden waren Bei Dienstgangen sowie bei Dienstreisen bis zu funf Stunden Dauer standen Fahrkostenerstattung 5 BRKG a F Wegstrecken und Mitnahmeentschadigung 6 BRKG a F und Nebenkostenerstattung 14 BRKG a F zu 15 BRKG a F Daneben wurden die nachgewiesenen notwendigen Auslagen fur Verpflegung und Unterkunft unter Berucksichtigung der hauslichen Ersparnis erstattet ebd Landesrecht BearbeitenIm Reisekostenrecht der Lander lebt der Begriff des Dienstgangs teilweise fort z B in Baden Wurttemberg und Nordrhein Westfalen Dort bezeichnet er wie im Bundesrecht Gange oder Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschaften am Dienst oder Wohnort ausserhalb der Dienststatte 2 3 Weblinks BearbeitenBundesreisekostengesetz in der Fassung vom 20 Marz 1965 BGBl I S 133 Einzelnachweise Bearbeiten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz BRKGVwV In http www verwaltungsvorschriften im internet de 1 Juni 2005 abgerufen am 24 September 2019 Tz 2 1 2 Dienstgang In https lbv landbw de Landesamt fur Besoldung und Versorgung Baden Wurttemberg 26 April 2016 abgerufen am 24 September 2019 2 Abs 2 Landesreisekostengesetz NRW In https recht nrw de 1 September 2019 abgerufen am 24 September 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstgang amp oldid 217999597