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Das Bundesreisekostengesetz BRKG regelt Art und Umfang der Reisekostenvergutung der Beamten und Richter des Bundes sowie Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamten und Richter Das aktuelle Gesetz trat am 1 September 2005 in Kraft 16 bereits am 27 Mai 2005 BasisdatenTitel BundesreisekostengesetzAbkurzung BRKGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 2032 28Ursprungliche Fassung vom 20 Marz 1965 BGBl I S 133 Inkrafttreten am 1 Juli 1965 8 9 Abs 1 10 Abs 2 3am 1 Juli 1964 27 G vom 20 Marz 1965 Letzte Neufassung vom 26 Mai 2005 BGBl I S 1418 Inkrafttreten derNeufassung am 1 September 2005 16 am 27 Mai 2005 Letzte Anderung durch Art 9 G vom 28 Juni 2021 BGBl I S 2250 2257 Inkrafttreten derletzten Anderung 7 Juli 2021 Art 18 G vom 28 Juni 2021 GESTA B116Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Fahrtkostenerstattung bei Krankenfahrten 3 Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenDas Gesetz findet uber den Verweis in 44 Abs 1 Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst TVoD besonderer Teil Verwaltung auch Anwendung auf die Arbeitnehmer der Bundesverwaltung Fur die Beamten Richter und Arbeitnehmer im offentlichen Dienst ausserhalb der Bundesverwaltung gelten teilweise eigenstandige Reisekostengesetze der einzelnen Bundeslander Fur Beschaftigte im Bereich des Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst der Lander TV L ist uber 23 Bezug genommen auf die Regelungen fur Beamte des jeweiligen Arbeitgebers Teilweise ist in den Beamtengesetzen einiger Lander z B Schleswig Holstein 1 die Anwendung des BRKG geregelt so dass letztlich das BRKG auch fur Beschaftigte im Rahmen des TV L gilt Fahrtkostenerstattung bei Krankenfahrten BearbeitenUber den Verweis aus 60 Abs 3 Nr 4 des Funften Buches Sozialgesetzbuch ist das Bundesreisekostengesetz ausserdem massgebend fur die Erstattung der Kosten von Krankenfahrten wenn der Versicherte ein privates Kraftfahrzeug nutzt beziehungsweise in einem solchen transportiert wird Die Fahrtkostenerstattung betragt 0 20 Euro pro Kilometer maximal 120 00 Euro Eine hohere Fahrtkostenerstattung entsprechend 5 Abs 2 Satz 1 BRKG ist nicht moglich 2 Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz BearbeitenEine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu diesem Gesetz hat das Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat BMI erlassen BRKGVwV In ihr sind Regelungen zu Details der Gesetzesanwendung enthalten wie z B wann die Flugzeugnutzung gerechtfertigt ist wann ein Taxi benutzt werden darf wie bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs bei Dienstreisen verfahren wird Daruber hinaus existiert die Verordnung uber die Reisekostenvergutung bei Auslandsdienstreisen ARV des BMI In ihr sind insbesondere Auslandstagegelder und Auslandsubernachtungsgelder fur jedes Land geregelt aber auch Dinge wie der Zeitpunkt des Grenzubertritts oder das Beschaffen klimabedingter Bekleidung bei langerem Aufenthalt Literatur BearbeitenAndreas Reich Bundesreisekostengesetz Kommentar 1 Auflage Munchen 2012 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 63282 2 Josef Reimann Reisekosten Umzugskosten Trennungsgeldrecht Bund Vorschriftensammlung mit Einfuhrung und Erlauterungen 3 Auflage R v Decker Heidelberg 2012 ISBN 978 3 7685 0566 6 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz BRKGVwV des BMI Verordnung uber die Reisekostenvergutung bei Auslandsdienstreisen ARV Einzelnachweise Bearbeiten Beamtengesetz Schleswig Holstein Memento des Originals vom 13 Marz 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot sh juris de Bundessozialgericht Beschluss vom 21 Mai 2010 B 1 KR 6 10 BH Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4146979 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesreisekostengesetz amp oldid 236008952