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Die Artikel Befristetes Arbeitsverhaltnis und Teilzeit und Befristungsgesetz uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung In Deutschland ist die Befristung eines Arbeitsverhaltnisses im Gegensatz zur Dauerbeschaftigung die Vereinbarung dass das Arbeitsverhaltnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kundigung enden soll Die Befristung ist neben der Kundigung ein eigenstandiger Beendigungstatbestand fur ein Arbeitsverhaltnis Der befristete Arbeitsvertrag ist in Landern mit ausgepragtem Arbeitnehmerschutz das arbeitsmarktpolitische Gegengewicht zum Dauerarbeitsverhaltnis das oft nur aufgrund einer sozial gerechtfertigten Kundigung enden kann Die Befristung eines Arbeitsverhaltnisses ist allerdings nur wirksam wenn sie aufgrund eines Gesetzes zulassig ist z B Teilzeit und Befristungsgesetz Die unzulassige Befristung ist unwirksam Der Arbeitsvertrag bleibt aber wirksam und gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen Befristete Arbeitsverhaltnisse sind bis zu ihrem Ablauf nicht ordentlich kundbar es sei denn im Arbeitsvertrag oder dem zugrunde liegenden Tarifvertrag ist die Kundbarkeit wahrend der Laufzeit ausdrucklich vereinbart Die ausserordentliche Kundigung aus wichtigem Grund ist stets moglich Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen 1 1 Schriftform 1 2 Befristungskontrolle 2 Geschichte 2 1 Ursprung Bekampfung von Kettenarbeitsvertragen 2 2 Die Umgehung des gesetzlichen Kundigungsschutzes 2 3 Massenarbeitslosigkeit fuhrt zu weiteren gesetzlichen Lockerungen 2 4 Europaische Befristungskontrolle 2 5 Befristungskontrolle in Deutschland 3 Ausnahmen und Einschrankungen bei der Befristungskontrolle 3 1 Aufhebungsvertrage 3 2 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen 3 3 Keine Kontrolle vorangegangener befristeter Vertrage 4 Arten der Befristung Bedingung 5 Wirksamkeit 5 1 Dreiwochige Klagefrist 5 2 Allgemeine Voraussetzungen 5 2 1 Schriftform 14 Abs 4 TzBfG i V m 125 126 BGB 5 2 2 Unwirksamkeit auf Grund einer AGB Kontrolle 305 ff BGB 5 3 Befristung ohne Sachgrund 14 Abs 2 2a 3 TzBfG 5 3 1 Befristung bei Neueinstellung 14 Abs 2 TzBfG 5 3 2 Befristung bei Neugrundung 14 Abs 2a TzBfG 5 3 3 Altersbefristung 14 Abs 3 TzBfG 5 3 4 Das Verhaltnis zur Sachgrundbefristung 5 4 Befristungen mit Sachgrund 5 4 1 Uberblick 5 4 2 Vorubergehender Arbeitsbedarf 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG 5 4 3 Vertretungsbefristung 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG 5 4 4 Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung 14 Abs 1 S 2 Nr 4 5 4 5 Befristung zur Erprobung 14 Abs 1 S 2 Nr 5 5 4 6 Haushaltsbefristung 14 Abs 1 S 2 Nr 7 5 4 7 Unbenannte Sachgrunde 14 Abs 1 S 1 TzBfG 5 5 Institutioneller Rechtsmissbrauch 242 BGB 5 6 Benachteiligungsverbot fur Betriebsrate 78 S 2 BetrVG 5 7 Besonderheiten bei der Zweckbefristung 6 Dauerarbeitsverhaltnis durch Weiterarbeit nach Ende der Laufzeit 7 Vorzeitige Beendigung des befristeten Arbeitsverhaltnisses 8 Der Entfristungsprozess 8 1 Klagefrist 8 2 Umfang der Klage 8 3 Weiterbeschaftigungsanspruch wahrend des Prozesses 8 4 Beendigung des Entfristungsprozesses 8 5 Beendigung des Entfristungsprozesses durch Vergleich 8 6 Beendigung des Entfristungsprozesses gegen Abfindung 8 7 Abmilderung der Steuerprogression bei Abfindungen 9 Besondere Gruppen von Beschaftigten 9 1 Arbeitnehmer des offentlichen Dienstes 9 1 1 Befristung 9 1 2 Auflosende Bedingung bei Erwerbsminderung 9 2 Arbeitnehmer des offentlichen Dienstes in einzelnen Bundeslandern 9 3 Wissenschaftliches und kunstlerisches Personal 9 4 Arzte in der Weiterbildung 9 5 Programmgestaltende Mitarbeiter in Rundfunk und Fernsehen 9 5 1 Programmgestaltende Mitarbeiter als Arbeitnehmer 9 5 2 Keine Rundfunkbefristung fur sonstige Mitarbeiter 9 5 3 Abwagung von Rundfunkfreiheit gegen Interesse an einer Dauerbeschaftigung 9 6 Buhnenmitglieder 9 6 1 Zulassigkeit 9 6 2 Befristungsmoglichkeit im Einzelfall 9 6 3 Dauer des Vertrags 9 6 3 1 Nichtverlangerungsmitteilung 9 6 3 2 Anhorung vor Nichtverlangerungsmitteilung 9 6 3 3 Nichtverlangerungsmitteilung aufgrund Intendantenwechsels Abfindung 9 6 3 4 Vollmacht zur Nichtverlangerungsmitteilung 9 6 3 5 Rechtsweg 9 6 3 6 Besteuerung der Abfindung 10 Arbeitslosigkeit nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhaltnisses 10 1 Sperrzeit wegen Wechsels in ein befristetes Arbeitsverhaltnis 10 2 Meldung als arbeitssuchend 11 Diskriminierungsverbote 11 1 Inhalt des besonderen befristungsrechtlichen Diskriminierungsverbots 11 2 Nicht erfasste Schlechterbehandlungen 11 3 Zeitlich nicht erfasste Schlechterbehandlungen 11 4 Erlaubte Schlechterbehandlungen 12 Anteil der befristeten Beschaftigung am Arbeitsmarkt 13 Befristete Arbeitsverhaltnisse und Arbeitsmarkt 13 1 Auswirkung 13 2 Besonderheiten im Status befristeter Arbeitskrafte 13 3 Statusanderungen 14 Ideengeschichte des Befristungsrechts 15 Ausblick 16 Weblinks 17 Literatur 18 EinzelnachweiseRechtliche Grundlagen BearbeitenSchriftform Bearbeiten Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform 14 Abs 4 TzBfG Befristungskontrolle Bearbeiten Die Uberprufung der Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhaltnisses durch die Arbeitsgerichte nennt man Befristungskontrolle sie findet statt durch Erhebung einer Klage des befristeten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Feststellung dass das Arbeitsverhaltnis nicht beendet ist sog Befristungskontrollklage 17 S 1 TzBfG Geschichte BearbeitenUrsprung Bekampfung von Kettenarbeitsvertragen Bearbeiten Ursprung der richterlichen Befristungskontrolle war die Unvereinbarkeit von Kettenarbeitsvertragen mit dem geringen Kundigungsschutz in der zweiten Halfte der Weimarer Republik Ein fruher Nutzniesser der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts war ein Stenografielehrer der auf der Basis von 25 nacheinander gereihten Arbeitsverhaltnissen beim Arbeitsamt Dusseldorf beschaftigt war Diese Form der Befristungskontrolle wurde fortgefuhrt und weiterentwickelt vom Bundesarbeitsgericht in der jungen Bundesrepublik bis 1960 1 Die Umgehung des gesetzlichen Kundigungsschutzes Bearbeiten 1960 verabschiedete sich das Bundesarbeitsgericht von der Befristungskontrolle zur Vermeidung von Kettenarbeitsvertragen Das Kundigungsschutzgesetz war in Kraft getreten und verlangte fur jede Kundigung eine soziale Rechtfertigung Das Bundesarbeitsgericht erklarte die Befristung fur generell unzulassig weil auf diese Art und Weise der Schutz vor ungerechtfertigten Kundigungen umgangen wurde und erklarte sie nur im Ausnahmefall fur zulassig wenn namlich ein besonderer die zeitliche Befristung des Arbeitsverhaltnisses rechtfertigender Sachgrund bestand 2 Massenarbeitslosigkeit fuhrt zu weiteren gesetzlichen Lockerungen Bearbeiten Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Korsett wurde in mehrfacher Hinsicht als zu eng empfunden Zunachst wurden im Hochschulrahmengesetz besondere Sachgrunde und Ausnahmetatbestande fur die Hochschulen geschaffen um deren Charakter als Ausbildungsstatten zu bewahren Vor dem Hintergrund anhaltender Massenarbeitslosigkeit wurde eine zeitlich beschrankte erleichterte Befristung ohne besonderen Sachgrund eingefuhrt durch das Beschaftigungsforderungsgesetz von 1985 Dieser Ansatz wurde dann 1996 noch einmal erheblich erweitert und es wurden nicht mehr nur sachgrundlos befristete Vertrage sondern mittlerweile auch wieder ganze Befristungsketten statthaft Kurzfristig lebte deshalb nochmals die Befristungskontrolle unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Kettenarbeitsvertragen auf 3 Europaische Befristungskontrolle Bearbeiten Die Richtlinie 1999 70 EG 4 vom 28 Juni 1999 brachte einen Wechsel im Leitbild der Befristungskontrolle und wurde durch das heute gultige Teilzeit und Befristungsgesetz in deutsches Recht transformiert Es gelten jetzt folgende Grundsatze Unbefristete Arbeitsvertrage sind die ubliche Form des Beschaftigungsverhaltnisses Unter bestimmten Voraussetzungen sind befristete Arbeitsverhaltnisse ublich und fur beide Vertragsparteien nutzlich Die nationalen Gesetzgeber mussen den Missbrauch der Befristung verhindern und die Befristung von objektiven Sachgrunden abhangig machenDer Missbrauch ist weiter zu vermeiden durch wenigstens eine der nachstehenden Beschrankungen Festlegung von Sachgrunden fur die Verlangerung oder Festlegung der Maximaldauer von befristeten Arbeitsverhaltnissen oder Festlegung einer Hochstzahl von befristeten Vertragsschlussen und von Verlangerungen Das blosse Zulassen befristeter Arbeitsvertrage durch ein nationales Gesetz genugt nicht zur Bekampfung des Missbrauchs Dies wurde den Grundsatz aushohlen dass unbefristete Arbeitsverhaltnisse die ubliche Form des Beschaftigungsverhaltnisses sind Der die Befristung rechtfertigende Sachgrund ist nicht das Gesetz das ihn zulasst sondern konkrete Gesichtspunkte die mit der vereinbarten Tatigkeit und den Umstanden ihrer Ausubung zusammenhangen Das Verbot einer Umwandlung missbrauchlich befristeter Arbeitsverhaltnisse in unbefristete Arbeitsverhaltnisse widerspricht der Richtlinie 5 Alleine die Tatsache einer elfjahrigen ununterbrochenen Kette mit dreizehn einzelnen Befristungen macht eine Vertretungsbefristung nicht unzulassig sie stellt aber besondere Anforderungen an die Begrundung der Befristung 6 7 Auf Basis der vorgenannten EuGH Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht am 18 Juli 2012 in den Angelegenheiten 7 AZR 443 09 Kucuk und 7 AZR 783 10 entschieden dass zwar nicht automatisch aber in Einzelfallen eine missbrauchliche Kettenbefristung vorliegen konnte In der Sache Kucuk hat das BAG den Fall daraufhin zur weiteren Sachaufklarung an das LAG Koln Az 4 Sa 877 08 zuruckverwiesen In der anderen Angelegenheit wurde die Klage abgewiesen 8 Befristungskontrolle in Deutschland Bearbeiten Das Teilzeit und Befristungsgesetz setzt zur Vermeidung eines Missbrauchs auf eine Kombination von gesetzlich geregelten Sachgrunden und die zuruckhaltende Zulassung einer sachgrundlosen Befristung von Erstarbeitsverhaltnissen von grundsatzlich nicht mehr als zwei Jahren Eine besondere Kontrolle der Umgehung des Kundigungsschutzgesetzes findet nicht mehr statt Die Folge der neuen Doktrin ist dass auf einfache Faustformeln verzichtet wird mehr Befristungsmoglichkeiten bestehen die Materie aber auch komplizierter und undurchschaubarer geworden ist Ausnahmen und Einschrankungen bei der Befristungskontrolle BearbeitenAufhebungsvertrage Bearbeiten Vereinbarungen die auf die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhaltnisses zielen unterliegen nicht einer Befristungskontrolle Sie unterliegen aber der allgemeinen Kontrolle der Allgemeinen Geschaftsbedingungen wenn eine Partei die Anwendung von Vertragsbedingungen dieses Inhalts fur eine Vielzahl von Fallen vorgesehen hat Eine Beendigungsvereinbarung wurde fur den Fall angenommen dass der Arbeitgeber gekundigt hat und nach der Kundigung eine Beendigungsvereinbarung geschlossen wurde und das Arbeitsverhaltnis nach 13 Monaten nach Abschluss der einvernehmlichen Beendigungsvereinbarung enden sollte und keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung infolge Kurzarbeit Null bestehen sollte und in der Beendigungsvereinbarung weitere einzelne Regelungen uber die Beendigung getroffen wurden namlich Abfindung Arbeitszeugnis und Ruckgabe von Firmeneigentum 9 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen Bearbeiten Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen findet die Befristungskontrolle nach dem TzBfG keine Anwendung denn der Wortlaut spricht von der Befristung des Arbeitsvertrags und erfasst damit nicht die Befristung einer einzelnen Vertragsabrede die bestimmte Rechte und Pflichten zum Gegenstand hat 10 Verbreitet ist die befristete Erhohung oder Absenkung der Arbeitszeit Allerdings unterliegt die Befristung derartiger einzelner Arbeitsbedingungen der Inhaltskontrolle im Rahmen der Kontrolle allgemeiner Geschaftsbedingungen wenn eine Partei die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen fur eine Vielzahl von Fallen vorgesehen hat Gepruft wird ob die Befristung einer Arbeitsbedingung den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt Besteht ein Sachgrund fur die Befristung so ist dies ein wesentlicher Belang auf Seiten des Arbeitgebers aber der Arbeitnehmer kann aussergewohnliche Umstande geltend machen die hoher zu bewerten sind als die Interessen des Arbeitgebers 11 Keine Kontrolle vorangegangener befristeter Vertrage Bearbeiten Der Befristungskontrolle unterliegt nur noch der mit einer Feststellungsklage angegriffene Arbeitsvertrag 12 Eine Mituberprufung vorangegangener nicht angegriffener Vertrage findet grundsatzlich nicht mehr statt Mit dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird gleichzeitig der alte Arbeitsvertrag aufgehoben Dies bedeutet dass die Befristung dieses aufgehobenen Vertrages nicht mehr auf ihre Wirksamkeit uberpruft werden kann Die Klage gegen den vorangegangenen Vertrag ist dann unbegrundet Dies gilt nicht wenn die Parteien den Vorbehalt der Nachprufung des vorangegangenen Vertrages in einem spateren Vertrag vereinbart haben 13 oder wenn dem Arbeitgeber eine Klage gegen den alten Vertrag bereits zugestellt ist und dann ein neuer Vertrag abgeschlossen wird 14 Arten der Befristung Bedingung BearbeitenDas TzBfG trifft eine einheitliche Regelung fur Befristungen und fur Bedingungen Was gewollt ist ist durch Auslegung zu ermitteln Dabei ist auf die Sicht der Parteien abzustellen Zu unterscheiden sind die Zeitbefristung die Zweckbefristung und die auflosende Bedingung 15 Zeitbefristung bei der Zeitbefristung steht das Ob und Wann fest bei der Zweckbefristung steht nur das Ob fest bei der auflosenden Bedingung ist weder das Ob noch das Wann sicher Moglich und auch verbreitet sind sogenannte Doppelbefristungen d h die Haufung von Befristungen und Bedingungen meist die Kombination einer Zeitbefristung mit einer Zweckbefristung oder auflosenden Bedingung Eine Doppelbefristung ist grundsatzlich zulassig und nur ausnahmsweise intransparent Die Wirksamkeit der Zweckbefristung oder der auflosenden Bedingung und der Hochstbefristung sind rechtlich getrennt zu beurteilen Eine mogliche Unwirksamkeit der Zweckbefristung oder der auflosenden Bedingung hat auf die zugleich vereinbarte Zeitbefristung keinen Einfluss Sie fuhrt nur dazu dass das Arbeitsverhaltnis nicht bereits aufgrund der moglichen fruheren Zweckerreichung endet sondern bis zum Ablauf der vorgesehenen Hochstfrist fortbesteht Wurde das Arbeitsverhaltnis bis zu diesem Zeitpunkt fortgesetzt gewinnt die Zweckbefristung oder auflosende Bedingung keine Bedeutung 16 Wirksamkeit BearbeitenDreiwochige Klagefrist Bearbeiten Die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags oder drei Wochen nach Zugang der Mitteilung des Arbeitgebers dass das Arbeitsverhaltnis aufgrund der Befristung beendet sei geltend gemacht werden 17 S 1 TzBfG Wird die Frist nicht gewahrt ist die Befristung wirksam 17 S 2 TzBfG i V m 7 KSchG Auch eine unwirksam vereinbarte Befristungsabrede kann jedoch bei Nichteinhaltung der Klagefrist grundsatzlich nicht mehr angefochten werden das Beschaftigungsverhaltnis gilt dann auf unbestimmte Zeit geschlossen Ausnahmen bestehen hier nur im Fall von rechtswidriger Tauschung und Drohung Allgemeine Voraussetzungen Bearbeiten Schriftform 14 Abs 4 TzBfG i V m 125 126 BGB Bearbeiten Jede Befristungsabrede muss schriftlich erfolgen 14 Abs 4 TzBfG Ansonsten ist sie unwirksam 17 Fur das gesetzliche Schriftformerfordernis des 14 Abs 4 TzBfG gelten die Vorschriften der 126 126a BGB Die Schriftform ist gewahrt wenn die Befristung mit eigenhandiger Unterschrift in einer einheitlichen Urkunde niedergelegt worden ist 126 Abs 1 und Abs 2 BGB 18 Werden uber den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen genugt es wenn jede Partei die fur die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet 126 Abs 2 Satz 2 BGB 19 Eine Arbeitsaufnahme vor Abschluss des Vertrages kann zur Unwirksamkeit der Befristung nicht des Arbeitsvertrags insgesamt mangels Einhaltung der Schriftform fuhren Ein verspatetes Wahren der Schriftform durch das nachtragliche Abfassen eines schriftlichen Arbeitsvertrags fuhrt nicht zur Wirksamkeit der ursprunglichen Befristung Eine Heilung des Formmangels wurde unter anderem dem Sinn und Zweck des Schriftformerfordernisses widersprechen 20 Von den Fallen einer nachtraglichen Schriftform sind die Falle zu unterscheiden in denen der Arbeitgeber fur den Arbeitnehmer nach objektivem Empfangerhorizont erkennbar die Begrundung eines Arbeitsverhaltnisses vom Abschluss eines schriftlichen befristeten Arbeitsvertrages abhangig macht Dies ist in der Regel dann anzunehmen wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn eine von ihm unterschriebene Vertragsurkunde zuschickt Dann kann der Arbeitnehmer das Vertragsangebot des Arbeitgebers nicht konkludent durch Arbeitsaufnahme annehmen 21 Die Ubersendung eines nicht unterschriebenen Arbeitsvertrags oder eine lediglich mundliche Erklarung der Arbeitsvertrag solle erst mit Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags wirksam werden ist dahingegen nicht ausreichend wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gleichwohl bereits einen Arbeitsplatz zur Verfugung stellt und dessen Arbeitsleistung entgegennimmt 22 Unter bestimmten Umstanden kann der ursprunglich unwirksam befristete Arbeitsvertrag jedoch durch einen spateren schriftlichen Vertragsschluss nachtraglich wirksam befristet werden Dies ist etwa der Fall wenn die Befristung im schriftlichen Vertrag von der zuvor mundlich vereinbarten abweicht oder ursprunglich gar keine Befristung vereinbart wurde 23 In einem solchen Fall ist wegen des Vorbeschaftigungsverbots im Bereich der sachgrundlosen Befristung aber ein Sachgrund erforderlich 24 Im Zweifel ist es jedoch von den Vertragsparteien intendiert durch die schriftliche Abfassung eines Vertrags lediglich das bisher Vereinbarte schriftlich festhalten nicht aber einen neuen befristeten Arbeitsvertrags zu schliessen 25 Nach 21 TzBfG gilt der Schriftformzwang auch fur die Vereinbarung einer auflosenden Bedingung 18 14 Abs 4 TzBfG kommt nicht zur Anwendung wenn das Arbeitsverhaltnis durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag insgesamt den Bedingungen eines einschlagigen Tarifvertrages unterstellt wird der eine Befristung oder auflosende Bedingung vorsieht 26 Unwirksamkeit auf Grund einer AGB Kontrolle 305 ff BGB Bearbeiten Eine Befristungsabrede kann ausnahmsweise gegen das Verbot uberraschender AGB Klauseln nach 305c BGB verstossen 27 So wenn der Arbeitnehmer auf Grund von Vorverhandlungen uber einen Altersteilzeitvertrag mit einer zusatzlichen Befristungsabrede nicht zu rechnen brauchte 27 Eine Befristungsabrede kann auch als intransparente AGB Klausel nach 307 Abs 1 S 2 BGB unwirksam sein Nicht jede Kombination von Zeit Zweckbefristung oder Bedingung ist intransparent Im Einzelfall kann aber eine schwer nachvollziehbare Kombination von Befristungen und Bedingungen intransparent i S d 307 Abs 1 S 2 BGB und damit unwirksam sein 28 Befristung ohne Sachgrund 14 Abs 2 2a 3 TzBfG Bearbeiten Eine Befristung ist auch ohne Sachgrund wirksam unter je naheren Voraussetzungen in den ersten zwei Jahren bei Neueinstellungen 14 Abs 2 TzBfG im Fall der Neugrundung eines Unternehmens 14 Abs 2a TzBfG im Fall der Befristung eines uber 52 Jahrigen zuvor beschaftigungslosen Arbeitnehmers 14 Abs 3 TzBfG In der Praxis steht ganz im Vordergrund die sachgrundlose Befristung nach 14 Abs 2 TzBfG bei Neueinstellungen Befristung bei Neueinstellung 14 Abs 2 TzBfG Bearbeiten Nach 14 II 1 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nur zulassig 1 bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren 14 I 1 Hs 1 TzBfG 2 die auch durch eine hochstens dreimalige Verlangerung durch eine kalendermassige Befristung erreicht werden darf 14 I 1 Hs 2 TzBfG 3 insoweit nicht davon in einem Tarifvertrag 14 I 3 TzBfG oder durch Bezugnahme auf einen einschlagigen Tarifvertrag 14 I 4 TzBfG davon abgewichen wird 4 jedoch nur wenn mit demselben Arbeitgeber nicht zuvor schon ein Arbeitsverhaltnis i S d 14 II 2 TzBfG bestanden hat 29 Die Arbeitsvertragsparteien konnen die Moglichkeit zur sachgrundlosen Befristung vertraglich ausschliessen Die Benennung eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag allein reicht regelmassig nicht aus um anzunehmen dass eine entsprechende Vereinbarung vorliegt Vielmehr mussen im Einzelfall noch zusatzliche Umstande hinzutreten 30 Auch ein Dauerarbeitsplatz kann mehrfach hintereinander mit verschiedenen befristeten Arbeitnehmern besetzt werden 31 Dauer und Anzahl der Verlangerungen Zeituberschreitung und Uberschreitung der Zahl der Verlangerungen fuhren zur Unwirksamkeit der Befristung ohne Sachgrund 32 Verlangerung im Sinne des 14 Abs 1 S 1 TzBfG Eine Verlangerung i S d 14 Abs 1 S 1 TzBfG setzt nach der massgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht voraus 1 dass noch vor Ablauf der Laufzeit des bisherigen Vertrages 2 in schriftlicher Form vereinbart wird 3 dass sich die Vertragslaufzeit des Folgevertrags unmittelbar an die Laufzeit des zu verlangernden Vertrags anschliesst 4 und lediglich der Beendigungszeitpunkt hinausgeschoben wird und der Vertragsinhalt ansonsten unverandert bleibt 4a wobei es unschadlich ist wenn die Parteien deklaratorisch anlasslich der Verlangerung Anpassungen des Vertragstextes an die zum Zeitpunkt der Verlangerung geltende Rechtslage vornehmen oder Arbeitsbedingungen vereinbaren auf die der befristet beschaftigte Arbeitnehmer einen Anspruch hat 4b so dass eine Anderung der Vertragsbedingungen wahrend der Laufzeit des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag und nicht bei der Verlangerung unschadlich ist 33 dd Das Gebot der nahtlosen Fortsetzung Ein Vertrag wird nur verlangert wenn sein Ende wahrend der vereinbarten Laufzeit hinausgeschoben wird 34 Ein dazwischen liegender Tag fuhrt zu einem Neuabschluss und nicht zu einer Verlangerung Das Veranderungsverbot Wird mehr als nur das Hinausschieben des Endes vereinbart so handelt es sich um den Neuabschluss eines Vertrages der als zweiter Vertrag gegen das Vorbeschaftigungsverbot verstosst und die Befristung unwirksam macht Wird wahrend der Laufzeit eines Vertrages eine neue Wochenarbeitszeit 35 vereinbart oder eine neue hoherwertige Tatigkeit 36 ohne dass sich an der Laufzeit etwas andert so ist das kein eigenstandiger Vertrag und auch keine Verlangerung Sogar eine sich an die Vereinbarung anschliessende Verlangerung ist erlaubt und lasst die Befristung wirksam wenn sie nur die Hochstzahl oder Hochstdauer nicht uberschreitet Die Anpassung einer Verlangerung an eine neue tarifliche Situation ist auch kein Neuabschluss eines Arbeitsvertrages denn die Anderungen sind nur klarstellend und beruhen nicht auf der Vereinbarung sondern der Tarifvertrag wirkt unmittelbar und zwingend auf die Verlangerungsvereinbarung ein 37 Ansonsten ist durch eine unwirksame Verlangerung zunachst ein unbefristetes Arbeitsverhaltnis entstanden das gekundigt werden kann oder bei Vorliegen eines Sachgrunds nach 14 Abs 1 TzBfG nachtraglich erneut befristet werden kann 38 Abweichende Vereinbarungen 14 Abs 1 S 3 4 TzBfG Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlangerungen und die Gesamtdauer der Befristung uber zwei Jahre hinaus verlangert werden Die Kirchen die keine Tarifvertrage abschliessen sondern Beschlusse einer arbeitsrechtlichen Kommission umsetzen konnen diese Erweiterungen nicht durch ein Kirchengesetz einseitig einfuhren denn die Befristungsrichtlinie der EU und das TzBfG machen Abweichungen zuungunsten der Arbeitnehmerseite davon abhangig dass diese auf dem austarierten Kraftegleichgewicht der Tarifvertragsparteien beruhen Es besteht kein auf dem kirchlichen Verkundungsauftrag beruhendes Bedurfnis einseitig von der Zweijahreshochstgrenze und vom Grundsatz der hochstens dreimaligen Verlangerung abzuweichen 39 Das Vorbeschaftigungsverbot 14 Abs 1 S 2 TzBfG Zur Vermeidung von sachgrundlosen Kettenbefristungen Kettenvertrag besteht ein Vorbeschaftigungsverbot Eine sachgrundlose Befristung ist nicht zulassig wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhaltnis bestanden hat 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG Ein Verstoss dagegen macht die Befristung unwirksam und fuhrt im Regelfall zu einem unbefristeten Arbeitsverhaltnis Der Arbeitgeber dd Derselbe Arbeitgeber ist nur eine naturliche oder juristische Person die schon einmal Vertragspartner des Arbeitnehmers war mit der also schon einmal ein Arbeitsverhaltnis bestand Auf den Beschaftigungsbetrieb oder den Arbeitsplatz kommt es nicht an 40 Ein anderes Unternehmen derselben Konzernmutter ist nicht der gleiche Arbeitgeber 41 ebenso nicht eine vom fruheren Arbeitgeber gegrundete Beschaftigungsgesellschaft 42 Ein Arbeitsverhaltnis ist auch dann eine Vorbeschaftigung die die Befristung unwirksam macht wenn es nicht dem Kundigungsschutzgesetz unterfiel 43 Eine studentische Hilfskraft kann auch vorbeschaftigt sein denn der Vertrag wird dem Arbeitsvertragsrecht unterstellt und ein spezifischer Ausbildungszweck wird damit nicht verbunden 44 Derselbe Arbeitgeber ist aber nicht der ehemalige Vertragspartner eines Werkvertrages oder eines Ausbildungsvertrages Ein herkommlich gestalteter Praktikantenvertrag ist kein Arbeitsvertrag 45 Der Arzt im Praktikum AiP ist kein Arbeitnehmer 46 auch nicht ein Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft 47 und auch nicht der Studien oder Rechtsreferendar In diesen Fallen handelt es sich um Ausbildungsverhaltnisse Kein Arbeitnehmer ist auch der Ein Euro Jobber er nimmt nur eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschadigung wahr 48 Einschrankung des Vorbeschaftigungsverbotes durch das BAG dd Jedoch sieht das Bundesarbeitsgericht einen Verstoss gegen das Vorbeschaftigungsverbot dann nicht mehr als gegeben an wenn zwischen zwei Vertragen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt 49 Nach dieser Entscheidung ist derzeit davon auszugehen dass zwischen zwei zeitlich befristeten Vertragen mindestens drei Jahre liegen mussen damit der spatere Vertrag nicht als unzulassige Anschlussbefristung im Sinne des 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG angesehen wird Solange keine gesetzgeberische Neuorientierung erfolgt wird sich die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung aller Wahrscheinlichkeit nach an diesem Urteil orientieren 50 Nach einem Urteil vom 23 Januar 2019 des Bundesarbeitsgericht anderte sich die Rechtsprechung dahingehend dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG nicht zulassig ist wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhaltnis von etwa eineinhalbjahriger Dauer bestanden hat das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte Az 7 AZR 733 16 Zuvor war dies nach mehr als drei Jahren zulassig und anderte sich durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 6 Juni 2018 1 BvL 7 14 1 BvR 1375 14 Befristung bei Neugrundung 14 Abs 2a TzBfG Bearbeiten Nach der Sonderregelung des 14 Abs 2a TzBfG ist bei der Grundung eines Unternehmens eine langere Befristung auf vier Jahre moglich In den ersten vier Jahren seit Neugrundung ist dabei auch eine mehrfache Verlangerung moglich Altersbefristung 14 Abs 3 TzBfG Bearbeiten Es gibt zwei Arten von Altersbefristung mit entgegengesetzter Zielrichtung Als sachgrundlose Altersbefristung ab einem bestimmten Lebensalter ist sie vorgesehen fur altere Arbeitnehmer zu deren Anstellung ein hoherer Anreiz geschaffen werden soll als die zweijahrige sachgrundlose Befristung Als Befristung mit dem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Sachgrund eines bestimmten Lebensalters ist sie vorgesehen fur altere Arbeitnehmer die eine Altersversorgung beziehen konnen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden sollen Beide Arten von Altersbefristung sind nur zulassig soweit sie mit der Befristungsrichtlinie RL 1999 70 EG und der Gleichbehandlungsrichtlinie RL 2000 78 EG vereinbar sind Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt dass jede nicht begunstigende Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung durch einen besonderen sozialpolitischen Zweck gerechtfertigt sein muss Der sozialpolitische Zweck soll vorzugsweise in der jeweiligen gesetzlichen Regelung genau und wortlich angegeben sein oder wenigstens aus dem Kontext so feststellbar sein dass die Angemessenheit der Ausnahme im Verhaltnis zum angestrebten politische Zweck nachprufbar ist Individuelle Interessen wie Kosteneinsparung oder die Steigerung der Wettbewerbsfahigkeit sind keine anerkannten sozialpolitischen Zwecke eine gewisse Flexibilisierung der Arbeitgeber kann aber im Allgemeininteresse liegen Die Anforderungen an den Nachweis der Angemessenheit der Ausnahme sind hoch Der Mitgliedstaat tragt die Beweislast dafur Die blosse Behauptung dass ein sozialpolitischer Zweck vorliege und die Ausnahme erforderlich und angemessen sei genugt nicht 51 Sachgrundlose Altersbefristung zur erleichterten Wiedereingliederung Der EuGH erkennt an dass es eine gesteigerte Altersarbeitslosigkeit tatsachlich gibt Es halt es fur legitim diese Erscheinung ausserhalb der allgemeinen Arbeitslosigkeit zu bekampfen Er erkennt weiter an dass auch arbeitsrechtliche Schlechterstellungen eines alteren Arbeitnehmers einen Anreiz zur Einstellung bieten konnen Es gelang der Bundesrepublik aber nicht nachzuweisen dass eine gesetzliche Regelung zur Eingliederung von alteren Arbeitnehmern erforderlich ist die die unbeschrankte Befristung von uber 52 Jahre alten Arbeitnehmern vorsieht Eine derartige Regelung durfte nicht angewendet werden und wurde ab dem 1 Mai 2007 aufgehoben 52 Auch die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer unbeschrankten Befristungsmoglichkeit ab 58 durfte sich nicht nachweisen lassen 53 Der heutige Gesetzestext lautet Die kalendermassige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von funf Jahren zulassig wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhaltnisses das 52 Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhaltnisses mindestens vier Monate beschaftigungslos gewesen ist Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer offentlich geforderten Beschaftigungsmassnahme teilgenommen hat Rechtssystematisch ist die Altersbefristung mit der Neufassung nunmehr in die Nahe einer Befristung mit Sachgrund geruckt Es konnte auch diese Regelung zu weit gefasst sein und so viele Missbrauchsmoglichkeiten offenlassen dass diese Ausnahme vom Gebot der Gleichbehandlung alterer Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt ist Andererseits liegen Einschrankungen vor so dass die Unangemessenheit nicht auf der Hand liegt Es herrscht Ungewissheit 54 Altersbefristung mit dem Sachgrund Lebensalter zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Eine Regelung wonach ein Arbeitsverhaltnis mit dem 65 Lebensjahr automatisch enden soll benachteiligt den alteren Arbeitnehmer diskriminiert ihn aber nicht Die Regelung dient der Vollbeschaftigung durch Schaffen neuer Nachfrage und begunstigt den Zugang Jungerer zum Arbeitsmarkt Die Regelung ist jedenfalls dann nicht unverhaltnismassig wenn sie einen Arbeitnehmer trifft der in den Genuss einer angemessenen Altersversorgung kommt 55 Eine tarifliche Regelung wonach ein Arbeitsverhaltnis mit einem Flugpiloten mit dem Erreichen des 60 Lebensjahres endet ist gerechtfertigt weil die Tarifvertragsparteien zu einer generalisierenden Regelung berechtigt sind und vom Eintreten einer verminderten korperlichen Leistungsfahigkeit mit Gefahrdungspotential ausgehen durfen 56 Fur fliegendes Personal ausserhalb des Cockpits gibt es keine Einschatzung international anerkannter Fachleute dass ab dem 60 Lebensjahr eine korperliche Minderleistungsfahigkeit mit Gefahrdungspotential eintritt Eine Altersgrenze mit 60 benachteiligt nicht nur sondern diskriminiert auch 53 57 Das Verhaltnis zur Sachgrundbefristung Bearbeiten Die Vereinbarung eines Sachgrundes fur eine Befristung schliesst im Normalfall nicht aus dass sich der Arbeitgeber bei Fehlen eines Sachgrundes auf die Zulassigkeit einer sachgrundlosen Befristung nach 14 Abs 2 TzBfG beruft 58 Die sachgrundlose Befristung darf auch vereinbart werden wenn ein Sachgrund vorliegt Ein mit Sachgrund befristeter Vertrag kann auch innerhalb der Zwei Jahres Frist bis zu drei Mal ohne Sachgrund verlangert werden wenn der Vertrag auch ohne Sachgrund wirksam gewesen ware 59 Falsche Reihenfolge Die sachgrundlose Befristung nach der Sachgrundbefristung ist unzulassig denn sie ist keine Erstbefristung mehr Die Sachgrundbefristung nach einer sachgrundlosen Befristung ist nicht schon auf Grund der Reihenfolge unzulassig denn es gibt kein Verbot der Vorbeschaftigung fur Sachgrundbefristungen Eine Ausnahme gilt bei einer vorherigen Befristung zur Erprobung da der Arbeitgeber hier bereits Gelegenheit hatte die Leistung des Arbeitnehmers zu uberprufen Befristungen mit Sachgrund Bearbeiten Uberblick Bearbeiten Gibt es einen sachlichen Grund fur die Befristung sog Sachgrundbefristung von Arbeitsverhaltnissen 60 ist diese ebenfalls zulassig Das Gesetz 14 Abs 1 TzBfG zahlt sachliche Grunde auf Es beschrankt sich dabei auf die gangigsten Beispiele die nicht abschliessend sind Als sachlicher Grund gilt danach wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorubergehend besteht die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt um den Ubergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschaftigung zu erleichtern der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschaftigt wird die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt die Befristung zur Erprobung erfolgt in der Person des Arbeitnehmers liegende Grunde die Befristung rechtfertigen der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergutet wird die haushaltsrechtlich fur eine befristete Beschaftigung bestimmt sind und er entsprechend beschaftigt wird oder die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht Im Folgenden werden einige Unwirksamkeitsgrunde aufgezeigt Vorubergehender Arbeitsbedarf 14 Abs 1 S 2 Nr 1 TzBfG Bearbeiten Der Mehrbedarf wird nicht exakt definiert Nur der Mehrbedarf rechtfertigt eine Befristung nicht der schwankende Grundbedarf bei dem nachhaltiges Sinken des Beschaftigungsbedurfnisses durch betriebsbedingte Kundigungen zu bewaltigen ist 61 Die blosse Unsicherheit uber kunftigen Arbeitsanfall rechtfertigt keine Befristung 62 Die Prognose fur den Wegfall des Beschaftigungsbedurfnisses wird generell fur eine Vielzahl von Arbeitnehmern oder Organisationseinheiten getroffen nicht aber speziell fur jeden einzelnen befristeten Arbeitnehmer 63 Die Befristung geht zeitlich uber das Abarbeiten des Mehrbedarfs hinaus 64 Der Mehrbedarf ist nicht mehr vorubergehend Funf Jahre und mehr sind Dauerbedarf der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist zumutbar Die Prognose wird nach Vertragsschluss erstellt und nicht zeitnah vor Vertragsschluss 65 In besonderen Fallkonstellationen des vorubergehenden Bedarfs Saisonarbeit z B Freilichtbuhne Der Arbeitnehmer wird zwar im Saisonbetrieb beschaftigt aber ausserhalb des Saisonbereichs 66 Projektbefristung z B vereinbarte Notgrabungen bei einem Bauvorhaben Willkurliche Aufspaltung einer Daueraufgabe in einzelne Teile 67 Ressortforschung ohne Wissenschaftsfreiheit 68 ModellversuchMeistens rechtfertigt ein Modellversuch eine Befristung nicht weil man damit rechnet dass wenigstens Teile des Modellversuchs fortgefuhrt werden konnen und deshalb bei Abschluss des Arbeitsvertrages gerade keine Prognose moglich war dass der Beschaftigungsbedarf nur vorubergehend ist 69 Dies gilt auch fur den Schulversuch 70 Personalerhalt fur einen derzeit nicht benotigten SpezialistenDer Personalerhalt ist kein Rechtfertigungsgrund fur eine Befristung weil uberhaupt kein Bedarf besteht also auch kein vorubergehender 71 Politisches Hilfspersonal von Wahlgremien z B FraktionenSchreibkraft ihre Arbeitsleistung hangt nicht von einer Zugehorigkeit zur Partei oder Wahlervereinigung ab 72 Vereinbarte Prozessbeschaftigung vor Urteil erster InstanzWenn nur mundlich getroffen Kommen Sie meinetwegen wieder bis der Prozess erster Instanz zu Ende ist bei schriftlicher Vereinbarung ist die vereinbarte Prozessbeschaftigung wirksam 73 Vertretungsbefristung 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG Bearbeiten Der Grund fur die Befristung liegt in Vertretungsfallen darin dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorubergehend an der Arbeitsleistung verhinderten Arbeitnehmer in einem Rechtsverhaltnis steht und mit der Ruckkehr dieses Arbeitnehmers rechnet Damit besteht an der Wahrnehmung der Tatigkeit durch einen Vertreter von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedurfnis Es muss sichergestellt sein dass die Beschaftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers nur wegen des Arbeitskraftebedarfs erfolgt der durch die vorubergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht Fehlt dieser Zusammenhang so ist der Befristungsgrund der Vertretung nicht gegeben 74 und die Befristung ist unwirksam In folgenden Fallen besteht die Kausalitat nicht Der Arbeitnehmer wird langer beschaftigt als der Vertretene abwesend ist 75 Der befristete Arbeitnehmer wird hoherwertiger beschaftigt als der Vertretene 76 oder er erhalt Aufgaben die der Vertretene mangels Vorbildung gar nicht erfullen konnte 77 Der Arbeitnehmer wird anders beschaftigt als der Vertretene 78 Beim Vertretenen ist offen ob er uberhaupt wieder an den Arbeitsplatz zuruckkehren kann und will Dies gilt insbesondere wenn der Vertretene bei Nichtgenesung auch ganz ausscheiden will In diesem Fall ist keine Prognose moglich dass der Bedarf an der Arbeitskraft nur vorubergehend ist 79 Bei einer mittelbaren Vertretung wird die Vertretungskette nicht bei Vertragsschluss dokumentiert und nach aussen manifestiert z B Arbeitsvertrag Vorlage an Betriebsrat Personalrat Einstellen in den Geschaftsverteilungsplan einer Behorde 74 80 81 Es gibt gar keine zu vertretende Person es sollen z B nur vorhandene Stellen im offentlichen Dienst vorubergehend genutzt werden 82 Die gleichgelagerte Problematik besteht auch bei der Elternzeitvertretung nach 21 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz BEEG Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung 14 Abs 1 S 2 Nr 4 Bearbeiten Verbandstrainer im Sport 83 Nur beim Vereinstrainer nimmt die Motivationskraft so stark ab dass eine Befristung gerechtfertigt ist 84 Es gibt keine allgemeine Sportbefristung Der Befristungsgrund liegt bei den offentlichen Arbeitgebern meist nur im Kunst und Rundfunkbereich vor Mit abnehmender Sprachfertigkeit kann die Befristung der Arbeitsvertrage von Muttersprachlern im Hochschul und Schuldienst nicht mehr gerechtfertigt werden denn es ist anerkannt dass die Sprachfertigkeit eines Muttersprachlers bei Abwesenheit vom Herkunftsland nicht mehr abnimmt 85 Befristung zur Erprobung 14 Abs 1 S 2 Nr 5 Bearbeiten Es kann nicht dargelegt werden dass die normale Probezeit nicht ausreicht 86 Bei Befristungen zur Probezeitverlangerung kann nicht dargelegt werden dass der Arbeitnehmer sich tatsachlich nicht bewahrt hat und dennoch weiterbeschaftigt werden soll 87 Haushaltsbefristung 14 Abs 1 S 2 Nr 7 Bearbeiten Die Haushaltsbefristung die nur fur den offentlichen Dienst im weiteren Sinne gilt gibt es in zwei Varianten Die Befristung wegen vorubergehendem Bedarf wenn eine im Stellenplan enthaltene und konkret bezeichnete Beamten oder Angestelltenstelle vorubergehend frei ist 88 89 oder wenn der Gesetzgeber von seinem Recht Gebrauch macht vorubergehend Haushaltsmittel fur eine vorubergehende Beschaftigung zur Verfugung zu stellen 90 Unklar ist inwieweit die Haushaltsbefristung uberhaupt richtlinienkonform und zulassig ist 91 Das Urteil des Europaischen Gerichtshofs wird noch erwartet Typische unzulassige Haushaltsbefristungen Die Befristung erfolgt aufgrund eines pauschalen kunftig wegfallend Vermerks im Stellenplan des Haushaltsplans fur mehrere Stellen ohne Einzelbenennung der Stelle 65 Es besteht Dauerbedarf und nicht nur vorubergehender Bedarf an der Arbeitsleistung 92 93 Der vorubergehende Bedarf ist vorhanden aber nicht definiert und dokumentiert und auf den Befristeten zugeschnitten sondern auf eine Vielzahl von Personen 94 Der Arbeitnehmer wird mit Aufgaben beschaftigt denen die vorubergehenden Haushaltsmittel nicht gewidmet sind 95 Die vorubergehenden Haushaltsmittel sind eingestellt der Zweck ist auch ein vorubergehender aber die tatigkeitsbezogene Zwecksetzung ist im Haushalt nicht wenigstens als Anmerkung enthalten 96 Unbenannte Sachgrunde 14 Abs 1 S 1 TzBfG Bearbeiten Die Aufzahlung von Sachgrunden fur die Befristung von Arbeitsvertragen in 14 Abs 1 Satz 2 Nr 1 8 TzBfG ist nicht abschliessend Andere Sachgrunde konnen die Befristung von Arbeitsvertragen jedoch nur rechtfertigen wenn sie den in 14 Abs 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmassstaben entsprechen 97 Institutioneller Rechtsmissbrauch 242 BGB Bearbeiten Auch eine Befristungsabrede die fur sich betrachtet eigentlich wirksam ist muss auf Grund der Vorgabe des EuGH siehe oben Europaische Befristungskontrolle und deren Umsetzung durch das BAG unter dem Gesichtspunkt des sogenannten institutionellen Rechtsmissbrauchs 242 BGB gepruft werden 98 An einen solchen bei Vorliegen eines Sachgrundes nur ausnahmsweise anzunehmenden Rechtsmissbrauch sind hohe Anforderungen zu stellen Dabei sind alle Umstande des Einzelfalls insbesondere die Gesamtdauer und Anzahl der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Vertrage zu berucksichtigen 99 Die Prufung eines institutionellen Rechtsmissbrauchs ist insbesondere bei der Vertretungsbefristung relevant Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschaftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbrauchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eroffneten Befristungsmoglichkeit darstellen wenn er gegenuber einem bereits langjahrig beschaftigten Arbeitnehmer trotz der tatsachlich vorhandenen Moglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Vertrage zuruckgreift Zu berucksichtigen ist ausserdem die Laufzeit der einzelnen befristeten Vertrage sowie die Frage ob und in welchem Masse die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich hinter dem zu erwartenden Vertretungsbedarf zuruckbleibt Wird trotz eines tatsachlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhaltnisse vereinbart liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs naher als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zuruckbleibt Bei der Gesamtwurdigung konnen daneben zahlreiche weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen Zu denken ist dabei insbesondere an branchenspezifische Besonderheiten etwa bei Saisonbetrieben Auch konnen bei der Gesamtbeurteilung grundrechtlich gewahrleistete Freiheiten von betrachtlicher Bedeutung sein Dies gilt insbesondere fur die in Art 5 Abs 1 GG gewahrleistete Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film aber auch fur die in Art 5 Abs 3 GG garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft Forschung und Lehre 100 Das BAG enthalt sich zwar naherer quantitativer Angaben dazu wo die zeitlichen und oder zahlenmassigen Grenzen fur einen Missbrauch genau liegen hat aber grobe Orientierungshilfen gegeben 101 Betragt die Dauer der Kettenbefristung nicht mehr als 2 Jahre ist dies nach der Wertung des 14 Abs 2 TzBfG ein unter allen Umstanden unproblematischen Bereich 102 Wird der 2 Jahres Zeitraum um ein Mehrfaches uberschritten kann ein Missbrauch indiziert werden In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber regelmassig die Moglichkeit die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstande zu entkraften 102 Bisher hat das BAG in Einzelfallen wie folgt entschieden Bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhaltnissen sowie keinen weiteren vom Arbeitnehmer vorzutragenden Umstanden hat das BAG keine Anhaltspunkte fur einen Missbrauch gesehen 103 Bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschaftigung zur Deckung eines standigen Vertretungsbedarfs werde ein vom Arbeitgeber widerlegbarer Missbrauch indiziert 104 Bei einer Gesamtdauer von 13 Jahren ist eine Missbrauchskontrolle veranlasst bei der samtliche Umstande des vorliegenden Einzelfalls zu berucksichtigen sind 105 dd Benachteiligungsverbot fur Betriebsrate 78 S 2 BetrVG Bearbeiten Nach 78 S 2 BetrVG durfen Betriebsratsmitglieder nicht wegen ihrer Tatigkeit benachteiligt werden Die Befristungsabrede kann als solche unwirksam sein wenn dem Betriebsratsmitglied nur wegen seiner Betriebsratstatigkeit lediglich ein befristetes statt eines unbefristeten Arbeitsverhaltnisses angeboten wird 106 Eine andere Frage ist ob dem Betriebsratsmitglied unter Verstoss gegen 78 S 2 BetrVG ein Folgevertrag verweigert wird weil er Betriebsratsmitglied ist Aus 78 S 2 BetrVG folgt anders als im Fall einer Massregelung im Sinne des 612a BGB dann ein Anspruch auf einen Folgevertrag Dabei gilt eine abgestufte Darlegungs und Beweislast 107 Besonderheiten bei der Zweckbefristung Bearbeiten Die haufige Form der Befristung ist die Zeitbefristung wenn der Vertrag zu einem im Kalender bestimmten Zeitpunkt endet Weniger verbreitet ist die Zweckbefristung wenn der Vertrag mit dem Erreichen eines im Arbeitsvertrag bezeichneten Ziels enden soll Da dem Arbeitgeber die Kundigung nach dem Kundigungsschutzgesetz erspart wird muss das Vertragsende so klar bestimmt sein dass der Arbeitnehmer erkennen kann unter welchen Bedingungen und in welchem Zeitrahmen es eintreten soll Die Angabe bis zur Stilllegung der Maschine in der Halle 9 genugt dieser Anforderung nicht denn sonst hatte es der Arbeitgeber in der Hand zu jedem ihm genehmen Zeitpunkt und aus jedem Motiv heraus das Arbeitsverhaltnis zu beenden 108 Der Vertrag endet wenn der Zweck erreicht ist und zwei Wochen nachdem dem Arbeitnehmer eine schriftliche Unterrichtung zugegangen ist wann der Zweck erreicht ist 15 Abs 2 TzBfG Es genugt zur Beendigung des Arbeitsverhaltnisses nicht wenn nur der Zweck erreicht oder nur die Unterrichtung erfolgt ist Bei Schwerbehinderten muss das Integrationsamt der Beendigungsmitteilung vorher zustimmen 109 Ist der Zweck erreicht und unterlasst es der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Erreichung des Zwecks mitzuteilen und beschaftigt er ihn weiter so lasst sich der vorubergehende Bedarf nicht mehr mit dem zu erreichenden Zweck rechtfertigen Der Sachgrund ist dann nur vorgeschoben die Befristung ist unzulassig und damit unwirksam 110 Dauerarbeitsverhaltnis durch Weiterarbeit nach Ende der Laufzeit BearbeitenEin kalendermassig befristetes Arbeitsverhaltnis endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit Wird das Arbeitsverhaltnis danach fortgesetzt so wird es mit dem bisherigen Inhalt zum Dauerarbeitsverhaltnis 15 Abs 5 TzBfG Es ware auch denkbar durch Gesetz einen anderen Zeitraum festzulegen oder die bisherige Laufzeit noch einmal zu wiederholen oder dem Arbeitnehmer eine hohere Vergutung zuzusprechen Der Gesetzgeber gab jedoch einer Regelung den Vorzug die davon ausgeht dass das Dauerarbeitsverhaltnis das ubliche Arbeitsverhaltnis sein soll und dass in der Fortsetzung des Arbeitsverhaltnisses beide Parteien zum Ausdruck bringen dass sie das Arbeitsverhaltnis ohne neuerliche Befristung fortsetzen wollen 111 Der Eintritt eines Dauerarbeitsverhaltnisses wird aber von mehreren Voraussetzungen abhangig gemacht Zunachst darf zwischen den Parteien keine anderweitige Abmachung getroffen sein Das bisherige Arbeitsverhaltnis setzt sich nicht fort wenn geanderte Arbeitsbedingungen vereinbart wurden oder ein erneuter befristeter Arbeitsvertrag mit einem anderen oder dem gleichen Befristungsgrund Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleistung im Wissen und Wollen fortsetzen den bisherigen Arbeitsvertrag zu erfullen Dies ist nicht der Fall wenn er einen Vertrag mit einem Dritten schliesst etwa mit einem Arbeitverleiher oder einem Unternehmer der nach einer sonstigen Vertragsgestaltung Personal bei Dritten einsetzt Drittbezogener Personaleinsatz 111 Es muss sich um die Fortsetzung eines Arbeitsverhaltnisses handeln Eine Tatigkeit die typischerweise von freien Mitarbeitern erbracht wird bringt nicht den Willen zur Fortsetzung eines Arbeitsverhaltnisses zum Ausdruck insbesondere dann wenn sie zwischen den Parteien schon einmal ausdrucklich als freie Mitarbeit vereinbart war Die Fortsetzung muss unmittelbar im Anschluss an den befristeten Arbeitsvertrag erfolgen Eine Wiederaufnahme der Arbeit elf Tage nach Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages genugt nicht Die vertraglich geschuldete Arbeit muss tatsachlich ausgefuhrt werden ein blosses Erscheinen am Arbeitsplatz verbunden mit dem Angebot der Arbeitskraft genugt nicht 112 Die Arbeitsleistung muss mit Wissen des Arbeitgebers fortgefuhrt worden sein Bei nicht inhabergefuhrten Betrieben muss ein Reprasentant des Arbeitgebers mit Arbeitsrechtsbefugnis von der Weiterarbeit gewusst haben Dies sind in der Regel die zustandigen Vorstandsmitglieder und Geschaftsfuhrer Reprasentant des Arbeitgebers mit Arbeitsrechtsbefugnis ist aber auch der Verwaltungsdirektor des Kommunalverbandes Ruhrgebiet 113 der Rektor und der Kanzler einer Hochschule und ausdrucklich bevollmachtigte Mitarbeiter der Verwaltungsdezernate nicht aber Dekane Lehrstuhlinhaber und Direktoren von Universitatsinstituten 112 der Leiter der Schulbehorde und die von ihm ausdrucklich bevollmachtigten Verwaltungsmitarbeiter nicht der Rektor einer Schule 114 Der Arbeitgeber darf der Weiterarbeit nicht rechtzeitig widersprochen haben Ein Widerspruch liegt vor wenn der Arbeitgeber erklart dass die Weiterarbeit nicht entgegennehmen werde und dass er die Verlangerung des Arbeitsverhaltnisses nicht eintreten lassen wolle Fur den Widerspruch ist keine bestimmte Form vorgesehen er kann auch mundlich erklart werden oder in einem tatsachlichen Verhalten zum Ausdruck kommen Er kann insbesondere dadurch erklart werden dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen neuen befristeten Vertrag anbietet 112 Allerdings liefe ein schon im Arbeitsvertrag erklarter Widerspruch der einseitig zwingenden Wirkung des 22 Abs 1 TzBfG zuwider Die in 15 Abs 5 TzBfG angeordnete Rechtsfolge des Eintritts der Fiktion wurde vollstandig abbedungen Auf die durch eine etwaige Weiterarbeit eintretende Rechtsfolge kann nicht von vornherein verzichtet werden Um eine Umgehung von 22 Abs 1 TzBfG auszuschliessen ist ein zeitlicher Zusammenhang mit dem vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit erforderlich Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen wenn der Widerspruch zu einem Zeitpunkt erklart wird in dem bereits ein Rechtsstreit uber die Wirksamkeit der Befristung anhangig ist und der Arbeitgeber sich gegen die Klage verteidigt 115 Der Widerspruch muss unverzuglich erfolgen Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Kenntnis des Arbeitgebers oder seines Reprasentanten von der Weiterarbeit des Arbeitnehmers uber die Vertragslaufzeit hinaus Wenn der Reprasentant die Arbeitsleistung in der irrigen Annahme annimmt dass der Vertrag noch laufe andert sich durch diesen Irrtum am Fristbeginn nichts Allerdings steht dem Arbeitgeber noch ein Zeitraum zur Einholung von Rechtsrat und zur Entschlussfassung zur Verfugung Dieser Zeitraum betragt aber nicht 18 Tage und mehr 113 Auch der Widerspruch zwei Wochen nach Beginn der tatsachlichen Weiterarbeit ist zu spat 114 Eine Feststellungsklage auf Bestehen eines Arbeitsverhaltnisses ist nicht an eine Drei Wochenfrist gebunden wenn ihm ein kalendermassig befristetes Arbeitsverhaltnis vorausgeht 113 Vorzeitige Beendigung des befristeten Arbeitsverhaltnisses BearbeitenEin befristetes Arbeitsverhaltnis kann wahrend seiner Laufzeit nicht gekundigt werden es sei denn dass das Kundigungsverbot einzelvertraglich oder tarifvertraglich aufgehoben wurde 15 Abs 3 TzBfG Wird das Arbeitsverhaltnis entgegen dem Kundigungsverbot zu Unrecht gekundigt muss dennoch die Klagefrist von drei Wochen eingehalten werden 116 Daruber hinaus gibt es fur Arbeitnehmer folgende Moglichkeiten das befristete Arbeitsverhaltnis vorzeitig zu beenden Arbeitsvertrage deren Befristung fur die Lebenszeit einer Person oder fur langere Zeit als funf Jahre abgeschlossen wurden konnen vom Arbeitnehmer nach Ablauf von funf Jahren mit einer Kundigungsfrist von 6 Monaten gekundigt werden 15 Absatz 4 TzBfG Der Arbeitnehmer kann aus wichtigem Grund ausserordentlich kundigen 626 Absatz 1 BGB Ist die Befristung wegen des Mangels der Schriftform unwirksam kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekundigt werden 16 Satz 2 TzBfG Der Entfristungsprozess BearbeitenKlagefrist Bearbeiten Will ein Arbeitnehmer geltend machen dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages Entfristungs Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben dass das Arbeitsverhaltnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist 17 TzBfG Halt der Arbeitnehmer die Frist nicht ein so hat das Arbeitsgericht auf seinen Antrag hin die Klage nur nachtraglich zuzulassen wenn er trotz aller ihm zuzumutenden Sorgfalt verhindert war die Klage zu erheben Dieser Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulassig 17 TzBfG i V m 5 KSchG 117 Ansonsten wird die Klage abgewiesen Umfang der Klage Bearbeiten Enthalt die Klage nur den Antrag auf Entfristung des Arbeitsverhaltnisses so ist nicht auch uber einen moglichen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages z B aufgrund einer Zusage mit zu entscheiden 112 Ist die Klage nur auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kundigung gerichtet so umfasst sie nicht auch die Entfristung des gekundigten Vertrages 118 Mehrere formulierte Klagebegehren konnen aber miteinander verbunden werden Weiterbeschaftigungsanspruch wahrend des Prozesses Bearbeiten Wird im Instanzenzug festgestellt dass eine Befristung unwirksam ist so hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschaftigungsanspruch bis zur Rechtskraft des Urteils wenn er eine Verurteilung dieses Inhalts beantragt 119 Die Prozessbeschaftigung ist eine verfassungsrechtlich erzwungene Weiterbeschaftigung 120 Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf Wertersatz der von ihm geleisteten Arbeit der dem ortsublichen Entgelt entspricht das ein Tariflohn sein kann Es besteht kein Anspruch auf Urlaub Urlaubsgeld Weihnachtsgratifikation und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle 121 Auch vor Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung kann eine Weiterbeschaftigung auf vertraglicher Grundlage erfolgen Die Weiterbeschaftigung stellt einen Sachgrund fur eine Befristung dar Die Befristung ist aber nur zulassig wenn sie schriftlich vereinbart wurde 122 Beendigung des Entfristungsprozesses Bearbeiten Wenn die Befristung unzulassig ist rechtzeitig angegriffen wurde und deswegen unwirksam ist wird durch Urteil festgestellt dass das Arbeitsverhaltnis durch die Befristung nicht beendet ist Die unterlegene Partei hat die Moglichkeit Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen Wenn die Befristung zulassig ist und wirksam ist wird die Klage abgewiesen Die unterlegene Partei hat die Moglichkeit Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen Beendigung des Entfristungsprozesses durch Vergleich Bearbeiten Durch Vergleich kann der Entfristungsprozess ebenfalls beendet werden Verbreitet ist die befristete Weiterbeschaftigung oder die Anerkennung der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses gegen Zahlung einer Geldsumme Die in einem Vergleich vereinbarte befristete Weiterbeschaftigung ist als besonderer Sachgrund anerkannt und bedarf keiner zusatzlichen Rechtfertigung z B einen nur vorubergehenden Bedarf Der Vergleich unterliegt keiner weiteren Befristungskontrolle mehr 123 Eine erneute Klage ware zulassig aber nicht begrundet 124 Beendigung des Entfristungsprozesses gegen Abfindung Bearbeiten Nicht nur das Dauerarbeitsverhaltnis auch das befristete Arbeitsverhaltnis kann gegen Zahlung einer Abfindung fur den Verlust des Arbeitsplatzes einer Entlassungsentschadigung beendet werden 125 Die Entlassungsentschadigung unterliegt nicht den Sozialabgaben fur Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung weil diese nur aus dem Entgelt fur geleistete Arbeit zu bezahlen sind und nicht fur den Ausgleich des Verlusts einer zukunftigen Erwerbsaussicht Ruckstandige Lohnanteile unterliegen den Sozialabgaben 126 Die Entlassungsentschadigung unterliegt aber der Einkommensteuer Freibetrage und ermassigte Steuersatze sind nicht vorgesehen Die Progressionswirkung die durch die mogliche Zusammenballung von Einkunften durch eine Einmalzahlung entstehen kann wird durch die Funfteilungsregelung abgemildert 34a Abs 1 Satz 2 EStG Abmilderung der Steuerprogression bei Abfindungen Bearbeiten Die Abmilderung gilt nur fur die Entlassungsentschadigung und nicht fur Lohnanteile die im Vergleich mitvereinbart wurden Eine Zusammenballung der Einkunfte liegt vor wenn es im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Entlassungsentschadigung insgesamt zu einer uber die normalen Verhaltnisse hinausgehenden Zusammenballung von Einkunften kommt Keine Abmilderung gibt es fur Abfindungen die nicht uber den entgangenen und nach Vertragslage zu erwartenden Gewinn hinausgehen 127 Die Zusammenballung ist nicht mehr gegeben wenn sich eine Entschadigungszahlung auf zwei oder mehrere Veranlagungszeitraume verteilt 128 Vereinbarungswidrig zu spat ausgezahlte Entlassungsentschadigungen konnen auf Antrag auf das vereinbarte Jahr des Zuflusses zuruckbezogen werden und der schon bestandskraftige Steuerbescheid fur das Zuflussjahr kann geandert werden 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO 129 Muss eine uberzahlte Entlassungsentschadigung zuruckbezahlt werden so ist die Ruckzahlung die Korrektur einer Einmalzahlung wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskraftig geworden ist Ist der Steuerbescheid schon bestandskraftig so ist er auf Antrag zu andern 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO Die Einkommensteuer wird nach der Funfteilungsregelung wie folgt angesetzt Der Empfanger einer Abfindung erhalt monatlich 2 500 brutto Im Juli nimmt er seine Entfristungsklage zuruck und erhalt eine Abfindung von drei Monatsgehaltern Ab Juli erhalt er von seinem neuen Arbeitgeber nur noch ein Bruttomonatsgehalt von 2 000 Es ist nach folgendem Muster zu rechnen Das normale Einkommen betragt 7 2 500 17 500 5 2 000 10 000 Bruttojahreslohn 27 500 Einkommensteuer hieraus 5 025 Die Abfindung betragt 3 2 500 7 500 Ein Funftel hieraus sind 1 500 Bruttojahreslohn 27 500 Bemessungsgrundlage 29 000 Einkommensteuer hieraus 5 491 Die Differenz betragt 466 Fur drei Bruttomonatsgehalter fallt an der dreifache Differenzbetrag 3 466 1 398 Einkommensteuer fallt an mit insgesamt 5 025 1 398 6 433 Es waren zu versteuern gewesen bei unmittelbarer Addition von Bruttojahreslohn 27 500 Abfindung 7 500 35 000 Einkommensteuer hieraus 7 458 so dass durch die Funfteilungsmethode eine Abmilderung der Progression entsteht von 1 025 Die Funfteilungsmethode ist auch im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berucksichtigen der Arbeitgeber hat den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne die Entlassungsentschadigung festzustellen Wenn dieser Ansatz unterbleibt wird er bei der Einkommensbesteuerung auf Antrag nachgeholt werden Wie Einkommen ist auch Arbeitslosengeld bei der Steuerberechnung steuersatzerhohend zu berucksichtigen 130 Besondere Gruppen von Beschaftigten BearbeitenArbeitnehmer des offentlichen Dienstes Bearbeiten Befristung Bearbeiten Fur Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen gelten im Tarifgebiet West fur hergebrachte Angestelltenpositionen Sonderregelungen ebenso in den Bundeslandern Baden Wurttemberg Bayern Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland und Schleswig Holstein Die Sonderregelungen gelten nicht fur Arbeiter wie Kraftfahrer 131 Kfz Handwerker 132 Fluggastkontrolleure 133 Fernmeldemechaniker 134 und Waldarbeiter Sachgrundbefristungen uber funf Jahre sind unzulassig Der Arbeitsvertrag ist wirksam aber die Befristung ist unwirksam Sachgrundlose Befristungen sind zwingend und unmittelbar auf mindestens sechs Monate befristet auch wenn im Arbeitsvertrag ein geringerer Zeitraum angegeben ist Der Vertrag soll 12 Monate nicht unterschreiten Bei Arbeitsvertragen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei Befristungen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit Auflosende Bedingung bei Erwerbsminderung Bearbeiten Die Tarifvertrage der offentlichen Arbeitgeber sehen vielfach eine auflosende Bedingung fur den Fall des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente vor Trotz der einschrankenden Auslegung durch das BAG werden in der Praxis vom Arbeitnehmer die einzuhaltende Frist und Form oft nicht gewahrt Eine aktuelle einschlagige Entscheidung ist BAG Urteil vom 23 Juli 2014 7 AZR 771 12 NZA 2014 1341 In Anderung seiner bisherigen Rechtsprechung beginnt danach die zumeist einzuhaltende Frist nicht mehr mit dem Zugang des Rentenbescheides sondern erst mit dem Zugang der daran anknupfenden Mitteilung des Arbeitgebers das Arbeitsverhaltnis ende aufgrund des Rentenbescheids 135 Arbeitnehmer des offentlichen Dienstes in einzelnen Bundeslandern Bearbeiten In Baden Wurttemberg Brandenburg und seit Mitte 2011 auch in Nordrhein Westfalen unterliegt die Befristung eines Arbeitsverhaltnisses aufgrund des jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzes der Beteiligung des Personalrats Dies bedeutet dass die Zustimmung zur begehrten Massnahme erforderlich ist Erfolgt die Befristung des Arbeitsverhaltnisses ohne Zustimmung des Personalrats so ist der Arbeitsvertrag zwar wirksam die Befristung aber unwirksam Es entsteht ein Dauerarbeitsverhaltnis Eine nachtragliche Zustimmung des Personalrats heilt die Unwirksamkeit nicht Wenn eine sachgrundlose Befristung oder eine Befristung mit einem bestimmten Sachgrund scheitert so kann sich der Arbeitgeber im nachfolgenden Entfristungsprozess nicht auf einen zulassigen Sachgrund berufen weil zu diesem Sachgrund die Zustimmung des Personalrats nicht erteilt ist Die Zustimmung nur zur Befristung genugt nicht 136 Die Regelung gilt nicht fur die Bundesbehorden in den genannten Landern und sie gilt auch nicht in anderen Bundeslandern 137 Die Regelung ist verfassungskonform und stand derzeit ihres In Kraft Tretens nicht im Widerspruch zum Bundesrecht Nach In Kraft Treten des TzBefrG konnte jedoch keine Zustandigkeit des Landes mehr bestehen weil der Bund das Recht der Befristung jetzt umfassend gesetzlich geregelt hat 138 Wissenschaftliches und kunstlerisches Personal Bearbeiten Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird die Befristungsrichtlinie 1990 70 EG vom 28 Juni 1990 fur den Wissenschaftsbereich umgesetzt Wissenschaftliches und kunstlerisches Personal mit akademischer Ausbildung kann bis zu sechs Jahren befristet beschaftigt werden Darunter fallen auch Arzte Nach einer Promotion ist ungeachtet einzelner Ausnahmeregelungen nochmals eine Befristung von bis zu sechs Jahren zulassig in der Medizin von neun Jahren Die Zulassigkeit dieser sog Qualifikations Befristung hangt auch im Einklang mit dem Recht der Europaischen Union weiterhin davon ab dass der oder die Beschaftigte im Rahmen der ubertragenen Aufgaben auch der eigenen wissenschaftlichen Weiter Qualifizierung widmen kann Dabei muss nicht zwingend eine Moglichkeit zur Promotion oder Habilitation eingeraumt werden um durch eine eigenstandige Forschungsleistung den Wissensstand der jeweiligen Disziplin bzw des jeweiligen Forschungsfeldes zu erweitern 139 Die befristete Beschaftigung des wissenschaftlichen und kunstlerischen Personals bezweckt die Qualifizierung des wissenschaftlichen und kunstlerischen Nachwuchses sowie die Sicherung der Innovation in Forschung und Lehre Eine Befristung kann somit auch fur die Beschaftigung von wissenschaftlichen Hilfskraften gewahlt werden insofern deren Tatigkeiten in Zusammenhang mit der Gewinnung neuer Erkenntnisse stehen Implizit ausgenommen von der Befristung sind damit Beschaftigte mit uberwiegend Daueraufgaben 140 z B mit einem Aufgabenzuschnitt einer Lehrkraft fur besondere Aufgaben bzw eines Lektors denn diese Beschaftigten sind nicht wissenschaftlich im Sinne der Forschung tatig sondern vermitteln den aktuellen Stand des Wissens sowie praktische Kenntnisse und Fahigkeiten 141 Weiters gilt die Qualifikations Befristung nicht fur Hochschullehrerinnen und lehrer deren Vertrage nach dem TzBefrG befristet werden konnen also auch nicht fur Juniorprofessoren Soweit fur diese Personengruppe befristete Beschaftigungsverhaltnisse uberhaupt eingerichtet werden stutzt sich deren Befristung meist auf entsprechende spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen in den Hochschulgesetzen der Lander Neben der Qualifikations Befristung gibt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz WissZeitVG auch die Moglichkeit der sog Drittmittelbefristung wenn die Beschaftigung uberwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird und die Finanzierung fur eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und die Aufgabe keine Daueraufgabe der beschaftigenden Einrichtung ist 67 und der Mitarbeiter uberwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschaftigt wird Diese Sachgrundbefristung gilt auch fur nichtwissenschaftliches und nichtkunstlerisches sog akzessorisches Personal Die Befristung kann nur auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gestutzt werden wenn im Arbeitsvertrag angegeben ist dass sie auf diesem Gesetz beruht Es besteht ein Zitiergebot Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz enthalt auch familienfreundliche Komponenten wobei sich die Zulassigkeitsdauer bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind verlangert Einen Rechtsanspruch auf eine Verlangerung ihrer befristeten Arbeitsvertrage nicht nur eine Verlangerung der Hochstbefristungsdauer wegen Mutterschutz oder Elternzeit haben zwar wissenschaftliche Mitarbeiter in der sog Qualifikations Befristung Hier verlangert sich das befristete Beschaftigungsverhaltnis mit Einverstandnis der Beschaftigten Es genugt daher eine entsprechende Nachricht an den Arbeitgeber Dies gilt aber nicht fur wissenschaftliche Mitarbeiter mit Zeitvertragen aus Drittmitteln Es besteht bei letzteren seitens der Eltern kein allgemeiner Rechtsanspruch auf eine Verlangerung eines Zeitvertrages als wissenschaftlicher Mitarbeiter aus Grunden der Kinderbetreuung Von verschiedenen Seiten u a von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW wird daher eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente gefordert 142 Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt auch fur staatlich anerkannte Privathochschulen und die ca 750 im Bundesbericht Forschung 2006 beschriebenen Forschungseinrichtungen Es gilt auch fur Arzte in der Weiterbildung im Bereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen das Gesetz uber befristete Arbeitsvertrage mit Arzten in der Weiterbildung gilt nicht An Hochschulen der Lander soll der erste befristete Arbeitsvertrag nicht kurzer als zwei Jahre befristet sein der zweite Vertrag soll die Mindestweiterbildungszeit ausschopfen Der EuGH hat noch nicht geklart wieweit das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit der Europaischen Befristungsrichtlinie vereinbar ist 143 Dagegen halt das Bundesarbeitsgericht das Wissenschaftszeitvertragsgesetz in seiner standigen Rechtsprechung fur verfassungs und europarechtkonform Arzte in der Weiterbildung Bearbeiten Nach dem Gesetz uber befristete Arbeitsvertrage mit Arzten in der Weiterbildung 144 kann ein Arbeitsvertrag auf die notwendige Zeit fur den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung aber hochstens auf die Dauer von acht Jahren geschlossen werden Fur Qualifikationen die erst im Anschluss an die Facharztausbildung erworben werden konnen kann ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden und zwar uber den fur den Erwerb berufsrechtlich vorgeschriebenen Zeitraum Wahrend Befristungshochstzeiten in sonstigen Fallen nicht ausgeschopft werden mussen ist dies bei Arzten in der Weiterbildung der Fall Die erste Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten fur den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt Die Beschaftigung des Arztes darf wahrend der Weiterbildungsbefugnis nicht gestuckelt werden 145 Ein Verstoss gegen diese Vorschrift fuhrt nicht zu einer Verlangerung der Vertragsdauer sondern zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag 146 Nach dem ersten die Weiterbildungsbefugnis ausschopfenden befristeten Vertrag kann ein weiterer die Weiterbildungsbefugnis unterschreitender Vertrag geschlossen werden wenn angenommen werden durfte dass die Weiterbildung in der vereinbarten Vertragslaufzeit beendet werden kann Die Hochstzulassigkeitsdauer von acht Jahren darf aber nicht uberschritten werden sonst ist die Befristung unwirksam 146 Arbeitsvertrage mit Arzten in der Weiterbildung konnen nicht sachgrundlos befristet werden denn die Dauer der sachgrundlosen Befristung betragt hochstens zwei Jahre Nach Abschluss der Weiterbildung sind Sachgrundbefristungen moglich Das Gesetz gilt nicht fur Zahnarzte und Tierarzte Es gilt nicht auch nicht fur Arzte in der Weiterbildung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen fur sie gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz Programmgestaltende Mitarbeiter in Rundfunk und Fernsehen Bearbeiten Dem Wunsch des Publikums nach Abwechslung entspricht das Gebot der Vielfalt fur die Sender das eine wesentliche Eigenart der Gestaltung von Horfunk und Fernsehprogrammen ist Die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film ist verfassungsrechtlich gewahrleistet Kunst und Wissenschaft sind frei Art 5 Abs 1 Satz 2 und Abs 2 Satz 1 GG Dies gilt auch fur Privatsender und Produzenten von gesamten Programmteilen fur Fernsehsender auch fur eingeschobene Fensterprogramme 147 Anerkannt ist dass veranderte Berichtsgegenstande Programmtechniken Wettbewerbslagen und Publikumsbedurfnisse die Veranderung von Programmstrukturen erforderlich machen und dass im Regelfall nicht zu erwarten ist dass die in der Vergangenheit fur die Programmgestaltung verantwortlichen Mitarbeiter ausreichend geeignet sind auch in den geanderten Programmstrukturen tatig zu werden 148 Die Eigenart der Tatigkeit programmgestaltender Arbeitnehmer kann deshalb die Befristung des Arbeitsverhaltnisses rechtfertigen 14 Abs 1 Satz 2 Nr 4 TzBfG Die anderen Befristungsgrunde wie die Vertretungsbefristung oder die Projektbefristung sind daneben ebenso wenig ausgeschlossen wie die sachgrundlose Befristung Teilweise leichter ist die Trennung von freien Mitarbeitern Ob ein Mitarbeiter Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist hangt nicht nur von der Aufgabenstellung ab sondern von der Organisationsform im Funkhaus und von der individuellen Vertragsgestaltung Ein Nachrichtensprecher kann als freier Mitarbeiter beschaftigt werden und als Arbeitnehmer 149 Kein Arbeitnehmer ist ein weisungsungebundener journalistischer Rechercheur fur interessante Lebensgeschichten auch wenn er nach einem bestimmten Muster vorgehen muss 150 Programmgestaltende Mitarbeiter als Arbeitnehmer Bearbeiten Uber die Art des Beschaftigungsverhaltnisses entscheidet auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern das burgerliche Recht Die Inanspruchnahme der Rundfunkfreiheit fuhrt nicht dazu dass jedes Vertragsverhaltnis mit einem programmgestaltenden Mitarbeiter wie ein freies Mitarbeitsverhaltnis behandelt werden muss Befristete Arbeitsverhaltnisse sind nicht generell ungeeignet Aktualitat und Flexibilitat der Berichterstattung in tatsachlicher und rechtlicher Hinsicht zu sichern Die Frage der Eignung von befristeten Arbeitsverhaltnissen kann nicht abstrakt sondern nur anhand der konkreten publizistischen Aufgabe des jeweiligen Mitarbeiters beantwortet werden Bei einer redaktionellen Tatigkeit die sich auf mehrere Sendungen oder Sendereihen bezieht kann auch ein befristetes Arbeitsverhaltnis dem Bedurfnis nach Personalwechsel gerecht werden 151 Arbeitnehmer ist wer personlich abhangig ist und zu weisungsgebundener Arbeit verpflichtet ist und nicht mehr im Wesentlichen frei seine Tatigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann Ein redaktioneller Mitarbeiter einer abendlichen Nachrichtensendung der den Dienst um 14 00 antreten muss ist Arbeitnehmer 152 Sein befristetes Arbeitsverhaltnis unterliegt der Befristungskontrolle Keine Rundfunkbefristung fur sonstige Mitarbeiter Bearbeiten Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt nur die Befristung des Arbeitsverhaltnisses von programmgestaltenden Mitarbeitern Programmgestaltend sind nur solche die typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen wirtschaftlichen kunstlerischen oder anderen Sachfragen ihre Fachkenntnisse und Informationen oder ihre individuelle kunstlerische Befahigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen Das ist insbesondere bei Redakteuren Regisseuren Moderatoren Kommentatoren Wissenschaftlern und Kunstlern der Fall 152 Redakteure handeln typischerweise programmgestaltend da sie durch die Auswahl der zu beschaffenden Beitrage und durch das Verfassen eigener Beitrage unmittelbaren Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms nehmen 147 Auch ein Kameramann arbeitet programmgestaltend wenn er durch die Auswahl der Bilder und der Motive zum Programm beitragt 153 Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehoren das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal und diejenigen die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken aber keinen Einfluss darauf haben 148 Zu den nicht programmgestaltenden Tatigkeiten konnen auch je nach den Umstanden des Einzelfalles reine Sprecherleistungen gehoren 152 Die Arbeitsverhaltnisse dieser Mitarbeiter konnen nur nach den allgemeinen Befristungsregeln und nicht zur Gewahrleistung der Rundfunkfreiheit befristet werden denn die Rundfunkfreiheit umfasst nicht das allgemeine Interesse des Betreibers an Kosteneinsparungen und Verringerung der Beendigungskosten von Arbeitsverhaltnissen 151 Abwagung von Rundfunkfreiheit gegen Interesse an einer Dauerbeschaftigung Bearbeiten Die Befristung des Arbeitsverhaltnisses mit einem programmgestaltenden Mitarbeiter ist aber erst wirksam wenn Rundfunkfreiheit und das Recht des Arbeitnehmers auf das als ublich anerkannte Dauerarbeitsverhaltnis im konkreten Einzelfall gegeneinander abgewogen sind Bei der Abwagung ist zu berucksichtigen mit welcher Intensitat der betroffene Arbeitnehmer auf das Programm der Rundfunk oder Fernsehanstalt Einfluss nehmen kann und wie gross die Gefahr ist dass die Rundfunkanstalt nicht mehr den Erfordernissen eines vielfaltigen Programms und den sich andernden Informationsbedurfnissen und Publikumsinteressen gerecht werden kann wenn sie den Arbeitnehmer auf Dauer beschaftigen muss Die Befristung ist gerechtfertigt wenn sie erforderlich ist damit der Rundfunkbetreiber frei uber die Einstellung Auswahl und Beschaftigung seiner programmgestaltenden Mitarbeiter bestimmen kann Eine langanhaltende Beschaftigung kann aber ein Indiz dafur sein dass kein programmbedingtes Bedurfnis nach einem personellen Wechsel besteht 147 Buhnenmitglieder Bearbeiten Zulassigkeit Bearbeiten Fur Buhnenbefristungen gilt die EU Befristungsrichtlinie das TzBfG und als Tarifvertrag der Normalvertrag Buhne vom 1 Januar 2003 Befristete Arbeitsvertrage sind zulassig weil die Buhnen auf das Abwechslungsbedurfnis des Publikums mit einem vielfaltigen Programm reagieren mussen Diese Vielfalt benotigt stets wechselndes Personal das den jeweiligen Anforderungen gerecht wird Hierunter fallen Kunstler Schauspieler Sanger 2 Tanzer und Kapellmeister 154 Choreographen Dramaturgen und Chefmaskenbildner 155 Musiker jedoch nur soweit sie nicht in Kulturorchestern wie Opern und Konzerthausern beschaftigt sind Befristungsmoglichkeit im Einzelfall Bearbeiten TanzgruppenmitgliederNach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist auch die Befristung eines Arbeitsverhaltnisses mit einem Tanzgruppenmitglied uneingeschrankt zulassig weil das individuelle Erscheinungsbild und die tanzerische Ausdruckskraft jedes einzelnen Mitglieds fur den Gesamteindruck der Tanzgruppe entscheidend sind 156 Dies ist allerdings umstritten weil ein Mitglied einer Tanzgruppe nicht demselben Abwechslungsbedurfnis unterliegt wie ein Solist oder der Leiter einer Tanzgruppe 157 ChorsangerDer Chorsanger unterliegt nicht demselben Abwechslungsbedurfnis wie ein Solist Das Arbeitsverhaltnis kann deshalb nur beendet werden wenn ein konkreter kunstlerischer Belang gegen ein weiteres Engagement spricht 158 BuhnentechnikerDas Arbeitsverhaltnis eines Buhnentechnikers kann nur befristet werden wenn seine Tatigkeit in das kunstlerische Konzept hineinwirkt er die kunstlerischen Vorstellungen des Intendanten verwirklicht und die Tatigkeit dem Abwechslungsbedurfnis des Publikums unterliegt 159 Gewerbliche ArbeitnehmerDer Sachgrund Buhnenbefristung trifft auf gewerbliche Arbeitnehmer grundsatzlich nicht mehr zu denn ihre Tatigkeit unterliegt nicht dem Abwechslungsbedurfnis des Publikums Der vorubergehende Mehrbedarf kann allerdings auf einen allgemein gesetzlich anerkannten Befristungsgrund gestutzt werden wenn z B der Bedarf nur saisonal besteht wie bei einem Freilichttheater Vor Inkrafttreten der Befristungsrichtlinie und des TzBfG wurde sogar fur Garderobieren und Platzanweiser der traditionelle Buhnenbrauch als besonderer Sachgrund fur eine Befristung anerkannt 160 Dauer des Vertrags Bearbeiten Nichtverlangerungsmitteilung Bearbeiten Buhnenarbeitsvertrage werden regelmassig fur eine Spielzeit geschlossen Die Spielzeit beginnt am 1 August und endet am 31 Juli des Folgejahres Ein mindestens fur eine Spielzeit abgeschlossener Vertrag verlangert sich zu den gleichen Bedingungen Er endet am 31 Juli des folgenden Jahres wenn eine Vertragspartei der anderen spatestens bis zum 31 Oktober also wenigstens neun Monate vorher schriftlich mitteilt dass sie nicht beabsichtigt das Arbeitsverhaltnis fortzusetzen Nichtverlangerungsmitteilung Diese Regelung gilt fur Solomitglieder 161 fur Buhnentechniker 162 und fur Tanzgruppenmitglieder 163 Nach Ablauf des ersten Quartals der laufenden Spielzeit steht fest ob sich der Vertrag um eine weitere Spielzeit verlangert oder nicht 164 Die Nichtverlangerungsmitteilung hat nur die ahnliche Auswirkung wie eine Kundigung ist aber keine weil der Arbeitsvertrag durch den zuvor vereinbarten Fristablauf endet 164 Sie kann deswegen auch wahrend einer Schwangerschaft ausgesprochen werden 164 Soll die Nichtverlangerung nach der siebten vollen Spielzeit ausgesprochen werden so muss sie dem Buhnenmitglied bis zum 31 Juli schriftlich zugehen 165 Soll die Nichtverlangerung nach der vierzehnten vollen Spielzeit ausgesprochen werden so kann der Arbeitgeber die Nichtverlangerungsmitteilung nur aussprechen um das Arbeitsverhaltnis unter anderen Vertragsbedingungen fortzusetzen 166 Anhorung vor Nichtverlangerungsmitteilung Bearbeiten Der Arbeitgeber hat das Buhnenmitglied anzuhoren bevor er eine Nichtverlangerungsmitteilung ausspricht Unterlasst es der Arbeitgeber das Buhnenmitglied rechtzeitig anzuhoren so ist die Nichtverlangerungsmitteilung unwirksam 167 Die Anhorung ihrerseits ist nur wirksam wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunachst darlegt welche Grunde fur sich fur die beabsichtigte Nichtverlangerung massgeblich sind Dem Arbeitnehmer muss daraufhin Gelegenheit gegeben werden darzulegen warum er den geforderten kunstlerischen Anforderungen gewachsen ist oder warum die Nichtverlangerung eine soziale Harte fur ihn ist und wie diese gemildert werden kann Eine Anhorung ist kein eingliedriger Vorgang sondern ein mehrgliedriger der dem jeweiligen Ansprechpartner mehr als ein Ja oder Nein ermoglicht namlich eine substantiierte Antwort 168 Der Arbeitgeber hat die Grunde fur die Nichtverlangerungsmitteilung dann konkret und nachvollziehbar dargelegt wenn z B ein Tanzer in der Lage ist darzustellen dass er den Anforderungen gerecht wird die der neue Ballettdirektor an die Mitglieder der Tanzgruppe stellt 169 Es reicht nicht aus dem Buhnenmitglied nur mitzuteilen dass der Intendant in Fragen der Schauspielkunst und der Regie der Generalmusikdirektor fur die Fragen der musikalischen Darbietung und die Vorstande am Theater fur die Fragen der Kollegialitat und Zusammenarbeit negative Eindrucke bekommen hatten Gewonnene Eindrucke ohne Nennung der naheren Einzelheiten sind keine auf die Person bezogenen konkreten und nachvollziehbaren Grunde fur eine beabsichtigte Nichtverlangerung 170 Besondere Regeln gelten fur Opernchormitglieder 171 Nichtverlangerungsmitteilung aufgrund Intendantenwechsels Abfindung Bearbeiten Beruht eine Nichtverlangerungsmitteilung auf einem Intendantenwechsel so erhalt das Buhnenmitglied eine Abfindung wenn die Nichtverlangerungsmitteilung so fruhzeitig ausgesprochen wird dass das Buhnenmitglied schon in der ersten Spielzeit nach dem Intendantenwechsel nicht mehr im Arbeitsverhaltnis steht und es innerhalb von drei Monaten kein neues Engagement findet Die Abfindung betragt nach vier Spielzeiten drei Monatsvergutungen 172 Auch in den Fallen des Intendantenwechsels ist das Buhnenmitglied anzuhoren und es kann geltend machen dass es den Anforderungen des neuen Intendanten gewachsen ist Ubernimmt der Intendant zu Beginn einer Spielzeit die Leitung des Theaters so ist diese Spielzeit die erste Spielzeit nach dem Intendantenwechsel Der Intendantenwechsel ist kein Zeitraum sondern der Zeitpunkt zu dem der neue Intendant den bisherigen Intendanten ablost und die kunstlerische Leitung des Theaters auf den neuen Intendanten ubergeht 173 Vollmacht zur Nichtverlangerungsmitteilung Bearbeiten Damit zum Beginn einer neuen Intendanz alle Arbeitsverhaltnisse mit Buhnenmitgliedern beendet werden konnen ist es moglich den Intendanten schon anderthalb Jahre vor der Ubernahme der kunstlerischen Leitung des Theaters zu verpflichten und mit den erforderlichen Vollmachten auszustatten Der designierte Intendant ist dann in der Lage auch gegenuber den langer als acht Jahre beschaftigten Buhnenmitgliedern so rechtzeitig Nichtverlangerungsmitteilungen auszusprechen dass sie in der ersten Spielzeit unter seiner kunstlerischen Leitung nicht mehr im Arbeitsverhaltnis stehen Bei einem kurzfristigen Intendantenwechsel besteht diese Moglichkeit nicht 173 Die regelmassige schriftliche Vollmacht fur den designierten Intendanten kann auch dadurch ersetzt werden dass dieser auf einer Betriebsversammlung den Buhnenmitgliedern vorgestellt wird der scheidende Intendant der Betriebsversammlung beiwohnt und dem designierten Intendanten Personal ein Buro und sonstige Sachmittel erkennbar zur Verfugung gestellt werden Die Funktion des designierten Intendanten ist ahnlich zu bewerten wie die Position eines Personalleiters in einem Unternehmen wo sich die Vollmacht aus der Position ergibt 174 Rechtsweg Bearbeiten Gegen die Nichtverlangerungsmitteilung kann geklagt werden und zwar bis Februar oder November nach Ablauf der Frist fur die Nichtverlangerungsmitteilung 175 Besteuerung der Abfindung Bearbeiten Die Abfindung nach Ausspruch einer Nichtverlangerungsmitteilung fuhrt selten zur Zusammenballung von Einkunften nach 34 Abs 2 i V m 24 Nr 1a EStG da sie nur gewahrt wird wenn die Einkunfte fur drei Monate und mehr wegfallen Eine grossere Abfindung kann der Funfteilungsregelung unterfallen da sie entgehende Einnahmen kompensieren soll auch wenn es sich nicht um eine Entlassungsentschadigung handelt Die Beendigung des Arbeitsverhaltnisses beruht namlich ausschliesslich auf Zeitablauf und der fruheren Vereinbarung dass der Arbeitsvertrag befristet sein soll Das Verhalten des Arbeitgebers beendet den Arbeitsvertrag nicht Die Nichtverlangerungsmitteilung bestatigt nur dass die vereinbarte Vertragsdauer eingehalten wird und das Arbeitsverhaltnis nicht uber den vereinbarten Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird 164 176 Arbeitslosigkeit nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhaltnisses BearbeitenSperrzeit wegen Wechsels in ein befristetes Arbeitsverhaltnis Bearbeiten Tritt nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhaltnisses Arbeitslosigkeit ein so besteht grundsatzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld Selbst wenn der Arbeitnehmer ein Dauerarbeitsverhaltnis aufgegeben hat und im Anschluss daran einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen hat und dadurch die Arbeitslosigkeit mitverursacht hat wenn der befristete Vertrag auslauft verhalt er sich nicht in jedem Falle so versicherungswidrig dass eine Sperrzeit verhangt werden muss Einerseits muss der Arbeitnehmer zwar zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ein zumutbares Beschaftigungsverhaltnis fortsetzen 2 Abs 5 Nr 1 SGB III andererseits kann es aber auch gerechtfertigt sein ein Dauerarbeitsverhaltnis aufzugeben um in ein befristetes Arbeitsverhaltnis uberzuwechseln Gerechtfertigt ist der Wechsel wenn die nahtlose Aufnahme der befristeten Beschaftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusatzliche beruflicher Fahigkeiten verbunden ist 177 wenn der Wechsel in das befristete Arbeitsverhaltnis mit einer Lohnerhohung verbunden ist Es ist dabei unerheblich wie hoch die Steigerung des Stundenlohnes ist wenn es sich dabei nicht um einen Bagatellebetrag handelt 178 179 wenn eine hoherwertige Tatigkeit damit verbunden ist z B Buchhalter statt Burohilfe 178 Allerdings darf der Arbeitnehmer nicht sehenden Auges das Risiko der Arbeitslosigkeit eingehen und damit den Versicherungsfall bewusst herbeifuhren Dies ist der Fall wenn keinerlei konkrete Aussicht auf eine Verlangerung des Beschaftigungsverhaltnisses besteht 180 oder die Aussicht auf eine Verlangerung vollig offen ist und die vereinbarte Beschaftigungsdauer nur sechs Wochen betragt 181 oder der Lohn gleich hoch oder geringer ist und auch keine Erweiterung der beruflichen Fahigkeiten mit dem Wechsel in das befristete Arbeitsverhaltnis zu erwarten war 182 Keine wesentliche Ursachlichkeit zwischen Losung eines Dauerarbeitsverhaltnisses und Eintritt der Arbeitslosigkeit besteht wenn das nachfolgende befristete Arbeitsverhaltnis nach sechs Monaten wegen schlechter Auftragslage nicht verlangert wird In diesem Falle darf keine Sperrzeit verhangt werden 183 Meldung als arbeitssuchend Bearbeiten Der Arbeitnehmer ist verpflichtet sich spatestens drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhaltnisses personlich bei der Agentur fur Arbeit arbeitssuchend zu melden 38 Abs 1 Satz 1 SGB III Hierauf hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fruhzeitig hinzuweisen 2 Abs 2 Satz 2 Nr 3 SGB III Meldet sich der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig arbeitslos so tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein 159 Absatz 6 Anbieter Datenbank unbekannt Abs 1 Satz 2 Nr 7 SGB III Versaumt der Arbeitgeber den fruhzeitigen Hinweis auf die Pflicht zur Meldung als arbeitssuchend so ist er dennoch nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet der dadurch entsteht dass der Arbeitnehmer sich zu spat meldet und eine Sperrzeit verhangt wird Die Hinweispflicht wirkt namlich nur unterstutzend und begrundet keine Vermogensfursorgepflicht des Arbeitgebers 184 Diskriminierungsverbote BearbeitenFur befristete Arbeitsverhaltnisse gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote beispielsweise die EU Gleichbehandlungsrichtlinie fur Frauen und Manner RL 2006 54 EG vom 5 Juli 2006 und die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft RL 2006 43 EG vom 29 Juni 2006 und die Richtlinie fur die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschaftigung und Beruf RL 2000 78 EG vom 27 November 2000 Diese Richtlinien sind umgesetzt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14 August 2006 Zusatzlich gilt der besondere Diskriminierungsschutz fur befristet Beschaftigte 4 der Rahmenvereinbarung zu RL 1999 70 EG der durch das TzBfG ab 2001 umgesetzt ist Inhalt des besonderen befristungsrechtlichen Diskriminierungsverbots Bearbeiten Befristet Beschaftigte durfen in ihren Beschaftigungsbedingungen nicht deswegen weil sie befristet beschaftigt sind schlechter behandelt werden als vergleichbare Dauerbeschaftigte Es gilt der Grundsatz dass den befristet Beschaftigten Arbeitsentgelt und Nebenleistungen die fur einen bestimmten Zeitraum gewahrt werden auch ihnen zeitanteilig gewahrt werden sollen pro rata temporis Grundsatz 4 Nr 2 der Rahmenvereinbarung zu Richtlinie 99 70 EG umgesetzt in 4 Abs 1 S 2 TzBfG Hieruber konnen sich auch Tarifvertrage nicht hinweg setzen Wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines Tarifvertrags ein neues Lohnsystem einfuhrt und Lohnminderungen ausgleicht so muss er die Ausgleichsleistung auch einem befristet Beschaftigten gewahren denn ein befristet Beschaftigter wird von der Lohnminderung ebenso betroffen wie Dauerbeschaftigter und sein Arbeitsverhaltnis geniesst keinen geringeren Inhaltsschutz als das eines unbefristet Beschaftigten 185 Gratifikationen wie das Weihnachtsgeld stellen auch eine Leistung fur die Vergangenheit dar und mussen befristet Beschaftigten entsprechend der Dauer ihrer Betriebszugehorigkeit anteilig ausbezahlt werden Dies gilt auch wenn die Gratifikation als freiwillige Leistung bezeichnet wird 186 Nicht erfasste Schlechterbehandlungen Bearbeiten Nicht alle Schlechterbehandlungen sind vom befristungsrechtlichen Diskriminierungsverbot umfasst Keine verbotene Schlechterbehandlung liegt darin dass ein Arbeitgeber Lehrer vom Ende der Schulsommerferien bis zum Anfang der nachsten Schulsommerferien befristet beschaftigt Der befristet eingestellte Lehrer steht zwar schlechter als ein dauerbeschaftigter Lehrer weil er fur die Schulsommerferien kein Entgelt erhalt Das Diskriminierungsverbot lasst aber das Recht eines Arbeitgebers unangetastet einen befristeten Vertrag zu schliessen und die Dauer selbst zu bestimmen 187 Zum gleichen Ergebnis kommt auch das BAG allerdings mit anderer Begrundung 188 Der Arbeitgeber ist auch frei einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag nicht zu verlangern wenn er mehrere gleichzeitig geschlossene Arbeitsvertrage einer Gruppe von gleichen Mitarbeitern verlangert Die sachgrundlose Befristung gibt dem Arbeitgeber die Moglichkeit sich von einem Arbeitnehmer ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu trennen und schafft dadurch einen Anreiz zur Neueinstellung eines Mitarbeiters Ein Verlangerungsgebot ware mit diesem Grundgedanken nicht zu vereinbaren 189 Zeitlich nicht erfasste Schlechterbehandlungen Bearbeiten Nicht vom Diskriminierungsverbot umfasst sind auch Schlechterstellungen durch die Nichtberucksichtigung von Zeiten befristeter Beschaftigung vor 2001 in der betrieblichen Altersversorgung weil das TzBfG nicht zuruckwirkt und der Sachverhalt vor der Geltung des TzBfG liegt und abgeschlossen ist 190 Erlaubte Schlechterbehandlungen Bearbeiten Eine betriebliche Altersversorgung ist im Grundsatz allen Mitarbeitern gleich zu gewahren Der Ausschluss von Altersversorgungsleistungen kann nicht durch eine hohere Bezahlung ausgeglichen werden denn die unmittelbar leistungsbezogenen Entgelte sind mit Altersversorgungsleistungen nicht vergleichbar 191 Der Ausschluss von Mitarbeitern aus der betrieblichen Altersversorgung ist aber wirksam wenn er auf einem billigenswerten sachlichen Grund beruht Ein billigenswerter sachlicher Grund kann dem Zweck der Leistung entnommen werden Mit Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung soll regelmassig die Betriebstreue gefordert werden und der Arbeitnehmer an den Betrieb gebunden werden belohnende Altersversorgung Dieses Interesse entfallt in der Regel bei befristete Beschaftigten Die Schlechterstellung des befristet Beschaftigten gegenuber Dauerbeschaftigten ist deshalb erlaubt 192 Dies gilt insbesondere bei ABM Kraften mit einjahrig befristeten Vertragen 193 Rechtsprechung zur portablen die gesetzliche Altersversorgung erganzenden Altersversorgung liegt noch nicht vor Anteil der befristeten Beschaftigung am Arbeitsmarkt BearbeitenBefristet Beschaftigte in absoluten Zahlen im Marz 2004 194 Arbeitnehmer insgesamt davon befristet davon Schuler und Studenten 29 822 000 2 478 000 271 000 Anteil der befristet Beschaftigten nach Branchen in Deutschland im Jahr 2005 195 Land und Forstwirtschaft Fischerei 14 Offentliche Verwaltung 12 Dienstleistungsbereich 12 Grundstuckswesen Vermietung wirtschaftliche Dienstleistungen 10 Handel und Gastgewerbe 8 Bergbau und verarbeitendes Gewerbe 6 Baugewerbe 6 Verkehr und Telekommunikation 6 Energie und Wasserversorgung 4 Kredit und Versicherungsgewerbe 3 Anteil der befristet Beschaftigten in aller Beschaftigten nach Altersgruppen 196 1995 2002 2006 15 20 31 5 37 80 3 20 25 20 9 27 48 3 25 30 10 2 14 21 7 30 35 7 3 8 11 7 35 40 und alter lt 10 lt 10 lt 10 Anteil von Frauen und Mannern mit befristeter Beschaftigung an der Gesamtbeschaftigung in ausgewahlten europaischen Flachenstaaten im Jahre 2012 197 Manner Frauen Spanien 6 5 24 4 Italien 6 7 31 0 Frankreich 6 4 30 0 Deutschland 9 1 45 0 Vereinigtes Konigreich 11 5 42 3 Befristete Arbeitsverhaltnisse und Arbeitsmarkt BearbeitenAuswirkung Bearbeiten Dass durch die vermehrte Zulassung befristeter Arbeitsverhaltnisse seit 1985 mehr neue Arbeitsverhaltnisse geschaffen wurden lasst sich nicht verifizieren In den Jahren 1997 bis 2003 waren 33 3 der Erstvertrage fur Einsteiger in den alten Landern und 45 2 in den neuen Landern befristet Das befristete Arbeitsverhaltnis wurde damit zu einem Standardzugang zum Arbeitsmarkt Einen Sachgrund hatten in den alten Landern 48 6 in den neuen Landern 44 7 der Befristungen Es wurden aufgrund der Befristungsmoglichkeiten mehr Arbeitsplatze geschaffen und mehr Arbeitsplatze abgebaut Sie dienten also eher dem prozyklischen Beschaftigungsaufbau und abbau entsprechend dem Bedurfnis nach Arbeitskraften Es fand aber kein regelmassiger Abgang der Arbeitskrafte nach zwei Jahren der Hochstdauer der sachgrundlosen Befristung statt Dies ist ein Indiz aber keine klare Evidenz dafur dass die sachgrundlose Befristung als verlangertes Probearbeitsverhaltnis genutzt wurde Der befurchtete Drehtur Effekt also die Rotation von Arbeitskraften nur um der Vermeidung des Kundigungsschutzes willen trat in Deutschland anders als in Spanien nicht ein Eine Kultur des Heuerns und Feuerns hat sich demnach nicht entwickelt Eine Studie der OECD von 2012 anhand von 32 Landern kam zu dem Ergebnis dass mit dem Anteil der befristet Beschaftigten an der Bevolkerung die Lohneinkommensungleichheit ansteigt 198 Besonderheiten im Status befristeter Arbeitskrafte Bearbeiten Befristete Arbeitsverhaltnisse wurden mehr in unteren und hoheren Qualifikationen angeboten als in mittleren Frauen mit Hochschulabschluss wurde haufiger ein befristetes Arbeitsverhaltnis angeboten als Frauen mit Berufsausbildung Es besteht die Neigung befristeten Arbeitnehmern geringere Lohne zu zahlen sie von Bonuszahlungen auszuschliessen und ihnen Nichtlohnbestandteile vorzuenthalten die unbefristeten Arbeitskraften gewahrt werden Ob die Diskriminierungsverbote dem entgegenwirken bleibt abzuwarten Statusanderungen Bearbeiten In den alten Landern wurde zwischen 1997 und 2003 17 18 der befristeten Vertrage in unbefristete umgewandelt in den neuen Landern 8 10 199 Bewerbungen waren auf europaischer Ebene drei Jahre nach Aufnahme einer befristeten Beschaftigung signifikant erfolgreicher als Bewerbungen aus der Arbeitslosigkeit Von denen die 1997 ein Nichtstandardarbeitsverhaltnis eingegangen waren hatten 2003 60 einen Standardarbeitsvertrag 16 wieder einen Nichtstandardarbeitsvertrag und 20 waren beschaftigungslos Frauen Altere und Jungere hatten einen geringeren Anteil an den Statusverbesserungen auf dem Arbeitsmarkt 200 Ideengeschichte des Befristungsrechts BearbeitenRomisches RechtDer Schriftsteller Jurist und Spitzenbeamte Ulpian berichtet vom befristeten Dienstverhaltnis eines Lohnschreibers Er halt es fur selbstverstandlich dass ihm die Erben seines Dienstherrn den auf ein Jahr befristeten Vertrag nicht kundigen konnen wenn er wahrend des vereinbarten Jahres stirbt und es deswegen nichts mehr zum Schreiben gibt 222 n Ch 201 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen StaatenDer Dienstvertrag zwischen Meister und Gesellen ist ein Dauerarbeitsvertrag Wenn der Meister seinen Gesellen abschaffen will muss er ihm solches vierzehn Tage zuvor ankundigen 202 Der Geselle muss dem Meister vierzehn Tage vor dem Verlassen aufsagen 1794 203 Burgerliches GesetzbuchDas Burgerliche Gesetzbuch BGB geht vom befristeten Arbeitsvertrag als erster Grundform des Arbeitsverhaltnisses aus Das Dienstverhaltnis endet mit dem Ablauf der Zeit fur die es eingegangen ist 620 Abs 1 BGB Beginn des KundigungsschutzesMit dem Angestelltenkundigungsschutzgesetz werden erstmals nach der Dauer des Beschaftigungsverhaltnisses gestaffelte und uber eine Grundfrist hinausgehende Kundigungsfristen eingefuhrt 1926 204 Einwirken auf das BefristungsrechtDas Reichsarbeitsgericht erklart einen Kettenarbeitsvertrag fur unzulassig wenn er in der Absicht durchgesetzt wurde zwingende Kundigungsschutzvorschriften zu umgehen 1938 205 Blutezeit des KundigungsschutzrechtsEine Kundigung ist nur zulassig wenn sie durch triftige Grunde in der Person des Arbeitnehmers oder durch den Wegfall des Beschaftigungsbedurfnisses veranlasst ist 1951 206 Nochmaliges Einwirken auf das BefristungsrechtDas Bundesarbeitsgericht macht die Wirksamkeit einer Befristung davon abhangig dass ein sachlicher Grund dafur im Range eines schutzwurdigen Interesses besteht Auf die Umgehungsabsicht kommt es nicht mehr an Dieser starke Schutz soll 25 Jahre lang erhalten bleiben Einen starkeren Schutz wird es nicht wieder geben 1960 2 Bekampfung der MassenarbeitslosigkeitZur Bekampfung der Massenarbeitslosigkeit wird die erleichterte Befristung ohne sachlichen Grund als Anreiz zu vermehrter Einstellung eingefuhrt 1985 207 Europaisierung und HarmonisierungDer Rat der Europaischen Gemeinschaften erkennt auch das befristete Arbeitsverhaltnis an und gibt gleichzeitig den Mitgliedstaaten auf durch Gesetz oder anderweitige Massnahmen das bevorzugte Dauerarbeitsverhaltnis vor Missbrauchen durch wiederholte Befristungen zu schutzen 1999 4 Erstbefristungen beschrankt die Richtlinie nicht 208 Vermittelnde LosungDas Teilzeit und Befristungsgesetz knupft an die Tradition an die Befristung von Sachgrunden abhangig zu machen lasst sachgrundlose Befristungen hauptsachlich als Einstiegsbefristung und Brucke in den Arbeitsmarkt zu und begrenzt wirksam die Verlangerung des sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages 2001 Ausblick BearbeitenDas Vorbeschaftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung gilt nun nicht mehr absolut es erfasst nur noch Arbeitsverhaltnisse die weniger als drei Jahre vor Abschluss eines sachgrundlos befristeten Vertrages geendet haben 209 Noch nicht bekannt ist ob diese Entscheidung vom EuGH daraufhin uberpruft wird ob sie der Europaischen Befristungsrichtlinie entspricht die die Festlegung einer Hochstzahl von Vertragen fur sachgrundlose Befristungen vorschreibt Ein Urteil des Europaischen Gerichtshofs zur Zulassigkeit der Haushaltsbefristung wird noch erwartet 91 Weblinks BearbeitenWebsite des Bundesarbeitsgerichts Entscheidungen Dokumentsuche Die Entscheidungen sind ab dem Jahr 2010 eingestellt Klaus Tenbrock Befristung Memento vom 6 Mai 2008 im Internet Archive Befristete Beschaftigung prekar oder Sprungbrett Informationsplattform des Instituts fur Arbeitsmarkt und BerufsforschungLiteratur BearbeitenGesetzessammlungen Arbeitsgesetze Munchen 74 Auflage 2009 EU Arbeitsrecht Munchen 3 Auflage 2008 Monographien Hans Jurgen Dorner Der befristete Arbeitsvertrag 2 neubearb Auflage Munchen 2011 ISBN 978 3 406 55680 7 Gregor Thusing Europaisches Arbeitsrecht Munchen 2008 Sven Persch Kernfragen des Befristungsrechts Die arbeitsrechtliche Befristungskontrolle zwischen Vertragsfreiheit und Bestandsschutz Verlag Dr Kovac Hamburg 2010 ISBN 978 3 8300 4680 6 Kommentare Boecken Joussen Teilzeit und Befristungsgesetz Handkommentar 2 Aufl Baden Baden 2010 Zeitschriftenaufsatze Jobst Hubertus Bauer Tuckisches Befristungsrecht NZA 2011 S 241 ff Wiebke Brose Die BAG Rechtsprechung zu 14 Abs 1 Nr 3 TzBfG Ein Fall fur den EuGH NZA 2009 706 ff Hans Jurgen Dorner Neues aus dem Befristungsrecht NZA 2007 57 ff Hans Friedrich Eisemann Befristung und virtuelle Dauervertretung NZA 2009 1113 ff Ralph Hirdina Befristung wissenschaftlicher Mitarbeiter verfassungs und europarechtswidrig NZA 2009 712 ff Michael Kossens Aktuelle Rechtsprechung zum Befristungsrecht nach dem TzBfG NZA RR 09 233 ff Michael Kuhnke Sachgrundlose Befristung von Arbeitsvertragen bei Zuvor Beschaftigung zugleich zu BAG Urteil vom 6 April 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automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de vom 19 Juni 2012 Az 7 AZR 443 09 und Az 7 AZR 783 10 BAG Urteil vom 15 Februar 2007 Az 6 AZR 286 06 BAG Urteil vom 3 September 2003 Az 7 AZR 106 03 BAGE 107 237 NJW 2004 112 MDR 2004 456 DB 2004 490 BB 2004 498 NZA 2004 255 BAG Urteil vom 18 Juni 2008 Az 7 AZR 245 07 Volltext BAG Urteil vom 21 Marz 1990 Az 7 AZR 286 89 BAG Urteil vom 4 Juni 2003 Az 7 AZR 532 02 BAG Urteil vom 10 Marz 2004 Az 7 AZR 218 04 BAGE 112 187 NJW 2005 922 BB 2005 1279 NZA 2005 401 DB 2005 451 BAG Urteil vom 19 01 2005 7 AZR 250 04 NZA 2005 873 874 m w N vgl Hamann JA 2002 596 f BAG Urteil vom 04 05 2011 7 AZR 252 10 Rn 46 BAG Urteil vom 29 06 2011 7 AZR 6 10 NJW 2011 3675 BAG Urteil vom 26 Juli 2007 Az 7 AZR 494 05 a b BAG Urteil vom 23 07 2014 7 AZR 771 12 juris Rn 28 NZA 2014 1341 BAG Urteil vom 20 08 2014 7 AZR 924 12 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Herausforderungen des 21 Jahrhunderts vom 22 November 2006 D 19 2 19 9 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Teil 2 378 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Teil 2 385 RGBl I 1926 399 RAG Urteil vom 5 Januar 1938 RAG 181 37 Kundigungsschutzgesetz vom 10 August 1951 Beschaftigungsforderungsgesetz vom 26 April 1985 BGBl I 1985 S 710 ff Dorner Der befristete Arbeitsvertrag S 211 Rn 612 BAG Urteil vom 6 April 2011 Az 7 AZR 716 09 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Befristetes Arbeitsverhaltnis amp oldid 230278468