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Eine Schwerbehindertenvertretung SBV nach deutschem Recht hat die Aufgabe die kollektiven und individuellen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschaftigter in Betrieben und Dienststellen zu vertreten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Voraussetzungen 3 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 4 Rechte der Schwerbehindertenvertretung 5 Schutz der Schwerbehindertenvertretung 6 Zusammenarbeit der SBV mit anderen Stellen 7 Behindertenbeauftragte 8 Siehe auch 9 Osterreich 10 Literatur 11 Zeitschriften fur die SBV 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBereits der 12 Schwerbeschadigtengesetz 1 SchwBeschG von 1923 bestimmte dass in allen Betrieben in denen wenigstens funf schwerbeschadigte Arbeitnehmer 2 nicht nur vorubergehend beschaftigt sind diese einen Vertrauensmann zu bestellen hatten Erst 30 Jahre spater wurde im Schwerbeschadigtengesetz 1953 bestimmt dass der Vertrauensmann durch die Schwerbeschadigten zu wahlen ist Dieser Begriff umfasste zunachst nur deutsche Kriegsbeschadigte Opfer von Arbeitsunfallen sowie Blinde Das Schwerbehindertengesetz 3 SchwbG von 1974 fuhrte den neuen Begriff Vertrauensmann der Schwerbehinderten ein Im SchwbG von 1986 4 wurde daneben auch der Begriff Vertrauensfrau verwendet und erstmals der Begriff Schwerbehindertenvertretung in 24 SchwbG 5 eingefugt Im SGB IX werden nur noch die geschlechtsneutralen Bezeichnungen Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensperson verwendet Der teils verwendete Begriff Schwerbehindertenvertreter ist missverstandlich bzw irrefuhrend und dem SGB IX sowie der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen SchwbVWO fremd Mit dem Rechtsbegriff Schwerbehindertenvertretung wird im SGB IX das Amt bezeichnet mit Vertrauensperson sind hingegen die Amtsinhaber gemeint Rechtliche Voraussetzungen BearbeitenDie rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den 176 ff des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX Gibt es in einem Betrieb oder einer Dienststelle mindestens funf nicht nur vorubergehend beschaftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte behinderte Personen so ist eine ortliche SBV zu wahlen 177 Abs 1 SGB IX Die Arbeitnehmervertretungen Betriebsrat Personalrat haben auf die Wahl einer SBV hinzuwirken 176 Satz 2 SGB IX Die Wahl einer ortlichen SBV kann aber auch in Betrieben oder Dienststellen stattfinden in denen es sonst keine Organe betrieblicher Mitbestimmung gibt Mehrere Betriebe oder Dienststellen konnen vom Arbeitgeber im Benehmen mit dem Integrationsamt fur die Wahl zusammengefasst werden sofern raumliche Nahe besteht 177 Abs 1 Satz 4 und 5 SGB IX und es konnen auch Stufenvertretungen gewahlt werden 180 SGB IX Die SBV besteht aus einer Vertrauensperson die selbst nicht schwerbehindert sein muss und mindestens einer Stellvertretung Die regelmassigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1 Oktober bis zum 30 November statt die nachsten ortlichen Regelwahlen 2022 2026 usw Ausserhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt wenn die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachruckt oder es noch keine SBV gibt Alle im Betrieb beschaftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind unabhangig von ihrem Alter und ihrer Beschaftigungsdauer wahlberechtigt Wahlbar sind alle nicht nur vorubergehend Beschaftigten auch nicht behinderte Menschen mit Ausnahme leitender Angestellter und Inklusionsbeauftragte wenn sie am Wahltag volljahrig sind und dem Betrieb schon mindestens sechs Monate angehort haben 6 sofern sie fur den Betriebsrat oder Personalrat wahlbar sind Kirchenrecht Bei der Durchfuhrung der Wahl der Vertrauensperson schwerbehinderter Mitarbeiter bei Kirchen ihrer karitativen und erzieherischen Einrichtungen sowie der Religionsgesellschaften sind wegen des verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art 140 GG die teils abweichenden Regelungen etwa Wahltermine und aktives oder passives Wahlrecht der Mitarbeitervertretungsgesetze und ordnungen der Kirchen zu beachten Dies gilt insbesondere auch fur die teils eigenstandigen kirchenrechtlichen Regelungen zum Beteiligungsrecht der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen die dem 178 Abs 2 SGB IX vorgehen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung BearbeitenDie SBV hat nach 178 Abs 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fordern ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten die den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen oder beruhren Insbesondere ist darauf zu achten dass die zugunsten schwerbehinderten Menschen geltenden Bestimmungen durchgefuhrt und die dem Arbeitgeber per Gesetz vorgegebenen Pflichten sowie evtl Inklusionsvereinbarungen 166 SGB IX eingehalten werden Weitere Aufgabe ist es Massnahmen die den Schwerbehinderten dienen bei den zustandigen Stellen zu beantragen Es handelt sich hierbei vor allem um Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Beschaftigung der schwerbehinderten Menschen Dies konnen sowohl berufliche Weiterbildungs als auch gesundheitsbildende oder erhaltende Massnahmen sein Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen sind entgegenzunehmen und ggf ist durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken Treten bei der Eingliederung Schwerbehinderter Probleme auf ist es Aufgabe der SBV diese Probleme gemeinsam mit allen Beteiligten zu losen Kernpunkt der Arbeit ist es die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben und Dienststellen zu fordern und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen ihnen Gesprachsmoglichkeiten anzubieten und sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einzuschalten Zu den Aufgaben der SBV gehort auch der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach dem Schwerbehindertenrecht 166 SGB IX mit dem Arbeitgeber in der geregelt werden soll wie das Ziel der Eingliederung schwerbehinderter Beschaftigter umgesetzt werden soll Im Bereich der Evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen wurden die Aufgaben der SBV dem durch das BTHG geanderten staatlichen Recht im SGB IX weitgehend angenahert Dies erfolgte durch das Anderungsgesetz 2018 zum MVG EKD zum 1 Januar 2019 7 Rechte der Schwerbehindertenvertretung BearbeitenDie SBV hat das Recht an den Sitzungen der Beschaftigtenvertretung teilzunehmen 178 Abs 4 SGB IX und ist von dieser in allen die schwerbehinderten Beschaftigten betreffenden Belangen umfassend zu beteiligen Sie kann beantragen Angelegenheiten die schwerbehinderte Menschen betreffen auf die Tagesordnung der nachsten Sitzung zu setzen Dieses Teilnahmerecht gilt nach der schwerbehindertenrechtlichen Fachliteratur auch fur alle Arbeitsgruppen des Betriebsrats nach 28a BetrVG analog 178 Abs 4 SGB IX Dieses Teilnahmerecht gilt auch bei Entscheidungsdelegation von gesetzlichen Plenumsaufgaben auf den Vorsitzenden des Personalrats nach Art 32 Abs 4 BayPVG bzw auf den Vorstand des Personalrats nach 72 Abs 8 LPVG BW 8 Der Arbeitgeber hat der SBV ebenso wie dem Betriebsrat oder dem Personalrat die Anzeige nach 163 Abs 2 SGB IX sowie das vollstandige Namensverzeichnis der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschaftigten jahrlich unaufgefordert und fristgerecht vor dem 1 April zu ubersenden Ein Inforecht steht auch der Mitarbeitervertretung MAV zu obgleich in 163 Abs 2 Satz 3 SGB IX nicht erwahnt soweit sich dies aus der jeweiligen kirchenrechtlichen Mitarbeitervertretungsordnung MAVO ableiten lasst 9 Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten die schwerbehinderte Menschen beruhren zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhoren 178 Abs 2 SGB IX Die SBV hat ferner das Recht mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb durchzufuhren 178 Abs 6 SGB IX In der Schwerbehindertenversammlung hat der Arbeitgeber uber alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu berichten 166 Abs 4 SGB IX Schutz der Schwerbehindertenvertretung BearbeitenDie SBV darf in der Ausubung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begunstigt werden 179 Abs 2 SGB IX Die SBV besitzt gegenuber dem Arbeitgeber die gleiche personliche Rechtsstellung insbesondere den gleichen Kundigungs Versetzungs und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebsrats oder Personalrats 179 Abs 3 SGB IX Sie ubt ihr Amt ehrenamtlich aus und ist im Gegensatz zum Inklusionsbeauftragten nach 181 SGB IX nicht an Weisungen des Arbeitgebers bei der Ausubung ihres Amts gebunden Zusammenarbeit der SBV mit anderen Stellen BearbeitenDie SBV kann wenn es zur Erfullung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig oder zweckmassig ist mit anderen Stellen zusammenarbeiten oder sich dort Informationen Rat und Hilfe holen Sie arbeitet mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers 181 SGB IX sowie dem Betriebsrat oder Personalrat eng zusammen 182 Abs 1 SGB IX Die Mitglieder des Integrationsteams dem auch die SBV angehort haben sich gegenseitig zu unterstutzen 182 Abs 2 SGB IX Die SBV hat das unbedingte Recht an allen Sitzungen des Betriebsrats oder Personalrats und deren Ausschussen einschliesslich des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen 178 Abs 4 SGB IX Dies gilt nach neuerer Rechtsprechung auch fur die konstituierende Sitzung des Betriebsrats oder Personalrats zu der der Vorsitzende des Wahlvorstands auch die SBV zu laden hat Ausserdem hat die SBV ein beratendes Teilnahmerecht an den Sitzungen der Betrieblichen Kommission uber die Gewahrung von leistungsorientierter Bezahlung LOB bzw Leistungspramien 18 Abs 7 VKA TVoD Diese bundesgesetzlichen Teilnahmerechte der SBV bestehen unabhangig davon ob es in diesen Sitzungen um schwerbehindertenrechtliche Angelegenheiten geht oder nicht Sie kann aber auch in besonderen Fallen einen Gesundheitszirkel einberufen eine Art Qualitatszirkel in dem man gemeinsam uber Problemlosungen berat Die folgende Ubersicht zeigt Stellen die fur eine Zusammenarbeit mit der SBV in Frage kommen oder als Informationsquellen kontaktiert werden konnen Arbeitgeber und Beschaftigtenvertretungen Arbeitgeber Inklusionsbeauftragter 10 des Arbeitgebers Betriebsrat Betriebsarzt Fachkraft fur Arbeitssicherheit Personalrat MitarbeitervertretungBehorden und Gerichte Rehabilitationstrager 11 Gesundheitsamt Integrationsamt Versorgungsamt Integrationsfachdienst Bundesagentur fur Arbeit Jobcenter SozialgerichtBehindertenorganisationen Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland Bundesverband fur korper und mehrfachbehinderte Menschen Bundesverband Selbsthilfe Korperbehinderter Bundesvereinigung Lebenshilfe Sozialverband Deutschland SoVD Sozialverband VdK Deutschland Verein Beratungs Mobilitats und Kompetenzzentrum BMKz in KarntenBehindertenbeauftragte BearbeitenDer oder die Behindertenbeauftragte oder auch Beauftragte fur die Belange von Menschen mit Behinderungen nimmt die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung wahr und setzt sich fur deren Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion ein In Behorden wird dies oftmals auch im Rahmen eines Inklusionsbeirats umgesetzt 12 13 Bundesbehindertenbeauftragter Beauftragter der Bundesregierung fur die Belange von Menschen mit Behinderungen 14 Landesbehindertenbeauftragte Behindertenbeauftragte der Landesregierungen 15 16 Behindertenbeauftragte der Kommunen Behindertenbeauftragte der ParteienSiehe auch BearbeitenSchwerbehindertenrecht Deutschland Osterreich BearbeitenIn Osterreich wird in Betrieben als Behindertenvertretung die Behindertenvertrauensperson nach 22a Behinderteneinstellungsgesetz BEinstG 17 gewahlt Aufgabe der Behindertenvertrauensperson BVP ist es die wirtschaftlichen sozialen gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder der Personalvertretung wahrzunehmen Die Wahlperiode wurde auf funf Jahre erhoht Aktuell sind dem Sozialministeriumservice osterreichweit uber 2 000 Behindertenvertrauenspersonen bekannt 18 Literatur BearbeitenDau Duwell Joussen Luik und 9 weitere LPK SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Lehr und Praxiskommentar SGB IX BTHG SchwbVWO BGG 6 Auflage 2022 Nomos Verlag ISBN 978 3 8487 6360 3Maren Conrad Giese Beate Eberhardt Werner Feldes Nils Hindersmann Ingrid Mai Diana Ramm Hans Gunther Ritz Tipps fur die Vertretung von Menschen mit Behinderungen 3 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2018 ISBN 978 3 7663 6750 1 Werner Feldes Silvia Helbig Bettina Kramer Rainer Rehwald Bernd Westermann Schwerbehindertenrecht Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung 14 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2018 ISBN 978 3 7663 6723 5 Werner Feldes Rolf Klabunde Hans Gunther Ritz Jurgen Schmidt Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Lexikon fur die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen 7 neu bearbeitete Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2018 ISBN 978 3 7663 6744 0 Werner Feldes Jurgen Schmidt Hans Gunther Ritz Wolfhard Kohte Eckhard Stevens Bartol Schwerbehindertenrecht online Bund Verlag Frankfurt am Main ISBN 978 3 7663 8176 7 Onlineausgabe wird regelmassig aktualisiert Sozialgesetzbuch IX SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht Hrsg Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsamter und Hauptfursorgestellen BIH Stand Juli 2018 Wiesbaden Universum Verlag GmbH 2018 388 S Bernd Wiegand Hrsg SGB IX Teil 1 Regelungen fur Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Loseblattkommentar Bearb von Gerhard Dalichau Berlin Erich Schmidt Stand 2017 ISBN 978 3 503 09720 3 SGB Handkommentar 9 Teil 1 Bernhard Knittel Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung 12 Auflage 2019 Luchterhand Verlag ISBN 978 3 472 09562 0 BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsamter und Hauptfursorgestellen Hrsg ABC Fachlexikon Beschaftigung schwerbehinderter Menschen 6 uberarbeitete Ausgabe Koln 2018 Versorgungsmedizin Verordnung VersMedV Broschure des BMAS Geplante Anderung der Versorgungsmedizinischen Grundsatze als Anlage zu 2 dieser Verordnung Zeitschriften fur die SBV Bearbeitenbr Behinderung und Recht Fachzeitschrift fur Inklusion Teilhabe und Rehabilitation Munchen Richard Boorberg Verlag Sozialrecht Online Online Zeitung zum Sozialrecht fur Sachverstandige Anwalte Arzte und Behinderte online Sozialrecht Praxis Fachzeitschrift fur Vertrauensleute der Behinderten und fur Sozialpolitiker Hrsg Sozialverband VdK Deutschland Verband der Kriegs und Wehrdienstopfer Behinderten und Sozialrentner Deutschland e V Bis 1990 Der Vertrauensmann im Betrieb ZB Digitalmagazin Behinderte Menschen im Beruf ZB Bayern Behinderte Menschen im Beruf ZB Rheinland Behinderung amp Beruf Weblinks BearbeitenWahlordnung Schwerbehindertenvertretungen SchwbVWO Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX Rechtsgrundlage fur das Amt der Schwerbehindertenvertretung Integrationsamter Inklusionsamter in Deutschland Beauftragter der Bundesregierung fur die Belange von Menschen mit Behinderungen Behindertenbeauftragte der BundeslanderEinzelnachweise Bearbeiten RGBl 1923 I Nr 10 vom 12 Januar 1923 Claudia Paul Die SBV als ein Organ der Betriebsverfassung Dissertation 2018 Seite 6 Seminararbeit im Arbeitsrecht 2007 bei Jacob Joussen Seite 2 Memento vom 31 Dezember 2018 im Internet Archive BGBl I 1986 Nr 45 vom 2 September 1986 Schwerbehindertengesetz SchwbG Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung KomSem Seite fur die Schwerbehindertenvertretung Duwell jurisPR ArbR 49 2018 Anm 1 LAG Munchen Grundsatzbeschluss vom 14 November 2008 openjur de dbk de PDF 141 kB Urteil vom 27 Februar 2009 M 14 08 Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers 181 SGB IX Zusammenarbeit mit Rehatragern 182 Abs 2 SGB IX Bundesbehindertenbeauftragte Arbeit der Staatlichen Koordinierungsstelle und des Bundes Inklusionsbeirats Memento vom 31 Mai 2015 im 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