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Der Inklusionsbeirat ist ein Gremium das die Interessen von Menschen mit Behinderung und deren Inklusion in einer Organisation vertritt Typischerweise finden sich Inklusionsbeirate in den verschiedenen Formen von Korperschaften des offentlichen Rechts So gibt es Inklusionsbeirate auf kommunaler Ebene auf Kreis und Landes sowie auf Bundesebene Inhaltsverzeichnis 1 Kommunalverwaltung und Inklusionsbeirat 2 Landespolitik und Inklusionsbeirat 3 Bundesbehindertenbeauftragte und Inklusionsbeirat 3 1 Koordinierungsstelle 3 2 Arbeitsweise 3 3 Entscheidungen durch den Inklusionsbeirat 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseKommunalverwaltung und Inklusionsbeirat BearbeitenEin Inklusionsbeirat wurde in vielen Gliederungen der Kommunalverwaltung insbesondere beginnend seit 2012 2013 eingesetzt Der Inklusionsbeirat hat dort die Aufgabe die Massnahmen des Inklusionsplans umzusetzen Er berat die Verwaltung und erarbeitet Vorschlage fur die Erganzung und Fortschreibung er verfasst fachliche Stellungnahmen die die Verwaltung an die jeweils zustandigen Ausschusse weiterleitet Er vertritt dabei die Interessen aller in der Region lebenden Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderung Ein konkretes Anliegen ist vielfach die Verbesserung der Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen vor Ort 1 2 3 4 Landespolitik und Inklusionsbeirat BearbeitenDer Inklusionsbeirat berat die Landesregierung bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Beispiele sind die Bestandserhebung zur Barrierefreiheit von offentlichen Gebauden Stellungnahmen gegenuber der Landesregierung zu aktuellen Themen aus der Behindertenpolitik oder auch Vorschlage zu neuen Projekten Ziel ist es mit den Betroffenen auf Augenhohe reden in Umsetzung des Mottos der UN Behindertenrechtskonvention Nichts uber uns ohne uns 5 Bundesbehindertenbeauftragte und Inklusionsbeirat BearbeitenAuf Bundesebene ist der Inklusionsbeirat bei dem oder der Beauftragten der Bundesregierung fur die Belange behinderter Menschen angesiedelt in der dortigen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN Behindertenrechtskonvention 6 Koordinierungsstelle Bearbeiten Die Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die langfristige und strategische Begleitung der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention Sie besteht aus einem Inklusionsbeirat und Fachausschussen zu verschiedenen Themenschwerpunkten Dort bildet der Inklusionsbeirat das oberste Entscheidungsgremium der Koordinierungsstelle In ihm sind mehrheitlich Menschen mit Behinderung vertreten sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatlichen Anlaufstelle Focal Point der Konferenz der Landesbehindertenbeauftragten und der Monitoring Stelle zur UN Behindertenrechtskonvention Den Vorsitz hat der oder die Beauftragte der Bundesregierung fur die Belange behinderter Menschen Der Inklusionsbeirat wird von drei Fachausschussen unterstutzt die ihm fachlich zuarbeiten und sich schwerpunktmassig mit folgenden Themen befassen Fachausschuss 1 Barrierefreiheit Fachausschuss 2 Kommunikation und Medien Fachausschuss 3 Freiheits und SchutzrechteArbeitsweise Bearbeiten Der Inklusionsbeirat legt die Anzahl sowie den Themenzuschnitt der Fachausschusse fur die Dauer einer Legislaturperiode fest und beruft deren Mitglieder Die Fachausschusse entwickeln Ideen und Vorschlage an Aktivitaten und Massnahmen in ihrem jeweiligen Themenzuschnitt Ausdruckliches Ziel ist dabei der Zivilgesellschaft die UN Behindertenrechtskonvention und besonders den ihr zugrunde liegenden Inklusionsgedanken naher zu bringen und starker im Bewusstsein zu verankern Die Fachausschusse wirken dabei in zwei Richtungen Zum einen tragen sie uber den Inklusionsbeirat Ideen und Vorschlage zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland an die politisch Verantwortlichen heran Zum anderen setzen sich die Mitglieder der Fachausschusse fur eine Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in ihren eigenen Institutionen und deren Wirkungskreisen sowie der breiteren Zivilgesellschaft ein Um eine enge Kooperation und den dazu erforderlichen regelmassigen Austausch zwischen Inklusionsbeirat und Fachausschussen sicherzustellen nehmen die Inklusionsbeiratsmitglieder mit beratender Stimme an den Fachausschusssitzungen teil erganzend berichten ausgewahlte Sprecher der Fachausschusse in den Beiratssitzungen von ihrer Arbeit Entscheidungen durch den Inklusionsbeirat Bearbeiten Ist eine Massnahme oder eine Aktivitat durch einen Fachausschuss erarbeitet erhalt der Inklusionsbeirat die Moglichkeit zum Ergebnis eine Ruckmeldung zu geben und Anpassungen anzuregen Nach Zustimmung durch den Inklusionsbeirat konnen die erarbeiteten Massnahmen veroffentlicht beziehungsweise umgesetzt werden Weblinks BearbeitenKoordinierungsstelle zur UN Behindertenrechtskonvention beim Beauftragten der Bundesregierung fur die Belange behinderter Menschen Monitoring Stelle zur UN Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut fur MenschenrechteEinzelnachweise Bearbeiten Stadtteil Inklusionsbeirat in Hamburg Wandsbek Stadt Inklusionsbeirat in Bergisch Gladbach Kreis Inklusionsbeirat 1 2 Vorlage Toter Link www gg24 de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis in Gross Gerau StadteRegion Inklusionsbeirat der StadteRegion Aachen Ministerium fur Arbeit Integration und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen Inklusionsbeirat NRW Bundesbehindertenbeauftragte Arbeit der Staatlichen Koordinierungsstelle und des Bundes Inklusionsbeirats Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inklusionsbeirat amp oldid 224295105