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Hochstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskraftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen in Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs des Bundesarbeitsgerichts des Bundesverwaltungsgerichts des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs Teilweise werden darunter auch Entscheidungen der Oberlandesgerichte gefasst sofern diese als letzte Instanz zustandig sind In neuerer Zeit fallen darunter auch Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs Die hochstrichterliche Rechtsprechung hat im kontinentaleuropaischen Rechtskreis erhebliche Bedeutung bei der Rechtsauslegung da sich die anderen Gerichte in der Regel an ihr orientieren Im angelsachsischen Rechtskreis kommt den hochstrichterlichen Entscheidungen theoretisch erheblich hohere Bedeutung zu da im case law kein Widerspruch zu Entscheidungen hoherer Instanzen zulassig ist Die hochstrichterlichen Entscheidungen haben dort als Prazedenzfalle daher grossere Auswirkungen In der Praxis nahert sich die Bedeutung der hochstrichterlichen Entscheidungen jedoch auch in Deutschland 1 dem rechtstheoretisch wesentlich hoheren Einfluss im angelsachsischen Recht an Einen Sonderfall stellen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dar da diese in Deutschland Gesetzeskraft entfalten konnen und so andere Gerichte binden Zu unterscheiden von den hochstrichterlichen Entscheidungen sind obergerichtliche Entscheidungen die zwar von hoheren Gerichten gefallt werden die aber nicht die letzte Instanz ihres jeweiligen Instanzenzuges sind in Deutschland etwa Oberlandesgerichte Landesarbeitsgerichte Landessozialgerichte und Oberverwaltungsgerichte bzw Verwaltungsgerichtshofe und erstinstanzliche Entscheidungen der Eingangsgerichte Die obergerichtlichen Entscheidungen haben eine ahnliche Bedeutung wie die hochstrichterlichen Entscheidungen in denen noch keine hochstrichterlichen Entscheidungen vorliegen Dies betrifft vor allem Rechtsbereiche die durch Landesrecht geregelt sind und daher durch die hochstrichterlichen Bundesgerichte nicht revisibel nachprufbar sind Im Zivilrecht ist dies beispielsweise ein Grossteil des privaten Nachbarrechts bei den Verwaltungsgerichten sind es grosse Teile des Polizeirechts Einzelnachweise Bearbeiten Zum deutschen Recht vgl BGH Beschluss vom 5 Marz 2009 Az IX ZR 90 06 NJW 2009 1422 1423 m w Nachw zur Rechtsprechung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hochstrichterliche Rechtsprechung amp oldid 196813628