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Mit einer Abmahnung beanstandet im Arbeitsrecht ein Arbeitgeber ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers und droht gleichzeitig fur den Fall der Wiederholung negative Rechtsfolgen an Arbeitsrechtliche Abmahnung Symbolfoto Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Rechtsfragen 3 1 Allgemeines 3 2 Form 3 3 Betriebsrat Personalrat 3 4 Frist 3 5 Entfernungsanspruch bei unzulassiger Abmahnung 3 6 Entfernungsanspruch bei zulassiger Abmahnung 4 Abmahnungsgrunde 5 Verjahrung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Abmahnung gehort zu den privatrechtlichen Disziplinarmassnahmen die einem Arbeitgeber beim Verstoss eines Arbeitnehmers gegen die Arbeitspflicht Arbeitsanweisungen Dienstanweisungen oder die Betriebsordnung zur Verfugung stehen 1 Abgestuft von der schwachsten Massnahme der Anhorung gibt es Belehrung Ruge Ermahnung Verwarnung dienstlicher Verweis Geldbusse Entzug freiwilliger sozialer Leistungen Ausschluss von freiwilligen Vergunstigungen Gratifikation Kurzung des Arbeitsentgelts Sondervergutungen Versetzung Degradierung Betriebsbussen und als schwerste Form der Disziplinarmassnahme die Abmahnung Vor dem Aussprechen einer Abmahnung ist der Arbeitnehmer anzuhoren Der Arbeitgeber muss im Einzelfall die disziplinarrechtliche Massnahme nach der Schwere der Verfehlung auswahlen so dass nicht jedes geringfugige Fehlverhalten des Arbeitnehmers gleich mit einer Abmahnung geahndet werden darf 2 Inhalt BearbeitenAbmahnungen beinhalten Hinweis Ruge Warn Beweissicherungs und Dokumentationsfunktionen 3 Hinweisfunktion Rugefunktion Das gerugte Fehlverhalten muss dem Arbeitnehmer in einer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise dargelegt werden Die Abmahnung muss auf Tatsachen beruhen das bedarf einer genauen Schilderung der zur Last gelegten Pflichtverletzungen und deren Gegenuberstellung mit dem arbeitsvertraglich vorgesehenen Idealzustand Warnfunktion Sie muss den Hinweis enthalten dass im Wiederholungsfalle der Inhalt und Bestand des Arbeitsverhaltnisses gefahrdet ist und mit einer verhaltensbedingten Kundigung seitens des Arbeitgebers gerechnet werden kann Um ihre Warnfunktion angemessen erfullen zu konnen muss die Abmahnung eindeutig formuliert sein Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen wie der Kundigung auffordern seine vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemass zu erbringen 4 Beweissicherungs und Dokumentationsfunktion Durch eine Abmahnung in Schriftform kann das Fehlverhalten schriftlich dokumentiert zu der Personalakte genommen werden Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten dient die schriftlich verfasste Abmahnung vor dem Arbeitsgericht als Beweismittel Durch die Beifugung der Abmahnung zur Personalakte wird das Fehlverhalten des Arbeitnehmers auch fur die Zukunft dokumentiert Damit eine Abmahnung vorliegt mussen oben genannte Voraussetzungen erfullt sein Erst dann kann sie ihre arbeitsrechtliche Wirkung entfalten und bei erneuter Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu einer ordentlichen Kundigung aus verhaltensbedingten Grunden fuhren Rechtsfragen BearbeitenDie Abmahnung ist ein Rechtsbegriff wonach die Kundigung eines Dauerschuldverhaltnisses wie dem Arbeitsvertrag gemass 314 Abs 2 BGB aus wichtigem Grund bei Vertragsverletzung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulassig ist Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um ein Gestaltungsrecht sie ist auch keine Willenserklarung im rechtlichen Sinne sondern lediglich die Ausubung eines vertraglichen Rugerechts Die Grundsatze der Abmahnung wurden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG im Laufe der Jahre weiter entwickelt Allgemeines Bearbeiten Das BAG halt seit Juni 1967 Abmahnungen fur die Ausubung eines arbeitsvertraglichen Glaubigerrechts individualvertragliches Rugerecht dessen Rechtsgrundlage in 326 Abs 1 BGB zu finden ist 5 Leistet hiernach der Arbeitnehmer gemass 275 Abs 1 bis Abs 3 BGB Unmoglichkeit nicht entfallt sein Anspruch auf die Gegenleistung des Arbeitgebers Arbeitsentgelt Form Bearbeiten Die Abmahnung darf vom Disziplinarvorgesetzten auch mundlich erteilt werden doch wird im Regelfall wegen der Beweissicherungs und Dokumentationsfunktion die Schriftform vorgezogen 1 Die Schriftform ermoglicht die Beifugung der Abmahnung zur Personalakte Abmahnungsberechtigt ist wer aufgrund seiner Aufgabenstellung befugt ist Anweisungen hinsichtlich Arbeitsort Arbeitszeit sowie Art und Weise der auszuubenden Tatigkeit zu erteilen also ein Weisungs und Direktionsrecht selbststandig ausubt 6 Das wird im Regelfall der Disziplinarvorgesetzte sein Betriebsrat Personalrat Bearbeiten Der Betriebsrat Personalrat hat keinerlei Beteiligungsrechte beim Ausspruch von Abmahnungen 7 1 Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat gemass 84 Abs 1 und 85 Abs 1 BetrVG beschweren Halt der Betriebsrat die Beschwerde fur berechtigt so kann er nach 85 Abs 1 BetrVG beim Arbeitgeber die Abhilfe der Beschwerde verlangen Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat von seinem Vorgehen zu unterrichten Dem Arbeitnehmer steht ausserdem das Recht der Gegendarstellung zur Abmahnung zu Frist Bearbeiten Es gibt keine Ausschlussfrist die den Arbeitgeber dazu verpflichtet innerhalb einer gewissen Zeit eine Abmahnung auszusprechen 8 doch muss die Abmahnung unverzuglich nach dem Fehlverhalten erfolgen weil ansonsten das Recht auf Abmahnung der Verwirkung unterliegt 1 Dabei darf der Arbeitnehmer nach etwa zwei Monaten darauf vertrauen dass sein Fehlverhalten zu keiner Beanstandung Anlass gegeben habe Denn eine Abmahnung ist nach einem Monat noch moglich 8 Entfernungsanspruch bei unzulassiger Abmahnung Bearbeiten Durch eine ungerechtfertigte Abmahnung kann es spater zu einer falschen Beurteilung des Arbeitnehmers kommen Arbeitnehmer konnen in entsprechender Anwendung der 242 1004 Abs 1 Satz 1 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus ihrer Personalakte verlangen 2 Der Anspruch besteht wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalt auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit verletzt 9 Er besteht auch dann wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwurdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht 10 Der Entfernungsanspruch ist gerichtlich durchsetzbar Im Prozess tragt der Arbeitgeber nach herrschender Meinung die Darlegungs und Beweislast fur die Berechtigung der Abmahnung 11 Ein Arbeitnehmer kann statt die Entfernung zu verlangen auch lediglich eine Gegendarstellung zu der Abmahnung verfassen und nach 83 Abs 2 BetrVG verlangen dass der Arbeitgeber die Gegendarstellung zur Personalakte nimmt 2 Entfernungsanspruch bei zulassiger Abmahnung Bearbeiten Die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte kann nur verlangt werden wenn das gerugte Verhalten fur das Arbeitsverhaltnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist 12 Abmahnungsgrunde BearbeitenFolgendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann zu einer Abmahnung fuhren Ist die Arbeitsleistung zu gering Arbeitsvolumen Arbeitsintensitat oder die Arbeitsqualitat zu schlecht so liegen Minderleistungen vor Auf Pflichtverletzungen beruhende quantitative Minderleistungen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers konnen geeignet sein eine ordentliche Kundigung aus verhaltensbedingten Grunden zu rechtfertigen 13 Hiernach ist es dem Arbeitnehmer nicht gestattet das Verhaltnis von Leistung und Gegenleistung einseitig nach freiem Belieben zu bestimmen Dieses Verhaltnis ist dem Urteil zufolge stark beeintrachtigt wenn die Durchschnittsleistung langfristig um deutlich mehr als 1 3 unterschritten wird Qualitative Minderleistungen Verursacht ein Arbeitnehmer eine Fehlerquote zwischen 4 01 und 5 44 und liegt die durchschnittliche Fehlerquote von 209 eingesetzten Mitarbeitern bei nur 1 34 so kann von einer qualitativen Minderleistung ausgegangen werden 14 Auch die Verantwortung fur wiederholt gelieferten Ausschuss oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen oder betrieblichen Bestimmungen bei der Arbeit ist eine qualitative Minderleistung Wird die Arbeitszeit dauerhaft deutlich unterschritten so ist eine Abmahnung gerechtfertigt 15 Im Fall war eine Arbeitszeit von 38 Stunden wochentlich einzuhalten uber mehrere Wochen hinweg war die Arbeitnehmerin lediglich zwischen zwei und 23 Stunden im Betrieb anwesend Sie war unabhangig von der Lage der Arbeitszeit nicht bereit ihre Arbeitskraft dem Umfang nach in vertragskonformer Weise anzubieten Bereits darin liege dem BAG zufolge eine schwerwiegende Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten Zur Unpunktlichkeit gehort die wiederholte Nichteinhaltung von Arbeitsbeginn Pausenregelungen oder Arbeitsende Auch ausbleibende Krankmeldungen und die verspatete oder ausbleibende Einreichung von Arbeitsunfahigkeitsbescheinigungen sind abmahnfahig Benachteiligungsverbot Verstossen Beschaftigte gegen das Benachteiligungsverbot des 7 Abs 1 AGG so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten erforderlichen und angemessenen Massnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung Umsetzung Versetzung oder Kundigung zu ergreifen 12 Abs 3 AGG Rufschadigung Die Verbreitung unwahrer oder einseitig dargestellter Informationen zum Schaden des Unternehmens ist abmahnfahig Storung des betrieblichen Friedens Wiederholt respektloses oder aggressives Verhalten gegenuber anderen Mitarbeitern kann zu einer Abmahnung fuhren Hauptfall der Abmahnung ist die verhaltensbedingte Kundigung in personenbedingten Kundigungssituationen ist sie in der Regel jedoch mit hochstrichterlich anerkannten Ausnahmen etwa bei Alkoholmissbrauch 16 oder bei fehlender aber grundsatzlich erreichbarer Erlaubnis zu einer Nebentatigkeit 17 nicht notwendig Verstoss gegen geltendes Strafrecht Auf den geringfugigen Diebstahl von Gegenstanden oder Produkten des Arbeitgebers darf der Arbeitgeber nicht mehr mit einer fristlosen Kundigung reagieren sondern muss dem Emmely Urteil des BAG vom Juni 2010 zufolge abmahnen Die Geltung setzt einen Bagatelldiebstahl und ein seit langem storungsfreies Arbeitsverhaltnis voraus 18 Dann ist es dem Arbeitgeber zuzumuten auf das mildere Mittel der Abmahnung zuruckzugreifen Nur bei besonders schweren Straftaten ist eine sofortige Kundigung ohne vorherige Abmahnung moglich weil der Arbeitnehmer in einem solchen Fall von vornherein wissen sollte dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten nicht dulden wird Weisungen Betriebliche schriftliche oder mundliche Arbeitsanweisungen mussen befolgt werden auch wenn sie im Einzelfall als nicht sinnvoll angesehen werden Allerdings muss das von Weisungen verlangte Verhalten des Arbeitnehmers auch arbeitsvertraglich geschuldet sein Verjahrung BearbeitenGesetzliche Verjahrungsfristen gibt es fur die Abmahnung nicht Jedoch verliert sie im Laufe der zuruckliegenden Zeit ihre Bedeutung Hat ein Arbeitnehmer sein Verhalten im Sinne der Abmahnung geandert und sich uber einen langeren Zeitraum ordnungsgemass verhalten so darf das fruhere Fehlverhalten nicht mehr ohne Weiteres fur eine spater auszusprechende Kundigung hergezogen werden Eine Abmahnung ist solange in der Welt wie sie sich in der Personalakte befindet Es ist davon auszugehen dass eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte nach zwei Jahren verlangt werden darf Bei zu Unrecht erteilten Abmahnungen fuhrt die erfolgreiche Klage vor dem Arbeitsgericht zur Entfernung aus der Akte durch Gerichtsurteil 19 Siehe auch BearbeitenAbmahnung allgemein Literatur BearbeitenFriederike DeCoite Thomas Muschiol Abmahnung und Kundigung was tun Haufe Rudolf Planegg Munchen 2006 ISBN 978 3 448 07742 1 Pascal Croset Markus Dobler Die rechtssichere Abmahnung Ein Leitfaden fur Personalabteilung und Geschaftsfuhrung 3 Auflage Springer Gabler Wiesbaden 2018 ISBN 978 3 658 22782 1 Fabian Novara Merle Knierim Die arbeitsrechtliche Abmahnung nach der Emmely Entscheidung NJW 17 2011 1175Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg 333 Keywords Arbeitsrecht Springer Gabler 2018 ISBN 978 3 658 08724 1 S 6 7 a b c Wolfgang Hromadka Frank Maschmann Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht 7 Auflage Band 1 Springer 2018 ISBN 978 3 662 56489 9 S 255 f Brockhaus F A Hrsg Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2 Auflage 2005 ISBN 978 3 7653 2482 6 S 25 BAG Urteil vom 10 November 1993 Az 7 AZR 682 92 BAG Urteil vom 19 Juni 1967 Az 2 AZR 287 66 BAG Urteil vom 18 Januar 1980 Az 7 AZR 75 78 BAG Urteil vom 17 Januar 1989 Az 1 ABR 100 88 a b BAG Urteil vom 15 Januar 1986 Az 5 AZR 70 84 BAG Urteil vom 12 August 2010 Az 2 AZR 593 09 BAG Urteil vom 20 Januar 2015 Az 9 AZR 860 13 Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz Urteil vom 21 Dezember 2012 Az 9 Sa 447 12 BAG Urteil vom 19 Juli 2012 Az 2 AZR 782 11 BAG Urteil vom 11 Dezember 2003 Az 2 AZR 667 02 BAG Urteil vom 17 Januar 2008 Az 2 AZR 536 06 BAG Urteil vom 29 August 2013 Az 2 AZR 273 12 BAG Urteil vom 4 Juni 1997 Az 2 AZR 526 96 NZA 1997 1281 BAG Urteil vom 11 Dezember 2001 Az 9 AZR 464 00 BAG Urteil vom 10 Juni 2010 Az 2 AZR 541 09 Memento des Originals vom 25 Juni 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de BAG Urteil vom 5 August 1992 Az 5 AZR 531 91Normdaten Sachbegriff GND 4141074 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abmahnung deutsches Arbeitsrecht amp oldid 231234028