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Dieser Artikel behandelt die allgemeine Bezeichnung Schmahkritik Fur das Gedicht von Jan Bohmermann siehe Schmahkritik Gedicht Die Schmahkritik ist eine Ausserung bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht 1 Polemische oder uberspitzte Kritik ist hiervon noch nicht erfasst erforderlich ist vielmehr dass die Meinungsausserung in der Herabsetzung der Person besteht Das Bundesverfassungsgericht BVerfG stellt wegen der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit in einer Demokratie an die Einstufung einer Ausserung als Schmahkritik hohe Anforderungen Der Schutz von Meinungsausserungen die sich als Schmahung Dritter darstellen tritt hinter dem Personlichkeitsschutz zuruck 2 Die Wahrnehmung berechtigter Interessen 193 StGB kann eine Schmahkritik rechtfertigen wenn sie als Recht zum Gegenschlag eine angemessene Reaktion dessen der sie geaussert hat auf das fragwurdige Verhalten des ihn Angreifenden darstellt 3 Ein satirischer Gesamtcharakter kann gegen die Annahme sprechen der Angegriffene habe als Person angeprangert werden sollen 4 Inhaltsverzeichnis 1 Gerichtsentscheidungen 1 1 Zwangsdemokrat Beschluss 1 2 Beschluss bezuglich Kritik an Amtsrichtern 1 3 Obergauleiter Beschluss 2 Weblinks 3 EinzelnachweiseGerichtsentscheidungen BearbeitenWeil die fur den Begriff der Schmahkritik relevanten Gesetzestexte auch unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten erfordert das Verstandnis der Rechtslage regelmassig einen Blick auf die konkrete Rechtsprechung Obergerichte urteilen im Vergleich zu den Vorinstanzen in bekannten Fallen mitunter liberaler zugunsten der Meinungsfreiheit Zwangsdemokrat Beschluss Bearbeiten In dem sogenannten Zwangsdemokrat Beschluss aus dem Jahr 1990 schreiben die Verfassungsrichter Eine Meinungsausserung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung fur Dritte zur Schmahung Auch eine uberzogene und selbst eine ausfallige Kritik macht fur sich genommen eine Ausserung noch nicht zur Schmahung Eine herabsetzende Ausserung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmahung an wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht 5 Fuhrer der Verfassungsbeschwerde war der Journalist Ralph Giordano der sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Munchen 6 wehrte Das Verbot verletze ihn in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Giordano hatte in seinem 1987 erschienenen Buch Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein 7 den ehemaligen bayerischen Ministerprasidenten Franz Josef Strauss CSU als Zwangsdemokraten bezeichnet Dazu fuhrte er unter anderem aus in der Bundesrepublik bestehe eine grosse Sehnsucht nach einem starken Mann zum Hauptauserkorenen dieser Sehnsucht und zu ihrer Symbolfigur sei der CSU Politiker Strauss geworden Das BVerfG gab im Beschluss des Ersten Senats vom 26 Juni 1990 Giordano Recht Beschluss bezuglich Kritik an Amtsrichtern Bearbeiten In einem Beschluss aus dem Jahr 2014 gaben die Verfassungsrichter einem Beschwerdefuhrer Recht welcher eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das seinen Worten nach schabige rechtswidrige und eines Richters unwurdige Verhalten der Richterin gestellt hatte und darin uber die Richterin weiter ausfuhrte sie musse effizient bestraft werden um zu verhindern dass diese Richterin nicht auf eine schiefe Bahn gerat Dieser Beschwerdefuhrer war vorinstanzlich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden Laut der Verfassungsrichter jedoch gehe es in der Ausserung es musse verhindert werden dass die Richterin auf eine schiefe Bahn gerate nicht allein um eine Verunglimpfung der Betroffenen sondern auch um eine Auseinandersetzung die einen sachlichen Hintergrund hat Denn der Beschwerdefuhrer habe sich auf das von ihm in der Dienstaufsichtsbeschwerde kritisierte Verhalten bezogen und eine Uberprufung dieses Verhaltens durch eine ubergeordnete Stelle bezweckt Somit handele es sich zwar um polemische und uberspitzte Kritik welche aber eine sachliche Auseinandersetzung zur Grundlage habe Bezuglich der weiteren Ausserungen habe das Landgericht seine Einordnung als Schmahkritik uberhaupt nicht begrundet so die Verfassungsrichter 8 Obergauleiter Beschluss Bearbeiten Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 hatten die vorinstanzlichen Gerichte die Bezeichnung des Grunen Politikers Volker Beck als Obergauleiter der SA Horden zu Unrecht als Schmahkritik eingestuft 9 Beschwerdefuhrer war der rechtsextremistische Politiker Markus Beisicht welcher von den Vorinstanzen wegen Beleidigung verurteilt worden war Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrangenden Effekts ist der Begriff der Schmahkritik eng zu verstehen bekraftigten hingegen die Verfassungsrichter Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hatten die Vorinstanzen die Absicht Beisichts verkannt Becks Vorverhalten kritisieren zu wollen Der Grunen Politiker habe sich massgeblich an einer Blockade beteiligt und die Demonstranten zu denen auch Beisicht gehorte als braune Truppe und rechtsextreme Idioten beschimpft Es sei Beisicht daher nicht allein um eine Herabsetzung Becks gegangen Vor diesem Hintergrund hatten die Vorinstanzen Meinungsfreiheit und Personlichkeitsrechte gegeneinander abwagen mussen statt Beisichts Tiraden als Schmahkritik zu kategorisieren bei der jede Abwagung entfallt 10 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Schmahkritik Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bernd von Heintschel Heinegg Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit Drei aktuelle Entscheidungen des BVerfG 3 Teil Beck Blog veroffentlicht am 6 August 2016 Zeit Online Schmahkritik auf seltene Ausnahmefalle begrenztEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG NJW 2012 1643 Beschluss vom 7 Dezember 2011 Az 1 BvR 2678 10 Ausserung durchgeknallter Staatsanwalt nicht zwingend eine Beleidigung Pressemeldung des BVerfG zum Beschluss v 12 Mai 2009 Az 1 BvR 2272 04 Vgl BVerfGE 54 129 BGH NJW 1974 1762 OLG Frankfurt a M AfP 2008 611 Zitiert nach Soder in Gersdorf Paal Beck scher Online Kommentar Informations und Medienrecht 11 Edition Stand 1 Februar 2016 Rn 178 BVerfG Beschluss v 26 Juni 1990 Az 1 BvR 1165 89 BVerfGE 82 272 NJW 1991 95 OLG Munchen Urteil v 28 Juli 1989 Az 21 U 2754 88 AfP 1989 747 ISBN 3 462 02943 6 Bundesverfassungsgericht Presse Auch uberspitzte Ausserungen fallen nur in engen Grenzen als Schmahkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit Abgerufen am 12 September 2017 LTO BVerfG fuhrt Linie zu Art 5 GG fort Bezeichnung als Obergauleiter keine Schmahkritik Bundesverfassungsgericht 1 Senat 3 Kammer Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Die falsche Einordnung einer Ausserung als Schmahkritik verkurzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit 8 Februar 2017 abgerufen am 12 September 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schmahkritik amp oldid 235269834