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Der Auskunftsanspruch im Presserecht sichert Journalisten zu dass Behorden auf Anfrage Auskunfte zu gestellten Fragen erteilen Inhaltsverzeichnis 1 Deutsche Pressegesetze 2 Transparenzverpflichtung der Justiz 3 Mediendienstestaatsvertrag 4 Weitere Auskunfts und Einsichtsrechte von Journalisten hinsichtlich amtlicher Informationen 5 Weblinks 5 1 Urteile 5 2 Sonstiges 6 EinzelnachweiseDeutsche Pressegesetze BearbeitenDie deutschen Pressegesetze sehen in unterschiedlichem Ausmass einen Anspruch der Presse auf behordliche Auskunft vor Als Beispiel sei der Wortlaut des baden wurttembergischen Gesetzes angefuhrt 4 Informationsrecht der Presse 1 Die Behorden sind verpflichtet den Vertretern der Presse die der Erfullung ihrer offentlichen Aufgabe dienenden Auskunfte zu erteilen 2 Auskunfte konnen verweigert werden soweit1 hierdurch die sachgemasse Durchfuhrung eines schwebenden Verfahrens vereitelt erschwert verzogert oder gefahrdet werden konnte oder 2 Vorschriften uber die Geheimhaltung entgegenstehen oder 3 ein uberwiegendes offentliches oder schutzwurdiges privates Interesse verletzt wurde oder 4 ihr Umfang das zumutbare Mass uberschreitet 3 Anordnungen die einer Behorde Auskunfte an die Presse allgemein verbieten sind unzulassig 4 Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behorden verlangen dass ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht spater als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden Mit Bezug auf die niedersachsische Regelung fuhrte der Bundesgerichtshof 2005 zum Zweck dieser Vorschriften aus Nach dieser Vorschrift sind Behorden verpflichtet den Vertretern der Presse zu denen insbesondere auch Herausgeber und Redakteure gehoren konnen 1 die fur die Erfullung ihrer offentlichen Aufgaben dienenden Auskunfte zu erteilen Dieser Informationsanspruch soll der Presse die Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Rahmen der demokratischen Meinungs und Willensbildung dadurch ermoglichen dass sie umfassend und wahrheitsgetreu Informationen uber Geschehnisse von offentlichem Interesse erhalt und dadurch in die Lage versetzt wird die Offentlichkeit entsprechend zu unterrichten 2 Auf diese Weise kann der Staatsburger zutreffende und umfassende Informationen uber tatsachliche Vorgange und Verhaltnisse Missstande Meinungen und Gefahren erhalten die ihm sonst verborgen bleiben wurden die aber Bedeutung fur eine abgewogene Beurteilung der fur seine Meinungsbildung essentiellen Fragen haben konnen Erst diese fur eine moglichst unverfalschte Erkenntnis notwendige Ubersicht uber Tatsachen und Meinungen Absichten und Erklarungen ermoglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozess uberhaupt 3 Die Vorschrift des 4 NdsPresseG weist daher enge Bezuge nicht nur zur Pressefreiheit des Art 5 Abs 1 Satz 2 GG sondern auch zur Informationsfreiheit des Art 5 Abs 1 Satz 1 GG und zu Art 20 Abs 2 Satz 1 GG auf Hieran mussen sich die Auslegung des Art 4 Abs 1 NdsPresseG und insbesondere auch die Grundsatze zur Bestimmung des im konkreten Falle Auskunftsverpflichteten orientieren 4 Fur die Auskunft durfen keine Gebuhren erhoben werden 5 Transparenzverpflichtung der Justiz BearbeitenDie Transparenzverpflichtung der Justiz wurde unter dem Gesichtspunkt des Art 5 I 2 GG ausgeweitet und prazisiert durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 6 Diese Rechtsprechung lasst sich in folgenden sechs Leitsatzen zusammenfassen 1 Bei einer Eilentscheidung uber einen presserechtlichen Auskunftsanspruch ist stets die grundrechtliche Dimension der Pressefreiheit zu beachten Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der offentlichen Behorden einschliesslich der Gerichte 2 Den auskunftspflichtigen Stellen steht auch unter Berucksichtigung des Art 5 I 2 GG grundsatzlich ein Ermessensspielraum bei der Frage nach Art und Umfang der Auskunft zu Bei der Bestimmung der konkreten Tragweite des Auskunftsanspruchs im Einzelfall ist eine Abwagung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen Das danach massgebliche offentliche Informationsinteresse ist anhand des Gegenstands des Auskunftsersuchens und damit der beabsichtigten Berichterstattung zu bestimmen Dabei besteht grundsatzlich kein Anspruch auf Einsicht in Behordenakten 3 Fur die Auskunft uber Gerichtsentscheidungen gilt die Besonderheit dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschliesslich der Justizgewahrungspflicht dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsatzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veroffentlichungswurdiger Gerichtsentscheidungen folgt 4 Die Veroffentlichungspflicht bei Gerichtsentscheidungen erstreckt sich nicht nur auf rechtskraftige Entscheidungen sondern kann bereits vor Rechtskraft greifen Sie bezieht sich auf die Entscheidungen als solche in ihrem amtlichen Wortlaut Hiermit korrespondiert ein presserechtlicher Auskunftsanspruch von Medienvertretern 5 Der Zugang zu Gerichtsentscheidungen ist nicht unbegrenzt So sind die Entscheidungen etwa hinsichtlich personlicher Angaben und Umstande in der Regel zu anonymisieren Die Medien haben zudem nach den Grundsatzen zur Verdachtsberichterstattung und zur Resozialisierung von Straftatern gesteigerte Sorgfaltspflichten zu beachten 6 Betrifft das Begehren der Presse auf Bekanntgabe eines strafgerichtlichen Urteils eine Person des offentlichen Lebens und handelt es sich um strafrechtliche Vorwurfe die auf Grund der geschutzten Rechtsguter im offentlichen Interesse liegen kann die begehrte Entscheidung allenfalls dann vollstandig unter Verschluss gehalten werden wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr einer Vereitelung Erschwerung Verzogerung oder Gefahrdung der sachgemassen Durchfuhrung eines Strafverfahrens im Sinne der Landespressegesetze unmittelbar und dringend nahelegen 7 Mediendienstestaatsvertrag BearbeitenFur redaktionell gestaltete Internetangebote galt nach 15 Mediendienstestaatsvertrag ebenfalls eine Auskunftspflicht 8 Jetzt ist dieser Anspruch in 55 Absatz 3 in Verbindung mit 9a des Rundfunkstaatsvertrags normiert Weitere Auskunfts und Einsichtsrechte von Journalisten hinsichtlich amtlicher Informationen BearbeitenAuskunfts oder Einsichtsrechte die nach anderen Vorschriften etwa aufgrund der Informationsfreiheitsgesetze dem Umweltinformationsgesetz oder dem Archivrecht bestehen sind unabhangig vom presserechtlichen Auskunftsanspruch Weblinks BearbeitenUrteile Bearbeiten Auskunftsanspruch eines WissenschaftsautorsSonstiges Bearbeiten Auskunftsrechte kennen und nutzen Reader der taz PDF Informationen von Udo Branahl Saarheimer Falle Teilnahme an PresseflugEinzelnachweise Bearbeiten Loffler Wenzel Presserecht 4 Aufl 1997 4 LPresseG Rn 42 43 Soehring Presserecht 3 Aufl 2000 Rn 4 10 vgl Verwaltungsgericht des Saarlandes AfP 1997 837 839 OVG des Saarlandes AfP 1998 426 427 vgl BVerfGE 20 162 174 f BVerfGE 83 238 295 f BVerfGE 97 228 257 f BGH Urteil vom 10 Februar 2005 Az III ZR 294 04 Volltext Verwaltungsgericht Arnsberg Pressemitteilung Memento vom 6 Januar 2013 im Webarchiv archive today Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14 September 2015 1 BvR 857 15 NJW 2015 3708 mit Anmerkung von Stefan Brink und Michael Vogel BVerfG 1 BvR 857 15 NJW 2015 3708 Verwaltungsgericht Dusseldorf Urteil vom 26 Juni 1999 Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive Az 1 L 809 98 Die Vorschrift wird von einer Stimme in der Literatur als verfassungswidrig eingeschatzt Dissertation von Bonin PDF 133 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auskunftsanspruch Presserecht amp oldid 223020210