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Der Ausschuss fur Kinderrechte CRC 1 englisch Committee on the Rights of the Child CRC 3 ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan 4 welches die Umsetzung und Einhaltung des Ubereinkommens uber die Rechte des Kindes KRK 5 und seiner Zusatzprotokolle durch die Vertragsstaaten uberwacht Stellt er bei der Kontrolle Mangel fest kann er den Staaten Vorschlage und Empfehlungen unterbreiten wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern konnen Art 62 Abs 3 UN Charta 6 7 8 Der CRC Ausschuss besteht aus 18 Sachverstandigen 9 und tagt dreimal jahrlich in Genf 10 Ausschuss fur die Rechte des KindesCommittee on the Rights of the Child Organisationsart AusschussKurzel CRC 1 Leitung Luis Ernesto Pedernera ReynaGegrundet 2 September 1990 2 Hauptsitz GenfOberorganisation UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR Laut Angaben des Ausschusses 11 12 13 pruft er auch von Kindern eingereichte Individualbeschwerden 14 bei Staatenberichten konnen auch Selbstorganisationen von Kindern von Kindern gegrundete und gefuhrte Organisationen Child led organizations Parallelberichte einreichen 15 Dazu nehmen Kinder bei Verhandlungen 16 uber die Umsetzung der KRK gleichberechtigt teil 17 Womit dieser Ausschuss das einzige Kontrollorgan ist welches Kinder wie Volljahrige behandelt Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Tatigkeiten 1 1 Vertragsgrundlage 1 2 Ratifikationen 1 3 Die Arbeitsweisen des CRC 1 4 Beteiligung von Kindern beim CRC 2 Verfahrensordnungen der CRC 2 1 VerfO SB fur Staatenberichte 2 2 VerfO FB fur Beschwerdeverfahren 3 Prufung der Staatenberichte 4 Individualbeschwerde 4 1 Von Kindern eingereichte Beschwerden 4 2 Vorsorgliche Massnahmen 4 3 Beschwerden beim CRC und EGMR 5 Staatenbeschwerde 6 Untersuchungsverfahren 7 Allgemeine Bemerkungen des CRC 8 Mitglieder des CRC 9 Siehe auch 10 Rapporte der Staatenberichte 11 Vertragsgrundlagen 12 Literatur 12 1 Weblinks 13 EinzelnachweiseAufgaben und Tatigkeiten BearbeitenDie Schaffung des Ausschusses und dessen Aufgaben 18 sind im Teil II der KRK 5 festgelegt seine Zustandigkeit bezieht sich ausschliesslich auf Staaten welche die entsprechenden Abkommen ratifizierten Art 43 KRK 19 dazu ist es auch davon abhangig welche Erklarungen und Vorbehalte 20 die Staaten bei Vertragsabschluss machten Art 47 KRK Siehe auch Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage Der CRC ist zustandig fur die Einhaltung folgender Abkommen 21 Ubereinkommen uber die Rechte des Kindes KRK 5 22 1 FP zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten KRK 1 FP 23 24 2 FP betreffend den Verkauf von Kindern der Kinderprostitution und der Kinderpornografie KRK 2 FP 25 26 3 FP fur Beschwerde Mitteilungsverfahren KRK 3 FP 27 28 Seine diesbezugliche Tatigkeiten beziehen sich auf Staatenberichte gem Art 44 f KRK Art 8 KRK 1 FP Art 12 KRK 2 FP Individualbeschwerden gem Art 5 ff KRK 3 FP Staatenbeschwerden gem Art 8 KRK 3 FP Untersuchungsverfahren gem Art 13 f KRK 3 FPDer Ausschuss ist nicht zustandig fur andere internationale Vertrage zum Schutz von Kindern wie Ubereinkommen Nr 182 der IAO uber das Verbot und unverzugliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit 29 Konvention Nr 183 der IAO uber das Mindestalter der Arbeitnehmer 30 Europaisches Ubereinkommen uber die Ausubung von Kinderrechten 31 usw Vertragsgrundlage Bearbeiten Die Kinderrechtskonvention KRK 5 ist ein von der UNO geschaffenes Menschenrechtsabkommen 32 welches am 20 November 1989 von der UN Generalversammlung verabschiedet wurde 33 und am 2 September 1990 in Kraft trat Art 49 KRK 22 34 Der Zweck der KRK ist die Anerkennung von Kindern als Trager unverausserlicher Grundrechte Um einen Konsens zu erreichen damit moglichst viele Staaten dem Abkommen beitreten wurden die strittigen Punkte ausgeklammert und in den drei Zusatzprotokollen geregelt z B die Militarpflicht Kinderhandel usw In der KRK wurde Kind definiert als jemand der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat Art 1 KRK Kinderrechte sind teilweise auch in anderen Abkommen wie dem Zivil oder Sozialpakt enthalten wodurch stellenweise Widerspruche entstehen Hauptartikel UN Kinderrechtskonvention Das erste Fakultativprotokoll KRK 1 FP 23 vom 25 Mai 2000 35 uber Kinder in bewaffneten Konflikten erhoht das Schutzalter der Knaben vor einer zwangsweisen Rekrutierung von 15 Jahren Art 38 KRK auf 18 Jahre Art 1 KRK 1 FP dazu wird der Schutz vor freiwilliger Rekrutierung verbindlicher geregelt 36 Wie die KRK Art 44 KRK enthalt es ebenfalls ein Berichtsverfahren Art 8 KRK 1 FP Dieses Protokoll trat am 12 Februar 2002 in Kraft Art 10 KRK 1 FP 26 Das zweite Fakultativprotokoll KRK 2 FP 25 vom 25 Mai 2000 35 zur Bekampfung vom Kinderhandel Kinderprostitution und Kinderpornographie 37 verbessert den in Art 34 und 35 KRK gewahrten Schutz Art 3 KRK 2 FP 36 Auch in diesem FP ist ein Berichtsverfahren vorgesehen Art 12 KRK 2 FP Dieses Protokoll trat am 18 Januar 2002 in Kraft Art 14 KRK 2 FP 26 Das dritte Fakultativprotokoll KRK 3 FP 27 vom 19 Dezember 2011 38 sieht ein Individual 39 und Staatenbeschwerdeverfahren 40 beim CRC vor in welchem Vertragsverletzungen hinsichtlich der KRK und den beiden Protokollen geltend gemacht werden konnen Dazu ist bei schwerwiegenden oder systematischen Vertragsverletzungen durch ein Staat ein Untersuchungsverfahren durch den CRC vorgesehen 36 Dieses Protokoll trat am 14 April 2014 in Kraft Art 19 KRK 3 FP 28 Siehe auch Kinderrechtskonvention Fakultativprotokolle zur UN KRK Ratifikationen Bearbeiten deutschsprachige Lander in Kraft Deutschland nbsp Deutschland Liechtenstein nbsp Liechtenstein Osterreich nbsp Osterreich Schweiz nbsp SchweizKinderrechtskonvention KRK 22 02 09 1990 06 03 1992 22 12 1995 06 08 1992 24 02 1997KRK 1 FP bewaffnete Konflikte 41 24 12 02 2002 13 12 2004 04 02 2005 01 02 2002 26 06 2002KRK 2 FP Kinderhandel 26 18 01 2002 15 07 2009 30 01 2013 06 05 2004 19 09 2006KRK 3 FP Beschwerden 28 14 04 2014 28 02 2013 25 01 2017 24 04 2017Hinweis zum KRK 3 FP wenn ein Staat das Protokoll ratifizierte war er mit Individualbeschwerden einverstanden Art 1 KRK 3 FP fur Staatenbeschwerden musst er in einer Erklarung die ausdruckliche Zustimmung erteilen Art 12 Abs 1 KRK 3 FP und wenn er mit einem Untersuchungsverfahren nicht einverstanden war musst er dies ausdrucklich ablehnen Art 13 Abs 7 KRK 3 FP so wie bspw Monaco Die Arbeitsweisen des CRC Bearbeiten Zur Erlauterung seiner Tatigkeiten erstellte der Ausschuss Beschreibungen und Richtlinien engl Working methods Zu den Staatenberichten engl Working methods CRC 42 Zu den Individualbeschwerden engl Working methods OPIC 43 Uber die Beteiligung von Kindern an Staatenberichtsverfahren engl Working methods for the participation of children in the reporting process of the CRC 15 Der Beteiligung von Kinder an Besprechungen uber die Umsetzung der KRK engl Working methods for the participation of children in the days of general discussion of the CRC 17 Ein Informationsblatt uber den Ausschuss engl Fact Sheet No 10 Rev 1 The Rights of the Child 44 Beteiligung von Kindern beim CRC Bearbeiten Laut Angaben vom Ausschuss konnen beim ihm nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder eigene Individualbeschwerden einreichen Communications submitted by children Art 5 KRK 3 FP 14 15 da das rechtliche Gehor der Kinder ein elementarer Grundsatz der KRK sei Des Weiteren konnen bei Staatenberichten neben den Kinderorganisationen von Erwachsenen bspw Netzwerk Kinderrechte dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF auch von Kindern selbststandig gegrundete und gefuhrte Organisationen Child led organizations Parallelberichte einreichen 15 In Art 15 KRK ist die Vereinigungs und Versammlungsfreiheit von Kindern bestimmt womit die Grundung von solchen Organisationen in der KRK ausdrucklich vorgesehen ist Der Ausschuss hat in Verbindung mit der Allgemeinen Bemerkung Nr 12 von 2009 Das Recht des Kindes gehort zu werden Kriterien aufgestellt die es bei Partizipationsprozessen zu beachten gilt 11 12 13 Dazu konnen Kinder auch bei Verhandlungen des CRC uber die Umsetzung der KRK gleichberechtigt teilnehmen um dadurch dem Ausschuss und den Kinderorganisationen der Erwachsenen ein besseres Verstandnis fur die Umsetzung der KRK und deren Folgen zu ermoglichen engl Days of General Discussion GDG 45 17 Wie Kinder vor einem allfalligen durch Dritte geschutzt werden um zu verhindern dass Kinder instrumentalisieren und beim Ausschuss vorgeschoben werden um eigene Interessen zu verfolgen ist nicht eruierbar vgl Art 12 KRK Recht auf eigene Meinung Art 36 KRK Schutz vor Ausbeutung Verfahrensordnungen der CRC BearbeitenDer Ausschuss erstellte zwei Verfahrensordnungen engl Rules of Procedure RoP 46 in welchen die Organisation Verfahrensablaufe und Zustandigkeiten beim Ausschuss geregelt sind Die Verfahrensordnung VerfO SB 47 wurde fur die Prufung der Staatenberichte 48 und die Verfahrensordnung VerfO FP 49 fur die im 3 Fakultativprotokoll vorgesehenen Verfahren erstellt 50 VerfO SB fur Staatenberichte Bearbeiten Fur die Prufung der Staatenberichte Art 44 KRK Art 8 KRK 1 FP und Art 12 KRK 2 FP und der diesbezuglichen Verfahrensablaufe schuf der CRC die VerfO SB 47 welche aus 4 Teilen besteht dem Teil I Allgemeine Bestimmungen Teil II Aufgaben des Ausschusses Teil III Auslegung und Anderungen und dem Anhang der Addis Abeba Richtlinie uber die Unparteilichkeit der UN Vertragsorgane Sie enthalt 82 als Regel bezeichnete Bestimmungen und ist in 17 Kapitel unterteilt Fur die Prufung der Staatenberichte ist das Kapitel 14 massgeblich VerfO FB fur Beschwerdeverfahren Bearbeiten Zur Organisation der in der KRK 3 FP 27 vorgesehenen Verfahren schuf der CRC eine zusatzliche Verfahrensordnung die VerfO FB 49 Sie besteht aus 4 Teilen und enthalt 49 als Regel bezeichnete Bestimmungen Der CRC bezeichnete diese VerfO als Rules of procedure OPIC Optional Protocol Individual Complaints Die massgeblichen Teile der VerfO FB sind Teil 2 Das Individualbeschwerdeverfahren Mitteilungen Art 5 KRK 3 FP Teil 3 Das Untersuchungsverfahren Art 13 KRK 3 FP Teil 4 Verfahren bei Staatenbeschwerden Art 12 KRK 3 FP Prufung der Staatenberichte BearbeitenAlle Vertragsstaaten sind verpflichtet dem Ausschuss regelmassig Berichte 51 vorzulegen in denen sie darlegen wie sie innerstaatlich die KRK und die Zusatzprotokolle umgesetzt haben der Ablauf der Prufung der Staatenberichte 52 ist im Kap 14 der VerfO SB 47 geregelt Dazu erstellte der Ausschuss Richtlinien welche Angaben diese Berichte enthalten mussen Richtlinie fur Erstberichte gem Art 44 Abs 1 lit a KRK 53 Richtlinie fur Erstberichte zum 1 FP gem Art 8 KRK 1 FP 54 Richtlinie fur Erstberichte zum 2 FP gem Art 12 KRK 2 FP 55 Richtlinie fur die periodischen Staatenberichte gem Art 44 Abs 1 lit b KRK 56 Die Vertragsstaaten mussen nach Artikel 44 KRK 5 innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss einen Erstbericht engl Initial report einreichen danach alle funf Jahre einen periodischen Staatenbericht engl Periodical reports Das 1 und 2 FP sehen ebenfalls Erstberichte vor Art 8 KRK 1 FP 23 Art 12 KRK 2 FP 25 Die periodischen Staatenberichte beziehen sich dann auf alle ratifizierten Abkommen 48 Wegen Uberlastung der Ausschusse wurde von der UN Generalversammlung das vereinfachte Staatenberichtsverfahren engl Simplified Reporting procedure 57 eingefuhrt 58 59 Wenn bei der letzten Prufung eines Staatenberichts 52 keine erheblichen Mangel festgestellt wurden kann der Ausschuss nun das vereinfachte Verfahren durchfuhren in welchem er den Vertragsstaaten eine Liste mit offenen Problemen und Fragen zustellt engl list of issues prior to reporting LOIPR 60 dessen Antworten engl Replies to LOIs 61 gelten dann als periodische Staatenberichte Am Staatenberichtsverfahren konnen sich auch Nichtregierungsorganisationen NGOs 62 von Kindern selbst gegrundeten und geleiteten Organisationen Child led organizations 15 nationale Menschenrechtsorganisationen NHRIs 63 UN Sonderorganisationen wie das Kinderhilfswerk der UNO die WHO UNHCR ILO UNESCO usf beteiligen und Parallelberichte zu den Staatenberichten einreichen um eine unzureichende Umsetzung der KRK durch die Vertragsstaaten aufzuzeigen Dabei konnen Lucken oder Fehler der Staatenberichte 52 verdeutlicht und auf Defizite hingewiesen werden Art 45 KRK Regel 74 VerfO KRK 48 Die Berichtsprufung findet in offentlichen Sitzungen statt in welcher der Ausschuss pruft ob der Vertragsstaat die Vertrage korrekt umsetzte und wie er bestehende Mangel beheben konnte Regel 72 VerfO KRK Fur die Teilnahme Dritter an der offentlichen Verhandlung ist eine Zulassung erforderlich engl Accreditation 64 Wenn die Staaten trotz Mahnung keine Berichte einreichen pruft der CRC die Umsetzung der KRK anhand der Parallelberichte und stellt das Prufergebnis mit den Empfehlungen dem saumigen Staat zu Regel 71 VerfO KRK Stellt der Ausschuss bei der Berichtsprufung fest dass der Staat seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfullt hat so kann er ihm Vorschlage zur Behebung der Mangel unterbreiten Art 45 lit d KRK Regel 75 ff VerfO KRK Diese werden als Abschliessenden Beobachtungen englisch Concluding Observations 65 bezeichnet Diese Vorschlage Empfehlungen des CRC sind rechtlich nicht bindend 66 die Umsetzung kann nicht erzwungen werden und es ist nur ein Anschlussverfahren engl Follow up 67 vorgesehen in welchem ein Berichterstatter die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat pruft Gegebenenfalls werden beim nachsten Staatenbericht wieder dieselben Vorschlage gemacht Sanktionen sind gegenuber dem betreffenden Staat nicht vorgesehen Da einige Staaten keine oder verspatet ihre Berichte einreichen erstellte das UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR 68 eine Liste mit den Staaten die ihre Berichte punktlich einreichen z B Italien die Schweiz usw und eine Liste mit denjenigen die in Verzug sind z B Deutschland Lichtenstein Osterreich der Vatikan etc 69 Individualbeschwerde BearbeitenDie Individualbeschwerden werden euphemistisch als Mitteilungen bezeichnet Bei Verstossen eines Vertragsstaates gegen die KRK und seine beiden Zusatzprotokollen konnen beim Ausschuss Beschwerden 70 eingereicht werden sofern der betreffende Staat diese Abkommen ratifizierte Art 5 KRK 3 FP 28 Dieses Verfahren ist im Teil II vom KRK 3 FP 27 und im Teil II der VerfO FP 49 geregelt 40 71 43 Zu diesem Zweck wurde ein Leitfaden fur Beschwerden engl Model complaints form erstellt 72 mit einer Rechtsbelehrung und den vom CRC verlangten Angaben Die Beschwerde muss beim Ausschuss schriftlich eingereicht werden sie darf nicht anonym sein und muss in einer der Arbeitssprachen des Ausschusses verfasst sein dazu muss der nationale Rechtsweg erfolglos durchlaufen sein Art 7 KRK 3 FP Erst dann konnen innerhalb eines Jahres beim Ausschuss Individualbeschwerden eingereicht werden Eingaben nach Ablauf dieser Frist werden fur unzulassig erklart ratione temporis Beschwerden konnen auch mit der Begrundung abgelehnt werden der Ausschuss sei nicht zustandig da die geltend gemachte Verletzung nicht im KRK oder einem seiner Zusatzprotokolle enthalten sei ratione materiae oder sie wurde ein Missbrauch des Beschwerderechts darstellen 73 Die gleiche Beschwerde darf auch nicht bei einem anderen internationalen Organ z B beim EGMR einem anderen UN Vertragsorgan o a eingereicht werden Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden ublicherweise zuerst vom Sekretariat des UHCHR formell gepruft Regel 14 und 16 VerfO 3 FP dann wird die Beschwerde vom Sekretariat entweder abgelehnt oder registriert und an den Ausschuss weitergeleitet Regel 16 VerfO 3 FP Wurde die Mitteilung nicht entgegengenommen wird dies dem Beschwerdefuhrer in einem Standardschreiben mitgeteilt in welchem meistens ungenugende Begrundung angegeben wird obwohl dies gar nicht vorgesehen ist Art 7 KRK und stattdessen Informationen eingeholt werden mussten Regel 15 VerfO FP Uber die Anzahl der bereits vom Sekretariat abgelehnten Beschwerden wird keine Statistik gefuhrt Falls sie entgegengenommen wurde wird die Beschwerde an den betreffenden Staat zur Stellungnahme weitergeleitet woraufhin dieser die Einrede der Unzulassigkeit einbringen kann Regel 18 VerfO 3 FP Der Ausschuss versucht auch eine gutliche Einigung zu erreichen Art 9 KRK 3 FP Regel 25 VerfO 3 FP Wenn der Vertragsstaat dem zustimmt wird dies in einem Entscheid festgehalten engl Discontinuance decision wodurch der Fall erledigt ist Kam keine gutliche Einigung zustande pruft der Ausschuss die formelle Zulassigkeit der Beschwerde Art 10 KRK 3 FP Regel 20 VerfO FP Wenn er die Beschwerde fur unzulassig erklart dann begrundet er im Gegensatz zum Sekretariat seinen Entscheid der Unzulassigkeit Wenn die Beschwerde zugelassen wurde setzt er sich inhaltlich mit der Beschwerde auseinander Stellt er eine Vertragsverletzung fest unterbreitet er dem Staat Vorschlagen und Empfehlungen wie er diese beheben konne Art 10 KRK 3 FP Die Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend 66 Es liegt dann im Ermessen des Staates den Empfehlungen gebuhrend nachzukommen oder nicht Art 11 KRK 3 FP Die Umsetzung der Empfehlungen kann nicht erzwungen werden es ist nur ein Anschlussverfahren engl Follow up 67 vorgesehen in welchem ein Berichterstatter die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat pruft Sanktionen gegenuber dem betreffenden Staat sind nicht vorgesehen Von Kindern eingereichte Beschwerden Bearbeiten Nach Angaben des Ausschusses 14 konnen Kinder bei ihm Individualbeschwerden einreichen nachdem der nationale Rechtsweg erfolglos durchlaufen war Der Ausschuss unterscheidet zwischen Beschwerden von Kindern Communications submitted by children und von Erwachsenen Communications submitted by adults In der Allgemeinen Bemerkung Nr 12 legte der Ausschuss fest dass Kinder einen Anspruch auf rechtliches Gehor haben und ihre Rechte wahrnehmen konnen mussen fur Kinder in Gerichts und Verwaltungsverfahren ein wirksamer Rechtsbehelf geschaffen werden musse damit die Kinder selber oder durch einen Vertreter ihre Rechte wahrnehmen konnen 11 12 13 Die von Kindern eingereichten Beschwerden werden im Gegensatz zu den Beschwerden der Erwachsenen nicht vom Sekretariat auf Zulassigkeit gepruft sondern sogleich an den Ausschuss weitergeleitet Kinder durfen die Individualbeschwerde auch in ihrer Sprache verfassen Die Beschwerde wird dann an die zustandige Arbeitsgruppe uberwiesen welche die Beschwerde materiell pruft Der Entscheid ob eine Vertragsverletzung vorliege oder nicht wurde dann Kindergerecht formuliert werden will be drafted using child friendly language 14 Bei Beschwerden von Interessenvertretern der Kinder wurde er prufen ob ein Rechtsmissbrauch vorliegen wurde bspw bei Scheidungen wenn ein Elternteil eine Individualbeschwerde einreicht jedoch eigene Interessen verfolgt und nicht die Interessen des Kindes das Kindswohl 14 Vorsorgliche Massnahmen Bearbeiten Bei der Einreichung einer Individualbeschwerde konnen gleichzeitig auch Vorsorgliche Massnahmen engl Interim measures verlangt werden Regel 7 VerfO FP 49 wenn ein nichtwiedergutzumachender Schaden droht Solche Antrage mussen so schnell wie moglich mit dem Vermerk Urgent Interim measures versehen sein damit das Sekretariat genugend Zeit hat das Begehren zu prufen und falls die Beschwerde nicht sogleich abgelehnt wird gegebenenfalls solche Massnahmen anzuordnen Diesbezuglich erstellte der Ausschuss eine Richtlinie mit naheren Angaben zu den vorsorgliche Massnahmen 74 Der Ausschuss kann auch von sich aus solche Massnahmen anordnen Art 6 KRK sie stellt jedoch kein Entscheid uber die Zulassigkeit der Beschwerde oder der Feststellung einer Vertragsverletzung durch den Staat dar Beschwerden beim CRC und EGMR Bearbeiten Eine Beschwerde beispielsweise wegen Verstoss gegen Art 9 Abs 4 KRK und Art 5 EMRK Freiheitsstrafe darf nicht gleichzeitig beim Ausschuss und dem EGMR eingereicht werden da es derselbe Sachverhalt ist same matter Es ist jedoch zulassig beim Ausschuss eine Beschwerde wegen Art 14 KRK Religionsfreiheit und beim EGMR eine Beschwerde wegen Verstoss gegen Art 7 EMRK Keine Strafe ohne Gesetz einzureichen da es keine Uberschneidung gibt sondern verschiedene Vertragsverletzungen durch denselben Staat betrifft In der EMRK ist die Religionsfreiheit fur Kinder nicht vorgesehen sondern nur in der KRK Es gibt Beschwerden welche zuerst beim EGMR eingereicht wurden die Beschwerde vom EGMR jedoch mit der Standardbegrundung nicht entgegengenommen wurde die Beschwerde hat keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention EMRK oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten die Beschwerde dann von einem UN Ausschuss mit der Begrundung abgelehnt wurde sie sei angebliche vom EGMR gepruft worden obwohl der EGMR die Beschwerde gar nicht materiell prufte sondern nicht entgegennahm Sinngemass der Entscheid No 577 2013 75 des CAT Ausschuss vom 9 Februar 2016 i S N B c Russland wegen Folter Der Beschwerdefuhrer hatte gleichzeitig beim EGMR eine identische Beschwerde eingereicht No 33772 13 weswegen der CAT Ausschuss die Beschwerde ablehnte siehe CAT Entscheid RZ 8 2 In der Urteilsdatenbank HUDOC des EGMR gibt es jedoch kein Urteil mit der No 33772 13 da die Beschwerde von der Kanzlei verweigert und aus dem Register gestrichen wurde somit vom EGMR nicht gepruft wurde Im Gegensatz zu den UN Ausschussen lehnt der EGMR Individualbeschwerde ab welche im Wesentlichen mit einer schon vorher vom EGMR gepruften Beschwerde ubereinstimmt Art 35 Abs 2 lit b EMRK Die UN Ausschusse nehmen solche identischen Beschwerden solange entgegen bis die Staaten ihre Gesetze und Rechtsprechung andern Staatenbeschwerde BearbeitenDer Ausschuss ist befugt Staatenbeschwerden zu prufen 76 wenn ein Vertragsstaat geltend macht ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen aus der KRK und den beiden Fakultativprotokollen nicht nach Die Voraussetzung dazu ist dass beide Staaten bei der Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls 27 in einer Erklarung die diesbezugliche Zustandigkeit des Ausschusses ausdrucklich anerkannten Art 12 KRK 3 FP 28 Das Verfahren bei Staatenbeschwerden ist im Teil IV der VerfO 3 FP 49 geregelt Der Ausschuss versucht dann zu vermitteln und eine gutliche Einigung zu erreichen wenn keine Einigung erzielt werden konnte wird dies in einem Bericht zusammengefasst womit das Verfahren erledigt ist Regel 49 VerfO 3 FP Bislang stimmten diesem Verfahren nur zwolf Staaten zu Monaco hatte den Ausschuss sogar ausdrucklich abgelehnt obwohl eine ausdruckliche Zustimmung notig gewesen ware 28 Untersuchungsverfahren BearbeitenDas dritte Fakultativprotokoll 27 beinhaltet ebenfalls ein Untersuchungsverfahren 77 welches den Ausschuss legitimiert Untersuchungen durchzufuhren wenn zuverlassige Informationen uber schwerwiegende oder systematische Vertragsverletzungen durch einen Staat vorliegen bspw beim Einsatz von Kindersoldaten Dabei wird die Mitwirkung des betreffenden Vertragsstaats angestrebt Art 13 f KRK 3 FP 73 das Untersuchungsverfahren ist im Teil III der VerfO 3 FP 49 geregelt Die Voraussetzung dazu ist dass der betroffene Staat bei der Ratifikation des Vertrags in einer Erklarung die diesbezugliche Zustandigkeit des Ausschusses explizit anerkannte Art 13 Abs 7 KRK 3 FP 28 Diese Ermachtigung des Ausschusses kann wiederum jederzeit von den Vertragsstaaten mittels einer entsprechenden Erklarung zuruckgezogen werden Art 13 Abs 8 KRK 3 FP Nachdem das Untersuchungsverfahren abgeschlossen ist ubermittelt der CRC die Untersuchungsergebnisse dem betreffenden Vertragsstaat Wenn er Missstande feststellte erteilt er ihm Empfehlungen wie er diese Missstande beheben konne Innerhalb von sechs Monaten sollte der Staat den Ausschuss uber die getroffenen oder beabsichtigten Massnahmen unterrichten Als Anschlussverfahren Follow up 67 zur Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen ist das Staatenberichtsverfahren vorgesehen Art 14 KRK 3 FP Regel 42 VerfO 3 FP Allgemeine Bemerkungen des CRC BearbeitenZur Auslegung und Prazisierung der einzelnen Bestimmungen in der Kinderrechtskonvention und den dazugehorenden Protokollen veroffentlicht der CRC Ausschuss Allgemeine Bemerkungen engl General comments 78 Sie sollen Missverstandnisse ausraumen und die Vertragsstaaten bei der Erfullung ihrer Verpflichtungen behilflich sein 79 80 Mitglieder des CRC BearbeitenName Land bis am 9 Fr Suzanne AHO ASSOUMA Togo nbsp Togo 28 02 23Fr Amal Salman ALDOSERI Bahrain nbsp Bahrain 28 02 21Fr Hynd AYOUBI IDRISSI Marokko nbsp Marokko 28 02 23Hr Bragi GUDBRANDSSON Island nbsp Island 28 02 23Hr Philip D JAFFE Schweiz nbsp Schweiz 28 02 23Fr Olga a KHAZOVA Vice Russland nbsp Russland 28 02 21Hr Cephas LUMINA Sambia nbsp Sambia 28 02 21Hr Gehad MADI Agypten nbsp Agypten 28 02 23Mrs Faith MARSHALL HARRIS Barbados nbsp Barbados 28 02 23Hr Benyam Dawit MEZMUR Athiopien nbsp Athiopien 28 02 21Hr Clarence NELSON Samoa nbsp Samoa 28 02 23Fr Mikiko OTANI Japan nbsp Japan 28 02 21Hr Luis Ernesto PEDERNERA REYNA Uruguay nbsp Uruguay 28 02 21Jose Angel RODRIGUEZ REYES Vanuatu nbsp Vanuatu 28 02 23Fr Aissatou Alassane Moulaye SIDIKOU Niger nbsp Niger 28 02 23Fr Ann Marie SKELTON Sudafrika nbsp Sudafrika 28 02 21Fr Velina TODOROVA Bulgarien nbsp Bulgarien 28 02 21Fr Renate WINTER Osterreich nbsp Osterreich 28 02 21Siehe auch BearbeitenUbereinkommen uber die Rechte des Kindes KRK Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage WVK UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR Menschenrechtsabkommen Vertragssammlung der Vereinten Nationen United Nations Treaty Collection UNTC UN Vertragsorgane die als Kontrollorgane eingesetzten Ausschusse der UNORapporte der Staatenberichte BearbeitenDeutschland Rapporte und Berichte in der Datenbank des CRC Liechtenstein Rapporte und Berichte in der Datenbank des CRC Osterreich Rapporte und Berichte in der Datenbank des CRC Schweiz Rapporte und Berichte in der Datenbank des CRCVertragsgrundlagen BearbeitenRules of procedure Verfahrensordnung KRK Version CRC C 4 Rev 4 vom 18 Marz 2015 Rules of procedure OPIC Verfahrensordnung zum 3 Fakultativprotokoll Version CRC C 62 3 vom 16 April 2013 Ubereinkommen uber die Rechte des Kindes KRK in Liechtensteinische Gesetzessammlung Ratifikationsstand der KRK Status of treaties in Vertragssammlung der UNO 1 FP zur KRK zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten KRK 1 FP in Liechtensteinische Gesetzessammlung Ratifikationsstand vom KRK 1 FP Status of treaties in Vertragssammlung der UNO 2 FP zur KRK betreffend Verbot von Kinderhandel Kinderprostitution und Kinderpornographie KRK 2 FP in Liechtensteinische Gesetzessammlung Ratifikationsstand vom KRK 2 FP Status of treaties in Vertragssammlung der UNO 3 FP zur KRK betreffend dem Mitteilungsverfahren KRK 3 FP in Liechtensteinische Gesetzessammlung Ratifikationsstand vom KRK 3 FP Status of treaties in Vertragssammlung der UNOLiteratur BearbeitenABC der Vereinten Nationen PDF 4 2 MB Menschenrechtspakte und ihre Uberprufungsorgane 9 Auflage Auswartiges Amt Mai 2017 S 155 ff 308 S Manfred Nowak Einfuhrung in das internationale Menschenrechtssystem Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien 2002 ISBN 3 7083 0080 7 The United Nations Human Rights Treaty System PDF UNHCHR Fact Sheet No 30 Rev 1 New York Genf 2012 englisch 74 S A Handbook for Civil Society PDF UNHCHR Working with the United Nations Human Rights Programme New York Genf 2008 englisch 206 S Handbook for Human Rights Treaty Body Members PDF UNHCHR New York Genf 2015 engl pdf 98 S Fact Sheet No 10 Rev 1 The Rights of the Child PDF CRC englisch 11 S Weblinks Bearbeiten Committee on the Rights of the Child CRC Internetseite des Ausschusses fur die Rechte des Kindes Working methods to deal with individual communications received under OPIC PDF Arbeitsweise des CRC Ausschusses 4 S Model Communication Form PDF Formular fur Individualbeschwerden mit Rechtsbelehrung 5 S Der UN Fachausschuss zur Kinderrechtskonvention CRC Internetseite Deutsches Institut fur Menschenrechte Ubereinkommen uber die Rechte des Kindes Humanrights chEinzelnachweise Bearbeiten a b Die Kurzbezeichnung CRC wird ausser in russisch in allen anderen Amtssprachen des Ausschusses benutzt inkl arabisch und chinesisch dazu auch vom Auswartigen Amt Deutschlands Am 02 09 90 trat der Vertrag in Kraft siehe Art 49 Abs 1 KRK Die erste Wahl fand nach 6 Monaten statt Art 43 Abs 4 KRK Committee on the Rights of the Child CRC In Internetseite des CRC mit ausfuhrlichen Informationen Abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Human Rights Bodies Menschenrechtsorgane der UNO UN Hochkommissariat fur Menschenrechte UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c d e Ubereinkommen uber die Rechte des Kindes KRK Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX abgerufen am 13 Marz 2019 Ausschuss fur die Rechte des Kindes In UN Kinderrechtskonvention Praetor Intermedia UG abgerufen am 13 Marz 2019 Der UN Fachausschuss fur die Rechte des Kindes CRC In Die Kinderrechtskonvention Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 13 Marz 2019 UNO Ausschuss fur die Rechte des Kindes Ubersicht UNO Menschenrechts Organe In Humanrights ch Abgerufen am 13 Marz 2019 a b Membership of the Committee Mitglieder des CRC CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Monitoring children s rights CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c General Comment Nr 12 des CRC zum rechtlichen Gehor der Kinder In Allgemeine Bemerkungen CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c General Comment Nr 12 des CRC zum Recht des Kindes gehort zu werden In Humanrights ch Abgerufen am 13 Marz 2019 a b c Allgemeine Bemerkungen Nr 12 2009 Das Recht des Kindes gehort zu werden PDF amtliche deutsche Ubersetzung In Fassung CRC C GC 12 vom 20 Juli 2009 Eidgenossischen Kommission fur Kinder und Jugendfragen EKKJ abgerufen am 13 Marz 2019 a b c d e D Communications submitted by children PDF In WorkingMethodsOPIC CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c d e Working methods for the participation of children in the reporting process of the CRC Version CRC C 66 2 vom 16 Oktober 2014 CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Days of General Discussion DGD CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c Working methods for the participation of children in the days of general discussion of the CRC Version CRC C 155 vom 12 September 2018 CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Working methods Arbeitsweise des CRC CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Der Staat ist erst nach der Ratifizierung volkerrechtlich verpflichtet den Vertrag einzuhalten In Deutschland gilt das dualistische System in welchem der Vertrag zuerst in nationales Recht transformatiert werden muss bevor es justiziabel wird In Lichtenstein Osterreich und der Schweiz gilt das monistische System wonach der Vertrag mit der Ratifikation sogleich anwendbar wird laut Art 2 WVK ist ein Vorbehalt eine von einem Staat beim Beitritt zu einem Vertrag abgegebene einseitige Erklarung durch die der Staat bezweckt die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat auszuschliessen oder zu andern The Core International Human Rights Instruments and their monitoring bodies UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c Status of treaties Ratifikationsstand vom KRK Vertragssammlung der UNO abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c 1 FP zur KRK betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten KRK 1 FP Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX abgerufen am 13 Marz 2019 a b Ratifikationsstand vom 1 FP zur KRK Status of treaties Vertragssammlung der UNO abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c 2 FP zur KRK betreffend den Verkauf von Kindern die Kinderprostitution und die Kinderpornographie KRK 2 FP Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX abgerufen am 13 Marz 2019 a b c d Ratifikationsstand vom 2 FP zur KRK Status of treaties Vertragssammlung der UNO abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c d e f 3 FP zur KRK betreffend dem Mitteilungsverfahren KRK 3 FP Liechtensteinische Gesetzessammlung LILEX abgerufen am 13 Marz 2019 a b c d e f g Ratifikationsstand vom 3 FP zur KRK Status of treaties Vertragssammlung der UNO abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Worst Forms of Child Labour Convention 1999 No 182 Nicht mehr online verfugbar International Labour Organisation ILO archiviert vom Original am 2 August 2012 abgerufen am 13 Marz 2019 englisch nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ilo org Minimum Age Convention 1973 No 138 Nicht mehr online verfugbar International Labour Organisation ILO archiviert vom Original am 3 August 2012 abgerufen am 13 Marz 2019 englisch nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ilo org Europaisches Ubereinkommen uber die Ausubung von Kinderrechten Europarat abgerufen am 13 Marz 2019 Menschenrechtsabkommen Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 13 Marz 2019 UN Resolution A RES 44 25 zur KRK von der GA am 2 September 1990 in der 44 Session angenommen Abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Die Arbeiten zur UN Kinderrechtskonvention In UN Kinderrechtskonvention Praetor Intermedia UG abgerufen am 13 Marz 2019 a b UN Resolution A RES 54 263 zur KRK PDF von der GA am 25 Mai 2000 in der 54 Session angenommen Abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c Fakultativprotokolle Netzwerk Kinderrechte Schweiz abgerufen am 13 Marz 2019 Kinderhandel und Kinderprostitution In UN Kinderrechtskonvention Praetor Intermedia UG abgerufen am 13 Marz 2019 UN Resolution A RES 66 138 zur KRK PDF von der GA am 19 Dezember 2011 in der 66 Session angenommen Abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Individualbeschwerdeverfahren In UN Kinderrechtskonvention Praetor Intermedia UG abgerufen am 13 Marz 2019 a b Staaten Beschwerdeverfahren In UN Kinderrechtskonvention Praetor Intermedia UG abgerufen am 13 Marz 2019 Alle deutschsprachigen Lander machten den Vorbehalt dass sie ein tieferes Mindestalter fur den Einzug in die Armee haben De 17 J O 17 J CH 18 J und vergassen zu erwahnen das dies ausschliesslich fur die mannlichen Burger gilt Liechtenstein machte irrefuhrenderweise geltend dass es keine Armee habe und ubersah dass laut Art 44 der Verfassung von FL jeder Waffenfahige bis zum zuruckgelegten 60 Lebensjahre eingezogen werden kann Working methods CRC Word CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b Working methods OPIC Optional Protocol Individual Complaints PDF Arbeitsweise des CRC nach dem KRK 3 FP CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Fact Sheet No 10 Rev 1 The Rights of the Child PDF CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Days of General Discussion DGD CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Rules of procedure Verfahrensordnungen des CRC CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b c Rules of procedure CRC VerfO SB CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Version CRC C 4 Rev 4 vom 19 Marz 2015 a b c Staatenberichtsverfahren Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 13 Marz 2019 a b c d e f Rules of procedure under the Optional Protocol to the CRC VerfO FP CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Version CRC C 62 3 vom 16 April 2013 Complaints Procedures Beschwerdeverfahren In Treaty Bodies Petitions UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Allgemeine Leitlinien fur regelmassige Berichte PDF CRC C 58 Deutscher Ubersetzungsdienst der UNO 20 November 1996 abgerufen am 13 Marz 2019 a b c States parties reports Eingereichte Staatenberichte CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch General guidelines of initial reports PDF Richtlinie fur Erstberichte Version CRC C 5 vom 30 Oktober 1991 CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Revised guidelines regarding initial reports to be submitted by States parties CRC OP AC Richtlinie fur Erstberichte des 1 FP Version CRC C OPAC 2 vom 19 Oktober 2007 CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Revised guidelines regarding initial reports to be submitted by States parties CRC OP SC Richtlinie fur Erstberichte des 2 FP Version CRC C OPSC 2 vom 3 November 2006 CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Treaty specific guidelines regarding the form and content of periodic reports Richtlinie fur die periodischen Staatenberichte Version CRC C 58 REV 3 vom 3 Marz 2015 CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Simplified reporting procedure vereinfachtes Staatenberichtsverfahren CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch UN Res 68 268 Strengthening and enhancing the effective functioning of the human rights treaty body system PDF UN Generalversammlung 21 April 2014 abgerufen am 13 Marz 2019 englisch UN Res 68 268 Starkung und Verbesserung der wirksamen Arbeitsweise des Systems der Menschenrechtsvertragsorgane PDF deutsche Ubersetzung In Refworld org UN Generalversammlung 21 April 2014 abgerufen am 13 Marz 2019 Lists of issues LOIs amp LOIPR CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Replies to LOIs Beantwortung der Fragen des CRC die neuen periodischen Staatenberichte CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Info from Civil Society Organizations Paralelberichte der NGOs CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Info from NHRIs Paralelberichte der nationalen Menschenrechtsorganisationen NHRIs CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Zulassung fur die Verhandlungen beim Ausschuss Abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Concluding Observations Abschliessenden Beobachtungen CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b Rechtliche Instrumente PDF In ABC der Menschenrechte Eidgenossisches Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA S 10 abgerufen am 13 Marz 2019 a b c IV Follow up to concluding observations MS Word Anschlussverfahren In Working Methods CRC CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Hochkommissariat fur Menschenrechte der UNO Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 13 Marz 2019 List of States parties without overdue reports Late and non reporting States UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Individual Communications Individualbeschwerden bei einem UN Vertragsorgan UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Procedure under the Optional Protocol to the CRC Individualbeschwerdeverfahren beim Ausschuss fur Kinderrechte UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Beschwerdeformular KRK 3 FP PDF CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch a b Individualbeschwerde und Untersuchungsverfahren Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 13 Marz 2019 Guidelines for Interim measures under the Optional Protocol docx Richtlinie fur vorsorgliche Massnahmen CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Entscheid No 577 2013 des CAT i S N B c Russland wegen Folter Abgerufen am 13 Marz 2019 englisch state to state complaints Verfahren bei Staatenbeschwerden UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Inquiries Untersuchungsverfahren bei system Vertragsverletzungen UNHCHR abgerufen am 13 Marz 2019 englisch General comments Allgemeine Bemerkungen des CRC CRC abgerufen am 13 Marz 2019 englisch Allgemeine Bemerkungen des CRC Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 13 Marz 2019 General Comments des UNO Kinderrechtsausschusses In Humanrights ch Abgerufen am 13 Marz 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title UN Ausschuss fur die Rechte des Kindes amp oldid 236899183