www.wikidata.de-de.nina.az
Der Begriff Gesetzesstaat oder Gesetzgebungsstaat 1 wird vor allem von Vertretern eines materiellen Rechtsstaats Verstandnisses verwendet um in der Regel abwertend und eher beilaufig auf das Bezug zu nehmen was von anderen oder in elaborierteren Formulierungen als formeller Rechtsstaat bezeichnet wird Die bloss formale Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz reicht offensichtlich nicht aus um den Rechtsstaat zu bewahren Hinzutreten muss die inhaltliche Bindung an eine hoherrangige Wertordnung zum Beispiel an das Naturrecht Das formale Prinzip des Gesetzesstaates muss erganzt werden durch das inhaltliche materielle Rechtsstaatsprinzip Horst Potzsch 2 Der formelle Rechtsstaat kann insoweit zusammenfassend und verkurzt als Gesetzesstaat bezeichnet werden Frank Schindler 3 Auffallig ist dabei dass diese Verwendungsweise sowohl vorkam um die Weimarer Republik als Gesetzesstaat abzuwerten und fur das nationalsozialistische Deutschland zu beanspruchen ein Rechtsstaat zu sein Lange 1934 3 Schmitt 1934 714 vgl den Artikel Rechtsstaatsverstandnis im Nationalsozialismus als auch umgekehrt um den NS als Gesetzesstaat zu kritisieren Der Rechtsstaat wurde unter den Nationalsozialisten Gesetzesstaat und das Gesetz konnte jeden Inhalt annehmen auch den des Unrechts 4 Von Vertretern eines formellen Rechtsstaats Verstandnisses wird dagegen selten von Gesetzesstaat oder Gesetzgebungsstaat gesprochen um ihre eigene Position affirmativ so zu bezeichnen Erst neuerdings wurde vorgeschlagen fur eine liberale Staatskonzeption analog zur angelsachsischen rule of law und dem franzosischen Etat legal den Begriff des demokratischen Gesetzesstaates zu verwenden 5 Demgegenuber ist allerdings fur die deutsche juristische und rechtspolitische Diskussion zu berucksichtigen dass nicht nur konservative sondern vielfach auch liberale und linke politische Positionen unter Berufung auf ein substantialistisches uberpositives Rechts Verstandnis vertreten werden In Osterreich beschrieb Rene Marcic den Weg Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat als eine positiv zu wertende Entwicklung Literatur BearbeitenHeinrich Lange Vom Gesetzesstaat zum Rechtsstaat Ein Vortrag Mohr Tubingen 1934 Rene Marcic Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat Recht als Mass der Macht Gedanken uber den demokratischen Rechts und Sozialstaat Springer Wien 1957 Carl Schmitt Nationalsozialismus und Rechtsstaat In Juristische Wochenschrift 1934 S 713 718 Detlef Georgia Schulze Rechtsstaat versus Demokratie Ein diskursanalytischer Angriff auf das Heiligste der Deutschen Staatsrechtslehre In ders Sabine Berghahn Frieder Otto Wolf Hrsg Rechtsstaat statt Revolution Verrechtlichung statt Demokratie Transdisziplinare Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne StaR P Neue Analysen zu Staat Recht und Politik Serie A Band 2 Westfalisches Dampfboot Munster 2010 S 553 628 536 564 Abschnitt I Der Wortlaut Rechtsstaat nicht Gesetzesstaat Vgl auch noch Micha Brumlik Ein neuer Kulturkampf ist entbrannt in Frankfurter Rundschau vom 23 Juni 2007 Einzelnachweise Bearbeiten Das liberale Burgertum hat im Namen des Rechtsstaates gegen d en absoluten Staat gekampft er der Kampf endete im 19 Jahrhundert mit der Unterwerfung der Exekutive unter das Gesetz Nunmehr verlegt sich der Kern des staatlichen Wesens in die Legislative Der Staat wird ein Gesetzesstaat was leicht mit Rechtsstaat verwechselt wird obwohl es etwas ganz anderes ist wenn man den Gesetzesbegriff formalisiert Carl Schmitt Das Reichsgericht als Huter der Verfassung 1929 in ders Verfassungsrechtliche Aufsatze aus den Jahren 1924 1954 Materialien zu einer Verfassungslehre Duncker amp Humblot Berlin 2 Aufl 1973 1 Aufl 1958 63 109 99 Hv i O Potzsch Deutsche Demokratie Abschnitt Grundlagen Unterabschnitt Rechtsstaat 15 Dezember 2009 auf der Webseite der Bundeszentrale fur politische Bildung online Schindler Gesetzliches Unrecht und ubergesetzliches Recht Paulus van Husen im Kreisauer Kreis Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Beitrage zu den Planen der Kreisauer fur einen Neuaufbau Deutschlands Schoningh Paderborn Munchen Wien Zurich 1996 zugl Diss Universitat Hamburg 1995 auszugsweise S 61 74 67 in Fn 36 online Memento vom 14 Januar 2011 im Internet Archive Klaus Stern Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland Bd 1 Beck Munchen 2 Aufl 1984 1 Aufl 1977 773 Fn 66 Vgl Detlef Georgia Schulze Sabine Berghahn Frieder Otto Wolf Rechtsstaatlichkeit Minima MoraliaoderMaximus Horror in dies Hg Rechtsstaat statt Revolution Verrechtlichung statt Demokratie Transdisziplinare Analysen zum deutschen und spanischen Weg in die Moderne Munster 2010 S 9 52 19 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzesstaat amp oldid 239139544