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Die Kreishandwerkerschaft ist der fachunabhangige Zusammenschluss aller Handwerksinnungen einer Region die in einem bestimmten Stadt Landkreis oder Regierungsbezirk ihren Sitz haben Sie ist eine Korperschaft des offentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der zustandigen Handwerkskammer durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfahig wird Aufgaben BearbeitenDie Kreishandwerkerschaften haben nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks HwO folgende Aufgaben die Gesamtinteressen des selbstandigen Handwerks und des handwerksahnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen die Handwerksinnungen bei der Erfullung ihrer Aufgaben zu unterstutzen Einrichtungen zur Forderung und Vertretung der gewerblichen wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstutzen die Behorden bei den das selbstandige Handwerk und das handwerksahnliche Gewerbe ihres Bezirks beruhrenden Massnahmen zu unterstutzen und ihnen Anregungen Auskunfte und Gutachten zu erteilen die Geschafte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu fuhren die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zustandigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzufuhren Die gesetzliche Mitgliedschaft der Innungen in der Kreishandwerkerschaft ist in den 86ff HwO geregelt Die Kreishandwerkerschaft wird geleitet von einem gewahlten Kreishandwerksmeister der meist aus dem Kreis der Obermeister bzw Innungsmeister der angehorenden Innungen kommt Literatur BearbeitenMartin Will Selbstverwaltung der Wirtschaft Recht und Geschichte der Selbstverwaltung in den Industrie und Handelskammern Handwerksinnungen Kreishandwerkerschaften Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern Ius publicum Bd 199 Mohr Siebeck Tubingen 2010 bes S 607 722 Normdaten Sachbegriff GND 4132892 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreishandwerkerschaft amp oldid 237092314