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Die Handwerksordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Handwerksausubung im stehenden Gewerbe die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereichs Die zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehorende Handwerksordnung ist ein Spezialgesetz zur Gewerbeordnung und bezuglich der Bestimmungen zur Berufsbildung im Handwerk ein Spezialgesetz zum Berufsbildungsgesetz BasisdatenTitel Gesetz zur Ordnung des HandwerksKurztitel HandwerksordnungAbkurzung HwO Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie GewerberechtFundstellennachweis 7110 1Ursprungliche Fassung vom 17 September 1953 BGBl I S 1411 Inkrafttreten am 24 September 1953Neubekanntmachung vom 24 September 1998 BGBl I S 3074 ber 2006 I S 2095 Letzte Anderung durch Art 2 G vom 9 November 2022 BGBl I S 2009 2013 Inkrafttreten derletzten Anderung 16 November 2022 Art 4 G vom 9 November 2022 GESTA E010Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Regelungsgehalt 1 1 Teil 1 Ausubung eines Handwerks oder handwerksahnlichen Gewerbes 1 1 1 Zulassungspflichtige Handwerke 1 1 2 Zulassungsfreie Handwerke und handwerksahnliche Gewerbe 1 2 Teil 2 Berufsbildung im Handwerk 1 3 Teil 3 Meisterprufung Meistertitel 1 4 Teil 4 Organisation des Handwerks 1 5 Teil 5 Bussgeld Ubergangs und Schlussvorschriften 1 6 Anlagen 2 Handwerksrechtsnovellen 2 1 Handwerksrechtsnovelle 1965 2 2 Handwerksrechtsnovelle 1994 2 3 Handwerksrechtsnovelle 1998 2 4 Handwerksrechtsnovelle 2004 2 5 Handwerksrechtsnovelle 2020 3 Literatur 4 Weblinks 5 QuellenRegelungsgehalt BearbeitenTeil 1 Ausubung eines Handwerks oder handwerksahnlichen Gewerbes Bearbeiten Die Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigem Handwerk zulassungsfreiem Handwerk und handwerksahnlichem Gewerbe Zulassungspflichtige Handwerke Bearbeiten Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgelistet Der selbstandige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks in handwerksmassiger Betriebsweise als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen naturlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet 1 Abs 1 der Handwerksordnung Die Handwerksrolle wird von der jeweiligen Handwerkskammer gefuhrt 6 Abs 1 der Handwerksordnung Uber die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus 10 Abs 2 der Handwerksordnung Voraussetzung fur die Eintragung in die Handwerksrolle ist der Nachweis der Qualifikation Als Qualifikationsnachweis gilt der Meisterbrief fur das entsprechende Handwerk Auch Absolventen von Hochschulen und Fachhochschulen konnen unter bestimmten Bedingungen in die Handwerksrolle eingetragen werden 7 der Handwerksordnung Weiter konnen Betreiber eines zulassungspflichtigen Handwerks in die Handwerksrolle fur weitere Handwerke eingetragen werden wenn sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen 7a der Handwerksordnung Daruber hinaus konnen uber Ausnahmeregelungen Eintragungen in die Handwerksrolle erfolgen Aufgrund einer Ausubungsberechtigung 7b der Handwerksordnung kann ein Geselle in die Handwerksrolle eingetragen werden wenn er in dem zulassungspflichtigen Handwerk eine Tatigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeubt hat davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung diese Moglichkeit besteht nicht fur Schornsteinfeger Augenoptiker Horgerateakustiker Orthopadietechniker Orthopadieschuhmacher und Zahntechniker Ausnahmebewilligungen 8 der Handwerksordnung konnen erteilt werden wenn beim Antragsteller ein Ausnahmegrund vorliegt und er die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist 1 Auch Bewerber aus anderen EU EWR Staaten konnen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen bekommen 9 der Handwerksordnung Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine grosszugige nicht engherzige Anwendung dieser Ausnahmeregelungen 2 Die Berechtigung und Verhaltnismassigkeit der Anforderungen zur Selbstandigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk wird unter den Begriffen Meisterpflicht Meisterzwang oder auch Grosser Befahigungsnachweis diskutiert Ohne Eintragung in die Handwerksrolle durfen wesentliche Tatigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb ausgefuhrt werden und im Hilfsbetrieb durfen diese Tatigkeiten ausgefuhrt werden solange diese Leistungen nicht fur Dritte erbracht werden 2 3 der Handwerksordnung Weiter konnen handwerkliche Leistungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Reisegewerbe da kein stehendes Gewerbe erbracht werden In die Handwerksrolle eingetragene Betriebe durfen auch wesentliche Tatigkeiten eines anderen Handwerks ausuben wenn diese Tatigkeiten die eigene Geschaftstatigkeit wirtschaftlich erganzt Auch durfen nicht wesentliche Tatigkeiten im Sinne von 1 Abs 2 der Handwerksordnung ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgefuhrt werden Werden wesentliche Tatigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgefuhrt kann die zustandige Behorde nach 16 der Handwerksordnung die Fortsetzung des Betriebs untersagen wenn vorher die zustandige Handwerkskammer und die zustandige Industrie und Handelskammer in einer gemeinsamen Erklarung mitgeteilt haben dass sie die Voraussetzungen einer Untersagung als gegeben ansehen 17 der Handwerksordnung raumt den Handwerkskammern weitgehende Pruf und Betretungsrechte bei den in die Handwerksrolle eingetragenen oder einzutragenden Betrieben ein Zumindest das Betretungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht weitgehend beschnitten 3 Zulassungsfreie Handwerke und handwerksahnliche Gewerbe Bearbeiten Der Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks und eines handwerksahnlichen Gewerbes muss der zustandigen Handwerkskammer angezeigt werden 4 Die Handwerkskammer fuhrt ein Verzeichnis der in ihrem Kammerbezirk ansassigen Betriebe Die zulassungsfreien Handwerke sind in der Anlage B1 der Handwerksordnung verzeichnet Diese Handwerke waren bis zur Handwerksrechtsnovelle 2004 noch in der Anlage A und damit vormals meisterpflichtig Die handwerksahnlichen Gewerbe sind in der Anlage B2 der Handwerksordnung verzeichnet Diese Gewerbe wurden durch die Handwerksrechtsnovelle 1965 der Verwaltung der Handwerkskammer unterstellt Teil 2 Berufsbildung im Handwerk Bearbeiten Die Berufsbildung ist im Handwerk als duale Ausbildung organisiert Das Bundeswirtschaftsministerium kann Ausbildungsordnungen erlassen Die Handwerkskammer hat die Aufgabe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhaltnisse zu fuhren und die Ausbildung zu uberwachen und zu fordern Zur Abnahme der Gesellenprufungen richtet die Handwerkskammer Prufungsausschusse ein Auch fur die berufliche Fortbildung kann das Bundeswirtschaftsministerium Rechtsverordnungen erlassen Sofern dies nicht geschehen ist konnen die Handwerkskammern Fortbildungsprufungsregelungen erlassen Teil 3 Meisterprufung Meistertitel Bearbeiten Das Bundeswirtschaftsministerium kann auf Grundlage des 45 der Handwerksordnung Meisterprufungsverordnungen erlassen Eine Meisterprufungsverordnung bestimmt das Meisterprufungsberufsbild des betreffenden Handwerks Das Wortungetum Meisterprufungsberufsbild wurde bei der Handwerksrechtsnovelle 1998 in die Handwerksordnung aufgenommen um damit klarer zu machen dass die Meisterprufungsverordnungen keine Abgrenzung der fur das Handwerk wesentlichen Tatigkeiten im Sinne von 1 Abs 2 der Handwerksordnung bestimmen 5 Beim Erlass einer Meisterprufungsverordnung fur zulassungspflichtige Handwerke muss berucksichtigt werden dass die Meisterprufungsverordnung in die Berufsfreiheit eingreift Die Meisterprufung darf nicht unangemessen schwer sein 6 Meisterprufungen werden durch staatliche Meisterprufungsausschusse mit Sitz bei der jeweiligen Handwerkskammer abgenommen Teilnehmen konnen Personen mit Gesellenprufung in dem jeweiligen oder einem verwandten 7 Handwerk oder Personen die eine Abschlussprufung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf haben Teil 4 Organisation des Handwerks Bearbeiten Dieser Teil regelt die Selbstverwaltung des Handwerks Handwerksinnungen Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern sind Korperschaften des offentlichen Rechts Innungsverbande der Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke in einem grosseren Gebiet sind juristische Personen des privaten Rechts Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Innungen gehort insbesondere die Regelung und Uberwachung der Lehrlingsausbildung inklusive der Durchfuhrung von Gesellenprufungen entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammern Handwerksinnungen konnen Tarifvertrage abschliessen sofern ein solcher nicht vom Innungsverband geschlossen wurde Die Mitgliedschaft in den Innungen ist freiwillig und steht den Inhabern von Betrieben des jeweiligen Handwerks oder des oder eines handwerksahnlichen Gewerbes fur welches die Handwerksinnung gebildet ist offen Bei den Innungen werden zur Beteiligung der Arbeitnehmer an der Selbstverwaltung Gesellenausschusse eingerichtet Die Handwerksinnungen die in einem Stadt oder Landkreis ihren Sitz haben bilden die Kreishandwerkerschaft sie unterstutzt die Innungen und die Handwerkskammer Die Handwerkskammern fuhren die Handwerksrolle und die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksahnlichen Gewerbe Sie regeln die Berufsausbildung erlassen die Meisterprufungsordnungen und fuhren die Geschafte der Meisterprufungsausschusse Mittlerweile sind in allen Bundeslandern die Handwerkskammern auch fur die Erteilung von Ausubungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen zustandig Die Mitglieder einer Handwerkskammer sind die in der Handwerksrolle und in den Verzeichnissen fur zulassungsfreie Handwerke und handwerksahnliche Gewerbe eingetragenen Betriebe sowie unter bestimmten Bedingungen Personen die selbstandig nicht wesentliche Tatigkeiten eines Handwerks im Sinne von 1 Abs 2 Satz 2 Nr 1 der Handwerksordnung ausfuhren 90 der Handwerksordnung Die Mitglieder einer Handwerkskammer kontrollieren diese durch die Vollversammlung Ein Drittel der Mitglieder mussen Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein die in dem Betrieb eines Gewerbes der Anlage A oder Betrieb eines Gewerbes der Anlage B beschaftigt sind Die Mitglieder der Vollversammlung wurden in der Vergangenheit fast immer in so genannten Friedenswahlen gewahlt Die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer wird immer wieder unter dem Begriff Pflichtmitgliedschaft oder Kammerzwang heftig kritisiert Teil 5 Bussgeld Ubergangs und Schlussvorschriften Bearbeiten Ordnungswidrig handelt wer ein zulassungspflichtiges Handwerk handwerksmassig im stehenden Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt 1 i V m 117 Nr 1 der Handwerksordnung Bei erheblichem Umfang kann dies auch als Schwarzarbeit verfolgt werden Auch das Fuhren des Meistertitels ohne bestandene Meisterprufung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar Weiter konnen Verstosse gegen Ausbildungsbestimmungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden 1 Abs 118 der Handwerksordnung Anlagen Bearbeiten Der Handwerksordnung sind mehrere Anlagen beigefugt Anlage A stellt ein Verzeichnis der Gewerbe dar die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden konnen Anlage B ist das Verzeichnis der Gewerbe die als zulassungsfreie Handwerke B1 und handwerksahnliche Gewerbe B2 betrieben werden konnen Anlage C ist die Wahlordnung fur die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern Anlage D ist die Konkretisierung der Art der in der Handwerksrolle eingetragenen personenbezogenen Daten sowie die Daten im Inhaberverzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und der Daten in der Lehrlingsrolle Handwerksrechtsnovellen BearbeitenHandwerksrechtsnovelle 1965 Bearbeiten Mit der Handwerksnovelle vom 16 September 1965 wurden die handwerksahnlichen Gewerbe damals Anlage B in die Handwerksordnung aufgenommen Ausnahmebewilligungen konnten ab dieser Novelle auch fur wesentliche Teile der Tatigkeiten eines Handwerks erteilt werden Das Wirtschaftsministerium wurde ermachtigt die Vorschriften fur die Erteilung von Ausnahmebewilligungen fur Burger anderer EG Staaten im Wege der Rechtsverordnung zu erlassen Eine Minderheit im Bundestag konnte sich nicht mit dem Vorschlag durchsetzen die Vollversammlung der Handwerkskammer paritatisch mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu besetzen so blieb es bei einem Drittel der Mitglieder fur die Gesellen 8 Handwerksrechtsnovelle 1994 Bearbeiten Zielsetzung der Handwerksrechtsnovelle vom 1 Januar 1994 9 war es die Moglichkeiten zu Leistungen aus einer Hand zu verbessern Dazu wurde das Betriebsleiterprivileg ausgeweitet So durfen in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe nun auch Arbeiten von fremden Handwerken ausfuhren wenn diese die eigenen Tatigkeiten wirtschaftlich erganzen 5 der Handwerksordnung Bei Nachweis erforderlicher Fertigkeiten kann ein Betriebsleiter in die Handwerksrolle fur zusatzliches Handwerk eingetragen werden Weiter wurde die Definition der verwandten Handwerke erweitert 7 der Handwerksordnung sowie der Zugang fur Bewerber aus anderen EU Staaten 8 9 der Handwerksordnung und EWG ERW Handwerkerverordnung 10 erleichtertet Weiterhin wurden die Rechte der Arbeitnehmer in der Selbstverwaltung des Handwerks verbessert und Datenschutzbestimmungen getroffen Handwerksrechtsnovelle 1998 Bearbeiten Kern der Handwerksrechtsnovelle vom 1 April 1998 11 war die Uberarbeitung der Anlage A der Handwerksordnung der Liste der meisterpflichtigen Berufe Ziel war es wie auch schon 1994 mehr Leistungen aus einer Hand zu ermoglichen Dazu wurden verschiedene Handwerke zusammengelegt Offentlich wurde hier intensiv die Zusammenlegung des Radio und Fernsehtechnikers mit dem Buromaschinenmechaniker zum Informationstechniker diskutiert Strittig war dabei unter welchen Voraussetzungen Computerladen eine Eintragung in die Handwerksrolle haben mussen Hier hat der Gesetzgeber klargestellt dass die Ausfuhrung einer strukturierten Verkabelung keiner Eintragung bedarf Der Gerustbauer wurde in die Anlage A aufgenommen Aus der Anlage in die Liste der handwerksahnlichen Gewerbe wurde beispielsweise der Handschuhmacher oder der Stricker uberfuhrt Ausserdem wurden Verwandtschaften zwischen Handwerken geschaffen Die Moglichkeit fur Industriemeister Ausnahmebewilligungen 8 der Handwerksordnung zu erhalten wurde erleichtert Die Monopolkommission der Bundesregierung kritisierte dass die Handwerksnovellen 1994 und 1998 keine wesentlichen Marktoffnungen bewirkt hatten 12 Handwerksrechtsnovelle 2004 Bearbeiten Im Rahmen der Agenda 2010 wurde die Handwerksordnung zum ersten Mal seit ihrem Inkrafttreten 1953 nennenswert reformiert Ziel war es Existenzgrundungen und die Schaffung von Arbeitsplatzen zu erleichtern sowie die Inlanderdiskriminierung durch den Meisterzwang abzubauen Die Bundesregierung hatte Zweifel ob die vorherige verfassungsrechtliche Begrundung fur die subjektive Berufszugangsschranke die Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfahigkeit des Handwerks und die Sicherung des Nachwuchses fur die gesamte gewerbliche Wirtschaft noch tragt Daher sollte die Anlage A der Handwerksordnung auf den Kreis der Handwerke beschrankt werden bei deren Ausubung Gefahren fur die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen konnen Damit sollte der handwerkliche Befahigungsnachweis verfassungsrechtlich starker abgesichert werden 13 Die Gesetzesanderung trat zum 1 Januar 2004 in Kraft Um das Gesetzgebungsziel zu erreichen wurden die Anzahl der meisterpflichtigen Handwerke von 94 auf 41 Handwerke reduziert 53 Handwerke waren nun zulassungsfrei zur Ausbildung in diesen Handwerken wird weiterhin der Meisterbrief verlangt Zusatzlich zur Ausnahmebewilligung wurde die Ausubungsberechtigung fur Gesellen mit sechs Jahren Berufserfahrung vier davon in leitender Position geschaffen Diese Moglichkeit besteht nicht fur Schornsteinfeger Augenoptiker Horgerateakustiker Orthopadietechniker Orthopadieschuhmacher und Zahntechniker Fur Ingenieure und Hochschulabsolventen sowie Staatlich geprufte Techniker wurde der Zugang zum Handwerk erleichtert Das Inhaberprinzip wurde aufgehoben so dass zulassungspflichtige Handwerke unabhangig von der Rechtsform des Betriebs mit einem eingestellten Betriebsleiter der in die Handwerksrolle eingetragen werden konnte betrieben werden konnen In einem weiteren Gesetz dem so genannten Kleinunternehmergesetz wurde prazisiert welche handwerklichen Tatigkeiten keiner Eintragung in die Handwerksrolle bedurfen namlich Tatigkeiten die innerhalb von zwei bis drei Monaten erlernt werden konnen oder die fur das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensachlich sind oder die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind 14 siehe 1 Abs 2 der Handwerksordnung Damit sollte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage in Gesetzesform umgesetzt werden Bei dieser Novelle wurde die Handwerksordnung erstmals mit nur knapper Mehrheit im Bundestag und nach Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet Auf Initiative von Bayern brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf ein der dem Regierungsentwurf weitgehend kontrar entgegenstand 15 Bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde auch die Ausbildungsleistung eines Handwerks als Grund fur das Verbleiben in der Anlage A der Handwerksordnung akzeptiert So wurde die Anzahl zulassungspflichtiger Handwerke von geplanten 29 auf 41 erhoht in der Anlage A belassen wurden Backer Warme Kalte und Schallschutzisolierer Brunnenbauer Steinmetze und Steinbildhauer Stuckateure Maler und Lackierer Chirurgiemechaniker Informationstechniker Buchsenmacher Konditore Fleischer und Friseure Die Berufserfahrung ab der Gesellen einen Anspruch auf eine Ausubungsberechtigung haben wurde von zehn Jahren auf sechs Jahre im Vergleich zum Gesetzentwurf verkurzt Eine Studie auf Basis des Mikrozensus zeigte dass durch die Novelle die Wahrscheinlichkeit einen Handwerksbetrieb zu grunden nahezu verdoppelt wurde wahrend die Wahrscheinlichkeit einen Handwerksbetrieb aufzugeben konstant geblieben ist Insgesamt hat die Novelle die Zahl der selbststandigen Handwerker also erhoht Die Studie zeigte weiterhin dass die Zuwachse hauptsachlich von mannlichen geringqualifizierten Handwerkern stammen 16 In dem XV und XVI Hauptgutachten der Monopolkommission der Bundesregierung sprach sich die Kommission fur eine ganzliche Abschaffung des Meisterzwangs als Marktzugangsvoraussetzung aus Eine Sonderstellung des Handwerks sei auch nicht durch eine Gefahrenabwehr stichhaltig zu begrunden 17 Handwerksrechtsnovelle 2020 Bearbeiten Am 12 Dezember 2019 verabschiedete der Bundestag Anderungen der Handwerksordnung die fur folgende zwolf Gewerke wieder die Meisterpflicht einfuhren und am 14 Februar 2020 in Kraft traten Fliesen Platten und Mosaikleger Betonstein und Terrazzohersteller Estrichleger Behalter und Apparatebauer Parkettleger Rollladen und Sonnenschutztechniker Drechsler und Holzspielzeugmacher Bottcher auch Fassbinder oder Kufer genannt Glasveredler Schilder und Lichtreklamehersteller Raumausstatter Orgel und Harmoniumbauer In der Zeit vom 1 Januar 2004 bis zum 13 Februar 2020 in diesen Gewerken gegrundete Unternehmen geniessen Bestandsschutz durfen also weiter betrieben werden Literatur BearbeitenHolger Schwannecke Hrsg Die Deutsche Handwerksordnung Kommentar Loseblattkommentar Berlin Stand 2014 Verlag Erich Schmidt ISBN 978 3 503 00066 1 Gerhard Honig Matthias Knorr Handwerksordnung HwO Kommentar 4 Auflage C H Beck Berlin 2008 ISBN 978 3 406 58045 1Weblinks BearbeitenText der Handwerksordnung historische Handwerksordnung Dresdner Leineweber Ordnung von 1472 Quellen Bearbeiten In der Bekanntmachung des Bundesministeriums fur Wirtschaft und Technologie der Beschlusse des Bund Lander Ausschusses Handwerksrecht zum Vollzug der Handwerksordnung vom 21 November 2000 finden sich Hinweise wann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden soll Die Bekanntmachung wurden im Bundesanzeiger Jahrgang 52 Seite 23193 vom 13 Dezember 2000 veroffentlicht Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen BVerfGE 13 97 vom 17 Juli 1961 und auch BVerfGE 1 BvR 1730 02 vom 5 Dezember 2005 Bundesverfassungsgerichtsentscheidung BvR 2138 05 18 bis 20 Handwerksordnung BT Drs 13 9388 Seite 20f PDF 1 0 MB Gewerbearchiv 2003 41 Neuere Entwicklungen bei den Rechtsverordnungen fur Meisterprufungen im Handwerk von Ministerialrat Friedrich Fehling Verordnung uber verwandte Handwerke Bundestagsdrucksache IV 3461 BT Drs 12 5918 PDF 1 1 MB EU EWR Handwerk Verordnung EU EWR HwV BT Drs 13 9388 PDF 1 0 MB Sondergutachten 31 der Monopolkommission Reform der Handwerksordnung 2002 PDF 106 kB BT Drs 15 1206 PDF 545 kB BT Drs 15 1089 PDF 274 kB BT Drs 15 2138 PDF 426 kB Rostam Afschar D 2012 Entry Regulation and Entrepreneurship A Natural Experiment in German Craftsmanship PDF 370 kB XV Hauptgutachten der Monopolkommission 2002 2003 und XVI Hauptgutachten der Monopolkommission BT Drs 16 2460 PDF 7 1 MB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4130633 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handwerksordnung amp oldid 233333210