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Ein Nebenbetrieb ist im Sinn von 2 Nr 2 bis 3 3 der deutschen Handwerksordnung ein organisatorisch verselbstandigter Teil eines Hauptbetriebs fur den die Handwerksordnung und damit der Meisterzwang gilt wenn er nicht lediglich in unerheblichem Umfang tatig wird oder Hilfsbetrieb ist Ein unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb liegt vor wenn in dem Hilfsbetrieb die durchschnittliche Arbeitszeit wahrend eines Jahres die eines ohne Hilfskrafte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweigs nicht ubersteigt 3 Abs 2 Bis zur Handwerksnovelle 2004 musste auch der durchschnittliche Umsatz des Hilfsbetriebs geringer sein als im ohne Hilfskrafte Vollzeit arbeitenden Betriebs des betreffenden Handwerkszweigs In der Entscheidung 1 BvR 608 99 1 vom 31 Marz 2000 hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen dass die empfindlichen Eingriffe der Handwerksordnung in die Berufsfreiheit erforderlich machen dass die Ausnahmevorschriften in 3 HwO das ihnen von Verfassung wegen zukommende Gewicht beigemessen wird d h grosszugig ausgelegt werden Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 1 BvR 608 99 vom 31 Marz 2000 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nebenbetrieb Handwerk amp oldid 233340784