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Das Reisegewerbe ist ein Gewerbe das ohne festen Standort uberwiegend ausserhalb der Raume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 Rechtsfolgen 5 Abgrenzung 6 International 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Gewerberecht unterscheidet zwischen dem Reisegewerbe Marktgewerbe wie Grossmarkte Wochenmarkte und dem stehenden Gewerbe Die letztere Gewerbeform ist dadurch gekennzeichnet dass sie einen festen Standort Betriebsstatte Buro Geschaftsraum Laden Werkstatt fur ihre Geschaftstatigkeit besitzt Das stehende Gewerbe ist die Grundform des Gewerberechts 1 Das Reisegewerbe ist gegenuber dem stehenden Gewerbe wesentlich starker reglementiert seine Ausubung bedarf bis auf wenige Ausnahmen einer behordlichen Erlaubnis 2 Arten BearbeitenZum Reisegewerbe gehoren insbesondere Handelsvertreter Hausierer Schausteller Scherenschleifer oder Strassenhandler die eine selbstandige Tatigkeit ausuben Der Handelsreisende und Handlungsreisende dagegen gehoren als Angestellte nicht zum Reisegewerbe auch wenn sie zusammen mit dem Handelsvertreter als Absatzmittler gelten Typische reisegewerbliche Tatigkeiten sind ausserdem der Vertreter an der Haustur oder auch der Verkaufer am Verkaufsstand auf der Strasse Rechtsfragen BearbeitenAllgemeinesEin Reisegewerbe betreibt nach 55 Abs 1 GewO wer gewerbsmassig ohne vorhergehende Bestellung ausserhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht vertreibt oder ankauft Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tatigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausubt Danach ist fur das Reisegewerbe Selbstandigkeit erforderlich bis September 2007 sah die GewO ausdrucklich auch unselbstandig Beschaftigte vor TatbestandsvoraussetzungenDas Reisegewerbe muss nach 55 Abs 1 GewO ohne vorherige Bestellung ausgeubt werden die Tatigkeit muss vom Gewerbetreibenden ausgehen und darf nicht auf der Initiative der Kunden beruhen 3 Das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen setzt voraus dass die Erfullung erst in einem gewissen zeitlichen Abstand erfolgt 4 So ubt beispielsweise der Inhaber eines mobilen Imbissstandes in der Fussgangerzone ein Reisegewerbe aus wenn er an mehreren Wochentagen ohne vorausgegangene Bestellung Laufkunden bedient Rechtlich entscheidend ist nach der Legaldefinition des 55 Abs 1 GewO auch die Haufigkeit der gewerblichen Tatigkeit Wer gelegentlich nur einmal ausserhalb seiner Geschaftsraume mit einem Kunden verhandelt betreibt noch kein Reisegewerbe wer jedoch nur eine begrenzte Warenmenge ausserhalb seiner Geschaftsraume einer Vielzahl von Einzelabnehmern anbietet betreibt ein Reisegewerbe 5 ErlaubnisWer ein Reisegewerbe betreibt bedarf nach 55 Abs 2 GewO einer Erlaubnis die mit einer Reisegewerbekarte erteilt wird Sie kann inhaltlich beschrankt mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachtragliche Aufnahme Anderung und Erganzung von Auflagen zulassig Eine Vielzahl von Ausnahmen beinhaltet 55a Abs 1 GewO wonach beispielsweise der Vertrieb selbst gewonnener Agrarprodukte 55a Abs 1 Nr 2 GewO oder ein Versicherungsvermittler der Versicherungsvertrage oder Bausparvertrage vertreibt 55a Abs 1 Nr 6 GewO Finanzanlagenvermittler 55a Abs 1 Nr 8 GewO oder das Anbieten von Druckerzeugnissen Zeitungsverkaufer 55a Abs 1 Nr 6 GewO keine Reisegewerbekarte erfordert Die Reisegewerbekarte erlaubt die sofortige Lieferung Handkauf und auch die spatere Lieferung sofern nicht der Lieferant ein stehendes Gewerbe betreibt Verschiedene Tatigkeiten sind im Reisegewerbe verboten 56 GewO etwa der Verkauf von Giften Edelmetallen Lotterielosen oder Wertpapieren ReisegewerbehandwerkAuch das Handwerk kann als Reisegewerbe ausgeubt werden Reisehandwerk Einschrankungen gibt es im Gesundheitsbereich und fur Gold und Silberschmiede 56 Abs 1 GewO Alle anderen Handwerke konnen ohne Beschrankungen im Reisegewerbe ausgeubt werden Entsprechend der Legaldefinition des Reisegewerbes muss der Handwerker ohne vorherige Bestellung ausserhalb seiner gewerblichen Niederlassung nach Auftragen fragen Lange Zeit hinweg war strittig ob ein Reisegewerbetreibender unmittelbar nach der Erteilung eines Auftrags mit der Arbeit beginnen muss Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht BVerfG im September 2000 entschieden dass die Erfullung des Auftrags auch erst in einem gewissen zeitlichen Abstand erfolgen kann 6 Eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht fur Handwerker im Reisegewerbe nicht Die Handwerkerpflichtversicherung fur Handwerker im stehenden Gewerbe ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI normiert Dort findet sich jedoch keine Regelung fur Handwerker im Reisegewerbe 2 Nr 8 SGB VI Rechtsfolgen BearbeitenDer Zweck des in 55 GewO aufgestellten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt besteht darin die Allgemeinheit und die Kunden vor den Risiken zu schutzen die durch eine Geschaftstatigkeit ausserhalb einer standigen oder ohne gewerbliche Niederlassung entstehen Der Reisegewerbetreibende ist bei Beschwerden Reklamationen oder Ruckfragen schwerer greifbar Daher ist auch fur das Reisegewerbehandwerk eine Reisegewerbekarte erforderlich die nur bei Zuverlassigkeit erteilt wird 57 GewO Die selbststandige Ausubung eines Handwerks ist im Reisegewerbe bis auf einige Ausnahmen moglich Hierbei besteht keine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle 7 da diese nur stehende Gewerbe erfasst 1 HwO Abgrenzung BearbeitenDas Reisegewerbe darf nicht mit dem Wirtschaftszweig der Reisebranche verwechselt werden International BearbeitenDas Reisegewerbe ist ein exklusiv deutscher Rechtsbegriff fur den es keine internationale Entsprechung gibt Einzelnachweise Bearbeiten Rolf Stober Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht 2007 S 36 Reiner Schmidt Hrsg Offentliches Wirtschaftsrecht Besonderer Teil 1 1995 S 73 Gerd Belger Rene Land Handbuch zum Brandenburgischen Gaststattengesetz 2009 S 60 BVerfG Urteil vom 27 September 2000 Az 1 BvR 2176 98 NVwZ 2001 189 BGH Urteil vom 18 November 1982 Az III ZR 61 81 NJW 1983 868 BVerfG Urteil vom 27 September 2000 Az 1 BvR 2176 98 Abgrenzung Handwerksordnung Reisegewerbe auf der Internetseite der Handwerkskammer zu Leipzig abgerufen am 14 Juni 2021Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4064531 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reisegewerbe amp oldid 212957044