www.wikidata.de-de.nina.az
Die Reisegewerbekarte RGK ist ein Dokument in dem die Ordnungsbehorde die Erlaubnis fur das Betreiben eines Reisegewerbes bescheinigt 55 der Gewerbeordnung Die Karte wird auf Antrag und auf Lebenszeit ausser es wurde etwas anderes beantragt unter Vorlage eines Auszuges aus dem Handels oder Vereinsregister eines Fuhrungszeugnisses eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister und eventuell einer Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz ausgestellt Sie berechtigt nur zu den in der Karte genannten Tatigkeiten und ist fur die gesamte Bundesrepublik Deutschland gultig Eine Reisegewerbekarte benotigt wer gewerbsmassig ausserhalb seiner gewerblichen Niederlassung Betriebssitz oder ohne Betriebssitz anderen Waren anbietet andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennehmen mochte Auch wer als Schausteller tatig wird oder ein Wanderlager betreibt benotigt diese Karte Ein Reisegewerbe betreiben beispielsweise neben Vertretern auch Scherenschleifer Bauchladenbetreiber und Handler mit Verkaufsstanden die taglich auf und abgebaut werden Bis 2007 mussten sowohl der Gewerbetreibende als auch seine Angestellten eine eigene Reisegewerbekarte besitzen Seither ist es nur noch fur den Gewerbetreibenden Pflicht Die Angestellten mussen bei unmittelbarem Kundenkontakt oder in allen anderen Fallen wenn sie ausserhalb des Ortes an dem der Inhaber tatig ist arbeiten eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie mitfuhren 60c Abs 2 GewO Kann keine Reisegewerbekarte oder eine Kopie vorgelegt werden kann die Behorde die Einstellung des Betriebes bis zur Vorlage der Karte verlangen Die Behorde ist auch berechtigt sich die Waren vorzeigen zu lassen Bestimmte Tatigkeiten sind reisegewerbekartenfrei gelegentliches Feilhalten von Waren auf Messen Ausstellungen offentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zustandigen Behorde Vertrieb selbstgewonnener Erzeugnisse der Land und Forstwirtschaft Gemuse Obst und Gartenbau der Geflugelzucht Imkerei Jagd und Fischerei Reisegewerbekartenpflichtige Tatigkeiten ausgenommen Schaustellergewerbe in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern wenn die Gemeinde Wohnsitz oder Ort der gewerblichen Niederlassung ist Verkauf von Erzeugnissen nach dem Milch und Margarinegesetz und gleichzeitiger Verkauf von Milcherzeugnissen Tatigkeit als Versicherungsvermittler fur den Verkauf und die Vermittlung von Versicherungen oder Bausparvertragen Tatigkeit als Versicherungsberater zur Beratung uber Versicherungen Tatigkeit in einem nach Bundes oder Landesrecht erlaubnispflichtigen Gewerbe fur dessen Ausubung die Zuverlassigkeit erforderlich ist und fur das die erforderliche Erlaubnis vorhanden ist Verkauf von Lebensmitteln oder Waren des taglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmassigen kurzeren Zeitabstanden an derselben Stelle Feilbieten von Druckwerken auf offentlichen Wegen Strassen Platzen oder an anderen offentlichen OrtenEine Reisegewerbekarte benotigt auch nicht wer andere im Rahmen seines stehenden Gewerbebetriebes aufsucht zum Beispiel als Bodenleger der den Kunden in der Wohnung berat Weblinks BearbeitenIHK Berlin Merkblatt zur Reisegewerbekarte PDF Datei 95 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reisegewerbekarte amp oldid 217400732