www.wikidata.de-de.nina.az
Einlagensicherungsfonds bilden einen Teil der Einlagensicherung von Kreditinstituten zum Schutz von Bankguthaben der Anleger im Fall einer Insolvenz Neben freiwilligen Sicherungssystemen bestehen gesetzliche Regelungen in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz und das Einlagensicherungs und Anlegerentschadigungsgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Europa 1 1 Deutschland 1 1 1 Allgemeines 1 1 2 Bestehende Einlagensicherungsfonds 1 1 3 Rechtsanspruch 2 USA 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise 5 WeblinksEuropa BearbeitenDie Europaische Union verlangt Einlagensicherungsfonds in jedem EU Mitgliedstaat 1 Deutschland Bearbeiten Allgemeines Bearbeiten Fonds werden von den Banken in der Weise unterhalten dass alle dem Einlagensicherungsfonds angehorenden Banken jahrlich einen bestimmten Betrag einzahlen Der von einer jeden Bank zu leistende Beitrag hangt dabei von Umsatz und Bonitat des Unternehmens ab Fur die Risikoeinschatzung im privaten Einlagensicherungsfonds ist in Deutschland die GBB Rating beauftragt In der gesetzlichen Einlagensicherung werden aufsichtsrechtliche Kennzahlen und externe Ratings als Skalarfaktor angewandt 2 Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken wurde 1976 gegrundet und existiert heute neben der seit 1998 bestehenden gesetzlichen Entschadigungseinrichtung deutscher Banken Bei dem freiwilligen Sicherungsfonds der privaten Banken gab es noch bis zum 31 Dezember 2014 eine Sicherungsgrenze die bei 30 des massgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank je Glaubiger liegt Bei einem haftenden Eigenkapital von beispielsweise 100 Millionen Euro einer Bank ist also das Vermogen jedes einzelnen Kunden mit bis zu 30 Millionen Euro abgesichert sofern der Fonds uber die entsprechenden Mittel verfugt Die Sicherungsgrenze wird stufenweise reduziert Ab 1 Januar 2015 betragt die Sicherungsgrenze je Glaubiger 20 ab 1 Januar 2020 zunachst 15 und ab dem 1 Januar 2025 dann 8 75 des fur die Einlagensicherung massgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank 3 Im Gegensatz dazu sichern die Sicherungsfonds der Sparkassen und Genossenschaftsbanken die jeweiligen Institute so dass bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht nur die Einlagen sondern auch Schuldverschreibungen und Zertifikate voll abgesichert sind Geschutzt werden durch den Einlagensicherungsfonds alle Nichtbankeneinlagen also die Guthaben von Privatpersonen Wirtschaftsunternehmen und offentlichen Stellen Bei den geschutzten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sichteinlagen auf Girokonten Termineinlagen und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe Schuldverschreibungen Zertifikate sowie Genussrechte von Banken sind nicht durch die Einlagensicherung geschutzt Fondsanlagen oder Wertpapiere die Kunden im Depot bei Banken verwahren lassen werden durch den Einlagensicherungsfonds nicht erfasst weil es sich dabei nicht um Einlagen bei der Bank handelt sondern die Bank diese nur im Kundenauftrag verwahrt Sie bleiben im Eigentum des Kunden Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich Im etwaigen Insolvenzfall kann der Kunde die Wertpapiere schriftlich bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut ubertragen lassen Entscheidend fur den Bankkunden ist dass Banken ihre Kunden auch schon vor Kontoeroffnung daruber informieren mussen ob sie dem Einlagensicherungsfonds angehoren oder nicht 23a Kreditwesengesetz Heute kann man diese Abfrage beim Bundesverband deutscher Banken auch online durchfuhren Der Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds beginnt dort wo die gesetzliche Sicherung der Entschadigungseinrichtung deutscher Banken GmbH aufhort Der Einlagensicherungsfonds ubernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes die Einlagenteile welche die 100 000 Euro Grenze ubersteigen bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze Nicht alle Institute gehoren dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an Gemass Einlagensicherungs und Anlegerentschadigungsgesetz EAEG gehoren jedoch alle Banken welche das Einlagengeschaft in privater Rechtsform betreiben zwingend der gesetzlichen Entschadigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an Ausnahmen hiervon gelten nur fur Zweigniederlassungen von Einlagenkreditinstituten aus EWR Mitgliedsstaaten die ihre Sicherung aus dem Heimatland mitbringen Bei Geldinstituten die nicht Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind greift im Fall der Insolvenz nur die gesetzliche Entschadigung Vom 30 Juni 2009 bis zum 31 Dezember 2010 wurde eine gesetzliche Entschadigung bis zu einer Summe von 50 000 Euro garantiert Seit dem 1 Januar 2011 greift eine neue Richtlinie der EU wodurch Mitgliedslander der EU zu einer gesetzlichen Entschadigung von 100 000 Euro verpflichtet sind 4 Bestehende Einlagensicherungsfonds Bearbeiten Die bestehenden Fonds sind Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Offentlicher Banken Deutschlands e V ESF Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken siehe Sicherungseinrichtung des BVR Bausparkassen Einlagensicherungsfonds e V Die Sparkassen bieten ein dreistufiges Modell 11 regionale Sparkassen Stutzungsfonds Cash Fonds Fonds der Landesbanken und Girozentralen erganzt durch den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen uberregionaler Ausgleich aller Sparkassen Stutzungsfonds und Haftungsverbund mit den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen Hinweis Fur Anspruche die vor dem 18 Juli 2005 entstanden sind gilt die GewahrtragerhaftungRechtsanspruch Bearbeiten Auf die Leistungen eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds gibt es fur den Kunden keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Fonds seines Geldinstituts 5 6 Der Fonds dient der Stabilisierung der ihm jeweils angeschlossenen Institute im Krisenfall Bei einer allumfassenden Bankenkrise ist eine ausreichende Leistung nicht garantiert Beim Garantiefonds und Garantieverbund der Genossenschaftsbanken wird jedoch wie bei den Sparkassen primar der Bestand der jeweiligen Bank garantiert so dass es von vornherein nicht zu einer Schadigung der Anleger einer Volksbank Raiffeisenbank oder Sparkasse kommen soll Wie bei den Privatbanken ist auch dieses System aber fur die Stutzung einzelner Institute ausgelegt nicht fur eine branchenweite Finanzkrise Die aus einem Garantiefonds und einem Garantieverbund bestehende durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeiste Sicherungseinrichtung des BVR ist das erste und alteste Banken Sicherungssystem Deutschlands Sie konnte von Beginn an Anfang der 1930er Jahre als Folge der damaligen Weltwirtschafts und Bankenkrise stets sicherstellen dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten Seit ihrem Bestehen hat noch kein Kunde einer angeschlossenen Volksbank oder Raiffeisenbank einen Verlust seiner Einlagen erlitten mussten noch nie Einleger entschadigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben Gleiches gilt auch fur die in Deutschland tatigen Sparkassen USA BearbeitenBei der Einlagensicherung in den USA werden funf Faktoren im sogenannten CAMEL Rating berucksichtigt Capital Adequacy Asset Quality Management Ability Earnings Asset Liability ManagementDas oberste Ziel von CAMEL ist es Kreditinstitute zu identifizieren deren Schwachen die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehorden erfordern Das Gesamtrating wird ausgedruckt auf einer Skala von 1 bis 5 1 bedeutet das hochste Rating und den geringsten Grad an Gefahr dagegen 5 das niedrigste Rating Diese Einlagensicherung ist jedoch keine Versicherung Die Federal Deposit Insurance Corporation kommt dem Einlagensicherungsfonds am nachsten Siehe auch BearbeitenEuropaischer StabilitatsmechanismusEinzelnachweise Bearbeiten Fragen und Antworten zur harmonisierten europaischen Einlagensicherung Bundesministerium der Finanzen 22 Oktober 2014 abgerufen am 17 Oktober 2015 Entschadigungseinrichtung deutscher Banken edb banken de Abgerufen am 12 Dezember 2019 Einlagensicherung der privaten Banken Kurzinfo PDF 440 kB Bundesverband deutscher Banken Stand Januar 2016 abgerufen am 14 Februar 2016 Einlagensicherung Tagesgeld org abgerufen am 5 Januar 2011 heute Richtlinie 2014 49 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber Einlagensicherungssysteme Ausschluss von Rechtsanspruchen siehe u a 6 Nr 10 des Statuts des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken oder 13 der Satzung des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Offentlicher Banken Deutschlands VOB Standige Rechtsprechung siehe z B BGH Urteil vom 18 Marz 2008 XI ZR 454 06 http juris bundesgerichtshof de cgi bin rechtsprechung document py Gericht bgh amp Art en amp nr 43551 amp pos 0 amp anz 1Weblinks BearbeitenEinlagensicherung privater Banken und Sicherungsgrenze abfragen auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken Website des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Informationen zum Einlagensicherungsfonds Memento vom 10 Juni 2008 im Internet Archive des Bundesverbandes Offentlicher Banken Deutschland VOB Satzung des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Offentlicher Banken Deutschland VOB siehe 13 Ausschluss von Rechtsanspruchen Information zur Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Statut der Sicherungseinrichtung Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive der Genossenschaftsbanken beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken PDF Datei 1 7 MB Haftungsverbund der Sparkassen PDF Datei 237 kB Statut des Einlagensicherungsfonds Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive der privaten Banken PDF 140 kB beim Bundesverband deutscher BankenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4262671 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einlagensicherungsfonds amp oldid 217056602