www.wikidata.de-de.nina.az
Das deutsche Einlagensicherungsgesetz EinSiG vom 28 Mai 2015 regelt die Mindestanforderungen an die Einlagensicherung deutscher Kreditinstitute und gewahrt dem Anleger insbesondere einen Glaubigerschutz fur dessen Bankguthaben bis zu 100 000 Euro je Anleger und Institut Es trat am 3 Juli 2015 in Kraft BasisdatenTitel EinlagensicherungsgesetzAbkurzung EinSiGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie EinlagensicherungFundstellennachweis 7610 20Erlassen am 28 Mai 2015 BGBl I S 786 Inkrafttreten am 3 Juli 2015Letzte Anderung durch Art 7 G vom 12 Mai 2021 BGBl I S 990 1058 Inkrafttreten derletzten Anderung 26 Juni 2021 Art 8 G vom 12 Mai 2021 GESTA D086Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt 3 Kreditinstitute 4 Einlegerschutz 5 Nicht gesicherte Einlagen 6 Entschadigungsfall 7 Ziele des Gesetzes 8 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenDas Einlagensicherungs und Anlegerentschadigungsgesetz EAEG harmonisierte mit Wirkung zum 1 August 1998 erstmals teilweise die Einlagensicherung in den EU Mitgliedstaaten Die neue europaische Einlagensicherungsrichtlinie von 2014 strebt eine Maximalharmonisierung an 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung dieser neuen Einlagensicherungsrichtlinie 2 wurde zum 3 Juli 2015 die Bezeichnung Einlagensicherungs und Anlegerentschadigungsgesetz EAEG durch die Bezeichnung Anlegerentschadigungsgesetz AnlEntG ersetzt und ein eigenstandiges Einlagensicherungsgesetz EinSiG erlassen Das AnlEntG gilt seitdem fur Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschaften die gesetzlichen Regelungen zur Einlagensicherung sind im neuen EinSiG enthalten Inhalt BearbeitenDas EinSiG sieht zwei Arten von Sicherungseinrichtungen vor und zwar gesetzliche Entschadigungseinrichtungen Im EinSiG sind zwei gesetzliche Entschadigungseinrichtungen vorgesehen eine fur privatrechtliche Kreditinstitute und eine fur offentlich rechtliche Kreditinstitute die Einleger ausschliesslich im Falle der Zahlungsunfahigkeit eines Kreditinstituts entschadigen Entschadigungseinrichtung deutscher Banken Entschadigungseinrichtung des Bundesverbandes Offentlicher Banken Deutschlands sowie institutsbezogene Sicherungssysteme bei denen die Stutzung der angeschlossenen Institute im Vordergrund steht und die auf Antrag als Einlagensicherungssysteme anerkannt werden konnen Die Institutssicherungen des DSGV Sicherungseinrichtungen der Sparkassen Finanzgruppe und des BVR BVR Institutssicherung haben ihre Anerkennung als Einlagensicherungssysteme von der dafur zustandigen BaFin erhalten und unterliegen damit im vollen Umfang der Aufsicht durch die BaFin nach dem EinSiG 3 Massgebliche Anderungen ergeben sich fur die institutssichernden Einrichtungen des deutschen Bankgewerbes Insgesamt wird das Schutzniveau fur die Einleger weiter verbessert Die deutsche Einlagensicherung bleibt auf dieser Grundlage national verankert Die Einlagensicherungssysteme mussen dafur sorgen dass ihre verfugbaren Finanzmittel bis zum Ablauf des 3 Juli 2024 mindestens eine Zielausstattung von 0 8 Prozent der gedeckten Einlagen der ihnen angehorenden Kreditinstitute betragen 17 EinSiG Die Aufsicht uber die Einlagensicherungssysteme ubt die BaFin aus 50 Abs 1 EinSiG Kreditinstitute BearbeitenAls Normadressaten gelten CRR Kreditinstitute und Filialen von Auslandsbanken Diese mussen nach 1 EinSiG ihre Einlagen durch Zugehorigkeit zu einem Einlagensicherungssystem sichern Einlagensicherungssysteme sind gemass 2 Abs 1 EinSiG gesetzliche Entschadigungseinrichtungen und institutsbezogene Sicherungssysteme Einlegerschutz BearbeitenDer Einlegerschutz kann systematisch unterteilt werden in den materiellen und personellen Schutz Der materielle Einlegerschutz besteht gemass 2 Abs 3 EinSiG fur alle Einlagen also Bankguthaben die sich aus auf einem Konto verbuchten Betragen im Rahmen von Bankgeschaften ergeben und von den Instituten aufgrund vertraglicher Bedingungen zuruckzuzahlen sind Der Einlagenschutz umfasst konkret alle Spar Termin Tagesgeld und Sichteinlagen auf den Namen lautende Sparbriefe Namenspapiere in der Hand von Nichtbanken sowie Namensschuldscheine und Namensschuldverschreibungen von CRR Kreditinstituten Als Einlagen gelten auch Verbindlichkeiten aus Wertpapier geschaften eines Kreditinstituts sofern die Verbindlichkeiten des Kreditinstituts darin bestehen den Kunden Besitz oder Eigentum an Geld zu verschaffen Gedeckt sind Einlagen auch in Fremdwahrung wobei die Entschadigung in Euro gewahrt wird Der personliche Schutz betrifft die geschutzten Rechtssubjekte Glaubiger Dem Schutz unterliegen insbesondere naturliche Personen und juristische Personen des offentlichen Rechts Anstalten Korperschaften und offentlich rechtliche Stiftungen Die maximale Entschadigung betragt nach 8 Abs 1 EinSiG 100 000 Euro Sie kann sich nach 8 Abs 2 EinSiG auf maximal 500 000 Euro erhohen Nicht gesicherte Einlagen BearbeitenZu den nicht gesicherten Einlagen gehoren nach 2 Abs 3 EinSiG insbesondere Guthaben die nicht zum Nennwert ruckzahlbar sind oder nur im Rahmen einer vom Kreditinstitut oder einem Dritten gestellten Garantie oder Vereinbarung ruckzahlbar sind Da Metallkonten zum Metallwert oder Kurswert ruckzahlbar sind unterliegen sie nicht der Einlagensicherung Weitere nicht gesicherte Einlagen zahlt 6 EinSiG abschliessend auf insbesondere Einlagen aus dem Interbankenhandel Eigenmittel Einlagen aus Geldwasche Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate unterliegen ebenfalls nicht der Einlagensicherung Nicht geschutzt sind gemass 6 EinSiG vor allem juristische Personen wie Einlagen von Versicherungsunternehmen Ruckversicherungsunternehmen und Investmentfonds Einlagen von Wertpapierfirmen Pensions und Rentenfonds sowie Einlagen staatlicher Stellen Bund Lander Gemeinden anderer Staaten oder auslandischer Regionalregierungen Entschadigungsfall BearbeitenDer Entschadigungsfall tritt nach 10 Abs 1 EinSiG ein wenn die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin formlich feststellt dass das betroffene Institut nicht mehr in der Lage ist die Einlagen zuruckzuzahlen und oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschaften zu erfullen Die BaFin muss den Entschadigungsfall feststellen wenn ein von ihr verhangtes Moratorium oder Zahlungsverbot langer als sechs Wochen andauert Erst mit der formlichen Feststellung des Entschadigungsfalls durch die BaFin darf die Entschadigungseinrichtung damit beginnen die Einlegerentschadigung durchzufuhren Bei Entschadigungszahlung geht die Forderung des Einlegers gegen das Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem im Wege der Legalzession uber 16 EinSiG Vieles ist bei der Einlagensicherung wie bei Versicherern geregelt denn es handelt sich wirtschaftlich um eine Versicherung Mitgliedsinstitute zahlen Mitgliedsbeitrage vergleichbar mit Versicherungspramien der Entschadigungsfall entspricht dem Versicherungsfall und die maximale Entschadigung wird sogar im Gesetz als Deckungssumme bezeichnet Ziele des Gesetzes BearbeitenDas EinSiG verschafft gemass 5 Abs 1 EinSiG dem Einleger im Entschadigungsfall einen Rechtsanspruch auf Entschadigung Das Gesetz schutzt gemass 8 Abs 1 EinSiG 100 der Einlagen maximal den Gegenwert von 100 000 Euro Deckungssumme 90 der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschaften maximal den Gegenwert von 20 000 Europro Kunde und pro Institut Einerseits verkurzt sich im Entschadigungsfall die Auszahlungsfrist von bisher 20 auf sieben Bankarbeitstage Zum anderen unterliegen die Einlagensicherungssysteme nun breiteren Informationspflichten die den Einlegern eine verbesserte Information uber die bestehende Einlagensicherung ermoglichen sollen 4 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2014 49 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber Einlagensicherungssysteme Neufassung In ABl L Nr 173 12 Juni 2014 S 149 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014 49 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014 uber Einlagensicherungssysteme DGSG Umsetzungsgesetz vom 28 Mai 2015 BGBl I S 786 Deutsche Bundesbank Die Einlagensicherung in Deutschland Monatsbericht Dezember 2015 S 59 Deutsche Bundesbank Die Einlagensicherung in Deutschland Monatsbericht Dezember 2015 S 56Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einlagensicherungsgesetz amp oldid 235542954