www.wikidata.de-de.nina.az
Zahlungsverbot ist ein durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt an einen bestimmten Schuldner ausgesprochenes Verbot Zahlungen zu leisten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 International 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAlle Falle des Zahlungsverbots betreffen die wirtschaftliche Krise eines Schuldners und zwingen ihn samtliche Zahlungen aus seinem noch vorhandenen Vermogen an sich oder Dritte Glaubiger zu unterlassen Hiermit ist ein fruhzeitiger Glaubigerschutz verbunden um die Rechte der Glaubiger nicht zu schmalern Arten BearbeitenEs gibt gesellschaftsrechtliche Zahlungsverbote und Verbote aus staatlichem Hoheitsakt die sich ebenfalls aus dem Gesetz ergeben Die gesellschaftsrechtlichen Zahlungsverbote betreffen juristische Personen des Privatrechts die sich in einer Unternehmenskrise befinden Die fast gleichlautenden Bestimmungen der 130a HGB fur die Offene Handelsgesellschaft 92 Abs 2 AktG Aktiengesellschaft 64 Satz 1 GmbHG GmbH und 99 GenG Genossenschaft bezwecken den Erhalt der Insolvenzmasse 1 Sie sollen bereits im Vorfeld des Insolvenzverfahrens die gleichmassige Befriedigung der Glaubiger sicherstellen Das Zahlungsverbot umfasst alle Leistungen die das Gesellschaftsvermogen schmalern Es gilt von dem Zeitpunkt an in dem der Vorstand oder die Geschaftsfuhrung das Bestehen des Insolvenzgrundes Zahlungsunfahigkeit oder Uberschuldung erkannt hat Das Zahlungsverbot gilt nicht fur solche Zahlungen die nach Kenntnis der Insolvenzreife mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschaftsleiters vereinbar sind Es differenziert nicht nach Zahlungsempfangern so dass auch Zahlungen an das Finanzamt oder Beschaftigte verboten sind Der staatliche Hoheitsakt betrifft die Zwangsvollstreckung Das vorlaufige Zahlungsverbot nach 845 ZPO Vorpfandung untersagt dem Schuldner zwischenzeitlich eine Zahlung an Dritte zu leisten Sie ist eine Hilfsmassnahme zur Abwendung von Nachteilen die durch den Zeitablauf fur den Glaubiger entstehen konnte weil der Schuldner bis zur Zustellung des Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses die Forderung einzieht oder anderweitig uber sie verfugt 2 Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Pfandungs und Uberweisungsbeschlusses darf der Drittschuldner die gepfandete Forderung nicht mehr uberweisen Zahlungsverbot und der Schuldner daruber nicht mehr verfugen oder sie einziehen Einziehungsverbot Der Pfandungs und Uberweisungsbeschluss beinhaltet mithin das Verbot an den Drittschuldner die gepfandete Forderung an den Schuldner zu leisten Arrestatorium und das Gebot an den Schuldner sich des Einzugs des Anspruchs zu enthalten Inhibitorium Damit der Pfandungs und Uberweisungsbeschluss in den Rang des vorlaufigen Zahlungsverbots eintritt muss die Pfandung innerhalb eines Monats bewirkt werden 845 Abs 2 ZPO Soll eine Geldforderung gepfandet werden hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten an den Schuldner zu zahlen Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen sich jeder Verfugung uber die Forderung insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten 829 Abs 1 ZPO Das Kreditwesengesetz KWG sieht bei Gefahr nach 46 Abs 1 KWG eine Reihe von Massnahmen der BaFin vor Droht diese Gefahr so kann die BaFin im Rahmen eines Aufbringungsmoratoriums Verausserungs und Zahlungsverbot dem Institut nach 46 Abs 1 Nr 4 KWG etwa verbieten Zahlungen zu leisten beispielsweise Einlagen oder zugesagte Kredite auszuzahlen oder Vermogensgegenstande zu veraussern Es dient der Sicherung der vorhandenen Vermogenswerte Das Verausserungsverbot bezieht sich auf alle Sachen und Rechte das Zahlungsverbot auf Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen 3 Die Schalterschliessung dient der raumlichen Unterstutzung des Zahlungsverbots wovon auch Geldautomaten und Online Banking betroffen sind Bestandteil eines allgemeinen Verfugungsverbots nach 21 Abs 2 Nr 2 InsO ist im Insolvenzverfahren auch ein Zahlungsverbot das der Insolvenzschuldner zu beachten hat Er verliert nach 80 Abs 1 InsO seine Verfugungsbefugnis uber sein Vermogen und ubertragt sie auf den allein verfugungsberechtigten Insolvenzverwalter International BearbeitenDie internationale Ebene eines Zahlungsverbots kann Teil eines Moratoriums sein Hierbei verbietet ein Staat seinen Einwohnern und den Unternehmen in diesem Staat Zahlungen an das Ausland zu leisten oder macht derartige Zahlungen insbesondere in Fremdwahrung von seiner Genehmigung abhangig Das Zahlungsverbot ist das Hauptinstrument eines Transferstopps insbesondere bei Staaten mit knappen Wahrungsreserven Einzelnachweise Bearbeiten Klaus Peter Berger Ernst Heymann Kommentar Handelsgesetzbuch Zweites Buch 105 237 Band 2 1996 S 251 Gerd Bigge Wilfried Rath Lohnpfandung und Lohnabtretung 2010 S 3 Stefan Smid Neue Fragen des deutschen und internationalen Insolvenzrechts 2006 S 47Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zahlungsverbot amp oldid 233051102