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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Es fehlen wichtige Informationen v a zum historisch politischen Kontext Siehe Diskusionsseite des Artikels Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die kommunale Gebietsreform in Nordrhein Westfalen wurde in zwei grossen Phasen ab dem Jahr 1966 durchgefuhrt und fand ihren weitgehenden Abschluss am 1 Januar 1975 als die sechs letzten umfangreichen Gesetze zur Gebietsreform in den Ballungsraumen des Landes in Kraft traten 1 Die Amter wurden als Institution vollstandig abgeschafft und die Amtsordnung von 1953 die deren innere Organisation regelte wurde mit Wirkung vom 1 Januar 1975 aufgehoben 2 Im Jahr 1976 kam es noch zu abschliessenden Korrekturen Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Erstes Neugliederungsprogramm 1966 bis 1969 3 Zweites Neugliederungsprogramm 1969 bis 1974 3 1 Bonn Gesetz 3 2 Aachen Gesetz 3 3 Bielefeld Gesetz 3 4 Ruhrgebiet Gesetz 3 5 Niederrhein Gesetz 3 6 Munster Hamm Gesetz 3 7 Dusseldorf Gesetz 3 8 Koln Gesetz 3 9 Sauerland Paderborn Gesetz 3 10 Neugliederungs Schlussgesetz 4 Korrekturen durch den Verfassungsgerichtshof 4 1 Gladbeck 4 2 Meerbusch 4 3 Monheim 4 4 Wesseling 5 Massnahmen nach Abschluss der Gebietsreform 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAusgangslage BearbeitenWie in allen anderen Bundeslandern der Bundesrepublik mit Ausnahme der Stadtstaaten setzte sich auch in Nordrhein Westfalen in den 1960er Jahren die Erkenntnis durch dass uberkommene Gemeindestrukturen die im Wesentlichen auf das 19 Jahrhundert zuruckgingen und noch einmal in den spaten 1920er Jahren mit den Gesetzen von 1926 1928 und letztmals 1929 eine grossere Reform erfahren hatten nicht mehr zeitgemass waren Grossere den Zielen der Raumordnung angepasste Strukturen mussten geschaffen werden Vor Beginn der Reform bestanden in Nordrhein Westfalen sechs Regierungsbezirke mit 38 kreisfreien Stadten und 57 Landkreisen zu diesen gehorten 294 Amter mit 1877 amtsangehorigen Gemeinden sowie 450 amtsfreie kreisangehorige Gemeinden 3 Erstes Neugliederungsprogramm 1966 bis 1969 BearbeitenDen Anfang auf der Gemeindeebene machte das Gesetz uber den Zusammenschluss der Gemeinden Bergkamen Heil Oberaden Runthe und Weddinghofen Landkreis Unna Es wurde am 2 November 1965 verkundet 4 und gliederte funf Gemeinden des Landkreises Unna neu Es trat am 1 Januar 1966 in Kraft Als Startschuss fur die Gebietsreform auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Stadte ist das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26 April 1966 5 anzusehen Durch dieses Gesetz wurden die Stadt Siegen um sechs Gemeinden der Amter Weidenau und Netphen erweitert und weitere Gemeinden des Landkreises Siegen zu den beiden Stadten Huttental mit der ehemaligen Stadt Weidenau und Eiserfeld zusammengeschlossen Die Stadt Siegen verlor ihre Kreisfreiheit erhielt aber einen Sonderstatus nach dem Beispiel des niedersachsischen Gottingen und behielt damit etliche Rechte einer kreisfreien Stadt Nachdem bei den weiteren Neugliederungsmassnahmen die eingekreisten Stadte keinen Sonderstatus erhielten verlor Siegen diesen anlasslich der Neugliederung am 1 Januar 1975 In den folgenden Jahren fanden weitgehend auf freiwilliger Basis Zusammenschlusse von Gemeinden statt die entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung fur das Land Nordrhein Westfalen der Bestatigung durch ein Landesgesetz bedurften Einige dieser Anderungen wurden als Einzelmassnahmen beschlossen Der uberwiegende Teil wurde jedoch kreisweise in Gesetzen zusammengefasst Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna vom 19 Dezember 1967 6 Durch dieses Gesetz wurden aus 61 Gemeinden des Landkreises Unna neun amtsfreie Gemeinden im Landkreis Unna gebildet darunter die Stadte Bergkamen Frondenberg Kamen und Unna die kreisfreie Stadt Hamm um drei Gemeinden und die kreisfreie Stadt Lunen um die Gemeinde Niederaden vergrossert Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Lemgo vom 5 November 1968 7 Durch dieses Gesetz wurden 73 Gemeinden des Landkreises Lemgo zu acht neuen amtsfreien Gemeinden darunter die Stadte Bad Salzuflen Barntrup Lemgo und Oerlinghausen zusammengeschlossen Zweites Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 5 November 1968 8 Durch dieses Gesetz wurden 95 Gemeinden des Landkreises Siegen zu neun teilweise neuen amtsfreien Gemeinden darunter die Stadte Freudenberg Hilchenbach Huttental Kreuztal und Siegen zusammengeschlossen Die Stadt Eiserfeld erfuhr keine Grenzanderung Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford vom 12 Dezember 1968 9 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Altena und der kreisfreien Stadt Ludenscheid vom 18 Dezember 1968 10 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern vom 11 Marz 1969 11 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve vom 11 Marz 1969 12 Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises vom 2 Juni 1969 13 Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn vom 10 Juni 1969 14 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Euskirchen vom 10 Juni 1969 15 Durch dieses Gesetz wurden 70 Gemeinden des Landkreises Euskirchen zwei Gemeinden des Landkreises Schleiden und eine Gemeinde des Landkreises Duren zu sechs neuen amtsfreien Gemeinden darunter die Stadte Bad Munstereifel Erftstadt Euskirchen und Zulpich zusammengeschlossen Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Brilon vom 18 Juni 1969 16 Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe vom 18 Juni 1969 17 Durch dieses Gesetz wurden 20 Gemeinden des Landkreises Olpe und drei Gemeinden des Landkreises Meschede zu sieben neuen amtsfreien Gemeinden darunter die Stadte Attendorn Drolshagen Lennestadt und Olpe im Landkreis Olpe zusammengeschlossen Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum vom 24 Juni 1969 18 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus vom 24 Juni 1969 19 Durch dieses Gesetz wurden acht Gemeinden des Landkreises Ahaus zu vier neuen amtsfreien Gemeinden darunter die Stadt Vreden zusammengeschlossen drei weitere Gemeinden in die Stadte Ahaus und Stadtlohn eingegliedert und vier Amter aufgelost Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Borken vom 24 Juni 1969 20 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Coesfeld vom 24 Juni 1969 21 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ludinghausen vom 24 Juni 1969 22 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Steinfurt vom 24 Juni 1969 23 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Warendorf vom 24 Juni 1969 24 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Duren vom 24 Juni 1969 25 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Julich vom 24 Juni 1969 26 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Schleiden vom 24 Juni 1969 27 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen Heinsberg vom 24 Juni 1969 28 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle vom 24 Juni 1969 29 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich vom 24 Juni 1969 30 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Moers vom 24 Juni 1969 31 Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Rees vom 24 Juni 1969 32 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Detmold vom 2 Dezember 1969 33 Durch dieses Gesetz wurden 90 Gemeinden des Kreises Detmold zwei Gemeinden des Kreises Lemgo und drei Gemeinden des Kreises Hoxter zu sechs neuen amtsfreien Stadten und zur amtsfreien Gemeinde Schlangen zusammengefasst die Gemeinde Augustdorf erweitert und zwei Gemeinden des Kreises Detmold in die Stadt Lemgo Kreis Lemgo eingegliedert Gesetz zur Neugliederung des Kreises Hoxter vom 2 Dezember 1969 34 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Wiedenbruck und von Teilen des Kreises Bielefeld vom 4 Dezember 1969 35 Gesetz zur Neugliederung des Ennepe Ruhr Kreises vom 16 Dezember 1969 36 Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen vom 18 Dezember 1969 37 Durch dieses Gesetz wurden aus 32 Gemeinden des Kreises Kempen Krefeld der kreisfreien Stadt Viersen und der Gemeinde Buderich im Kreis Grevenbroich acht neue Gemeinden darunter die Stadte Kempen Nettetal Viersen und Willich im Kreis Kempen Krefeld und die Stadt Meerbusch im Kreis Grevenbroich gebildet Am Ende dieser 1 Phase unter Einschluss der Neugliederung des Raumes Bonn die noch im Jahr 1969 stattfand aber nach der Konzeption schon dem 2 Neugliederungsprogramm zuzurechnen ist hatte sich die Zahl der kreisfreien Stadte um vier Herford Ludenscheid Viersen und Siegen die der Kreise um einen Kreis Bonn reduziert die Zahl der kreisangehorigen Gemeinden war von 2327 auf 1243 zuruckgegangen die der amtsangehorigen von 1877 auf 864 die der amtsfreien von 450 auf 379 und die Zahl der Amter von 294 auf 149 3 Zweites Neugliederungsprogramm 1969 bis 1974 BearbeitenIn der zweiten Phase der Reform wurden teilweise auch gegen erbitterten Widerstand der betroffenen Gemeinden und Kreise vor allem in den Ballungsraumen die Grenzen neu gezogen Nach einem Beginn in den peripheren Ballungsraumen Bonn Aachen und Bielefeld fand diese Phase ihren Abschluss im Jahr 1974 in den ubrigen Landesteilen Bonn Gesetz Bearbeiten Als erste Massnahme der zweiten Phase wurde mit dem Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn vom 10 Juni 1969 14 der Ballungsraum Bonn neu strukturiert Dieser Bereich entspricht heute der kreisfreien Stadt Bonn und dem Rhein Sieg Kreis Das Gesetz sollte zunachst am 1 Juli 1969 in Kraft treten wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof fur einen Monat ausgesetzt und wurde damit erst am 1 August 1969 wirksam Die Stadt Bonn wurde mit den Stadten Beuel ohne Flugplatz Hangelar und Bad Godesberg sowie sechs Gemeinden des Amtes Duisdorf Buschdorf Duisdorf Ippendorf Lengsdorf Lessenich und Rottgen sowie den Gemeinden Holzlar bis auf einige Grundstucke die nach Sankt Augustin kamen und Oberkassel ohne einige Grundstucke die nach Konigswinter kamen zusammengeschlossen Zusatzlich wurde der Ortsteil Hoholz der Gemeinde Stieldorf eingegliedert Die Gemeinden Alfter Bad Honnef Stadt Bornheim Stadt seit dem 1 Januar 1981 Hennef Sieg Stadt seit dem 1 Januar 1981 Konigswinter Stadt Lohmar Stadt seit 1991 Meckenheim Stadt Neunkirchen Seelscheid Niederkassel Stadt seit dem 1 Januar 1981 Rheinbach Stadt Ruppichteroth Sankt Augustin Stadt seit dem 6 September 1977 Swisttal Troisdorf Stadt Wachtberg und Windeck wurden durch Fusion verschiedener Gemeinden neu gebildet die Stadt Siegburg und die Gemeinde Eitorf erweitert Auf Kreisebene wurde der Landkreis Bonn aufgelost und die in seinem Gebiet neu gebildeten Gemeinden Alfter Bornheim Meckenheim Rheinbach Swisttal und Wachtberg in den Siegkreis eingegliedert der gleichzeitig in Rhein Sieg Kreis umbenannt wurde Aachen Gesetz Bearbeiten Als nachste Neugliederungsmassnahme beschloss der Landtag das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen Aachen Gesetz vom 14 Dezember 1971 38 Durch dieses Gesetz wurde das Gebiet des damaligen Regierungsbezirks Aachen sowie des Kreises Euskirchen neu gegliedert Es trat am 1 Januar 1972 in Kraft Die kreisfreie Stadt Aachen wurde um die Gemeinden Brand Eilendorf Haaren Kornelimunster Laurensberg Richterich und Walheim erweitert Grenzberichtigungen gab es gegen Herzogenrath Wurselen und Stolberg Die Gemeinden Aldenhoven Alsdorf Stadt Baesweiler Stadt seit dem 14 Januar 1975 Erkelenz Stadt Geilenkirchen Stadt Heinsberg Stadt Herzogenrath Stadt Huckelhoven Stadt Inden Langerwehe Mechernich Stadt seit dem 23 Juli 1975 Monschau Stadt Nideggen Stadt Niederkruchten Niederzier Schleiden Stadt Simmerath Titz Vettweiss Waldfeucht und Wassenberg Stadt seit dem 5 Juni 1973 wurden durch Fusion verschiedener Gemeinden neu gebildet die Stadte Duren Eschweiler Julich Stolberg Rhld Wurselen und Zulpich sowie die Gemeinden Hurtgenwald Kreuzau Linnich und Wegberg wurden durch Eingliederung benachbarter Gemeinden erweitert Daruber hinaus gab es verschiedene Grenzberichtigungen Auf Kreisebene wurden ungeachtet einiger Grenzanderungen die Kreise Aachen und Monschau zum neuen Kreis Aachen die Kreise Erkelenz und Selfkantkreis Geilenkirchen Heinsberg zum neuen Kreis Heinsberg die Kreise Duren und Julich zum neuen Kreis Duren und schliesslich die Kreise Euskirchen und Schleiden zum neuen Kreis Euskirchen zusammengelegt Da der Kreis Euskirchen bislang dem Regierungsbezirk Koln der Kreis Schleiden aber dem Regierungsbezirk Aachen angehort hatte mussten die Regierungsbezirke an die Zusammenlegung angepasst werden Durch Verordnung 39 wurden die Stadt Aachen und die Kreise Aachen Duren und Heinsberg dem Regierungsbezirk Aachen der neue Kreis Euskirchen dem Regierungsbezirk Koln zugeordnet Diese Massnahme war nur kurzzeitig wirksam Mit Wirkung vom 1 August 1972 wurden die beiden Regierungsbezirke Aachen und Koln zu einem Regierungsbezirk mit Sitz in Koln vereinigt 40 Am 4 August 1972 entschied der Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen dass die Eingliederung der Stadt Heimbach in die Stadt Nideggen und einiger Grundstucke in die Gemeinde Simmerath verfassungswidrig und nichtig war wahrend die Eingliederung einiger Fluren in die Stadt Schleiden gebilligt wurde 41 Die Gemeinde Heimbach wurde damit wieder selbstandige Gemeinde im Kreis Duren Bielefeld Gesetz Bearbeiten Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld vom 24 Oktober 1972 42 wurde der Norden des Regierungsbezirks Detmold neu gegliedert Das Gesetz trat am 1 Januar 1973 in Kraft Die kreisfreie Stadt Bielefeld wurde mit den kreisangehorigen Stadten Brackwede und Sennestadt und 20 weiteren Gemeinden zu einer neuen kreisfreien Stadt Bielefeld zusammengeschlossen Hierdurch wurde nahezu der gesamte bisherige Kreis Bielefeld in diese Stadt eingegliedert Weiterhin wurden durch Fusion verschiedener Gemeinden meistens unter Vornahme weiterer Grenzberichtigungen die Stadte Bad Oeynhausen Espelkamp Halle Westf Harsewinkel Lubbecke Petershagen Porta Westfalica Preussisch Oldendorf Rahden Versmold und Werther Westf sowie die Gemeinden Hille Hullhorst Steinhagen und Stemwede neugebildet Die Stadte Borgholzhausen Gutersloh Minden und Vlotho wurden um Gebiete angrenzender Gemeinden erweitert Auf Kreisebene wurde der Kreis Bielefeld aufgelost Als Nachfolger der aufgelosten Kreise Halle Westf und Wiedenbruck wurde der Kreis Gutersloh eingerichtet Die Kreise Lubbecke und Minden fusionierten zum neuen Kreis Minden Lubbecke Die lippischen Kreise Detmold und Lemgo wurden zum neuen Kreis Lippe zusammengeschlossen Ruhrgebiet Gesetz Bearbeiten Am 8 Mai 1974 beschloss der Landtag drei weitere Grossgesetze die jeweils am 9 Juli 1974 ausgefertigt und kurz darauf verkundet wurden Sie traten mit den drei weiteren im Laufe des Jahres beschlossenen Gesetzen am 1 Januar 1975 in Kraft Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet vom 9 Juli 1974 43 betraf die kreisfreien Stadte des Ruhrgebietes sowie die Ruhrgebietskreise Ennepe Ruhr Kreis Recklinghausen und Unna sowie einige angrenzende Gebiete Die Stadt Duisburg wurde mit den benachbarten Stadten Homberg Niederrhein Rheinhausen Kreis Moers und Walsum Kreis Dinslaken und der Gemeinde Rumeln Kaldenhausen zu einer neuen kreisfreien Stadt Duisburg zusammengeschlossen Daruber hinaus gab es Grenzberichtigungen zu den Nachbarstadten Die Stadt Moers konnte die im ersten Gesetzentwurf der Landesregierung 44 noch vorgesehene Eingliederung nach Duisburg verhindern und erreichte im Gesetzgebungsverfahren den Erhalt ihrer Selbstandigkeit unter Zusammenschluss mit den Gemeinden Rheinkamp und Kapellen zu einer neuen kreisangehorigen Stadt Moers Die kreisfreien Stadte Bochum und Wattenscheid wurden zu einer neuen kreisfreien Stadt Bochum zusammengeschlossen Ebenso wurden die kreisfreien Stadte Herne und Wanne Eickel zu einer neuen kreisfreien Stadt Herne vereinigt Die kreisfreien Stadte Bottrop und Gladbeck wurden zusammen mit der Gemeinde Kirchhellen zur neuen kreisfreien Stadt Bottrop vereinigt Dieser Zusammenschluss der in der Offentlichkeit spottisch als Glabotki bezeichnet wurde blieb umstritten und war Gegenstand einer der wenigen erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen eine Zwangsfusion Durch Urteil des Verfassungsgerichtshofs fur das Land Nordrhein Westfalen vom 6 Dezember 1975 wurden diese Massnahme fur nichtig erklart und die drei Gemeinden als formal wieder selbstandig ubergangsweise bis zum 30 Juni 1976 gemeinsam verwaltet Die Stadt Haltern und die Gemeinden Flaesheim Kirchspiel Haltern Hullern und Lippramsdorf wurden zu einer neuen Stadt Haltern vereinigt der auch die Ortsteile Hamm und Bossendorf der aufgelosten Gemeinde Hamm eingegliedert wurde Die Gemeinden Selm und Bork wurden zur neuen Gemeinde Selm Stadt seit dem 27 September 1977 zusammengeschlossen Die Stadte Schwerte und Westhofen fusionierten mit den Gemeinden Geisecke Villigst und Wandhofen zu einer neuen Stadt Schwerte Weiterhin wurden einige kleinere Gemeinden in Nachbarstadte eingegliedert Hierbei handelt es sich um Kettwig zu Essen Teile von Holzen und Lichtendorf zu Dortmund Henrichenburg zu Castrop Rauxel Rhade Wulfen mit Deuten Lembeck und Altendorf Ulfkotte sowie Ostrich vormals Gahlen zu Dorsten Hamm Ortsteile Herne und Sickingmuhle und Polsum zu Marl Westerholt zu Herten Ahsen und Horneburg zu Datteln Altlunen zu Lunen Stockum zu Werne an der Lippe Herbede zu Witten Mintard zu Mulheim an der RuhrIm Bereich der Kreise wurde ein neuer Kreis Unna gebildet Der alte Kreis Unna wurde dabei um die sudlichen Gemeinden des Kreises Ludinghausen die fruhere kreisfreie Stadt Lunen und das Gebiet der Stadt Schwerte das zuvor zum Kreis Iserlohn gehort hatte erweitert Die bisher kreisfreien Stadte Recklinghausen und Castrop Rauxel wurden in den Kreis Recklinghausen eingegliedert die bisher kreisfreie Stadt Witten in den Ennepe Ruhr Kreis Niederrhein Gesetz Bearbeiten Hauptartikel Niederrhein Gesetz Als zweites dieser Grossgesetze wurde am 24 Juli 1974 das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraums Niederrhein vom 9 Juli 1974 verkundet 45 Kreisfreie Stadte wurden durch dieses Gesetz nicht betroffen Die alten Kreise Kleve und Geldern waren hinsichtlich ihrer gemeindlichen Struktur bereits durch die Gesetze vom 11 Marz 1969 die Kreise Rees und Moers durch die Gesetze vom 24 Juni 1969 neu gegliedert worden Die Stadte Emmerich Rheinberg und Wesel wurden durch Eingliederung benachbarter Gemeinden sowie weiterer Gemeindeteile erweitert Durch Zusammenschluss jeweils mehrerer Gemeinden wurden die Gemeinden Hunxe Hamminkeln Stadt seit 1995 Rees Stadt und Schermbeck neu gebildet Die Stadte Dinslaken Voerde Niederrhein Kamp Lintfort Xanten und die Gemeinde Alpen wurden durch Teile angrenzender Gemeinden erweitert teilweise gab es auch Gebietsaustausche Auf der Kreisebene wurden im Wesentlichen die Gemeinden der fruheren Kreise Kleve und Geldern mit den Stadten Emmerich und Rees zum neuen Kreis Kleve vereinigt Die Gemeinden der Kreise Dinslaken Moers und Rees die nicht durch das Ruhrgebiet Gesetz in die Stadt Duisburg eingegliedert wurden wurden zum neuen Kreis Wesel zusammengeschlossen Munster Hamm Gesetz Bearbeiten Hauptartikel Munster Hamm Gesetz Am 26 Juli 1974 wurde dann das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreis des Neugliederungsraumes Munster Hamm vom 9 Juli 1974 46 verkundet Gegenstand des Gesetzes war die Neugliederung des Munsterlandes der Stadt Hamm und der Soester Borde Die kreisfreie Stadt Munster wurde um die Umlandgemeinden Albachten Amelsburen Angelmodde Handorf Hiltrup Nienberge Roxel Sankt Mauritz und Wolbeck erweitert Die Stadte Bockum Hovel Hamm und Heessen sowie die Gemeinden Pelkum Rhynern und Uentrop wurden zu einer neuen kreisfreien Stadt Hamm zusammengeschlossen Benachbarte Gemeinden oder Gemeindeteile wurden in die Stadte Ahlen Bad Sassendorf Billerbeck Bocholt Coesfeld Drensteinfurt Emsdetten Ennigerloh Greven Havixbeck Lengerich Lippstadt Oelde Telgte sowie Gemeinden Heiden Ladbergen Lienen Lippetal Mettingen Neuenkirchen Ostbevern Recke Reken und Wettringen eingegliedert Aus mehreren Stadten und Gemeinden neu gebildet wurden die Stadte Ahaus Beckum Dulmen Erwitte Geseke Gronau Westf Horstel Ibbenburen Isselburg Ludinghausen Olfen Rheine Ruthen Sendenhorst Steinfurt Tecklenburg Velen Warendorf und Warstein sowie Gemeinden Anrochte Ascheberg Everswinkel Hopsten Lotte Nordkirchen Nottuln Raesfeld Rosendahl Senden und Wadersloh Im Bereich der Kreise wurden gebildet der Kreis Warendorf als Nachfolger der Kreise Beckum und Warendorf der Kreis Steinfurt als Nachfolger der Kreise Steinfurt und Tecklenburg der Kreis Coesfeld als Nachfolger der Kreise Coesfeld und Ludinghausen der Kreis Borken als Nachfolger der Kreise Ahaus und Borken unter Einschluss der bislang kreisfreien Stadt Bocholt der Kreis Soest als Nachfolger der Kreise Lippstadt und Soest Dusseldorf Gesetz Bearbeiten Durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal vom 10 September 1974 47 wurde der sudliche Regierungsbezirk Dusseldorf neu gegliedert Die kreisfreien Stadte Monchengladbach und Rheydt die ab 1929 schon einmal kurzzeitig miteinander vereinigt waren sowie die Gemeinde Wickrath wurden mit Teilen angrenzender Gemeinden zu einer neuen kreisfreien Stadt Monchengladbach zusammengeschlossen Die bisher kreisfreie Stadt Neuss wurde um die Gemeinden Holzheim Norf und Rosellen und Teile angrenzender Gemeinden erweitert verlor jedoch die Kreisfreiheit und ist seither die grosste kreisangehorige Stadt Deutschlands In die kreisfreie Stadt Krefeld wurden aus der Stadt Meerbusch die fruheren Gemeinden Nierst Lank Latum Langst Kierst Ossum Bosinghoven und Strump sowie der Stadtteil Huls der Stadt Kempen eingegliedert Die Eingliederung der Meerbuscher Stadtteile wurde am 21 Dezember 1974 nur anderthalb Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes durch einstweilige Verfugung des Verfassungsgerichtshofs fur das Land Nordrhein Westfalen zunachst ausgesetzt 48 Am 13 September 1975 erklarte der Verfassungsgerichtshof die Auflosung der Stadt Meerbusch insgesamt aus formalen Grunden fur verfassungswidrig und nichtig 49 Die kreisfreie Stadt Dusseldorf wurde durch Eingliederung des Restes der Stadt Meerbusch der Stadt Monheim und der Gemeinde Angermund sowie der Gemeinden Hasselbeck Schwarzbach Hubbelrath und Wittlaer und Teile von Erkrath und Hilden vergrossert Auch insoweit wurde die Eingliederung von Meerbusch durch den Verfassungsgerichtshof durch dieselben Entscheidungen zunachst ausgesetzt und dann aufgehoben Zudem wurde auch die zwischenzeitlich vollzogene Eingemeindung von Monheim durch Urteil vom 6 Dezember 1975 50 fur verfassungswidrig erklart Der Verfassungsgerichtshof sah sich jedoch ausser Stande insoweit die Nichtigkeit des Gesetzes festzustellen da der Rhein Wupper Kreis zwischenzeitlich aufgelost worden war sodass die kreisangehorige Stadt Monheim ansonsten kreislos geworden ware Die kreisfreie Stadt Mulheim an der Ruhr wurde um Teile der Gemeinde Breitscheid erweitert Die kreisfreie Stadt Wuppertal erhielt die Gemeinde Scholler und Teile von Neviges und Wulfrath In die kreisfreie Stadt Solingen wurde die Stadt Burg an der Wupper eingegliedert Die kreisfreie Stadt Remscheid erhielt Teile von Wermelskirchen und Huckeswagen Weiterhin wurden die Stadte Dormagen Erkrath Grevenbroich Juchen Kaarst Korschenbroich Ratingen und Velbert sowie der Gemeinde Rommerskirchen durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden teilweise unter Einschluss von Teilen weiterer Gemeinden neu gebildet Um angrenzende Gemeinden oder Teile davon erweitert wurden Haan Heiligenhaus Hilden Mettmann und Wulfrath Im Bereich der Kreise wurde die Gemeinde Niederkruchten in den Kreis Kempen Krefeld eingegliedert der in Kreis Viersen umbenannt und dessen Kreisverwaltung von Kempen nach Viersen verlegt wurde Die vormals kreisfreie Stadt Neuss wurde in den Kreis Grevenbroich eingegliedert und dessen Kreisstadt weswegen sein Name in Kreis Neuss geandert wurde Der Kreis Dusseldorf Mettmann wurde um die Stadt Langenfeld Rheinland erweitert und in Kreis Mettmann umbenannt Koln Gesetz Bearbeiten Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Koln vom 5 November 1974 51 wurde am 27 September 1974 vom Landtag angenommen 52 In die kreisfreie Stadt Koln wurden die Stadte Porz am Rhein und Wesseling sowie die Gemeinden Lovenich Rodenkirchen und Sinnersdorf eingegliedert Auch Frechen Marsdorf und Brauweiler Widdersdorf kamen zu Koln Es gab weitere kleine Gebietsberichtungen Lovenich Konigsdorf kam zur Stadt Frechen und der Ort Sinnersdorf zu Pulheim Die Landesregierung hatte vorgeschlagenen Hurth Efferen Koln anzugliedern 53 Dieser Vorschlag wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens abgelehnt 54 Wesseling wurde zunachst eingegliedert Der Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen urteilte aber 6 Dezember 1975 dass diese verfassungswidrig war die Eingliederung wurde deshalb zum 1 Juli 1976 aufgehoben 55 Durch Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Leverkusen mit der Stadt Bergisch Neukirchen und mit Opladen bis dato Kreisstadt des Rhein Wupper Kreises wurde eine neue kreisfreie Stadt Leverkusen gebildet in die zudem der Ortsteil Monheim Hitdorf und einige Parzellen von Koln Langenfeld Burscheid und Leichlingen eingegliedert wurden Diese Regelung entspricht dem ursprunglichen Entwurf der Landesregierung 56 wahrend zwischenzeitlich der Landtagsausschuss stattdessen die Eingemeindung von Bergisch Neukirchen nach Opladen und die Eingliederung der Stadt Leverkusen in den Rheinisch Bergischen Kreis empfohlen hatte 57 In der zweiten Lesung des Gesetzes am 25 September 1974 wurde auf Antrage von Abgeordneten der CDU 58 und der SPD 59 der Vorschlag der Landesregierung wiederhergestellt 60 Neu gebildet durch Zusammenschluss verschiedener Gemeinden wurden Bedburg Bergheim Bergisch Gladbach Elsdorf Engelskirchen Kerpen Kurten Pulheim Wermelskirchen und Wipperfurth Gebietserweiterungen teilweise bei Gebietsverlusten an anderer Stelle erhielten Bruhl Burscheid Frechen Gummersbach Hurth Kierspe welches zum Neugliederungsraum Sauerland Paderborn gehorte Leichlingen Rheinland Lindlar Marienheide Norvenich zum Neugliederungsraum Aachen gehorend Odenthal Overath Rosrath Solingen zum Neugliederungsraum Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal gehorend und Wiehl Die bestehenden Kreise namlich die Kreise Bergheim Erft Koln der Oberbergische Kreis der Rheinisch Bergische Kreis und der Rhein Wupper Kreis wurden aufgelost An ihrer Stelle wurden ein neuer Rheinisch Bergischer Kreis ein neuer Oberbergischer Kreis und der Erftkreis gebildet Der Rheinisch Bergische Kreis entsprach dem alten Kreis gleichen Namens jedoch ohne die nach Koln eingemeindete Stadt Porz sowie die Gemeinden Engelskirchen Lindlar und Wipperfurth Dafur erhielt er aus dem aufgelosten Rhein Wupper Kreis die Gemeinden Burscheid Leichlingen und Wermelskirchen Der Oberbergische Kreis entstand durch Erweiterung des alten Kreises dieses Namens um Engelskirchen Lindlar und Wipperfurth aus dem Rheinisch Bergischen Kreis und Huckeswagen und Radevormwald aus dem Rhein Wupper Kreis Der Erftkreis schloss die Gemeinden der bisherigen Kreise Bergheim und Koln soweit nicht in die Stadt Koln eingemeindet mit der Stadt Erftstadt aus dem Kreis Euskirchen zusammen Sauerland Paderborn Gesetz Bearbeiten Das letzte der Neugliederungsgesetze des 2 Neugliederungsprogrammes war das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland Paderborn Sauerland Paderborn Gesetz vom 5 November 1974 61 Es betraf das heutige Gebiet der Stadt Hagen sowie der Kreise Hochsauerlandkreis Hoxter Markischer Kreis Olpe Paderborn und Siegen Wittgenstein sowie angrenzende Teilgebiete Der Kreis Olpe wurde durch die Reform allerdings kaum betroffen In die Stadt Hagen wurden die Stadt Hohenlimburg und die Gemeinden Berchum und Garenfeld sowie Teile der Gemeinde Waldbauer sowie der Stadte Breckerfeld Dahl Ennepetal Hasperbach sowie kleinere Flachen von Nachrodt Wiblingwerde und Dortmund eingegliedert Durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden wurden die Stadte Arnsberg Balve Bad Berleburg Borgentreich Brilon Buren Delbruck Erndtebruck Hallenberg Hemer Iserlohn Laasphe Lichtenau Marsberg Menden Sauerland Meschede Olsberg Paderborn Salzkotten Schmallenberg Siegen Sundern Sauerland Warburg Willebadessen Winterberg und Wunnenberg sowie die Gemeinden Altenbeken Bestwig Borchen und Eslohe Sauerland neu gebildet Durch Eingliederung von benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen wurden die Stadte Bad Driburg Brakel Breckerfeld Neuenrade und Rietberg sowie die Gemeinde Hovelhof erweitert Grenzanderungen erfuhren die Stadte Bad Lippspringe Dortmund Lennestadt und Schwerte sowie die Gemeinden Finnentrop und Schlangen Gebietsanderungs vertrag der Kreise Warburg und Hoxter vom 24 Juli 1974Im Bereich der Kreise wurden der Hochsauerlandkreis als Nachfolger der Kreise Arnsberg Brilon und Meschede der Markische Kreis als Nachfolger der Kreise Iserlohn und Ludenscheid der Kreis Siegen als Nachfolger der Kreise Siegen und Wittgenstein der Kreis Paderborn als Nachfolger der Kreise Buren und Paderborn und der Kreis Hoxter als Nachfolger der Kreise Hoxter und Warburg neu gebildet Anfang 1984 erhielt der Kreis Siegen seinen heutigen Namen Kreis Siegen Wittgenstein Im gemeinsamen Gebietsanderungsvertrag der Altkreise Warburg und Hoxter vom 24 Juli 1974 zur Kreisneugliederung wurde in 1 vereinbart den gemeinsamen neuen Kreis als Kreis Brakel zu benennen mit Sitz in Brakel Dieser Vertrag wurde vom Kreistag Hoxter in der Sitzung am 23 Juli 1974 bzgl 1 mit 24 Ja gegen 18 Nein Stimmen bei einer Stimmenthaltung sowie zu den 2 19 bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen Trotz der Zustimmung des Kreistages Warburg zu diesem Gebietsanderungsvertrag wurde bei der Landtagsentscheidung zum Sauerland Paderborn Gesetz dort mit knapper Mehrheit fur den Kreisnamen Kreis Hoxter und den Sitz in Hoxter gestimmt und damit gegen den vorher vereinbarten Gebietsanderungsvertrag entschieden Auch eine Benennung des neuen Kreises als Kreis Hoxter Warburg vergleichbar der Benennung des ein Jahr zuvor neu gebildeten Kreises Minden Lubbecke fand keine Zustimmung im Dusseldorfer Landtag 62 Neugliederungs Schlussgesetz Bearbeiten Durch das Neugliederungs Schlussgesetz 63 wurden Regelungen zum Ubergang auf die neue Gemeindestruktur getroffen Diese betrafen insbesondere die vorlaufige Haushalts und Finanzplanung die Fortgeltung von Flachennutzungs und Gebietsentwicklungsplanen die Besetzung von Beschlussgremien sowie die Uberleitung des kommunalen Personals auf die neuen Gemeinden Die Bezirke der Kreispolizeibehorden wurden neu beschrieben ebenso die Mitgliederstruktur des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk Schliesslich erfolgten Anderungen des Braunkohlegesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes sowie die Aufhebung der mit der Auflosung aller Amter gegenstandslos gewordenen Amtsordnung Korrekturen durch den Verfassungsgerichtshof BearbeitenGladbeck Bearbeiten Mit Urteil vom 6 Dezember 1975 stellte der Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen auf die Verfassungsbeschwerde der Stadt Gladbeck die Nichtigkeit des 5 des Ruhrgebiet Gesetzes fest durch den die neue Stadt Bottrop gebildet worden war 64 Hierdurch entstanden mit sofortiger Wirkung bzw juristisch mit Ruckwirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes die kreisfreien Stadte Bottrop und Gladbeck sowie die Gemeinde Kirchhellen wieder Da diese uber keine funktionsfahigen Organe verfugten ordnete das Gericht fur einen Ubergangszeitraum bis zum 31 Marz 1976 die gemeinsame Verwaltung durch die Organe der neuen Gemeinde Bottrop an Fur den Fall dass bis zum Ablauf dieser Frist ein Gesetzentwurf zur Neugliederung dieser drei Gemeinden in den Landtag eingebracht wurde verlangerte sich diese Frist um weitere 3 Monate Die Landesregierung schlug daraufhin vor die ehemalige Stadt Bottrop sowie den Ortsteil Grafenwald der Gemeinde Kirchhellen nach Essen und die ehemalige Stadt Gladbeck sowie den Rest von Kirchhellen nach Gelsenkirchen einzugliedern 65 Dieser Vorschlag wurde alleine von der Stadt Gelsenkirchen befurwortet Die Stadte Essen Bottrop und Gladbeck sowie die Gemeinde Kirchhellen lehnten ihn ab 66 Die Landesregierung sah jedoch zu diesem Vorschlag keine Alternativen da Bottrop und Gladbeck jeweils fur sich als kreisfreie Stadte zu klein seien und eine Eingliederung dieser Stadte in den Kreis Recklinghausen diesen mit rund 750 000 Einwohnern zu gross werden liesse andererseits aber auch eine Aufteilung des Kreises Recklinghausen etwa in einen Kreis Recklinghausen und einen Kreis Marl nicht sinnvoll ware 67 An ihrer ablehnenden Haltung hielten die betroffenen Gemeinden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere den Anhorungen durch den zustandigen Landtagsausschuss fest 68 Jedoch zeichnete sich hier etwas Bewegung ab Bottrop befurwortete eine Neuauflage von Glabotki oder wenn eine Vereinigung mit Gladbeck weiterhin ausgeschlossen ware jedenfalls eine Vereinigung mit Kirchhellen Grafenwald besser noch mit der ganzen Gemeinde Kirchhellen Gladbeck wollte primar eine kreisfreie Stadt bleiben eine Einkreisung in den Kreis Recklinghausen wurde der Vereinigung mit Gelsenkirchen oder Bottrop vorgezogen Kirchhellen wollte eine eigenstandige Gemeinde im vorgenannten Kreis bleiben wenn dieses aber nicht haltbar ware zumindest vollstandig einer anderen Gemeinde zugeordnet werden wobei wegen des Ortsteils Grafenwald eine Vereinigung von ganz Kirchhellen mit Bottrop als besonders realisierbar eingeschatzt wurde der Kreis Recklinghausen lehnte die weitere Eingliederung von Gemeinden Kirchhellen das de jure in diesem Moment weiterhin zum Kreis Recklinghausen gehorte eingeschlossen ab Aufgrund dessen empfahl der Landtagsausschuss als Kompromiss die Schaffung einer atypisch kleinen kreisfreien Stadt Bottrop bestehend aus Bottrop und ganz Kirchhellen sowie die Einkreisung von Gladbeck nach Recklinghausen 69 Diese Losung wurde am 20 Mai 1976 vom Landtag bestatigt 70 am 16 Juni 1976 verkundet 71 und trat am 1 Juli 1976 in Kraft Meerbusch Bearbeiten Die Zukunft der erst 1970 durch das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen Krefeld und der kreisfreien Gemeinde Viersen geschaffenen Stadt Meerbusch war Gegenstand einer besonders wechselhaften Meinungsbildung und Entscheidungsfindung Die wohlhabende Stadt hatte insbesondere die Begehrlichkeiten der benachbarten Grossstadte Dusseldorf und Krefeld geweckt Im Gesetzentwurf der Landesregierung fur das Dusseldorf Gesetz war noch vorgesehen dass der Bestand der Stadt Meerbusch vollig unberuhrt bleiben sollte 72 In der Anhorung der betroffenen Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes am 29 April 1974 in Monchengladbach ausserten sowohl die Stadt Krefeld als auch die Stadt Dusseldorf Begehrlichkeiten die Stadt Meerbusch wieder aufzulosen und auf diese beiden Stadte aufzuteilen 73 In der Ausschusssitzung am 28 Mai 1974 war noch kein einheitliches Meinungsbild hinsichtlich der Zukunft der Stadt Meerbusch feststellbar 74 Auch am 5 Juni 1974 war noch keine Tendenz feststellbar 75 Die Beschlussempfehlung des Ausschusses sah letztlich weiterhin keine Anderungen im Bestand der Stadt Meerbusch vor 76 Auch in der zweiten Lesung des Landtages am 12 Juni 1974 wurden keine entsprechenden Antrage gestellt Jedoch kundigte der CDU Abgeordnete Bernhard Worms an dass wir wenn nicht heute so bei der dritten Lesung die Frage einer Erweiterung der Stadt Dusseldorf in Richtung Meerbusch ansprechen werden 77 Der FDP Abgeordnete Herbert Neu ausserte zur Stadt Meerbusch Ohne Zweifel wird von vielen die Meinung vertreten dass die Stadt auf der Basis der heutigen Erkenntnisse zu den Neuordnungsprinzipien eine Fehlentscheidung war Man kann wenn man die Stadt Meerbusch im Zusammenhang mit den Problemen um die Stadt Dusseldorf herum beurteilt sehr wohl zu der Entscheidung kommen den Fehler des Jahres 1969 zu korrigieren 78 Dennoch blieb auch nach der 2 Lesung des Gesetzes die Stadt Meerbusch jedenfalls in ihrem Bestand unangetastet Zur 3 Lesung legte der zustandige Ausschuss jedoch eine Beschlussvorlage vor in der es hiess Einstimmig beschloss der Ausschuss die Stadt Meerbusch in die Stadt Dusseldorf einzugliedern Ausgenommen hiervon sind der Gebietsteil sudlich der Autobahn der nach Neuss einbezogen werden soll und die Ortsteile Ossum Bosinghoven Lank Latum Nierst und Langst Kierst die in die Stadt Krefeld einzubeziehen sind 79 Eine Gruppe um den Korschenbroicher CDU Abgeordneten Hans Ulrich Klose brachte zur entscheidenden Sitzung am 10 Juli 1974 noch einen Anderungsantrag ein die Stadt Meerbusch nicht aufzulosen 80 Dieser wurde jedoch mit 61 gegen 118 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt 81 Damit schien das Schicksal der Gemeinde Meerbusch besiegelt Die Stadt Meerbusch rief daraufhin den Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen an Am 21 Dezember 1974 beschloss dieser das Dusseldorf Gesetz hinsichtlich der Stadt Meerbusch einstweilen auszusetzen 82 Massgeblich hierfur war dass durch die Grundung der Stadt Meerbusch nur funf Jahre zuvor ohnehin schon neugegliedert worden war sodass eine provisorische Eingliederung im Falle einer nachtraglichen Wiederausgliederung als besonders nachteilig eingeschatzt wurde Mit Urteil vom 13 September 1975 stellte der Verfassungsgerichtshof schliesslich auch die Nichtigkeit der Auflosung von Meerbusch fest 83 Jedoch waren hierfur lediglich Mangel des Gesetzgebungsverfahrens nicht aber der Entscheidung selbst ausschlaggebend Die Landesregierung unternahm einen neuerlichen Versuch die Stadt Meerbusch entsprechend dem fruheren Gesetzesbeschluss auf die Stadte Dusseldorf und Krefeld aufzuteilen und brachte einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag ein 84 In zweiter Lesung am 19 Mai 1976 wurde der Antrag einer Gruppe um den Abgeordneten Hans Ulrich Klose 85 angenommen die Stadt Meerbusch nicht auf die Stadte Dusseldorf und Krefeld aufzuteilen 86 Ein Gruppenantrag die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur 2 Lesung wiederherzustellen 87 wurde mit der denkbar knappen Mehrheit von 92 zu 94 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt 88 Damit blieb die Stadt Meerbusch bestehen Monheim Bearbeiten Die Stadt Monheim im Rhein Wupper Kreis lag an der Schnittstelle zwischen den Grossraumen Dusseldorf und Koln Die Gesetzentwurfe der Landesregierung sahen dabei vor den Stadtteil Hitdorf in die neue Stadt Leverkusen 89 und den Stadtteil Baumberg nach Dusseldorf 90 einzugliedern der Rest der Stadt also der Stadtteil Monheim selbst sollte mit der Stadt Langenfeld 91 zusammengeschlossen werden Obwohl im zustandigen Ausschuss auch Alternativen diskutiert wurden insbesondere auch die Erhaltung Monheims als selbstandige Stadt aber auch die Eingliederung nicht nur Baumbergs sondern auch von Monheim Mitte nach Dusseldorf blieb es zur zweiten Lesung des Gesetzes auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Stadt Monheim dreizuteilen also Baumberg nach Dusseldorf und Hitdorf nach Leverkusen einzugliedern und Monheim mit Langenfeld zusammenzuschliessen 92 Zur 2 Lesung am 12 Juni 1974 lag ein Anderungsantrag von 34 SPD Abgeordneten vor Monheim und Baumberg zusammen mit Langenfeld zusammenzuschliessen 93 Dieser wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt 94 Um Baumberg und Monheim Mitte nicht voneinander zu trennen schlug der Ausschuss zur 3 Lesung vor ganz Monheim ohne Hitdorf nach Dusseldorf einzugemeinden 95 Ein nochmaliger Anderungsantrag von 46 SPD Abgeordneten Baumberg und Monheim mit Langenfeld zusammenzuschliessen 96 wurde in der 3 Lesung am 10 Juli 1974 abgelehnt 97 Monheim und Baumberg wurden damit zum 1 Januar 1975 Stadtteile von Dusseldorf Hiergegen erhob die Stadt Monheim Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Dieser urteilte am 6 Dezember 1975 dass das Dusseldorf Gesetz soweit es die Stadt Monheim betrifft mit der Verfassung unvereinbar ist Soweit die Verfassungsbeschwerde sich auch gegen das Koln Gesetz also die Eingliederung von Hitdorf nach Leverkusen richtete wurde sie zuruckgewiesen 98 Das Gericht ordnete auch insoweit eine Neuregelung bis zum 30 Juni 1976 an Massgeblich war fur den Verfassungsgerichtshof dass die Eingliederung Monheims und Baumbergs nach Dusseldorf erkennbar nicht erforderlich war nachdem die Eingliederung bzw der Zusammenschluss mit Langenfeld ebenso geeignet und von der Stadt Monheim vorgezogen worden war Der von der Landesregierung daraufhin am 21 Marz 1976 in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sah vor die Stadtteile Baumberg und Monheim mit Ausnahme der Urdenbacher Kampe aus der Stadt Dusseldorf wieder aus und in die Stadt Langenfeld einzugliedern 99 Wahrend die Stadte Dusseldorf und Monheim eine Wiederausgliederung Monheims befurworteten bzw dieser zustimmten lehnten Monheim und Langenfeld die Eingliederung Monheims nach Langenfeld ab 100 Zur 2 Lesung legte der Landtagsausschuss eine insoweit mit knapper Mehrheit von 11 10 kein Zusammenschluss mit Langenfeld bzw 12 8 selbstandige Gemeinde angenommene Beschlussempfehlung vor nach der die aus Dusseldorf auszugliedernden Stadtteile Baumberg und Monheim zusammen eine selbstandige Stadt Monheim im Kreis Mettmann bilden sollten 101 In der Sitzung des Landtages vom 19 Mai 1976 wurde die Grenzziehung nochmals zugunsten von Monheim korrigiert 102 Am 20 Mai 1976 stimmte der Landtag dem Gesetz zu 103 das am 1 Juni 1976 ausgefertigt und am 15 Juni 1976 verkundet wurde so dass es am 1 Juli 1976 in Kraft trat 104 Damit wurde Monheim zum 1 Juli 1976 wieder eine selbstandige Stadt und in den Kreis Mettmann eingegliedert Wesseling Bearbeiten Am 1 Januar 1975 wurde die Stadt Wesseling durch 1 Abs 1 des Koln Gesetzes in die Stadt Koln eingemeindet 105 erhielt aber nach erfolgreicher Klage mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs fur das Land Nordrhein Westfalen vom 6 Dezember 1975 am 1 Juli 1976 ihre Selbstandigkeit wieder zuruck 106 Sie ist seitdem eine kreisangehorige Stadt im Erftkreis jetzt Rhein Erft Kreis Die Stadt Koln verlor damals den Status als Millionenstadt den sie mittlerweile wiedererlangt hat Massnahmen nach Abschluss der Gebietsreform BearbeitenDie Gebietsreform verfolgte insbesondere die Starkung der Verwaltungskraft der Kreise und Gemeinden indem grossere Einheiten geschaffen wurden Durch Schaffung grosserer Verwaltungen konnte eine grossere Spezialisierung erreicht werden Dieses hatte zur Folge dass mehr Aufgaben von den Kreisen an die kreisangehorigen Gemeinden ubertragen werden konnten da nunmehr auch die Gemeinden die notwendige Verwaltungskraft hatten Hierbei wahlte der Gesetzgeber eine gestufte Zustandigkeitsverlagerung Ein Teil der Aufgaben konnte auf alle kreisangehorigen Gemeinden ubertragen werden andere Aufgaben erschienen nur fur Gemeinden ab einer mittleren Grosse geeignet und schliesslich gab es solche die nur auf besonders grosse Stadte in der Grossenordnung der fruheren kleinen kreisfreien Stadte ubertragen werden sollten 107 Diese Massnahmen wurden in drei Gesetzen zur Funktionalreform in den Jahren 1978 108 1979 109 und 1984 110 umgesetzt Siehe auch BearbeitenBistum Essen Erklarungsbedurftige Bistumsgrenzen Gebietsanderungen in Nordrhein WestfalenWeblinks BearbeitenSGV NRW Anderungen des Gebietsbestandes von Gemeinden und Gemeindeverbanden kommunale NeugliederungEinzelnachweise Bearbeiten Sabine Mecking Burgerwille und Gebietsreform Demokratieentwicklung und Neuordnung von Staat und Gesellschaft in Nordrhein Westfalen 1965 2000 Studien zur Zeitgeschichte Bd 85 Oldenbourg Munchen 2012 ISBN 978 3 486 70314 6 18 des Neugliederungs Schlussgesetzes vom 26 November 1974 GV NW 1974 S 1474 a b Landesamt fur Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein Westfalen Statistisches Jahrbuch Nordrhein Westfalen Jg 2005 S 28 GV NW 1965 S 328 GV NW 1966 S 271 Drucksache Nr V 831 GV NW 1967 S 270 Drucksache Nr VI 462 GV NW 1968 S 352 Drucksache Nr VI 479 GV NW 1968 S 358 Drucksache Nr VI 480 GV NW 1968 S 396 Drucksache Nr VI 771 GV NW 1968 S 412 Drucksache Nr VI 806 GV NW 1969 S 152 Drucksache Nr VI 845 GV NW 1969 S 160 Drucksache Nr VI 846 GV NW 1969 S 220 Drucksache Nr VI 852 a b GV NW 1969 S 236 Drucksache Nr VI 850 GV NW 1969 S 264 Drucksache Nr VI 851 GV NW 1969 S 284 Drucksache Nr VI 1201 GV NW 1969 S 286 Drucksache Nr VI 1130 GV NW 1969 S 300 Drucksache Nr VI 1090 GV NW 1969 S 336 Drucksache Nr VI 1192 GV NW 1969 S 344 Drucksachen Nrn VI 1157 und 1185 GV NW 1969 S 348 Drucksache Nr VI 1194 GV NW 1969 S 355 Drucksachen Nrn VI 1186 und 1187 GV NW 1969 S 358 Drucksache Nr VI 1188 GV NW 1969 S 362 Drucksache Nr VI 1233 GV NW 1969 S 372 Drucksache Nr VI 1193 GV NW 1969 S 379 Drucksache Nr VI 1204 GV NW 1969 S 383 Drucksache Nr VI 1181 GV NW 1969 S 393 Drucksache Nr VI 1202 GV NW 1969 S 404 Drucksache Nr VI 1195 GV NW 1969 S 409 Drucksache Nr VI 1183 GV NW 1969 S 410 Drucksache Nr VI 1182 GV NW 1969 S 418 Drucksache Nr VI 1236 GV NW 1969 S 799 Drucksache Nr VI 1170 GV NW 1969 S 818 Drucksache Nr VI 1203 GV NW 1969 S 772 Drucksache Nr VI 1342 GV NW 1969 S 940 Drucksache Nr VI 1340 GV NW 1969 S 966 Drucksache Nr VI 1341 GV NW 1971 S 414 Verordnung uber die Bezirke der Regierungsprasidenten Aachen und Koln vom 14 Dezember 1971 GV NW 1971 S 524 Verordnung uber die Vereinigung der Regierungsprasidenten in Koln und Aachen vom 12 Juli 1972 GV NW 1972 S 192 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Urteil vom 4 August 1972 VerfGH 13 71 GV NW 1972 S 358 Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Munster und Luneburg OVGE 28 304 GV NW 1972 S 284 GV NW 1974 S 256 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet Landtags Drucksache Nr 7 2800 Band 1 vom 10 Juli 1973 GV NW 1974 S 344 GV NW 1974 S 416 GV NW 1974 S 890 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Beschluss vom 21 Dezember 1974 VerfGH 44 74 OVGE 30 276 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Urteil vom 13 September 1975 VerfGH 43 74 OVGE 30 306 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Urteil vom 6 Dezember 1975 VerfGH 39 74 GV NRW 1975 S 700 OVGE 31 290 GV NW 1974 S 1072 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 7 112 S 4631 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Koln Koln Gesetz Drucksache Nr 7 3870 S 6 37 Landtag Nordrhein Westfalen Bericht des Ausschusses fur Verwaltungsreform zur 2 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Koln Koln Gesetz Drucksache 7 3870 Drucksache Nr 7 4190 S 48 52 f Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstandigkeit der Gemeinde Wesseling Wesseling Gesetz vom 1 Juni 1976 GV NRW S 206 Landtag Nordrhein Westfalen Drucksache Nr 7 3870 S 24 Landtag Nordrhein Westfalen Drucksache Nr 7 4190 S 48 73 ff 77 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Kuhltau etc zur 2 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Koln Koln Gesetz Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 7 3870 und 7 4190 Drucksache Nr 7 4202 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Einert etc zur 2 Lesung eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Koln Koln Gesetz Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 7 3870 und 7 4190 Drucksache Nr 7 4203 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 7 110 S 4530 GV NW 1974 S 1224 Gebietsanderungsvertrag verabschiedet vom Kreistag Hoxter am 24 Juli 1974 Gesetz zur abschliessenden Regelung von Einzelfragen aus Anlass der kommunalen Neugliederung Neugliederungs Schlussgesetz vom 26 November 1974 GV NW 1974 S 1474 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Urteil vom 6 Dezember 1975 VerfGH 13 73 GV NRW 1975 S 700 OVGE 31 284 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 23 25 28 29 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 16 f Landtag Nordrhein Westfalen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Landesplanung und Verwaltungsreform zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8 796 2 Lesung Drucksache Nr 8 1002 vom 14 Mai 1976 S 12 28 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 35 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 8 22 vom 20 Mai 1976 S 1022 Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes vom 1 Juni 1976 GV NRW S 221 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Landtags Drucksache 7 3700 S 18 Landtag Nordrhein Westfalen Bericht des Ausschusses fur Verwaltungsreform zur 2 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 7 3700 Landtags Drucksache Nr 7 3900 S 9 f Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 49 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 54 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 61 ff Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 7 105 S 4255 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 4263 Landtag Nordrhein Westfalen Bericht des Ausschusses fur Verwaltungsreform zur 3 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Landtags Drucksache Nr 7 3980 S 3 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Dr Klose etc zur 3 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 7 3700 7 3900 7 3923 7 3927 und 7 3980 Landtags Drucksache Nr 7 4011 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 7 107 S 4412 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Beschluss vom 21 Dezember 1974 VerfGH 44 74 OVGE 30 276 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Urteil vom 13 September 1975 VerfGH 43 74 OVGE 30 306 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden im Neugliederungsraum Dusseldorf 2 Dusseldorf Gesetz vom 21 Marz 1976 Landtags Drucksache Nr 8 797 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Dr Klose etc zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Landesplanung und Verwaltungsreform Drucksache 8 1001 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8 797 Bande 1 und 2 2 Lesung Landtags Drucksache Nr 8 1006 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 8 21 S 992 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Dr Petermann etc zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses fur Landesplanung und Verwaltungsreform Drucksache 8 1011 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8 797 Bande 1 und 2 3 Lesung Landtags Drucksache Nr 8 1015 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll 8 22 S 1021 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Koln Koln Gesetz Landtags Drucksache Nr 7 3870 S 25 18 Abs 2 Nr 5 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Landtags Drucksache Nr 7 3700 S 9 9 Abs 2 Nr 3 des Entwurfes Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 12 19 Landtag Nordrhein Westfalen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Verwaltungsreform zur 2 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 7 3700 Landtags Drucksache Nr 7 3900 S 32 34 50 58 67 72 73 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Professor Dr Lauber etc zur 2 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise de Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 7 3700 und 7 3900 Landtags Drucksache Nr 7 3922 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll Nr 7 105 S 4278 f Landtag Nordrhein Westfalen Bericht des Ausschusses fur Verwaltungsreform zur 3 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 7 3700 7 3900 7 3923 und 7 3927 Landtags Drucksache Nr 7 3980 S 5 15 16 22 Landtag Nordrhein Westfalen Anderungsantrag der Abgeordneten Professor Dr Lauber etc zur 3 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Monchengladbach Dusseldorf Wuppertal Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 7 3700 7 3900 7 3923 7 3927 und 7 3980 Landtags Drucksache Nr 7 4016 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll Nr 7 107 S 4413 Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein Westfalen Urteil vom 6 Dezember 1975 VerfGH 39 74 GV NRW S 700 OVGE 31 290 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden im Neugliederungsraum Dusseldorf 2 Dusseldorf Gesetz Landtags Drucksache Nr 8 797 S 1 4 25 f Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Anderung des Ruhrgebiet Gesetzes Landtags Drucksache Nr 8 796 vom 22 Marz 1976 S 25 Landtag Nordrhein Westfalen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Landesplanung und Verwaltungsreform zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8 797 2 Lesung Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden im Neugliederungsraum Dusseldorf 2 Dusseldorf Gesetz Landtags Drucksache Nr 8 1001 S 4 f 48 f Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll Nr 8 21 S 992 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll Nr 8 22 S 1022 Gesetz uber Gebietsanderungen im Neugliederungsraum Dusseldorf vom 1 Juni 1976 GV NRW S 214 Martin Bunermann Heinz Kostering Die Gemeinden und Kreise nach der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein Westfalen Deutscher Gemeindeverlag Koln 1975 ISBN 3 555 30092 X Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstandigkeit der Gemeinde Wesseling Wesseling Gesetz vom 1 Juni 1976 GV NRW S 206 Landtag Nordrhein Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Funktionalreform Landtags Drucksache Nr 8 3140 S 1 2 60 61 Erstes Gesetz zur Funktionalreform 1 FRG vom 11 Juli 1978 GV NRW S 290 Zweites Gesetz zur Funktionalreform 2 FRG vom 18 September 1979 GV NRW S 552 Drittes Gesetz zur Funktionalreform 3 FRG vom 26 Juni 1984 GV NRW S 370 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebietsreform in Nordrhein Westfalen amp oldid 235471676