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Das Gesetz zur Neugliederung des Kreises Olpe vom 18 Juni 1969 1 regelt die Neugliederung der Gemeinden des Kreises Olpe Regierungsbezirk Arnsberg Nordrhein Westfalen Das Gesetz trat am 1 Juli 1969 in Kraft Es schloss 20 Gemeinden des Kreises Olpe sowie 3 Gemeinden des Kreises Meschede zu 7 neuen amtsfreien Gemeinden im Kreis Olpe zusammen Gleichzeitig wurde die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Olpe und dem Oberbergischen Kreis durch Gebietsaustausch im Bereich Drolshagen Lieberhausen verandert Lediglich die Gemeinde Lenne blieb durch das Neugliederungsgesetz unverandert sie wurde durch das Sauerland Paderborn Gesetz mit Wirkung zum 1 Januar 1975 in die Stadt Schmallenberg im Hochsauerlandkreis eingegliedert Inhaltsverzeichnis 1 Kurzbeschreibung 1 1 I Abschnitt Gebietsanderungen 1 2 II Abschnitt Schlussvorschriften 2 Gesetzgebungsverfahren 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseKurzbeschreibung BearbeitenI Abschnitt Gebietsanderungen Bearbeiten 1 Gemeinde WendenDie beiden Gemeinden des Amtes Wenden Wenden und Romershagen wurden zur neuen Gemeinde Wenden zusammengeschlossen das Amt Wenden aufgelost und die neue Gemeinde Wenden dessen Rechtsnachfolger 2 Stadt DrolshagenDie beiden Gemeinden des Amtes Drolshagen die Stadt Drolshagen und die Gemeinde Drolshagen Land wurden zu einer neuen Stadt Drolshagen zusammengeschlossen die Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Drolshagen wurde Die zur fruheren Gemeinde Drolshagen Land gehorenden ostlichen Teile der Ortschaften Belmicke und Worde wurden mit den jeweiligen westlichen Ortsteilen in der Gemeinde Lieberhausen Oberbergischer Kreis vereinigt Von dieser kam wiederum der unbewohnte Bereich Auf dem Dumpel zur neuen Stadt Drolshagen Daruber hinaus wurden vier Grundstucke der Gemeinde Rhode in die neue Stadt eingegliedert 3 Stadt OlpeDie amtsfreie Stadt Olpe und die drei Gemeinden des diese umgebenden Amtes Olpe Olpe Land Kleusheim und Rhode wurden zu einer neuen Stadt Olpe zusammengeschlossen die Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Olpe wurde In diese Stadt wurden zudem Teile der Gemeinde Helden namlich die Orte Oberveischede Tecklinghausen und Neuenwald sowie der Ort Fahlenscheid der Gemeinde Rahrbach und schliesslich Apollmicke aus der Gemeinde Kirchveischede eingegliedert 4 Stadt AttendornDie amtsfreie Stadt Attendorn und die beiden Gemeinden des Amtes Attendorn Attendorn Land ohne Heggen und Helden ohne Altfinnentrop Neuenwald Oberveischede Petmecke und Tecklinghausen wurden zu einer neuen Stadt Attendorn zusammengeschlossen die auch Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Attendorn wurde In diese wurden zur Grenzberichtigung unbewohnte Gebiete der Gemeinde Grevenbruck eingegliedert 5 Stadt LennestadtDer uberwiegende Teil des Amtes Bilstein namlich die Gemeinden Elspe Grevenbruck mit Ausnahme kleinerer unbewohnter Gebiete Kirchveischede ohne Apollmicke und Benolpe weiterhin die Gemeinde Saalhausen aus dem Amt Kirchhundem und die Gemeinde Oedingen ohne Schondelt aus dem Amt Serkenrode Landkreis Meschede wurden mit den Ortsteilen Altenhundem Kickenbach und Langenei der Gemeinde Kirchhundem und dem Ortsteil Petmecke der Gemeinde Helden Attendorn zu einer neuen Stadt Lennestadt zusammengeschlossen Diese trat die Rechtsnachfolge des aufgelosten Amtes Bilstein an 6 Gemeinde KirchhundemDer grosste Teil des Amtes Kirchhundem namlich die Gemeinden Kirchhundem ohne Altenhundem Kickenbach und Langenei Kohlhagen Heinsberg Kirchhundem und Oberhundem sowie die Gemeinde Rahrbach ohne Fahlenscheid aus dem Amt Bilstein wurden zu einer neuen Gemeinde Kirchhundem zusammengeschlossen in die zudem noch der Ortsteil Benolpe aus der Gemeinde Kirchveischede eingegliedert wurde Diese wurde auch Rechtsnachfolgerin des aufgelosten Amtes Kirchhundem 7 Gemeinde FinnentropDie Gemeinden Schlipruthen und Schonholthausen des Amtes Serkenrode wurden zu einer neuen Gemeinde Finnentrop zusammengeschlossen die die Rechtsnachfolge fur das Amt Serkenrode antrat und in den Kreis Olpe eingegliedert wurde Sie wurde um die Ortsteile Schondelt Gemeinde Oedingen Heggen Gemeinde Attendorn Land und Altfinnentrop Gemeinde Helden erweitert II Abschnitt Schlussvorschriften Bearbeiten 8 Bestatigung bzw Abanderung bereits bestehender GebietsanderungsvertrageDie Gebietsanderungsvertrage zur Bildung der neuen Stadte Drolshagen Olpe und Attendorn sowie die verwaltungsaufsichtlichen Bestimmungen zur Bildung der neuen Gemeinden Wenden Kirchhundem und Finnentrop sowie der neuen Stadt Lennestadt sowie zur Grenzanderung zwischen den Landkreisen Olpe und Meschede wurden im Wesentlichen bestatigt 9 Auflosung der Kreistage der Kreise Meschede und OlpeAufgrund der vollstandigen Eingliederung des Amtes Serkenrode aus dem Kreis Meschede in den Kreis Olpe wurden die 1964 gewahlten Kreistage dieser Kreise vorzeitig aufgelost 10 Zuordnung der neuen Gemeinden zu den AmtsgerichtenDie Grenzen der Bezirke der bisherigen Amtsgerichte Attendorn Grevenbruck Kirchhundem und Olpe wurden neu gezogen Dabei wurde das Amtsgericht Grevenbruck in Amtsgericht Lennestadt umbenannt und das Amtsgericht Kirchhundem mit Ablauf des 31 Dezember 1969 aufgehoben Die Stadt Attendorn wurde dem Amtsgericht Attendorn Finnentrop Kirchhundem die bisher zum Amtsgericht Kirchhundem gehorenden Ortsteile aber erst ab 1 Januar 1970 und Lennestadt dem Amtsgericht Lennestadt und Drolshagen Olpe und Wenden dem Amtsgericht Olpe zugeordnet 11 Bestimmungen zu Personalvertretungen und kommissionen 12 InkrafttretenDas Gesetz trat am 1 Juli 1969 in Kraft Gesetzgebungsverfahren BearbeitenDer erste Vorschlag des Oberkreisdirektors August Zimmermann fur eine Neugliederung des Kreises Olpe aus dem Jahr 1965 66 sah ein Amt Olpe mit den Gemeinden Olpe Wenden und Drolshagen ein Amt Attendorn mit den Gemeinden Attendorn Ihnetal Heggen und Helden sowie ein Amt Lennestadt mit den Gemeinden Altenhundem Grevenbruck Kirchhundem und Rahrbach vor Nachdem ein Gutachten der Landesregierung die Struktur der Amter als nicht mehr zeitgemass bewertete passte der Kreistag die Uberlegungen an und schlug die Bildung der drei Zentralorte Olpe Attendorn und Lennestadt sowie der kleineren Gemeinden Wenden Drolshagen Grevenbruck und Kirchhundem vor Lennestadt Grevenbruck und Kirchhundem sollten dabei in einem Amtsverband verbunden bleiben Eine eigenstandige Gemeinde Rahrbach wurde damit verworfen Die daraufhin eingesetzte Arbeitsgruppe in der Kreisverwaltung wurde vom damaligen Kreisrechtsrat und spateren Staatssekretar Joachim Grunewald geleitet der die Arbeit ab Februar 1968 als neuer Oberkreisdirektor fortsetzte 2 Vom 12 bis 14 Februar 1968 reiste die Neugliederungskommission des Regierungsprasidenten durch den Kreis Olpe Bei einem Anhorungstermin in Olpe stimmten alle Gemeinden aus dem Westkreis mit Ausnahme von Romershagen dem Plan des Kreistags zu Im Ostkreis hingegen forderte Grevenbruck eine eigenstandige Gemeindeverwaltung ohne ein ubergeordnetes Amt Kirchveischede und Rahrbach verlangten ebenfalls Eigenstandigkeit Der Regierungsprasident nahm den Vorschlag des Kreistags nach der Bereisung in die Beschlussempfehlung an das Innenministerium auf und pladierte fur die Beibehaltung eines Amtes Der im Juli 1968 vorgelegte Vorschlag des Innenministers sah fur den Ostkreis hingegen die Bildung einer Stadt Lennestadt mit Altenhundem und Grevenbruck sowie einer Gemeinde Kirchhundem vor 2 Am 25 Februar 1969 brachte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Gemeindeneugliederung im Landkreis Olpe in den Landtag ein 3 Dieser sah vor die Gemeinden des Landkreises Olpe zu sechs Grossgemeinden zusammenzufassen Olpe Attendorn Lennestadt Drolshagen Wenden und Kirchhundem Lediglich die Gemeinde Lenne blieb ausgenommen da sie uberwiegend auf die Stadt Schmallenberg im Landkreis Meschede ausgerichtet war Dieser wurde am 11 Marz 1969 ohne Aussprache an den Ausschuss fur Verwaltungsreform uberwiesen 4 Der Ausschuss empfahl dem Landtag weitgehend die Annahme des Entwurfes der Landesregierung 5 Dennoch kam es zu einigen Anderungs und Erweiterungsvorschlagen Am weitgehendsten war die Bildung einer Gemeinde Finnentrop aus den Gemeinden des bisherigen Amtes Serkenrode die damit vom Kreis Meschede in den Kreis Olpe wechselten Bei einem Treffen am 7 Februar 1969 hatten die Vertreter aller beteiligten Gemeinden Amter und des Kreises Olpe vereinbart dass sich die Gemeinden Schonholthausen Oedingen und Schlipruthen aus dem Amt Serkenrode sowie die Ortschaften Heggen aus der Gemeinde Attendorn Land und Altfinnentrop aus der Gemeinde Helden zusammenschliessen sollten Damit sollte die bisher genau durch die Finnentroper Ortslage verlaufende Kreisgrenze bereinigt werden Bei einem Anhorungstermin auf Burg Schnellenberg am 9 Mai 1969 ausserten Vertreter des Kreises Meschede scharfe Kritik an den Planen konnten sie aber nicht mehr verhindern Als Folge der Ausgliederung musste der Kreis Olpe drei Jahre lang eine Ausgleichszahlung von jeweils 550 000 Euro an den Kreis Meschede leisten Im endgultigen Gesetz wurde Oedingen dann der neuen Stadt Lennestadt zugeschlagen 2 Die ursprunglich ausserdem vorgesehene Umgliederung von Teilen der Gemeinde Attendorn Land in die Stadt Drolshagen im Bereich der Listertalsperre 2 Abs 2 Nr 1 des Entwurfs der Landesregierung wurde vom Ausschuss fur Verwaltungsreform abgelehnt Der so geanderte Gesetzentwurf wurde vom Landtag am 10 Juni 1969 in zweiter und dritter Lesung jeweils mehrheitlich angenommen 6 Das Gesetz wurde am 18 Juni 1969 ausgefertigt und am 25 Juni 1969 verkundet Weblinks BearbeitenDas Olpe Gesetz im Wortlaut Verkundung im Gesetz und Verordnungsblatt PDF 1 9 MB Einzelnachweise Bearbeiten GV NRW S 286 a b c Frank Beckehoff Kommunale Neugliederung vor 50 Jahren In Kreisheimatbund Olpe Hrsg Sudsauerland Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe Nr 278 2020 S 45 62 Landtag Nordrhein Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Olpe Landtags Drucksache 6 1130 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll Nr 6 51 S 2014 Landtag Nordrhein Westfalen Bericht des Ausschusses fur Verwaltungsreform zur 2 Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Olpe Nr 1130 der Drucksachen Landtags Drucksache Nr 6 1314 Landtag Nordrhein Westfalen Plenarprotokoll Nr 6 56 S 2272Neugliederungsgesetze in Nordrhein Westfalen 1966 1976 Aachen Ahaus Altena Ludenscheid Bergkamen Bielefeld Blankenstein Bonn Borken Brilon Coesfeld Detmold Duren Dusseldorf Ennepe Ruhr Kreis Euskirchen Geilenkirchen Heinsberg Geldern Grevenbroich Halle Westf Herford Hoxter Julich Kempen Krefeld Viersen Kleve Koln Lemgo Ludinghausen Methler Moers Monheim Munster Hamm Niederrhein Oberbergischer Kreis Olpe Rees Ruhrgebiet Sauerland Paderborn Schleiden Siegen Soest Beckum Steinfurt Unna Warendorf Wesseling Wiedenbruck Bielefeld Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe amp oldid 235472689